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Nr. 76 Ministerrat, Wien, 22. Mai 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. fehlt; anw. Krauß, Bach, Cordon, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 23. 5.), Krauß 25. 5., Bach 24. 5., Cordon 25. 5., Thinnfeld, Kulmer; abw. Schwarzenberg, Stadion, Bruck.

MRZ. 1576 – KZ. 1331 –

Protokoll der am 22. Mai 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung.

I. Verhinderung des Eintrittes verdächtiger ausländischer Individuen nach Salzburg und Oberösterreich

Aus Anlaß des vom kommandierenden General und Gouverneurstellvertreter FML. Freiherrn v. Böhm im Ministerrate gestellten Antrages, keine Sängergesellschaften und Sänger aus Deutschland und überhaupt keine verdächtigen ausländischen Individuen in Salzburg und Österreich ob der Enns zuzulassen, wird der Minister Dr. Bach , da außerordentliche Verhältnisse außerordentliche Maßregeln erlauben, mit Beistimmung des Ministerrates sogleich dem Landeschef Fischer schreiben, daß er alles dieses als den gegenwärtigen Umständen nicht angemessen untersage1.

II. Nachrichten aus Ungarn

Der Minister Baron Kulmer teilte, von Preßburg zurückgekehrt, mit, von mehreren Seiten die Nachricht erhalten zu haben, daß die Polen und Ungarn uneinig werden2. Die Polen wollen nicht die Interessen Ungarns allein verfechten, sondern auch ihre, und die Ungarn wollen das Land nicht verlassen. Nach einem erhaltenen Briefe soll der General Dembiński3 mit einem bedeutenden Korps bei Dukla ausbrechen wollen, welcher Umstand übrigens, wie der Kriegsminister Baron Cordon erwähnte, bekannt ist, und welchem Vorhaben auch schon entgegengetreten wird. Auch soll, wie Baron Kulmer in Preßburg vernommen, eine Attacke auf Ofen geschehen, aber mit einem nicht unbedeutenden Verluste der Rebellen von der Besatzung abgewiesen worden sein.

III. Leitung der Administration in Ungarn

In Absicht auf die mit dem FZM. Baron Welden gepflogene Besprechung bemerkte Baron Kulmer , daß der Obergeneral mit dem demselben beizugebenden Kommissär nicht einverstanden sei, angeblich aus dem Grunde, daß er ihm beim Vorrücken überall einige Truppen zurücklassen müßte, was er nicht tun könne4. Baron Welden scheine|| S. 323 PDF || überhaupt die Macht selbst in den Händen behalten zu wollen, was schon aus der von ihm getroffenen Verfügung erhelle, daß die Kommissäre nur alle vierzehn Tage Berichte an das Ministerium zu erstatten, ihm aber jederzeit von allem genaue Nachricht zu geben haben. Er habe ferner ein Programm erlassen, nach welchem sich ein Verein aller rechtlichen Leute in den besetzten Landesteilen bilden soll. Dieser Verein wählt aus sich ein Komitee, das, unter dem Einflusse Weldens stehend, die Aufgabe zu verfolgen hat, Ruhe, Sicherheit, Ordnung und das Recht aufrechtzuerhalten, a) durch Handhabung des Gesetzes (zu welchem Behufe dem Komitee ein Martialhof beigegeben wird), b) durch Belehrung des Volkes, und c) durch polizeiliche Überwachung; weiter soll das Komitee d) alle Mittel ergreifen, um mit den von den Rebellen besetzten Landesteilen Verbindung zu erhalten5.

Soferne der Zweck des Vereines polizeiliche Überwachung, also bessere Einrichtung und Handhabung dieses wichtigen Dienstzweiges wäre, könnte dagegen wohl nichts erinnert werden; sofern aber in dem Komitee gleichsam eine provisorische Regierung im Lande errichtet würde, eine Behörde, die ober den Kommissären und zwischen diesen und dem Baron Welden stände, müßte dieser Verfügung die Billigung versagt werden6.

Was dem Baron Welden hierüber für Weisungen zu erteilen sein werden, behält sich der Ministerrat vor, nach der Zurückkunft des Herrn Ministerpräsidenten sogleich zu beraten, indem daran liegt, daß diese Weisungen von dem Ministerpräsidenten selbst unterschrieben werden7.

IV. Führung der kaiserlichen Fahne von den vier neuen Grenzbataillons

Der Minister Baron Kulmer eröffnete, daß der Ban den vier neuen Bataillons befohlen habe, keine andere Fahne als die kaiserlich-österreichische zu führen und nur dazu zu schwören8.

