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Nr. 191 Ministerrat, Wien, 29. Jänner 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. Rechberg 31. 1., Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách 2. 2., Esterházy, Breisach (nur bei I; die Einsichtnahme Breisachs bestätigte Oberleutnant Walz); abw. Pratobevera; BdR. Rechberg 10. 2.

MRZ. 995 – KZ. 406 –

Protokoll des zu Wien am 29. Jänner 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Se. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Außerordentlicher Aufwand für die Kriegsmarine von 2,574.000 fl

Der Linienschiffskapitän Ritter v. Breisach a referierte, die zwischen ihm und einem Abgeordneten des Finanzministeriums gepflogene genaue Erörterung über die Notwendigkeit der Ausgabsposten, welche das weitere Extraordinarium für die Marine von 2,574.000 fl.1 bilden, habe gezeigt, daß nur die Post von 100.000 fl. für Herstellung eines Vorstapels zu Pola ausgeschieden werden könne. Zu dem Reste von 2,474.000 fl. käme noch der monatliche Mehraufwand von 64.000 fl. für mehrausgerüstete Schiffe (darunter 18.000 fl. für das Linienschiff „Kaiser“). Wenn der Gelddienst der Marine nicht die unangenehmsten Störungen erleiden soll, müßten die entsprechenden Monatsquoten für November und Dezember ohne Verzug flüssig gemacht und für Jänner weiters 192.000 fl. angewiesen werden. Mittels der obgedachten 2,474.000 fl. würden insbesondere auch die Proviant- und || S. 240 PDF || Montursvorräte auf die dem größeren Schiffsstande systemmäßig entsprechende Höhe gebracht. Bei einer allfälligen Verminderung der ausgerüsteten Schiffe würde sich der Mehraufwand von 64.000 fl. auch reduzieren, im entgegengesetzten Falle aber erhöhen.

Der Finanzminister bemerkte, die Reduktion von bloß 100.000 fl. sei nicht das Ergebnis einer eigentlichen Vereinbarung gewesen. Der Vorredner habe bei der stattgefundenen Zusammentretung allerdings jede Post des Extraordinariums vom summarischen Standpunkte begründet. Allein dem Abgeordneten des Finanzministeriums fehlen die Fachkenntnisse zur Würdigung der absoluten und relativen Notwendigkeit dieser Ausgaben, und wenn daher der Minister von der Notwendigkeit dieses extraordinären Aufwandes auch jetzt noch nicht überzeugt ist, so vermag er ihn doch nicht ganz als entbehrlich darzustellen. Edler v. Plener glaube daher, daß mit Rücksicht sowohl auf die Dringlichkeit der Sache als auf die Lage der Finanzen das äußerste, was für die Marine dermalen geschehen könne, darin bestünde, ihr ein weiteres Extraordinarium in der runden Summe von zwei Millionen zu bewilligen, womit die Marineleitung sich zu behelfen hätte. Hievon wären die Monatsquoten flüssig zu machen und nicht mehr! Da der diesfällige Mehraufwand in der Reserve für Armee und Marine per 45 Millionen seine Bedekkung fände, müsse sich der Finanzminister gegen eine nachträgliche Erhöhung des Marinepräliminars, welches dem Reichsrat vorliegt, erklären und bezüglich der dem Abgeordnetenhause zu machenden Mitteilung an den letzten Ministerrats­beschlüssen über diesen Gegenstand festhalten.

