Nr. 288 Ministerrat, Wien, 25. Februar 1850 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 26. 2), Krauß 26. 2., Bach 26. 2. (bis VII abw.abwesend), Gyulai 26. 2., Schmerling 26. 2., Bruck, Thinnfeld 26. 2., Thun, Kulmer 26. 2.; abw.abwesend Stadion.
MRZ. 791 – KZ. 643 –
- I. Eisenbahn von Zittau nach Reichenberg
- II. Wiederbesetzung des Vizekonsulates in Damaskus
- III. Sammlung der Proklamationen, Plakate etc. vom 13. März bis letzten Oktober 1848
- IV. Stellenbesetzung der Triester Zentralseebehörde
- V. Austritt Hannovers aus dem Vierkönigsbündnis
- VI. Donationen für Alfred Fürst v. Windischgrätz, Julius Freiherr v. Haynau und Josef Freiherr v. Jellačić de Bužim
- VII. Organisierung der Militärgrenze
- VIII. Strafexekutionen im lombardisch-venezianischen Königreiche
- IX. Einquartierungslast des Landesgerichtsbezirkes Ehrenberg
- X. Gerichtssiegel in Ungarn
- XI. Festsetzung einer romanischen Terminologie
- XII. Ordnungsmäßige Herausgabe des Reichsgesetzblattes
Protokoll der am 25. Februar 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.
I. Eisenbahn von Zittau nach Reichenberg
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten Freiherr v. Bruck bemerkte mit Beziehung auf die neulich im Ministerrate besprochene Eisenbahn von Görlitz nach Reichenberg1, daß nun auch die sächsische Regierung durch ihren Gesandten die Absicht zu erkennen gegeben habe, eine Eisenbahn von Zittau nach Reichenberg zu bauen2.
Nach der Ansicht des Ministers und des ihm beistimmenden Ministerrates ist dagegen umso weniger etwas zu erinnern, als dieser Fall eine Gelegenheit darbietet, Sachsen entgegenzukommen. Wollen die Preußen von Görlitz nach Reichenberg eine Eisenbahn anlegen und die Sachsen von Zittau ebendahin, so mögen sie es tun, und Reichenberg wird dann nach zwei Seiten hin Verbindungen haben3.
II. Wiederbesetzung des Vizekonsulates in Damaskus
Der zweite von diesem Minister zur Sprache gebrachte Gegenstand war die Wiederbesetzung des Vizekonsulats in Damask. Nach der Bemerkung des Ministers befinden sich zwar viele österreichische Untertanen in Damask, aber keiner, der zu dem Poste|| S. 165 PDF || n eines Vizekonsuls geeignet wäre. Freiherr v. Bruck gedenket daher, den deutschen Handelsmann Georg Pfäffinger, einen bayrischen Untertan, der als solcher ohnehin unter der österreichischen Jurisdiktion in Damask stand, in der Eigenschaft eines Vizekonsuls daselbst anzustellen. Pfäffinger verlangt zwar eine Unterstützung von 2000 fr., weil viele Auslagen auf Kavasse, Dolmetscher etc. zu bestreiten seien, allein der Minister glaubt, daß 1500 fr. genügen dürften, zumal der gedachte Posten auch als ein Ehrenposten angesehen werden müsse, und wird mit Zustimmung des Ministerrates dem Generalkonsul Gödel in Beirut den diesfalls entsprechenden Auftrag erteilen4.
III. Sammlung der Proklamationen, Plakate etc. vom 13. März bis letzten Oktober 1848
Ferner bemerkte Freiherr v. Bruck, daß der Rechnungsrevident bei der Telegraphendirektion Kastner eine vollständige Sammlung aller während der Periode vom 13. März bis letzten Oktober 1848 in Wien erschienenen Proklamationen, Kundmachungen, Maueranschläge, Plakate etc. herausgeben wolle und zu diesem Ende die Mitwirkung der Minister in Anspruch zu nehmen scheine, da er dem einen 100, dem anderen 60 Pränumerationskarten usw. zugesendet habe5.
Nach der Ansicht des Freiherrn v. Bruck und des ihm beistimmenden Ministerrates kann die gedachte Herausgabe dem Kastner zwar nicht verweigert werden, doch wäre demselben zu bedeuten, daß die Minister ihm hierbei keine Gehilfen abgeben werden. Auch wird der Minister Freiherr v. Bruck Sorge tragen, daß nur die Sammlung ohne alle Reflexionen erscheine6.
IV. Stellenbesetzung der Triester Zentralseebehörde
Hierauf hat der Minister Freiherr v. Bruck die Besetzung der ersten Stellen bei der Triester Zentralseebehörde in Antrag gebracht7. Hiernach wäre die erste Ratsstelle dem bisherigen Gubernialrate Wander v. Grünwald, die zweite dem ausgezeichneten Prior im Lazarette Wittmann und die dritte dem Generalkonsul in Hamburg Pretis zu verleihen. An die Stelle des Pretis in Hamburg hätte der Generalkonsul in Ancona Graf Welsersheimb als provisorischer Generalkonsul zu kommen, welcher ohne sein Verschulden, bloß durch politische Verhältnisse nicht mehr auf seinen früheren Posten zurückgehen kann.
Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden8.
V. Austritt Hannovers aus dem Vierkönigsbündnis
Der Ministerpräsident eröffnete dem Ministerrate, daß ihm heute durch einen Kurier die Nachricht zugekommen, Hannover habe umgesattelt und ahabe erklärt, an den in München stattfindenden Verhandlungen über das deutsche Verfassungswerk nicht weiter teilnehmen zu können.a .9 Als die vorzüglichsten Bedenken gegen das Münchner Projekt und Hauptursachen des Austrittes werden angegeben, daß Österreich kein Staatenhaus zugeben und daß es mit der ganzen Monarchie beitreten will. Dieser Schritt Hannovers sei jedenfalls sonderbar; von dem Bündnisse vom 26. Mai 1849 machte es sich los, und dem anderen schließt es sich nicht an10. Der Ministerpräsident wird sogleich das Nötige nach München erlassen11.
VI. Donationen für Alfred Fürst v. Windischgrätz, Julius Freiherr v. Haynau und Josef Freiherr v. Jellačić de Bužim
Den von Sr. Majestät herabgelangten Ministerratsvortrag wegen Staatsbelohnungen mit Donationen für die Heerführer Feldmarschall Fürsten Windischgrätz, Baron Jellačić, Haynau, worüber dem Ah. Auftrag gemäß einverständlich mit den Ministern des Inneren und der Finanzen Sr. Majestät geeignete Anträge zu erstatten sind, wird der Ministerpräsident zunächst an den Finanzminister zur Äußerung seiner Meinung leiten12.
VII. Organisierung der Militärgrenze
Ebenso wird der Ministerpräsident über das vom Banus erstattete Projekt wegen Organisierung der Militärgrenzeb, welches Sr. Majestät dem Kaiser mittelst eines au. Vortrages vorgelegt und [nachdem] von Allerhöchstderselben die zur weiteren Behandlung dieses Gegenstandes gestellten Anträge genehmiget wurden, mit Zuziehung von Vertrauensmännern aus der Grenze, cdes Herrn Ministers des Innerenc [und] der Minister Baron Kulmer, Baron Krauß und Grafen Gyulai, die weitere Beratung nächstens vornehmen lassen13.|| S. 167 PDF ||
An den Besprechungen über die vorstehenden sieben Gegenstände hat der zu Sr. Majestät berufene Minister des Inneren Dr. Bach keinen Teil genommen.
VIII. Strafexekutionen im lombardisch-venezianischen Königreiche
Hierauf bemerkte der Ministerpräsident, daß der Feldmarschall Graf Radetzky gegen die während seiner Abwesenheit in Wien vom Grafen Montecuccoli aufgehobenen verschiedenen Strafexekutionen, insbesondere Geldstrafen, protestiere und die Zurücknahme dieser Aufhebung in Antrag bringe14.
Graf Radetzky sagt, daß, um die rohen Exzesse gegen die Sicherheit niederzudrücken und die Herrschaft der Gesetze zurückzuführen, die Strafexekutionen ein geeignetes Mittel waren. Besonders ausgiebig habe das Mittel gewirkt, daß man das pekuniäre Interesse ins Mitleid zog und die Gemeinden als solidarisch haftend erklärte. Die Aufhebung dieser Maßregel und die Proklamation des Grafen Montecuccoli vom 29. September 1849 15, keine neuen Geldstrafen aufzulegen, sei daher nicht zeitgemäß gewesen, was auch daraus erhelle, daß die Übertretungsfälle häufiger wieder vorgekommen sind und sich die früheren Frevel fortan wiederholen. Nach der Ansicht des Grafen Radetzky wäre die gewährte Nachsicht durch eine Kundmachung wieder aufzuheben und auszusprechen, daß verbrecherische Demonstrationen wieder wie früher werden bestraft werden.
Gegen diese Aufhebung erklärten sich einige Stimmen des Ministerrates, insbesondere der Minister Freiherr v. Bruck, weil bei dem früheren Strafverfahren der Militärautoritäten die größten Unzukömmlichkeiten herrschten, weil bei einem solchen Vorgange an eine Pazifikation Italiens nicht zu denken wäre und weil die gedachte Aufhebung der multe durch Grafen Montecuccoli infolge Beschlusses des Ministerrates erfolgte und der Effekt einer langen reiflichen Erwägung war16.
Ein Beschluß über diesen Antrag des Grafen Radetzky wurde heute nicht gefaßt, weil man es für notwendig fand, noch vorläufig die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung der Gemeinden in solchen Fällen einzusehen. Dieser Gegenstand wird sonach nächstens wieder zur Sprache gebracht werden17.
