Nr. 192 Ministerrat, Wien, 1. Februar 1862 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Schurda; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 1. 2.), Mecséry (bei IV und V abw.abwesend), Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw.abwesend Pratobevera; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Rechberg 10. 2.
MRZ. 996 – KZ. 413 –
- I. Ernennung eines lebenslänglichen Reichsrates aus Dalmatien
- II. Streit zwischen der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn und der österreichischen Staatseisenbahn-Gesellschaft
- III. Mitteilung an das Abgeordnetenhaus über die Bankfrage und über die Pläne zur Deckung des Staatsdefizits pro 1862
- IV. Dotation für die Londoner Industrieausstellung
- V. Außerordentlicher Aufwand für die Kriegsmarine von 2,574.000 fl
Protokoll des zu Wien am 1. Februar 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Rechberg.
I. Ernennung eines lebenslänglichen Reichsrates aus Dalmatien
Der Staatsminister brachte im Nachhange zu dem in der Ministerkonferenz vom 27. v. M.1 besprochenen Vorschlag für die nachträglich zu ernennenden lebenslänglichen Reichsräte noch die Ernennung eines solchen Reichsrates aus Dalmatien. Nachdem nämlich bisher aus Dalmatien kein Mitglied des Herrenhauses da ist und dortlands auch keine Kompetenten für eine erbliche Reichsratswürde vorhanden sind, wurde Statthalter Freiherr v. Mamula aufgefordert, einige Persönlichkeiten namhaft zu machen, aus welchen man einen lebenslänglichen Reichsrat wählen könnte. Derselbe bezeichne bloß Conte Degli Alberti und Conte Fanfogna, welch letzteren er als einen sehr begüterten und durchaus korrekten Mann schildert, der auch deutsch spricht. Der Staatsminister gedenke daher, den Conte Fanfogna in die Liste der jetzt zu ernennenden lebenslänglichen Reichsräte aufzunehmen, womit der Ministerrat einverstanden war2.
II. Streit zwischen der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn und der österreichischen Staatseisenbahn-Gesellschaft
Gegenstand der Beratung war der Streit zwischen der a[usschließend] privilegierten [Kaiser-Ferdinands-]Nordbahn und der privilegierten österreichischen Staatseisenbahn-Gesellschaft wegen der von der letzteren projektierten Verbindungsbahnen, und zwar a) von Marchegg über Großenzersdorf, Schwechat etc. nach Wien und b) von Großenzersdorf über Wolkersdorf, Mistelbach, Staatz etc. nach Brünn3.
Der Handelsminister referierte: Im Jahre 1855 habe die österreichische Staatseisenbahn-Gesellschaft die nördliche und die südöstliche Bahnlinie durch Kauf an sich gebracht und sei der diesfällige Vertrag am 1. Jänner 1855 abgeschlossen worden. Hiezu wurde über Verlangen der Pariser Gesellschaft in der Nacht vom || S. 248 PDF || 8. Jänner ein Additionalvertrag4 unterzeichnet, womit festgesetzt worden ist, daß die Gesellschaft berechtigt ist, zu jeder Zeit, wo sie das Ansuchen stellen wird, nach den von der Staatsverwaltung genehmigten Plänen die Marchegg—Szegediner Eisenbahn direkt und in einem eigenen Bahnhofe nach Wien zu führen und überdies durch eine Verbindungsbahn, deren Ausgangspunkt von der Staatsverwaltung zu bestimmen ist, mit einem der Äste der Bodenbach—Brünn—Olmützer Bahn zu vereinigen5. Im Jahre 1859 habe nun die Gesellschaft die Vorarbeiten behufs der Vervollständigung ihres Eisenbahnnetzes in Gemäßheit des obigen Vertragsartikels