Im Lauf der hierüber gepflogenen längeren Beratung äußerte Minister Graf Wickenburg , die kritische Stellung, welche das Komitee des Abgeordnetenhauses dem Marinebudget gegenüber einnimmt, mache ihm ein möglichst vorsichtiges Vorgehen zur Pflicht, um sich gegen Verantwortlichkeit zu schützen2. Bevor auf die Ag. Bewilligung eines Pauschals von zwei Millionen eingeraten wird, wünschte daher der Minister Kenntnis der speziellen Objekte zu erhalten, auf die man diese Summe verwenden will. Bei Passierung dieser bereits vor längerer Zeit vom Marineoberkommando als nötig bezeichneten Objekte müsse doch auch die gegenwärtige politische Lage, welche sich ruhiger zu gestalten scheint, in reife Erwägung gezogen werden, um nicht Ausgaben zu machen, welche dermal entbehrlich geworden sind. In dieser Beziehung müsse Graf Wickenburg sich Mitteilungen vom Minister des Äußern erbitten, welche der letztere demnächst zu geben versprach3. Der Staatsminister hielt an dem früheren Ministerratsbeschlusse fest, daß man dem Abgeordnetenhauskomitee erkläre, es sei kein neues Postulat für den Voranschlag der Marine vorhanden, und daß der Finanzminister die Deckung für den in Rede stehenden extraordinären Mehraufwand in der Reserve von sieben bis acht Millionen zu suchen habe, welche nach Deckung des sogenannten „eventuellen Mehrbedarfs der Armee“ erübrigen dürften. Wenngleich daher in diesem Augenblicke eine Diskussion über die Notwendigkeit der zwei Millionen im || S. 241 PDF || Komitee nicht Platz greifen wird, so werde derselben doch seinerzeit bei Prüfung der Jahresgebarung nicht zu entgehen sein. Es handelt sich also zunächst darum, daß Graf Wickenburg als Vertreter der Marine Gelegenheit erhalte, sich von dieser Notwendigkeit zu überzeugen und daß der Ministerrat diese Überzeugung teile. Der sich hieraus ergebende Aufschub von etwa acht Tagen sei durch die Wichtigkeit der Sache gerechtfertigt. Linienschiffskapitän Breisach äußerte hierauf die Besorgnis, daß die Marinekasse durch jeden Aufschub in große Zahlungsverlegenheiten geraten könne, da das Ende des Monats Jänner ganz nah ist und dringende Zahlungen bevorstehen, was den Finanzminister veranlaßte zu erinnern, er habe in einem Allerhöchstenorts liegenden au. Vortrage die Ah. Ermächtigung bereits angesucht, der Marine 150.000 fl. vorschußweise besonders anzuweisen. Durch eine Ah. Resolution darüber wäre der Minister in die Lage versetzt, dem dringendsten Geldbedarfe abzuhelfen4.

Die Minister Graf Nádasdy, Ritter v. Lasser und Graf Esterházy, der Präsident des Staatsrates und der ungarische Hofkanzler vereinigten sich mit dem Antrage des Staatsministers; ebenso der Kriegsminister , welcher bemerkte, es trete immer mehr die Notwendigkeit hervor, die Marineverhältnisse im allgemeinen einer kommissionellen Beratung zu unterziehen, um eine feste Basis für die in dem Bau und der Ausrüstung der Schiffe einzuhaltende Grenze zu gewinnenb, 5.

II. Gerichtliches Einschreiten gegen das Journal „Der Botschafter“

Der Minister des Äußern las einige Sätze aus einem Artikel des neuen Wiener Journals „Der Botschafter“ vor, welche gegen den Kaiser der Franzosen im hohen Grade beleidigend sind6. Der Umstand, daß die französische Regierung vor nicht langer Zeit gegen ein französisches Blatt wegen eines Se. Majestät, unsern Ag. Herrn und Kaiser, beleidigenden Artikels von Amts wegen eingeschritten ist7, macht es aus wichtigen politischen Rücksichten wünschenswert, einen gleichen Vorgang gegen den „Botschafter“ einzuhalten.

Der Ministerrat teilte vollkommen diese Meinung, verkannte jedoch nicht die legislativen Schwierigkeiten, welche diesfalls, namentlich auch der Anwendung einer Verwarnung, im Wege stehen. Der Staatsratspräsident glaubte, die meisten Anhaltspunkte zu einer von Amts wegen zu eröffnenden gerichtlichen Untersuchung dürfte der § 668 bieten, wo es heißt: „Desselben Verbrechens (Störung der || S. 242 PDF || öffentlichen Ruhe) macht sich schuldig und ist auf dieselbe Art zu bestrafen, wer eine dieser Handlungen gegen einen andern fremden Staat oder gegen dessen Oberhaupt unternimmt, insoferne von dessen Gesetzen oder durch besondere Verträge die Gegenseitigkeit verbürgt und im Kaisertume Österreich gesetzlich kundgemacht ist.“ Obgleich der Beweis der geforderten Reziprozität und ihrer gesetzlichen Kundmachung hierlands kaum wird hergestellt werden können, waren sämtliche Stimmführer der Meinung, den Staatsanwalt sofort zum Einschreiten in dieser Angelegenheit aufzufordern, damit der Minister des Äußern in der Lage sei, dem französischen Botschafter zu sagen, daß die kaiserliche Regierung in diesem Fall bereits Schritte gemacht habe, um die seinem Souverän widerfahrene Beleidigung durch die Gerichte zur Strafe ziehen zu lassen.