V. Nachrichten aus Venedig

Eine vom Finanzminister Freiherrn v. Krauß vorgelesene, im Wege des Grafen Gyulai eingelangte Depesche des k.k. Generalkonsuls in Korfu stellt den baldigen Abschluß des Friedens mit Piemont als sehr wünschenswert dar und schildert bei diesem Anlasse auch die Stimmung Venedigs. Es wird darin bemerkt, daß, solange der Friede mit Piemont nicht abgeschlossen ist, an eine Unterwerfung Venedigs nicht wohl zu denken sei. Die Venezianer halten die Stadt mit Waffengewalt für uneinnehmbar; Venedig sei, mit Ausnahme von Holz und Fleisch, noch auf lange gut verproviantiert; die Zustände in Ungarn und in Deutschland, dann die Schwebe der Unterhandlungen mit Piemont flößen ihnen Mut ein; selbst der Fall Malgheras würde jenen der Stadt|| S. 324 PDF || Venedig noch nicht nach sich ziehen; wird aber der Friede mit Piemont abgeschlossen, dann schwinden alle Hoffnungen Venedigs9.

VI. Weitere Nachrichten aus Ungarn

Ferner teilte der Finanzminister Freiherr v. Krauß einige Notizen aus Ungarn mit, nach welchen der Regierungskommissar Nahoby im Sümeger Komitate alle Beamten entsetzt haben soll. Die Bocskai-Husaren erhielten in Pest von den dortigen Frauen drei Fahnen; es wird dort von einer Protestation Frankreichs gegen das Einschreiten Rußlands in Ungarn gesprochen und daran geglaubt etc10.

VII. Stimmung in Prag und an der böhmischen Grenze zu Sachsen; Nachrichten über Ludwig v. Löhner

Notizen, von dem Minister Dr. Bach mitgeteilt, über die Stimmung in Prag, dann an der böhmischen Grenze gegen Sachsen11. In Prag sind die Studenten eingeschüchtert, die Bürgerschaft ist für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung, die Untersuchung im ordentlichen Gange und für Prag dermal nichts zu fürchten. In den deutschen Bezirken sei eine minder günstige Stimmung vorhanden. Es wird auch der Wunsch ausgesprochen, daß die Entschädigungsfrage nun bald praktisch gelöset werden möge, weil diese Lösung viel zur Beruhigung des Volkes beitragen würde. An der Grenze wird den Aufwieglern kein Gehör geschenkt, die besitzenden Klassen wünschen Ruhe, die nach Böhmen gekommenen Freischärler schildern schrecklich die erlittenen Niederlagen etc.

Ferner erwähnte Minister Dr. Bach einer erhaltenen Nachricht, nach welcher der ehemalige Reichstagsdeputierte Dr. Löhner nun ganz kaiserlich geworden und mit der Linken völlig gebrochen haben soll; dann daß die Wahlen in Frankreich zum großen Teile im Sinne der Sozialisten auszufallen drohen12.

VIII. Behandlung Anton Laschans v. Moorland

Derselbe Minister brachte hierauf einen Gegenstand des Prinzips wegen zur Beurteilung des Ministerrates. In Frankfurt sind nämlich mehrere österreichische Deputierte nach ihrer Abberufung durch die Regierung zurückgeblieben und haben eine Rechtfertigung dieses ihres Verbleibens durch die Zeitungen bekanntgemacht13. Unter den Zurückgebliebenen sind auch einige Beamte, namentlich der Kreiskommissär im Laibacher Gouvernement Laschan14. Der Landeschef Baron Welsersheim hat diesen Kreiskommissär seines erwähnten Verhaltens wegen einstweilen und bis zur Entscheidung des Ministeriums suspendieren lassen. Nach den Akten kommt gegen Laschan sonst nichts Nachteiliges vor, er wird als ein ruhiger, besonnener und brauchbarer Beamter|| S. 325 PDF || geschildert, zu dessen Entschuldigung auch angeführt wird, daß in Frankfurt über diese Abberufung eine große Mißstimmung herrschte, daß der österreichische Bevollmächtigte selbst dagegen war, daß die Regierung die Wahlen nach Frankfurt zugelassen und die Abgeordneten des Volkes nicht vor dem Abschlusse der Reichsverfassung abberufen habe. Laschan selbst hat eine Rechtfertigung überreicht, später seine Demission in Frankfurt gegeben und sich bereiterklärt, der Regierung ferner zu dienen.a

Der Ministerrat einigte sich über Antrag des Justizministers in dem Beschlusse, dem Baron Welsersheim sei zu erwidern, daß man in Berücksichtigung der früheren guten Dienstleistung des Laschan und der sonst zu seinen Gunsten geltend gemachten Gründen über eine strengere Behandlung desselben hinausgehe, daß ihm aber eine eingreifende Ausstellung über diesen seinen Schritt und eine Verwarnung für die Zukunft zu erteilen, er auch im Auge zu behalten sei, um ihn im Falle, daß seine politische Haltung nicht korrekt befunden werden und er nicht im Sinne der Regierung vorgehen sollte, dann einer strengeren Behandlung zu unterziehen. Der Gehalt wäre ihm nach der Bemerkung des Finanzministers erst vom Tage des Wiedereintrittes in den Dienst anzuweisen15.

