Nr. 29 Ministerrat, Wien, 8. März 1849 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 9. 3.), Stadion, Krauß, Bach, Bruck, Cordon, Thinnfeld, Kulmer.
MRZ. 684 – KZ. 644 –
- I. Städteverzeichnis von über 10.000 Einwohner für das Wahlgesetz
- II. Günstiger Eindruck der Publikation der Verfassung und Auflösung des Reichstages; Antrag zur Vornahme von öffentlichen Bauten
- III. Außerkurssetzung der ungrischen Banknoten in Ungarn und Herausgabe eines mit drei Prozent verzinslichen Papiergeldes; Sendung des Karl Friedrich Freiherrn Kübeck v. Kübau als ad latus des Fürsten Windischgrätz
- IV. Kriminaluntersuchung gegen den österreichischen Abgeordneten in Frankfurt Maximilian J. Gritzner
- V. Stellung Österreichs zu Deutschland
- VI. Vorschuß für Baron Prankl
- VII. Kirchliche Feierlichkeit aus Anlaß der Konstitutionsverleihung
Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 8. März 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Städteverzeichnis von über 10.000 Einwohner für das Wahlgesetz
Der Minister des Inneren übergab zum Behufe des künftigen Wahlgesetzes ein Verzeichnis der Städte mit einer Bevölkerung von 10.000 Seelen und darüber, denen eigene Vertreter auf dem Reichstage zuzugestehen wären1.
Nach demselben hätten 53 Städte je einen, vier Städte über 50.000 Seelen je zwei, eine Stadt über 100.000 Seelen drei und Wien acht Vertreter zu wählen.
Da man jedoch den angenommenen Maßstab bloß nach der Bevölkerung über 10.000 Seelen als in einem gegenüber der Landbevölkerung allzu günstigen Verhältnisse stehend erkannte, indem derselben nur auf je 100.000 Seelen ein Vertreter zugestanden ist, so ward beschlossen, bei den Städten nicht sowohl die Volkszahl als vielmehr die Stellung der Stadt zur Provinz und den Umstand zu berücksichtigen, ob und inwiefern die Bevölkerung derselben wirklich städtische Interessen zu vertreten hat2. Hiernach ward das Verzeichnis rektifiziert und weiters beschlossen, die Überzahl der Abgeordneten der Städte, welche sich gegen die ihnen nach dem allgemeinen Maßstabe von je einem Vertreter auf 100.000 Seelen ergäbe, bei der Anzahl der Deputierten der Gesamtbevölkerung in Abrechnung zu bringen3.
II. Günstiger Eindruck der Publikation der Verfassung und Auflösung des Reichstages; Antrag zur Vornahme von öffentlichen Bauten
Der gefertigte Ministerpräsident las den Bericht des Gouverneurs von Wien über den höchst günstigen Eindruck, welchen die Publikation der Verfassung und Auflösung des Reichstags bei der hiesigen Bevölkerung hervorgebracht hat. Dieser und die gute Polizei, welche von Seite der Vertrauensmänner gehandhabt wird, würde selbst die baldige Aufhebung des Belagerungszustands möglich machen, wenn das in der Aufstellung begriffene Reservekorps zweckmäßig disponiert und der arbeitslosen Bevölkerung|| S. 152 PDF || Wiens durch allsogleiche Vornahme der Donauregulierungsarbeiten und des Artilleriegüterdepots nächst der St. Marxer Linie Verdienst gegeben würde4.
Was die Donauregulierung betrifft, so erinnerte der Minister v. Bruck, daß man sich mit den diesfälligen Projektausarbeitungen beschäftige, bei dem Umfang und der Wichtigkeit dieses einer reifen Prüfung bedürfenden Projekts aber über den Zeitpunkt des möglichen Beginns der Arbeiten nichts bestimmen könne5. Dagegen läge nach Versicherung des Ministers des Inneren das Projekt wegen des Artilleriegüterdepots vollkommen ausgearbeitet, selbst bezüglich der Aufbringung der Kosten, bereits vor6.