begonnen und im Jahre 1861 die auf vorbezeichneten zwei Verbindungsbahnen (a und b) bezüglichen Projekte vorgelegt. Dieses habe die lebhafteste Opposition von Seite der Nordbahn hervorgerufen. Der von dieser Bahngesellschaft bei der Staatsverwaltung erhobene Protest wurde samt dem Projekte der Staatseisenbahngesellschaft der hiesigen Finanzprokuratur zur Beurteilung zugewiesen, welche ihr Gutachten dahin abgegeben habe, daß durch das fragliche Projekt das Privilegium der Nordbahn keineswegs verletzt werde. Hierauf folgte eine neuerliche, durch ein Rechtsgutachten mehrerer Doktoren und Professoren der Universität unterstützte Eingabe der Nordbahn, welcher die Staatseisenbahngesellschaft ebenfalls eine mit einem Rechtsgutachten von Rechtsgelehrten versehene Relation entgegenstellte. So kam die Sache zur Entscheidung durch die Behörden. Der Versuch des Finanzministeriums, diese Angelegenheit im Wege eines Komitees zum gütlichen Vergleiche zu bringen, ist nicht gelungen. Bei dieser Sachlage glaubte der Handelsminister, zuerst im Handelsministerium ein juridisches Komitee zur Beurteilung der Rechtsfrage zu berufen, von welchem eine gleiche Erklärung wie die der Finanzprokuratur abgegeben wurde, sodann sei ein technisches Komitee gebildet und ein Mitglied desselben zu Lokalerhebungen der projektierten Bahnlinien ausgesendet worden, wonach konstatiert wurde, daß die Ausführung der projektierten Linie Marchegg—Wien keinem Anstande unterliege und daß auch der Bau der von Großenzersdorf auslaufenden projektierten Verbindungsbahn, welche eine andere Richtung einhält als die Nordbahn, den politischen und kommerziellen Bedingungen entspricht. Auch in betreff der militärischen Frage, ob bei Großenzersdorf eine Brücke über die Donau gebaut werden kann, sei mit dem Staatsministerium das Einvernehmen gepflogen und von diesem gegen diesen Brückenbau kein Bedenken erhoben worden6. Dieses sei der gegenwärtige Stand der Verhandlung, welchen Referent dem hohen Ministerrate deshalb zur Kenntnis zu bringen sich erlaube, damit diese Angelegenheit nicht erst durch alle Ministerien zu gehen brauche, sondern gleich zum Abschlusse gebracht werden könne7. Nach seiner || S. 249 PDF || Meinung habe die österreichische Staatseisenbahn-Gesellschaft durch den Additionalvertrag offenbar das Recht erlangt, die Bahn von Marchegg direkt nach Wien zu führen und auch durch eine Verbindungsbahn mit der nördlichen Linie zu vereinigen. Es handle sich mithin in betreff der Verbindung der ungarischen Bahn mit Böhmen nur um eine Bestimmung des mehrerwähnten Additionalvertrages, wo es ausdrücklich heißt, daß der Ausgangspunkt der Verbindungsbahn von der Staatsverwaltung zu bestimmen ist, was aber von der Gesellschaft außer acht gelassen wurde, da dieselbe Großenzersdorf als diesen Ausgangspunkt selbst festgesetzt, somit in dieser Beziehung der Regierung vorgegriffen habe. Ein anderer Ausgangspunkt ließe sich aber jetzt wohl nicht mehr bestimmen, und der Handelsminister wäre daher des Erachtens, Großenzersdorf unter der Reserve zu belassen, daß die Staatseisenbahn-Gesellschaft sich verpflichte, von Brünn nach Wien und umgekehrt weder Personen noch Waren zu verführen, sondern diese Verbindungsbahn über Großenzersdorf nur zum Betriebe nach Ungarn zu benützen, wodurch zugleich die Rechte der Nordbahn im wesentlichen gewahrt sein würden.