IX. Entschädigung für aufgehobene Urbarialschuldigkeiten

Hinsichtlich der nun zum Vortrage gebrachten Entschädigungsfrage für die aufgehobenen Urbarialschuldigkeiten bemerkte der Minister Dr. Bach vor allem, daß über diesen Gegenstand wiederholte Beratungen mit den Vertrauensmännern und anderen stattgefunden haben16. Bei diesen Beratungen sei beschlossen worden, für die einzelnen Kronländer Instruktionen mit Berücksichtigung des Patentes vom 4. März 1849 17 zu erlassen, Landeskommissionen diesfalls aufzustellen, denselben einen Ministerialkommissär beizugeben, welcher im Namen des Landeschef zu intervenieren hätte, und dabei auch die Kameralverwaltung, dann die Berechtigten und Verpflichteten vertreten zu lassen. Diese Kommissionen hätten das Erhebungsgeschäft im Detail vorzunehmen. Man ist ferner übereingekommen, diesen Kommissionen bereits etwas Fertiges hinauszugeben, um die Sache zu vereinfachen und zu beschleunigen, d.i. einen Entschädigungsmaßstab (gegenwärtig für Böhmen, Mähren und Schlesien) festzusetzen18.

Hinsichtlich der Giebigkeiten, die in Naturalien bestehen, ergab sich hierbei keine Schwierigkeit. Schwieriger war es bei der Robot. Man hat beschlossen, für jede Provinz|| S. 326 PDF || einen durchgreifenden Maßstab festzusetzen, und als solchen den Wert der Robot in Ziffern auszudrücken und dabei die Katastralpreise des Jahres 1824 zur Grundlage anzunehmen. Die Bestimmung des Entschädigungsmaßstabes den Provinziallandtagen zu überlassen, wurde nicht als ratsam erkannt, weil wir dadurch lauter Bauernlandtage bekämen und dem Kommunismus vorarbeiten würden.

Ein anderer Punkt betraf die Entschädigung im Kapital. Diesfalls wurde beschlossen, vorläufig nur die Rente genau erheben zu lassen, zu der das entsprechende Kapital leicht gefunden werden kann. Die Errichtung der solche Entschädigung erleichternden Hypothekenbanken wäre dem künftigen Landtage zu überlassen.

Ein dritter Punkt ist endlich der Vorschuß von Seite des Staates. Hierbei handelte es sich vorzüglich um einen einfachen Maßstab, daß keine längeren Erhebungen notwendig erscheinen. Einen solchen Maßstab hat man für Böhmen, Mähren und Schlesien bdarin gefunden, daß die bisher bezahlte Urbarialsteuer als eine durchgreifende einfache Grundlage bei der Bemessung der Vorschüsse bestimmt werden soll. Wünschenswert sei es, daß die Berechtigten ehebaldigst in den Bezug dieses Vorschussesb gesetzt werden.

Der Ministerrat erklärte sich mit den hier entwickelten Prinzipien einverstanden, wornach nun der Minister Dr. Bach die weiteren Einleitungen treffen wird19.

X. Erledigung der Bitten der serbischen Nation

Über die von demselben Minister zur Kenntnis des Ministerrates gebrachten Mitteilungen des Patriarchen Rajačić20, worin u.a. vorkommt, daß die serbische Nation, welche so treu ist und so viele Opfer gebracht hat, sich gegenwärtig unglücklich fühle und bedauere, das Schwert gegen die Ungarn gezückt zu haben, und worin die Bitten gestellt werden: a) um alsbaldige Bestätigung der Woiwodina, b) um Erklärung derselben als Kronland, c) daß die Grenzen der Serben nicht getrennt werden, d) daß der Woiwode oder dessen Verweser in der Person des Rajačić bestätiget werde, e) daß die mittellosen serbischen Flüchtlinge Unterstützung erhalten und f) für die durch den Krieg verwüsteten Güter Entschädigung geleistet werde, einigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, daß dem Rajačić in Ansehung der Unterstützung zu schreiben wäre, der Ban habe bereits 30.000 f. angewiesen und werde diesfalls noch das weiter Erforderliche tun21. Alle anderen Punkte würden erst nach der Pazifikation Ungarns ihre Erledigung (und zwar im Sinne der Reichsverfassung) erhalten. Übrigens wäre beizufügen, daß man einen zu guten Begriff von der Treue der Serben habe, als daß man glauben sollte, sie bereuen die dem Staate gebrachten Opfer22.

An den Ban wäre hinsichtlich der Unterstützung der Serben unter einem gleichfalls das Entsprechende zu erlassen.

XI. Erledigung der Bitte der kroatisch-slawonischen Landeskongregation

Schließlich las der Minister Dr. Bach die infolge eines früher Beschlusses entworfenen cErlässe an den Patriarchen Rajačić vorc .23

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 2. Juni 1849.