MRP-1-2-03-0-18500926-P-0401.xml

|

Nr. 401 Ministerrat, Wien, 26. September 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Schwarzenberg 29. 9.), Krauß 30. 9., Bach 30. 9., Schmerling 30. 9., Bruck, Thinnfeld (BdE. fehlt), Thun, Csorich 30. 9.; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. 3991 – KZ. 3484 –

Protokoll des am 26. September 1850 zu Schönbrunn in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrates.

I. Antwort auf die preußische Erklärung bezüglich der kurhessischen Angelegenheit

Gegenstand der heutigen, von Sr. Majestät dem Kaiser angeordneten Sitzung war vorerst die an Preußen zu richtende Erwiderung auf die anmaßende Erklärung, die es in der kurhessischen Angelegenheit gegeben hat, worin es gegen jede einseitige Lösung dieser Angelegenheit von Seite des Deutschen Bundes protestiert1.

Es wurde einstimmig anerkannt, daß man diesen, jedes Rechtsgrundes entbehrenden und in ziemlich herausfordernder Sprache ausgesprochenen preußischen Ansprüchen mit einer energischen Antwort entgegentreten müsse, um das Zutrauen unserer Bundesgenossen zu erhöhen und Preußen zu zeigen, daß es den Zweck, Österreich einzuschüchtern, gänzlich verfehlt habe.

Der Entwurf der Note wird in der nächsten Sitzung beraten werden2.

II. Galizische Landesordnung

Se. Majestät der Kaiser geruhten die wesentlichsten Punkte der galizischen Landesordnung und Landtagswahlordnung zur Diskussion zu bringen3.

Im Verlaufe derselben wurden über Ah. Anregung folgende Modifikationen der au. Anträge beschlossen:

a) daß jene Stelle des au. Vortrages, „im Zweifel über die Kompetenz einer Angelegenheit streitet die Vermutung für die Kurien“, weggelassen werde,

b) ebenso auch jene, wonach die Kurien ain ihrer Eigenschaft als Kreisvertretung Geschäfte entweder selbst oder durch ihre Ausschüsse zu besorgen hättena .

c) Nachdem die vorgeschlagene Zahl der Deputierten in jeder Kurie relativ ziemlich groß ist, die dazu nötigen vielen Wahlen die Agitation im Lande wesentlich vermehren und zahlreiche beratende Körper in den Geschäften schwerfälliger und schwieriger zu behandeln sind als kleinere, übernahm es der Minister des Inneren , seine Vorschläge in der Richtung einer Verminderung der Deputiertenzahl umzuarbeiten, mit besonderem Hinblick auf den Umstand, daß die Städte in Galizien größtenteils so unbedeutend|| S. 299 PDF || sind, daß ihnen keine besondere Vertretung in der Kurie einzuräumen nötig erscheint.

d) Die Zeit, auf welche die Ausschüsse von den Kurien gewählt werden, wurde auf sechs Jahre festgesetzt, nachdem alle drei Jahre eine teilweise Erneuerung der Kurien erfolgt und der Austritt aus der Kurie auch notwendig den Austritt aus dem Ausschusse nach sich zieht.

e) Im § 47 wurde statt „der Zentralausschuß wird über Auftrag des Kaisers zusammenberufen“ gesetzt: „der Zentralausschuß wird vom Kaiser zusammenberufen“. Derselbe Ausdruck erscheint nämlich auch in den anderen Landesordnungen.

f) Statt des vorgeschlagenen Wahlmodus für den Präsidenten des Zentralausschusses: Kandidierung eines Deputierten von jeder Kurie, aus welcher Terna sich dann der Zentralausschuß seinen Präsidenten zu wählen hätte, wurde beschlossen, diesem Ausschusse die freie Präsidentenwahl aus seiner Mitte zuzugestehen. Diese Modalität ist nämlich einfacher und gibt auch eine größere Leichtigkeit, durch Transaktionen zwischen den Parteien einen außerhalb derselben stehenden Mann auf den Präsidentenstuhl zu bringen.

g) Der Minister des Inneren übernahm es, die Stelle, welche von der Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben handelt, in einer Weise zu redigieren, daß nicht daraus das Recht gefolgert werde, die Reichseinnahmen und -ausgaben zu überwachen.

h) Um die Beratungen von Anträgen über Abänderung der Landesverfassung von dem Zentralausschusse durch die schwer zu realisierende Vorbedingung der Einigung von zwei Kurien über den Antrag nicht allzusehr zu erschweren, wird auszusprechen sein, daß der Zentralausschuß schon dann die Beratung über eine diesfällige Änderung vorzunehmen hat, sobald sich zwei Kurien für eine Änderung überhaupt ausgesprochen haben, wenn sie auch über das Neueinzuführende nicht einig sind.

Wahlordnung

i) Das Minimum des Wählerzensus wurde von 1 f. auf 1 f. 20 Kreuzer erhöht, um das Wahlrecht nicht allzusehr ausdehnen, jedoch vorläufig nur für die erste Wahl, um den Erfolg dieses Systems zu beobachten, dessen Folgen sich jetzt, in Ermanglung der nötigen Zifferndaten, noch nicht voraussehen lassen.

k. Der Statthalter wird auch für die Höchstbesteuerten die Wahlkommission zu bestimmen haben.

l. Die Zeitbestimmung für die Reden der Wahlkandidaten vor dem Wahlakte wird wegzulassen sein4.

III. Landesverfassung für die Bukowina

An den Anträgen für die Landesverfassung und Wahlordnung der Bukowina wurden über Ah. Anregung folgende Änderungen beschlossen5:

a) Eine Reduktion der Zahl der Landtagsdeputierten, worüber der Minister Bach sich die weiteren au. Anträge vorbehielt.|| S. 300 PDF ||

b) daß der Landtag auch zugleich die Geschäfte der Kreisvertretung zu führen habe, indem es entbehrlich befunden wurde, neben dem Landtage noch einen zweiten, an Zahl beinahe gleichen Körper wählen zu lassen, der dieselben Interessen zu vertreten hat, zumal die Landes- und Kreisgrenzen in der Bukowina identisch sind6.

IV. Politische Verwaltung Galiziens

Bezüglich der politischen Organisierung der Verwaltung in Galizien äußerten Se. Majestät der Kaiser das Bedenken, daß die vorgeschlagene kostspielige Bestellung der Bezirksadjunkten den gehegten Absichten schwerlich entsprechen dürfte, zumal es nicht möglich sein werde, auf einmal so viele verläßliche Beamte aufzubringen7. Man schaffe dadurch ein Zwischenglied der Verwaltung, welches vielleicht ganz entbehrt werden könnte.

Es wurde hiernach beschlossen, vorderhand auf die Systemisierung der Bezirksadjunkten im allgemeinen nicht einzugehen, sondern nur von Fall zu Fall bei erwiesener Notwendigkeit durch zu exponierende Beamte nachzuhelfen.

Der Finanzminister glaubt jedoch, daß die Notwendigkeit zur allgemeinen Einführung beines Zwischenorganes zwischen den Bezirkshauptmannschaften und den Gemeindenb unausweichlich sei, indem es den Gemeindevorständen in Galizien in der Regel an allen Eigenschaften fehle, um den übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden auch nur einigermaßen befriedigend auszuüben8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Innsbruck, den 7. Oktober 1850.