Der Ministerrat erkannte einstimmig, daß diese Frage sehr wichtig sei, die einer sehr reifen Erwägung erheische, daher über dieselbe ohne nähere Instruktion durch die Verhandlungsakten kein Beschluß gefaßt werden könne. Denn hier gelte nicht, wie Minister Ritter v. Lasser meinte, quid consilii, sondern quid juris. Vor allem, bemerkte der Staatsminister , müsse man über die Rechtsfrage ins reine kommen, bevor man an die Beurteilung der Projekte der Gesellschaft gehe. Werde man erkennen, daß das der Nordbahn zustehende Privilegium nicht verletzt wird, so werden sich auch alle übrigen Fragen ganz einfach lösen. Sollte man aber zu der Einsicht gelangen, daß das Privilegium der Nordbahn im Widerspruche mit dem Additionalvertrage stehe, dann könnte die Sache weiter nicht im administrativen Wege verfolgt, sondern [müßte] auf den Rechtsweg verwiesen werden. Dieser Votant glaubte daher diese erste Frage, nämlich die Rechtsfrage, zuerst durch ein eigenes Komitee beurteilen zu lassen und dann erst auf Grundlage des erstatteten Gutachtens weiter vorzugehen. Der ungarische Hofkanzler sieht keinen Grund ein, warum dieser Gegenstand in anderer Weise als alle andern bei einem und dem andern Ministerium zur Verhandlung kommenden Gegenstände behandelt werden soll. Wenn der Handelsminister in der hier in Rede stehenden Angelegenheit das vorschriftsmäßige Einvernehmen mit den betreffenden Ministerien pflegt, so werde wohl dazu eine längere Zeit gebraucht werden, aber dann kommen auch alle Gutachten an das Handelsministerium zurück, welches dann in der Lage sein [werde], ein vollständiges Elaborat hierüber zu liefern und vorzulegen. Diese Vorlage könne dann zur Begutachtung an den Staatsrat und schließlich zur Beratung im Ministerrate [gelangen]. Nachdem diese Prozedur allseitig gebilligt wurde, wird sich der Handelsminister darnach richten8.
III. Mitteilung an das Abgeordnetenhaus über die Bankfrage und über die Pläne zur Deckung des Staatsdefizits pro 1862
Der Finanzminister bringt zur Sprache, daß dem Abgeordnetenhause bei seinem am 4. Februar erfolgenden Zusammentritte9 bezüglich der Bankfrage werden einige Mitteilungen gemacht werden müssen.
Die Unterhandlungen zwischen dem Finanzministerium und der Nationalbank über die Bedingungen für Erneuerung des Bankprivilegiums haben bereits begonnen, und obwohl sich hiebei alles ziemlich befriedigend gestaltet, so sei es doch nicht möglich, die Sache bis zum 4. Februar zum Abschlusse zu bringen und so hierwegen in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses eine Vorlage zu machen. Gleichwohl erscheine es durchaus nicht ratsam, von dieser schwebenden Verhandlung im Hause nichts zu erwähnen, und der Finanzminister gedenkt daher mit der Erklärung vorzutreten, daß die Verhandlungen mit der Nationalbank bereits im vollen Zuge sich befinden und sich bis jetzt herausstellt, daß das neue Übereinkommen mit der Nationalbank nur einen Teil der Mittel zur Bedeckung des Staatsdefizits pro 1862 liefern werde, der Rest aber nur im Wege der Erhöhung einiger bereits bestehenden Steuern gedeckt werden könne, wobei er dann in eine nähere Ausführung der in der Ministerratssitzung vom 16. Jänner 1862 vorgeschlagenen Steuervermehrungen eingehen würde. Auch gedenkt der Finanzminister zu sagen, daß im Falle wider Vermuten das Übereinkommen mit der Nationalbank nicht gelingen sollte, nichts erübrigen dürfte, als den Teil des Defizits, der nicht durch Steuererhöhung bedeckt wird, durch eine andere Finanzoperation zu bedekken, wobei aber werde hingewiesen werden können, daß nach den Gebarungsresultaten des ersten Quartales des Verwaltungsjahres 1862 das Defizit die voranschlagte Summe nicht erreicht habe, mithin auch das Gesamtdefizit sich geringer stellen dürfte. Der Hauptgrund, welcher den Finanzminister zu diesen Erklärungen bestimmt, sei der, um dem Gerede ein Ende zu machen, daß die Regierung bis jetzt noch immer keine Pläne gefaßt habe.