III. Gesetz über die Kontrolle der Staatsschuld

Der Finanzminister referierte über die Modifikationen, welche im Schoß der Kommission des Abgeordnetenhauses zum Regierungsentwurfe des Gesetzes über die Kontrolle der Staatsschuldc aufgetaucht sind9. Der Minister wünscht hierüber die Beschlüsse des Ministerrates zu seiner Richtschnur einzuholen.

§ 1. Während nach dem Regierungsentwurfe die beiden Häuser des Reichsrates je vier Mitglieder in die zur Kontrolle aufzustellende Kommission zu senden hätten, will man die Kommission aus sechs Mitgliedern des Abgeordneten- und drei Mitgliedern des Herrenhauses zusammensetzen. Der Staatsminister sprach sich hierüber dahin aus, daß die Regierung eine solche Ungleichheit in der Vertretung beider Häuser schon des Prinzipes wegen nicht zugeben könne. Beide Faktoren der Gesetzgebung stehen sich nach der Verfassung gleich. Diese ungleiche Vertretung derselben würde dem Abgeordnetenhause ein unberechtigtes Übergewicht verschaffen. Unter diesen Umständen müsse sich die Regierung von vornherein dagegen erklären, um womöglich dem Herrenhause einen Beschluß zur Wahrung seines Rechts zu ersparen. Sämtliche Stimmführer traten dieser Meinung bei10.

Die Kommission des Abgeordnetenhauses beantragt, daß sämtliche Mitglieder der Kontrolls­kommission zu beeidigen wären. Der Finanzminister findet dieses keineswegs nötig, nachdem das von jedem Mitglied des Reichsrates abzulegende Angelöbnis hinlängliche Bürgschaft für die treue Erfüllung auch jener Pflichten gewährt, die ihm als Kommissionsmitglied übertragen werden. Der Minister bekenne sich überhaupt als Gegner der häufig wiederholten Eide und Angelöbnisse, welche das Pflichtgefühl vielmehr schwächen als stärken. Der Ministerrat war hiemit einverstanden11.

§ 2. Gegen den Kommissionsantrag, daß die Wahlen durch „absolute“ Stimmenmehrheit vorzunehmen seien, ergab sich keine Erinnerung.

§ 3. Während nach dem Regierungsentwurfe sämtliche Kommissionsmitglieder ihr Amt unentgeltlich auszuüben haben, beantragt die Kommission des Abgeordnetenhauses, || S. 243 PDF || daß sämtliche Mitglieder während der ganzen Dauer ihrer Funktionen, auch wenn die Häuser nicht versammelt sind, Diäten beziehen sollen, auf die sie nicht verzichten dürfen. Der Finanzminister erklärt sich gegen diese Modifikation, die dem Staatsschatz eine Mehrauslage von mindestens 23.000 fl. jährlich auferlegen und den Charakter eines Ehrenamts der Kommissäre alterieren würde. Andererseits würden die Geschäfte der Kommissionsmitglieder weder zeitraubend noch anstrengend dnoch durch das ganze Jahr andauerndd sein, wie es die Erfahrung bei der bestehenden Staatsschuldenkommission bereits gezeigt hat. Mit dieser Ansicht war man allseitig einverstanden12.

§ 4. Gegen den von Kommissions wegen beliebten Zusatz „sämtliche“ vor „Amtsschriften“ fand man nichts zu erinnern13, ebensowenig gegen das Erfordernis der Anwesenheit von fünf Mitgliedern zur Beschlußfähigkeit14.

§ 5. Der Ministerrat fand an der Bestimmung, daß die Mitglieder des Herrenhauses von drei zu drei Jahren (statt zwei zu zwei) auszutreten haben, mit Bezug auf § 1 festzuhalten15.

§ 6. Gegen den Ausdruck „bleibend verhindert“ statt „dauernd verhindert“ ist nichts zu erinnern.

