Nr. 11 Ministerrat, Kremsier, 2. Jänner 1849 - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Stadion; anw.anwesend Krauß, Bach, Thinnfeld; BdE.Bestätigung der Einsicht Krauß 23. 4., Bach 24. 4., Thinnfeld, Kulmer; außerdem anw.anwesend Strobach.
MRZ. 521 – KZ. 227 –
- I. Regierungserklärung über den § 1 der Grundrechte
- II. Regierungsvorlage über die Grundrechte im Reichstage
- III. Unterlassung der Rekrutierung in Krakau
- IV. Aufforderung des Reichstages zur neuerlichen Wahl jener Reichstagsabgeordneten, die zugleich Minister sind
- V. Interpellation über die Entwaffnung der niederösterreichischen Bevölkerung
- VI. Interpellation über die Weiterführung der Joachimsthaler Montanwerke
Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Kremsier am 2. Jänner 1849 unter dem Vorsitze des Ministers des Inneren Grafen v. Stadion.
I. Regierungserklärung über den § 1 der Grundrechte
Der Minister des Inneren übergab den Entwurf einer Erklärung des Gesamtministeriums über den § 1 der nunmehr auf dem Reichstage zur Beratung kommenden Grundrechte, wie solche von dem Konstitutionsausschusse in Antrag gebracht wurden1. Da der Inhalt dieses Paragraphen mit dem monarchischen Prinzipe unvereinbarlich ist, so hält es das Ministerium für seine Pflicht, mit Entschiedenheit dagegen aufzutreten und dessen Hinweglassung zu beantragen.
In der Hauptsache mit dem Inhalte der Erklärung einverstanden, behielt sich der Justizminister einige Änderungen in der Textierung in Antrag zu bringen vor2.
II. Regierungsvorlage über die Grundrechte im Reichstage
Überhaupt hat es das Ministerium für nötig erachtet, einen eigenen Entwurf der Grundrechte jenem des Konstitutionsausschusses entgegenzusetzen. Derselbe ist, nachdem er in mehreren vorausgegangenen Konferenzen beraten worden, nunmehr einer letzten Revision unterzogen und dem zur heutigen Sitzung eingeladenen Reichstagspräsidenten Dr. Strobach zur Einsicht mitgeteilt worden. Nach seinem Vorschlage wurde beschlossen, den ministeriellen Entwurf in Form von Amendements zu den einzelnen Paragraphen der Grundrechte durch den Unterstaatssekretär und Reichstagsabgeordneten Helfert im Reichstage einbringen und vorläufig in dieser Form in Druck legen zu lassen, damit die Abgeordneten Gelegenheit haben, sich mit dem Inhalte desselben bekanntzumachen3.
III. Unterlassung der Rekrutierung in Krakau
Der Minister des Inneren brachte einen Bericht Ettmayers aus Krakau zur Sprache, worin die Besorgnis ausgesprochen wird, daß die Einführung der Rekrutierung daselbst || S. 70 PDF || Unruhen veranlassen dürfte4. Es wird daher der Antrag gemacht, das Gebiet von Krakau bei der bevorstehenden Aushebung von 65.000 Mann mit seinem ohnehin nicht bedeutenden Kontingente (450 Mann) für diesmal zu verschonen, welchen Antrag auch der Minister unterstützte, gegen dem, daß eine freiwillige Werbung angeordnet werde5.
IV. Aufforderung des Reichstages zur neuerlichen Wahl jener Reichstagsabgeordneten, die zugleich Minister sind
Derselbe Minister verlas die Antwort auf die Zuschrift des Reichstagsvorstands, womit die Minister, welche zugleich Reichstagsabgeordnete sind, aufgefordert wurden, sich aus Anlaß ihrer Ernennung zu Ministern nach § 8 der Geschäftsordnung einer neuen Wahl zu unterziehen6.
In derselben wird erwidert, daß die Minister im Sinne des § 43 der Konstitution vom 25. April 1848 sich freiwillig einer neuen Wahl unterziehen werden, jedoch gegen die Wirksamkeit des § 8 der Geschäftsordnung Verwahrung einlegen müssen, indem die Bestimmung dieses Paragraphs als ein Gesetz zu ihrer Giltigkeit der Ah. Sanktion Sr. Majestät bedürfte7.
V. Interpellation über die Entwaffnung der niederösterreichischen Bevölkerung
Derselbe Minister trug vor: die Antwort, die er auf eine Interpellation mehrerer Abgeordneten Niederösterreichs in betreff der Entwaffnung der Bevölkerung des Landes im Reichstage zu geben gedenkt8. In derselben wird diese vom niederösterreichischen Landespräsidium im Einvernehmen mit dem Kommandierenden General angeordnete Maßregel mit dem Mißbrauche gerechtfertigt, der seit der Plünderung des Zeughauses in Wien von den Waffen teils durch Angriffe gegen die vollziehenden Organe der Regierung, teils gegen das Eigentum gemacht worden ist, zugleich aber die Zusicherung erteilt, daß unbedenklichen Personen die Waffen zurückgestellt und für Waffen, welche erweislich Privateigentum sind, auf Verlangen Entschädigung werde geleistet werden9.
VI. Interpellation über die Weiterführung der Joachimsthaler Montanwerke
Der Minister für Landeskultur und Bergwesen endlich verlas die von ihm entworfene Antwort auf eine Interpellation in betreff des Betriebs der Werke zu Joachimstal10, welche in der Hauptsache, jedoch mit kürzerer Fassung, dahin angenommen wurde, daß erklärt werde, die Staatsverwaltung könne den Betrieb von Montanwerken nur dann fortsetzen, wenn selber lohnend sei, daß sie aber für dermal, aus Rücksicht für die dortige arme Bevölkerung von diesem Grundsatze abgehend, noch den Versuch || S. 71 PDF || eines Tiefbaues machen wolle, um nicht durch gänzliche Einstellung des Betriebs der arbeitenden Bevölkerung die bisherige Erwerbsquelle zu entziehen11.