Es wurde sonach beschlossen, dem Gouverneur nach dem Antrage des gefertigten Ministerpäsidenten zu erwidern, daß der Inhalt seines Berichts zur Nachricht diene und daß wegen Vornahme der besprochenen Bauten mit dem Minister der öffentlichen Bauten Rücksprache zu pflegen sei7.
III. Außerkurssetzung der ungrischen Banknoten in Ungarn und Herausgabe eines mit drei Prozent verzinslichen Papiergeldes; Sendung des Karl Friedrich Freiherrn Kübeck v. Kübau als ad latus des Fürsten Windischgrätz
Der Finanzminister brachte die ungrische Banknotenfrage, insonderheit die Kundmachung des Armeegeneralkommandos in Ungern, womit die Ah. angeordnete Außerkurssetzung der ungrischen Banknoten für Ungern außer Wirksamkeit gesetzt wurde, zur Sprache8. Diese Verfügung des Generalarmeekommandos müßte als mit den Ah. angeordneten Bestimmungen nicht im Einklang zurückgenommen werden, umso mehr, als für die Einlösung der 1 fr. und 2 fr. ungrischen Banknoten durch österreichische bereits gesorgt worden ist. Was die weitern Maßregeln zur Ausführung der hierwegen Ah. angeordneten Bestimmungen betrifft, so brachte der Finanzminister die Hinausgabe eines mit drei Prozent verzinslichen, auf die Einkünfte des Königreichs Ungern gezogenen Papiers à 10 oder 5 fr., Bankscheine oder Anweisungen, in Antrag.
Der Justizminister beanständete die Anweisung auf die Landeseinkünfte. Allein, der Finanzminister rechtfertigte diese Bestimmung durch die Bemerkung, daß die anderen Provinzen unmöglich verhalten werden könnten, zur Tilgung einer Schuld mitbeizutragen, welche bloß in einem einzelnen rebellischen Lande entstanden ist.
Dagegen erklärten sich aber sämtliche übrigen Stimmen im Ministerrate dafür, daß statt eines verzinslichen ein unverzinsliches Papier hinausgegeben werde, weil die ungrischen Banknoten, zu deren Verdrängung jenes Papier bestimmt ist, eben auch nur unverzinsliche Kreditpapiere sind, weil ferner der Finanzminister selbst die Hinausgabe seines verzinslichen Papiers nur für eine Übergangsmaßregel erklärt und für die Zukunft die Emittierung unverzinslicher Scheine in Aussicht gestellt hat, und weil es weder notwendig|| S. 153 PDF || noch rätlich erscheint, den mit der Haftung für das Kapital des emittierten Papiers belasteten Lande noch eine weitere Last durch Zinsen aufzuerlegen.
Der Finanzminister beharrte jedoch auf seinem Antrage wegen Hinausgabe des mit drei Prozent verzinslichen Papiers, weil neues Papiergeld, als welches unverzinsliche derlei Scheine anzusehen wären, gesetzmäßig in Ungern nicht hinausgegeben werden darf, weil den Kredit der österreichischen Nationalbank weiter, als durch Einlösung der 1 und 2 fr. Scheine bereits zugestanden worden, zu benützen nicht rätlich ist, nachdem die Masse der ausgegebenen ungrischen 5 und 10 fr. Banknoten selbst annäherungsweise nicht angegeben werden kann, weil endlich mit Hinausgabe verzinslicher Anweisungen auch die Geldverhältnisse der außerungrischen Länder gehörig berücksichtigt und der Übergang zu weiteren finanziellen Verfügungen in dieser Beziehung vorbereitet werden würde9.
Da sich aus Anlaß der besprochenen Kundmachung des ungrischen Armeekommandos die schon einmal in Anregung gebrachte Notwendigkeit, dem Feldmarschall Fürsten Windischgrätz eine in politischen und Finanzgeschäften erfahrene, zugleich mit den ungrischen Verhältnissen gehörig vertraute Person aus dem Zivilstande beizugeben, nur noch dringender herausgestellt, auch der Fürst selbst, nach Versicherung des Handelsministers, demselben seine Zustimmung zu einer solchen Verfügung mündlich erklärt hat, so glaubte der Ministerrat, sogleich die Wahl dieser Person in Beratung nehmen zu sollen. Selbe fiel (nachdem Baron Krauß auf den vom Ministerpräsidenten jedoch wegen seiner frühern Dienstesstellung nicht für geeignet erklärten Grafen Hartig hingedeutet hatte10) einstimmig auf den Freiherrn v. Kübeck, ehemaligen Hofkammerpräsidenten.
