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Nr. 8 Ministerrat, Wien, 26. Dezember 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Stadion, Krauß, Cordon, Bach, Bruck, Thinnfeld; BdE. Stadion, Krauß 8. 4., Bach 8. 4., Bruck, Cordon, Thinnfeld, Kulmer; außerdem anw. Schmerling.

MRZ. 3022 – KZ. fehlt –

Protokoll der Ministerratssitzung vom 26. Dezember 1848 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Auswärtigen und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Österreichisches und preußisches Vorgehen in deutschen Angelegenheiten

Der Ministerpräsident forderte den dem Ministerrate beigezogenen k.k. Appellations[gerichts]rat und Bevollmächtigten bei der deutschen Zentralgewalt Anton Ritter v. Schmerling auf, seine Ansichten zu entwickeln, wie das ihm bekannte Memoire der preußischen Regierung zu beantworten wäre1.

Ritter v. Schmerling glaubte vor allem bemerken zu sollen, daß die preußische Regierung den gewandtesten Mann (Camphausen2) in Frankfurt unterhalte, der stets im preußischen Interesse tätig sei. Er sende alle Wochen einen parlamentarisch gewandten Mann nach Berlin, um sich Instruktionen einzuholen, und ein Komitee daselbst verkehre mit ihm. Uns ist eine solche Einrichtung durchaus abgegangen, die Österreicher hatten keinen Zusammenhang unter sich, ja sie haben selbst gegen Österreich gesprochen und gehandelt.

Es sei also notwendig, daß wir uns auf eine ähnliche Weise organisieren. Jetzt geschehe es dadurch, daß sich alle Österreicher um den Schmerling gruppieren und daß ein kleines Komitee gebildet wurde, welches sich mit der österreichischen Frage beschäftiget3.

Dieses vorausgeschickt ging nun Ritter v. Schmerling zu der Verfassungsfrage über. Österreich, was man in Deutschland für verloren gehalten, zeigte sich in der neuesten Zeit kräftig, ja kräftiger als Preußen; dadurch habe es die Sympathien aufs neue gewonnen; diese besitze es von der badischen Regierung, von 40 bayerischen Deputierten seien 38 österreichisch gesinnt, und alle rheinischen Deputierten wollen von einer preußischen Kaiserwürde gar nichts wissen4. Unter solchen Umständen wäre es sehr zu bedauern, || S. 51 PDF || wenn wir uns passiv verhielten. Von den österreichischen, für Frankfurt gewählten Deputierten seien 40–50 permanent nicht draußen. Diese sollten von dem Minister des Inneren den Auftrag erhalten, sich auf ihren Posten zu begeben, wodurch wir dann 120–125 österreichische Deputierte in Frankfurt zur Disposition hätten.

Ritter v. Schmerling meint, daß Österreich nun operieren und entschieden auftreten sollte. Vor der 1. und 2. Lesung wären österreichischerseits gewisse Punkte zusammenzustellen, welche zu erkennen geben würden, unter welchen Modalitäten Österreich der deutschen Verfassung beitreten kann5; und da man in Deutschland von der Notwendigkeit, sich mit der österreichischen Regierung einzuverstehen, innig durchdrungen ist, so dürfte die Erzielung von Modalitäten eben nicht schwer fallen. Man sollte die Verfassung so, wie sie für Deutschland paßt, fertig machen und dann in einer Additionalakte, als Schluß der Verfassung, jene Modalitäten, wie sie Österreich für notwendig erkannt, ersichtlich machen, z.B. daß Österreich zur deutschen Armee wie zur Zeit des Bundes sein Kontingent stellt, daß eine andere Einmischung in die österreichischen Armeeangelegenheit nicht geduldet wird u. dgl. Gegenwärtig, bemerkte Ritter v. Schmerling weiter, sei draußen die Idee allgemein, daß Deutschland nur neben Österreich bestehen, daß nach gegebener Verfassung ein Traktat mit ihm geschlossen und die Verbindung mit demselben nur im gesandtschaftlichen Wege statthaben werde. Dieses müsse verhütet werden, um Preußen nicht die Suprematie zu gewähren, für welche Gagern (eine bedeutende Persönlichkeit) arbeiten würde. Zu diesem Ende würde Ritter v. Schmerling empfehlen, daß das österreichische Ministerium eine Erläuterung seines Programms zur Widerlegung des Gagernschen6 in dem Sinne herausgäbe, daß dem vermeintlichen Austritte Österreichs von jeder Teilnahme an dem Verfassungswerke Deutschlands widersprochen werde, welcher Austritt, wie der Ministerpräsident bemerkte, gar nicht beabsichtiget war, weil man die Deputierten von Frankfurt nicht zurückrief, sondern nur manifestieren wollte, daß von einem Aufgehen Österreichs in Deutschland keine Rede sein könne, und weil man den die Verwaltung sehr beirrenden direkten Erlässen der Reichsminister an die österreichischen Behörden Einhalt tun wollte.