IX. Einquartierungslast des Landesgerichtsbezirkes Ehrenberg
Schließlich erinnerte der Ministerpräsident noch, daß ihm Se. Majestät einen Bericht des Ersten Armeekommandos beziehungsweise den demselben zum Grunde liegenden Bericht des IV. Armeekorps zur Einholung der Äußerung des Ministerrates mitzuteilen geruht haben, wornach das Landgericht Ehrenberg über die große Last der dortigen Einquartierung (dreier Bataillons und einer Batterie) sich beschwert und um eine Erleichterung bittet. Es wurde die Anfrage gestellt, ob nicht zur Erleichterung des Bezirkes eine Verlegung der Truppen bis in das Inntal statthaben könne18.|| S. 168 PDF ||
Der Kriegsminister Graf v. Gyulai bemerkte bei diesem Anlasse, von dem FML. Nobili, dessen Division eben dort verlegt ist, gehört zu haben, daß die Leute über die Einquartierung nicht klagen, und übernahm es, dieser Sache näher auf den Grund zu sehen und das Resultat nächstens mitzuteilen19.
X. Gerichtssiegel in Ungarn
Der Justizminister Ritter v. Schmerling zeigte im Nachhange zu dem Ministerratsprotokolle vom 22. d.M. das von einem Graveur angefertigte Gerichtssiegel mit der Umschrift in drei Sprachen vor20. Der Künstler hat die Umschriften auf einem Bande verschlungen angebracht, wodurch keine Sprache als bevorzugt erscheint. Nach Besichtigung des Siegels fand der Ministerrat sich bestimmt, es bei dem Beschlusse zu belassen, daß die Umschrift der Siegel in Ungarn etc. in drei Sprachen zu bestehen habe21.
XI. Festsetzung einer romanischen Terminologie
Nachdem das Reichsgesetzblatt in zehn Sprachen zu erscheinen hat und, wie der Minister v. Schmerling bemerkt, die romanischen Übersetzer mit ihrer Arbeit aus Mangel an Wörtern nicht vorwärts kommen22, so erscheine es notwendig, eine romanische Terminologie festzusetzen. Eine ähnliche Arbeit sei für die slawische Sprache vorgenommen und ein slawisches Lexikon für die Terminologie verfaßt worden23. Für die Romanen wird diesfalls angetragen, vier Individuen zu diesem Ende hierher kommen zu lassen, eines aus der Bukowina, eines aus Siebenbürgen, eines aus der Nachbarschaft der Serben und eines aus der Gegend zwischen Arad und Debreczin. Was die Geldfrage anbelangt, so hatte bei der diesfälligen slawischen Arbeit ein Individuum 150 fr. monatlich, und sie waren etwa drei Monate beschäftigt. Hiernach würde diese Arbeit bei den Romanen 600 fr. per mese und für drei Monate 1800 fr. betragen, wozu noch die Auslagen für die Reisekosten und für den Druck des Lexikons kämen24.
Der Minister Ritter v. Schmerling meint, und der Ministerrat stimmte diesfalls bei, daß zur Verminderung der Kosten es genügen dürfte, nur zwei Romanen zu dieser Arbeit, einen aus Siebenbürgen und einen aus der Bukowina, hierher zu berufen, wobei aber darauf Rücksicht zu nehmen wäre, daß sie die erforderlichen philologische und szientifische Bildung besitzen und mit den Geschäften vertraut sind25.
XII. Ordnungsmäßige Herausgabe des Reichsgesetzblattes
Schließlich erwähnte der inister des Inneren Dr. Bach M, daß es notwendig sein werde, zur Sicherstellung der ordnungsmäßigen Herausgabe des Reichsgesetzblattes Vorkehrungen zu treffen. Der Direktor der Staatsdruckerei Regierungsrat Auer habe erklärt, wenn die Sache noch eine Zeitlang so fortgeht, so werde die Ausgabe dieses Blattes in der beabsichtigten Art eine Unmöglichkeit. Das Blatt komme nicht in allen Sprachen heraus, es werden Monate zu den Übersetzungen gebraucht und die Versendungen geschehen unordentlich26.
Der Minister Dr. Bach bemerkte, daß es auf drei Maßregeln ankommen werde, diesen Unzukömmlichkeiten zu begegnen: a) werde man die nötigen Kräfte zu den Übersetzungen in Anspruch nehmen müssen. Für die kurrenten Übersetzungen mögen wohl die jetzt schon angestellten Übersetzer genügen, wenn aber größere Gesetze zu übersetzen sein werden, so werde man nicht umhin können, auch Kräfte in den Provinzen dazu zu verwenden. b) Die Staatsdruckerei sei selbst bei ihrer großen Ausdehnung und bei Verwendung von 20 Schnellpressen für das Reichsgesetzblatt nicht imstande, diesem Geschäfte zu genügen, und c) müsse die Versendung und das Abonnement für das Reichsgesetzblatt geregelt werden.
In beiden letzteren Beziehungen wird in Überlegung zu nehmen sein, ob nicht der Druck und die Versendung Privaten zu überlassen wäre. Der Preis selbst dürfte reguliert werden, und wenn er auf das Doppelte des jetzigen, d.i. auf 2 Kreuzer per Bogen gesetzt würde, so wäre er doch noch billig und zugleich geeignet, die Auslagen zu decken.
Der Minister Dr. Bach wird diese hier nur angedeutete Sache in Überlegung nehmen und einvernehmlich mit dem Justizminister hierüber seine Anträge vorbringen27.
Wien, den 26. Februar 1850. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 28. Februar 1850.