Der Staatsminister hält es ebenfalls für unvermeidlich, daß die Regierung in dieser Beziehung die Initiative ergreife, und ist somit einverstanden, daß der Finanzminister dem Hause in allgemeinen Umrissen die beabsichtigten Vorkehrungen zur Deckung des Staatsdefizits bekannt gebe. Nur müsse Votant in bezug auf die vorgeschlagenen Steuererhöhungen auf die bereits in der Konferenz vom 16. Jänner l. J. erhobenen Bedenken wegen der Salzsteuer, die ohnehin schon hoch ist, und wegen der Grundsteuer, namentlich der Weingarten- und Waldsteuer, über die jetzt schon sehr geklagt wird, zurückkommen10. Der Minister Ritter v. Lasser fände gegen das Vorgehen des Finanzministers im allgemeinen nichts zu erinnern, nur würde er wünschen, daß sich bei dieser Erklärung bloß in allgemeinen || S. 251 PDF || Ausdrücken bewegt und namentlich bezüglich der Steuererhöhung in keine Details eingelassen, sondern im allgemeinen gesagt werde, daß im Wege der Steuervermehrung beiläufig 50 Millionen des Defizits gedeckt werden, was, wie der Staatsratspräsident erinnerte, insbesondere gegenüber dem Staatsrate, durch welchen denn doch erst die Modalitäten der beabsichtigten Steuererhöhungen begutachtet werden sollen, angezeigt erscheinen dürfte. Hiermit waren alle übrigen Stimmführer einverstanden, und wurde der Finanzminister eingeladen, in diesem Sinne die Eröffnung an das Abgeordnetenhaus zu machena, 11.
IV. Dotation für die Londoner Industrieausstellung
Der Handelsminister referierte, daß die zur Bestreitung der Auslagen anläßlich der Londoner Ausstellung bewilligten 100.000 fl. bei weitem nicht ausreichen12. Es seien alle Ausgabsposten einer strengen Revision unterzogen, jede Ziffer genau gestellt und alles mit der größten Sparsamkeit ausgerechnet worden, und es habe sich dennoch herausgestellt, daß es rein unmöglich ist, mit einer geringeren Dotation als von 200.000 fl. auszukommen. Bei der hierwegen mit dem Finanzminister gepflogenen Verhandlung habe derselbe seine Zustimmung zu der angesprochenen Dotationserhöhung verweigert13, und der Handelsminister sehe sich daher bei der großen Dringlichkeit dieses Mehraufwandes und im Hinblick, daß Österreich bei dieser Weltausstellung doch auch würdig und ehrenvoll auftreten müsse, daß Frankreich zu diesem Zwecke zwei Millionen Franc bewilligt, veranlaßt, den hohen Ministerrat um Unterstützung in dieser Sache anzugehen.
Der Finanzminister erklärte, in Anbetracht der dargestellten Notwendigkeit dieses Mehrerfordernisses dem Antrage des Handelsministers nicht weiter entgegentreten zu wollen, bsoferne dem Herrn Handelsminister die Vertretung dieser Mehrauslage im Reichsrate gelungen sein wirdb, wogegen sich allen übrigen Stimmführern des Ministerrates keine Erinnerung ergab14.
V. Außerordentlicher Aufwand für die Kriegsmarine von 2,574.000 fl
Der Minister Graf Wickenburg referierte als Leiter des Marineministeriums, er habe gemäß des Ministerratsbeschlusses vom 29. Jänner mit dem Sektionschef Breisach neuerdings die Notwendigkeit der Ausgabsposten genau erörtert, welche das beanspruchte Mehrerfordernis von 2,574.000 fl. für die Marine bilden, und sei zu dem Resultat gelangt, daß von dieser Summe 574.000 fl. abgestrichen werden können, mithin sich das weitere Extraordinarium nur auf zwei || S. 252 PDF || Millionen belaufe, was dem von dem Finanzminister ausgesprochenen Wunsche entsprechen dürfte.
Der Finanzminister nahm hievon Akt, cohne eine Zugestehung zu machenc, und ersuchte den Referenten, hierwegen mit ihm in ämtliche Korrespondenz zu treten. Hierüber wurde nichts erinnert15.
Wien, am 1. Februar 1862. Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 9. Februar 1862. Empfangen 10. Februar 1862. Rechberg.