In dieser Beziehung würde v. Schmerling raten, darauf zu bestehen, daß nur durch den Kanal der Bevollmächtigten zu Frankfurt korrespondiert werde.

Was das Reichsoberhaupt anbelangt, sollte Österreich nach der Ansicht des Ritters v. Schmerling entschieden dahin wirken, daß kein erblicher Kaiser zugelassen werde, und überhaupt kein Kaiser, sondern nur ein Direktorium von dreien (Österreich, Preußen und Bayern) statthabe. (Die Preußen werden für den Kaiser stimmen, weil sie meinen, ihr König werde Kaiser werden.) Durch das Direktorium würden alle Jalousien zwischen den Regierungen für die Gegenwart beseitiget, und der Kaiser von Österreich würde seinerzeit gewiß auch deutscher Kaiser werden. Um diesen Zweck zu erzielen, || S. 52 PDF || wären selbst einige Opfer nicht zu scheuen, einiges wäre mit Resignation hinzunehmen und die Verfassung mit einigen Modifikationen anzunehmen.

Hinsichtlich der Art, wie diese Modifikationen angebahnt werden sollten, meint Ritter v. Schmerling, daß sie den deutschen Regierungen mitzuteilen wären, 20–25 derselben werden nichts dagegen zu erinnern finden, und es wird sich zuletzt nur um drei bis vier Regierungen handeln. Man würde den Entwurf den Bevollmächtigten der Regierungen geben und deren sieben zu diesem Ende wählen, wovon einige Viril-, andere Curialstimme hätten und an einem bestimmten Orte zu Beratungen zusammenzutreten hätten, um auf diesem kürzeren Wege eher zum Ziele zu gelangen als auf dem längeren der Korrespondenz durch Kuriere.

Die von Preußen angeregte Idee eines Staatenhauses findet Ritter v. Schmerling jetzt nicht angemessen7. Es würden wieder mehrere Monate darüber vergehen, bis von diesem neuen beratenden Kollegium etwas sichtbar würde, und woher die Kandidaten dazu nehmen, da jetzt überall Kammern beisammen sind und die besten Kräfte sich in ihrer Mitte befinden. Wollte man Individuen für das Staatenhaus aus den Kammern nehmen, so würde man diesen die besten Kräfte entziehen.

Der Ministerpräsident bemerkte, daß es keinem Zweifel unterliegen könne, daß wir uns bei dem deutschen Verfassungswerke beteiligen. Was aber die Opfer, die deshalb zu bringen wären, anbelangt, so müßten sie vorsichtig kombiniert werden, um nicht wieder nach einer anderen Seite hin das Vertrauen zu verlieren; so z.B. wolle Kroatien österreichisch, aber nicht deutsch werden, und dies sei auch zum Teil bei Böhmen der Fall. Ferner wäre zu erwägen, ob das Direktorium nur aus drei zu bestehen habe, und ob wir uns nicht mit anderen (z.B. mit Sachsen etc.) noch zu verstärken hätten, und ob daher das Direktorium nicht aus fünf statt drei Individuen zu bestehen hätte.

Um über die Stellung Österreichs zu Deutschland sich auszusprechen, wurde von Ritter v. Schmerling der Wunsch geäußert, wenigstens die Hauptansichten des österreichischen Ministeriums über die Österreich zu gebende Einrichtung kennenzulernen.

Diese bestehen im wesentlichen darin, daß Österreich ein einiges starkes Österreich sei, daß in Wien auch eine starke unabhängige Zentralgewalt bestehe, wo die die Gesamtmonarchie betreffenden Angelegenheiten verhandelt und die Provinzialangelegenheiten den Provinziallandtagen überlassen werden. Dies schließe ein inniges Verhältnis zu Deutschland nicht aus.

Der Minister Bruck hält eine Volksrepräsentation in Österreich aus den so verschiedenen Teilen und Nationalitäten für unausführbar. Ein Bild davon gebe schon der gegenwärtige Reichstag. Kommt heute eine Nationalfrage vor, so besteht keine Majorität, das Ministerium weiß nicht, auf welchem Boden es steht. Treten nun noch Ungarn und Italien hinzu, dann sei die Lage nur noch schwieriger.

Nach der Ansicht des Ministers Bach müßte Italien jedenfalls, und vielleicht auch Ungarn (die Magyaren), für sich regiert werden, sie müßten ein Kontingent für die Armee und für die Zentralauslagen abführen, übrigens aber das ganze Innere in ihrem Lande selbst besorgen.

|| S. 53 PDF || Ein Volkshaus aus so vielen Nationalitäten biete unübersteigliche Hindernisse dar, obwohl andererseits auch nicht zu verkennen sei, daß ein Staatenhaus auch seine Schwierigkeiten und Unzukömmlichkeiten habe. Vielleicht könnte zwischen beiden ein permanenter Reichstag (aus einzelnen Gliedern aller Provinzen) in der Mitte stehen.