Der Ministerpräsident übernahm es, denselben zur Übernahme dieser Mission zu bestimmen11.
IV. Kriminaluntersuchung gegen den österreichischen Abgeordneten in Frankfurt Maximilian J. Gritzner
Der Justizminister machten den Antrag, wegen der vom hiesigen Kriminalgerichte beschlossenen Einleitung der Kriminaluntersuchung wider den Hofsekretär und Deputierten bei der Nationalversammlung in Frankfurt Gritzner, die genannte Nationalversammlung durch den österreichischen Bevollmächtigten um ihre Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung Gritzners auffordern zu lassen.
|| S. 154 PDF || Der Ministerpräsident, Minister des Äußern sicherte hierwegen die Erlassung der entsprechenden Weisung an Ritter v. Schmerling zu, und der Justizminister wird zu diesem Ende die betreffenden Kriminalakten mitteilen12.
V. Stellung Österreichs zu Deutschland
Der gefertigte Ministerpräsident entwickelte seine Ansicht in betreff der Stellung der österreichischen Monarchie zu Deutschland13.
Bei der Wendung, welche die deutschen Angelegenheiten dermal genommen haben, scheint ihm eine Vereinbarung mit Preußen noch möglich14. Er gedächte daher, den an den dortigen Hof abzusendenden Freiherrn v. Prokesch anzuweisen, daß er die preußische Regierung zum gemeinsamen Vorgehen mit der österreichischen bei der Rekonstituierung Deutschlands einlade und hiebei die Bemerkung einfließen lasse, daß die Verweigerung eines aufrichtigen Zusammenwirkens von Seite Preußens unfehlbar die Zerstückelung Deutschlands zur Folge haben würde15.
Gleichzeitig würde für diesen Fall sich eine nähere Verbindung mit den süddeutschen Staaten und selbst mit Sachsen vermitteln lassen, denen Österreich bei einem engeren Anschlusse an dasselbe mittelst eines Zollvereins etc. namhafte materielle Vorteile zu bieten vermöchte.
Hiernach würde der nach München bestimmte Gesandte Graf Thun in der Art zu instruieren sein, daß er ein Zuvorkommen von Seite Bayerns (wie der Handelsminister meinte) zu provozieren trachte16.
Mit diesen Ansichten vollkommen einverstanden, nahm der Ministerrat zwei weitre vom Ministerpräsidenten vorgetragene Erlässe desselben in betreff der künftigen Gestaltung des Verhältnisses der österreichischen Monarchie zu Deutschland mit umso größerem Beifalle auf, als darin gegen jede Unterordnung Österreichs unter ein aus unmittelbarer Volkswahl hervorgegangenes deutsches Parlament Verwahrung eingelegt wird17.
VI. Vorschuß für Baron Prankl
Der Finanzminister erklärte sich bereit, auf ein dem Ministerpräsidenten eingereichtes Gesuch des Gutsbesitzers Baron Prankl um eine Unterstützung auf Abschlag seiner Entschädigungsforderung für aufgehobene Urbarialgaben diesem Bittsteller ein Akonto mit 100 fr. Konventionsmünze anzuweisen, nachdem Minister v. Thinnfeld die Richtigkeit der angegebenen Verhältnisse bestätigt hatte18.
VII. Kirchliche Feierlichkeit aus Anlaß der Konstitutionsverleihung
Über die vom Minister des Inneren zur Sprache gebrachte Anfrage wegen Abhaltung einer (kirchlichen) Feierlichkeit aus Anlaß der Ah. verliehenen Konstitution wurde beschlossen, diese Feier auf Sonntag den 11. März festzusetzen19.
Wien, am 9. März 1849. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Olmütz, den 21. März 1849.