Die zum § 8 beantragten Modifikationen, wonach auch die schwebende Schuld nur im verfassungs­mäßigen Wege vermehrt werden könnte und die Kommission über jede vom Finanzminister beabsichtigte Änderung im Schuldenwesen gehört werden müßte, findet der Finanzminister von der Art, daß er dagegen Einsprache erheben muß. Denn was einmal die Größe der schwebenden Schuld betrifft, so ist sie bei uns noch nicht festgestellt oder ein Maximum dafür ausgesprochen worden. Beschränkungen dieser Art würden überhaupt auch den Dienst des Staatsschatzes bei gewissen Eventualitäten äußerst erschweren und am Ende doch nicht berücksichtigt werden. Dieser Hemmschuh ist aber auch gar nicht nötig, da der Reichsrat bei den jährlichen Budgetverhandlungen in der Lage ist, diesfalls das Nötige vorzukehren, wenn der Minister zu weit gegangen sein sollte. Wenn ferner der Finanzminister die Kommission über jede das Schuldenwesen betreffende Maßregel hören soll, so wird damit ein neuer konsultativer Körper gebildet, von dem die Verfassung nichts weiß. Es drängen sich dabei auch erst die weiteren Fragen auf, welche Wirkung die Zustimmung oder der Widerspruch der Kommission auf die Beschlüsse des Ministers und auf seine diesfällige Verantwortlichkeit dem Reichsrate gegenüber zu äußern hätte. Der Finanzminister ist daher des Dafürhaltens, daß die Tätigkeit der Kommission eine bloß überwachende, kontrollierende || S. 244 PDF || zu sein und zu bleiben habe. Der Ministerrat teilte vollkommen diese Meinung16.

Zum § 9 wird ein Zusatz beantragt, wonach die Kommission berechtigt wäre, direkt gewisse, mit dem Staatsschuldenwesen im Zusammenhang stehende Verfügungen zu treffen. Mit Hinblick auf die oben abgegrenzte Aufgabe der Kommission müsse sich der Finanzminister gegen eine vage Erweiterung ihrer Befugnisse erklären, infolge der sie sich veranlaßt finden könnte, in das Kassen- oder Verrechnungswesen dispositiv einzugreifen. Der Ministerrat trat dieser Erklärung vollkommen bei17.

Aus ähnlichen Gründen wurde auch zum § 10 beschlossen, daß eine direkte eVerbindung der Kreditshofbuchhaltung mit der Kommission nicht zuzugestehen, sondern im Wege des Finanz­ministeriums zu ermitteln wäre und der Kommissione Verbindung der Kreditshofbuchhaltungf mit der Kommission nicht zuzugestehen, sondern im Wege des Finanz­ministeriums zu ermitteln wäre und der Kommission auch nicht das Recht zuerkannt werden könnte, die gewünschten Hilfsarbeiten individuell, gewissermaßen imperativ zu „bezeichnen“, gsondern daß diesfalls eine Vereinbarung mit dem Finanzministerium stattzufinden hätteg, 18.

§ 13 enthält einen neuen Zusatz, wonach die Kommission jährlich den Stand der Staatsschuld zu veröffentlichen hat. Diese Bestimmung ist den Statuten für die reichsrätliche Staatsschulden­kommission19 entnommen, aber jetzt nicht mehr am Platze. Die letzterwähnte Kommission war eine Immediatkommission mit dem Befugnisse, au. Vorträge zu erstatten. Die jetzt zu bildende Kommission wird vom Reichsrate gewählt, um delegationsweise die Kontrolle zu üben und darüber an den Reichsrat Bericht zu erstatten. Der Reichsrat allein kann den Bericht entgegennehmen und dessen Publikation anordnen. Die Kommission als solche hat aber weder ein Recht noch ein Organ, um etwas in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Ministerrat teilte einstimmig die Meinung des Finanzministers20.

IV. Aufschub der Vereinigung der Finanzlandesdirektionsabteilungen in Ungarn; Beförderungen bei denselben

Der Finanzminister referierte, daß gemäß eines Ah. Beschlusses vom 11. November 1860 21 die fünf Finanzlandesdirektionsabteilungen des Königreiches Ungarn in einer einzigen Landesbehörde zu vereinigen sind, daß aber bis jetzt nur die || S. 245 PDF || Direktionsabteilung zu Großwardein wegen Abganges der nötigen Lokalitäten aufgelassen ist und deren Geschäfte nach Ofen konzentriert worden seien. Die Erfahrung habe nämlich unwiderlegbar gezeigt, daß für den Finanzdienst überhaupt, besonders aber unter den seit dem 20. Oktober eingetretenen Verhältnissen durch die zerstreuten Abteilungen bei weitem besser und zwar im Sinne der Gesamtmonarchie gesorgt ist als bei der Konzentrierung in Pest-Ofen22. Es handle sich um Wahrung der wichtigsten Interessen. Der Minister wolle nicht in Abrede stellen, daß nach völliger Wiederherstellung normaler Verhältnisse und geschehener Beruhigung der Gemüter, die Vereinigung aller Abteilungen vielleicht ohne wesentlichen Nachteil Platz greifen könnte, aber davon sei man noch weit entfernt, und er glaube daher bei Sr. Majestät au. darauf antragen zu sollen, daß es von der gedachten Vereinigung „bis auf eine weitere Ah. Entschließung abzukommen habe“. Zugleich würde Edler v. Plener aber ehrerbietigst bitten, Se. Majestät wollen geruhen Ag. zu gestatten, daß innerhalb des neuen, um 43.000 fl. jährlich minder kostspieligen Status der Finanzlandesbehörden die Besetzungen und Gradualvorrükkungen vorgenommen werden können. Schon seit mehr als einem Jahr ist dort jedes Avancement sistiert, so daß der Dienst darunter leidet und die ohnehin karg dotierten Finanzbeamten in Verzweiflung geraten müßten, wenn ihnen die Aussicht auf Verbesserung ihrer Lage noch länger verschlossen bliebe, zumal in Ungarn in der politischen und judiziellen Linie jetzt mit Besetzungen hund mit teilweise sehr sumptuosen Gehälternh unaufgehalten vorgegangen wird. Die dermaligen substituierten Abteilungsvorstände Marcher, v. Schosulan und v. Curter wären zu Finanzlandesdirektoren in Ofen, Preßburg und Kaschau mit den systemisierten Genüssen Ah. zu ernennen.

Der ungarische Hofkanzler glaubte, daß nebst der Großwardeiner auch noch die eine oder die andere Finanzlandesdirektionsabteilung jetzt schon unbedenklich aufgelassen werden könnte, wenn auch die dabei beteiligten Finanzbeamten aus begreiflichen Gründen auf das lebhafteste für die Unentbehrlichkeit getrennter Behörden plädieren. Indessen wolle Graf Forgách jetzt noch nicht diese weiteren Vereinigungen beantragen, sondern nur dem Finanzminister bei seinen gegenwärtigen Maßregeln die Rücksicht darauf empfehlen, daß der oberwähnte Ah. Beschluß, der dem allgemeinen Wunsch in Ungarn entspricht, früher oder später vollzogen werden könne. Der Finanzminister erwiderte, daß er sich bei den obigen au. Anträgen nicht durch persönliche, sondern durch rein dienstliche Rücksichten und seine eigenen mehrjährigen Erfahrungen in Ungarn leiten lasse. Zugegeben, daß in Ungarn drei Finanzlandesbehörden genügen, so sei doch jetzt noch nicht der Moment zu einer Reduktion; und mit neuen Organisierungen im Finanzfache gedenke er überhaupt nicht vorzugehen, bevor das Budget für 1862 festgestellt ist. || S. 246 PDF || Die Minister Graf Rechberg und Graf Nádasdy stimmten dem Finanzminister bei, ebenso der Präsident des Staatsrates , welcher daran erinnerte, daß man sich im Ministerrate sowie im Staatsrate gegen die Sistierung der Beförderungen ausgesprochen habe23. Wenn man wegen der Aussicht auf eine bevorstehende Organisation das Avancement allgemein einstellt, so wird man gezwungen, zu dienstnachteiligen Supplationen im großen Maßstab zu greifen, und man entmutigt die Beamten, was ebenfalls ungünstig auf den Dienst zurückwirkt. Der Staatsminister äußerte, daß tatsächlich im juridischen sowie im politischen Dienste in den deutsch-slawischen Ländern die Beförderungen und Vorrückungen eingestellt sind und daß die Masse der unterzubringenden Disponibeln gebraucht werde, um die entstehenden Lücken auszufüllen. Im Finanzdienst sei man so glücklich, keine disponibeln Beamten zu haben; der Staatsminister müsse aber bevorworten, daß wenigstens mit den diesfälligen Beförderungen in zurückhaltender Weise vorgegangen werde, damit der Kontrast mit dem politischen Dienst minder grell sei. Minister Ritter v. Lasser bemerkte, daß vielleicht noch fünf Jahre vergehen dürften, bis alle jetzti disponibeln jJustiz- undj politischen Beamten definitivk untergebracht sein werden! Die Folgen davon seien sehr bedauerlich, und um selbe zu mildern, wird man sich auch herbeilassen müssen, disponible politische lund Justizbeamtel in der Finanzsphäre unterzubringen. Die Einwendung, daß es ihnen hiezu an den nötigen speziellen Kenntnissen fehle, lasse sich wenigstens den Beamten der Hilfsämter gegenüber nicht geltend machen.

Die übrigen Stimmführer fanden gegen die Anträge des Finanzministers nichts zu erinnern, mwelcher zu tunlichen Berücksichtigungen disponibler Beamten anderer Dienstzweige bei Finanzbehörden sich bereit erklärtem, 24.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 8. Februar 1862. Empfangen 10. Februar 1862. Rechberg.