Der Minister Freiherr v. Krauß bemerkte, aus der Idee eines einigen starken Österreichs fließe, daß unser Volk nicht noch einem anderen Reichstage unterstehen könne, was den Zerfall der Monarchie zur Folge haben müßte. Der deutsche Teil der Monarchie sei der kleinere, und die Tendenz von Frankfurt gehe dahin, ihn von den übrigen Provinzen zu trennen. Er hält mit Grafen Stadion dafür, daß unsere Völker an dem deutschen Parlamente nicht teilzunehmen hätten, wobei aber ein inniges Verhältnis zu Deutschland noch immer denkbar sei, was in der Form eines Bundesverhältnisses stattzufinden hätte.

Bei der Konstituierung Österreichs wäre nach seiner Ansicht mit Rücksicht auf die Nationalitäten derzeit eine Zwischeneinrichtung zu treffen, die uns seinerzeit zur Einheit führen könnte. Hierbei wären a) die gegenwärtig am Reichstage vertretenen, b) die ungarischen und c) die italienischen Länder zu beachten. Unter den ungarischen werden sich mehrere gleich, aber nicht alle anschließen. Hinsichtlich dieser würde er es vorziehen, eine Gruppe zu bilden, welche ihre Angelegenheiten zu Hause beraten würde. Auch hinsichtlich Italiens wäre nicht dahin zu streben, es ganz hereinzuziehen, auch die Italiener hätten ihre Angelegenheiten bis zu einer gewissen Grenze im Lande zu beraten. Mit der Zeit könnte eine Einigung eintreten, wie es z.B. in England mit Irland und Schottland der Fall war.

Die Ansicht des Ministeriums neigte sich dahin, daß Deutschland aus 7, 8 oder 9 größeren Komplexen (Kreisen) zu bestehen hätte, die ihre eigene Landesvertretung haben können, welchen ein Staatenhaus an die Spitze zu stellen wäre, dem auch Österreich als ein zusammenhängendes großes Ganzes, als deutsche und italienische Macht beitreten würde. Unter solchen Verhältnissen würde eine Volksvertretung in Frankfurt nicht mehr statthaben können.

Ritter v. Schmerling hält es nicht für unausführbar, daß die Volksvertretung in Frankfurt ende. Preußen habe seine Verfassung und acht Provinziallandtage8, in Österreich bestehe ein analoges Verhältnis, und die übrigen deutschen Regierungen wünschen dieses Aufhören gleichfalls; nur hält es Ritter v. Schmerling für notwendig, daß wir mit Deutschland in staatlicher Hinsicht nicht brechen, weil sonst den Preußen in die Hand gearbeitet würde.

Zur Erzielung dieses Aufhörens wäre die Presse in Tätigkeit zu setzen und die diesfalls notwendige Auslage nicht zu scheuen.

Durch die obige Darlegung bemerkte Ritter v. Schmerling nun im klaren über die Wünsche der österreichischen Regierung zu sein. Er werde hiernach seine Schritte einrichten, nur möge es nicht auffallen, wenn in den nächsten sechs Wochen davon noch nichts sichtbar sein wird, weil er mit großer Klugheit und Umsicht werde vorgehen müssen.

|| S. 54 PDF || Schließlich bemerkte Ritter v. Schmerling, daß es die österreichische Regierung dem Gagern möglich machen sollte, sein Programm selbst zu ändern, was dadurch geschehen könnte, wenn der im österreichischen Programme vorkommende Passus über die staatliche Verbindung dahin erläutert würde, daß er sich auf die nicht deutschen Provinzen beziehe9.

Dagegen wurde erinnert, daß dadurch Mißtrauen nach anderer Seite hin erzeugt würde, daß Gagern von einer unrichtigen Voraussetzung ausgegangen, wenn er eine Ausscheidung Österreichs annimmt, das seine Deputierten in Frankfurt belassen und sich nur vorbehalten hat, sich später zu erklären, und das seine Bundespflichten fortan erfüllt, auch aus einem Verbande, der noch nicht besteht, nicht austreten konnte10.

II. Rekrutierung

Der Minister des Inneren Graf Stadion brachte neuerdings die Rekrutierung zur Sprache11. Nach dem Dafürhalten des Unterstaatssekretärs im Kriegsministerium v. Schöllhaimb, mit welchem er Rücksprache gepflogen, wären die Neunzehnjährigen heuer auszulassen. Ihre Zahl betrug 136.000 und 102.000 wurden ausgehoben, wornach nur 34.000 noch übrigblieben.

Da von den Zwanzigjährigen ebenfalls beiläufig 136.000 vorhanden sein müssen, so hat das Ministerium beschlossen, auf die Neunzehnjährigen dann zu übergehen, wenn die Zwanzigjährigen nicht ausreichen sollten. Das Patent wäre als Norm für die Zukunft hinauszugeben und demselben für diesen Fall ein Anhang hinsichtlich der obigen Bestimmung beizufügen12.

III. Militärbauten vor der Marxer und Matzleinsdorfer Linie

Der Kriegsminister Freiherr v. Cordon leitete die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf ein ursprünglich von einer Gesellschaft von Architekten gemachtes Projekt, mehrere Etablissements hierorts auszuführen und dabei auch auf die Verteidigung der Stadt Rücksicht zu nehmen13. Der FML. Freiherr v. Welden hat sich nun dieser Sache bemächtiget und will vor der Marxer und Matzleinsdorfer Linie Bauten (mit dem Nebenzwecke, auch Leute zu beschäftigen) ausführen, deren Bestimmung wäre, || S. 55 PDF || Ärarialgut und Waffendepots in sicheren Orten zu unterbringen, und um einige befestigte Punkte zu haben, wo sich nötigenfalls die Garnison vereinigen und verteidigen könnte. Er spricht 2–3 Millionen zu diesem Zwecke an oder monatlich 60–80.000 f. Der Feldmarschall Fürst Windischgrätz hat die Sache Sr. Majestät vorgelegt. Freiherr v. Cordon glaubt nicht, daß sich in diese Sache gegenwärtig einzulassen wäre, weil nicht genau angegeben ist, was und zu welchem Zwecke gebaut werden soll und was die Kosten dieser Bauten betragen werden. Größere Waffendepots gehören ohnedies in die Festungen, und für die Stuckgießerei und Stuckbohrerei bestehen ohnehin besondere Etablissements. Derselbe wird daher mit Zustimmung des Ministerrates diese Angelegenheit dahin erledigen, daß es zwar gut wäre, zu dem erwähnten Zwecke einige befestigte Punkte zu haben, daß man sich aber darüber bei der Unvollständigkeit der Vorlagen gegenwärtig nicht aussprechen könne14.

IV. Überstellung der am Wiener Okroberaufstand Beteiligten an die Zivilgerichte

Der Justizminister Dr. Bach erwähnte der mit dem FML. Freiherrn v. Welden gepflogenen Besprechung wegen Übergabe der Untersuchungen aus Anlaß der letzten Wiener Ereignisse an die Zivilgerichte. Derselbe ging in die Maßregel ein im Interesse der Untersuchungen und um dieselben zu zentralisieren15.

Was die Begnadigung einiger Indidividuen (Raveaux, Hartesleben etc.) betrifft, wurde sich dahin geeiniget, sie dem Kaiser nicht vorzulegen, weil Se. Majestät nur begnadigen könnte, und diese Individuen nicht verdienen, ganz straflos durchzukommen. Diese Individuen wären dem Baron Welden zu überlassen, der ihnen eine mäßige Strafe auferlegen würde16.

Dagegen fand der Ministerrat nichts zu erinnern.

V. Finanzmaßregeln in Siebenbürgen

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß trug hierauf einen Bericht des Kommandierenden in Siebenbürgen Baron Puchner vor, welcher drei Gegenstände betrifft, a) daß die ungarischen Banknoten in Siebenbürgen nicht angenommen werden, b) daß das Thesaurariat unter das Finanzministerium gestellt werde wie früher, und c) daß eine Dotation an die Bankkasse in Hermannstadt bewilliget werde17.

Der Finanzminister brachte diesen Bericht nur der Form wegen zur Sprache, ob nämlich der Gegenstand Sr. Majestät vorzulegen oder dem Baron Puchner zu überlassen sei, diesfalls nach der ihm erteilten Vollmacht vorzugehen.

Das Ministerium sprach sich für das letztere aus18.

VI. Nichtteilnahme des Ministeriums an den Beratungen des Reichstages über die Grundrechte

Schließlich wurde in Absicht auf die Grundrechte in Anregung gebracht, ob das Ministerium sich dabei beteiligen soll oder nicht19. Es wurde sich für die Verneinung und dafür ausgesprochen, das Ministerium hätte den Weg zu gehen, welcher dem || S. 56 PDF || Reichstage vorgezeichnet wurde, nämlich die Verfassung vom 25. April 1848 zu revidieren und allenfalls zu modifizieren20. Hierzu könnten die Grundrechte als Behelfe dienen. Die Minister behalten sich die Meinung über einzelne Punkte vor, ohne sich übrigens durch die Grundrechte binden zu lassen21.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph.