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Nr. 55 Ministerrat, Wien, 6. März 1872

RS. und bA.; P. Weber; VS. Auersperg; BdE. und anw. [Auersperg 6. 3.) Lasser (bei III bis VIII) 10. 3., Banhans 11. 3., Stremayr (bei I bis IV), Glaser, Unger, Chlumecký (bei III bis VIII), Pretis (bei I bis IV), Horst (bei I bis VII)

KZ. 948 – MRZ. 40

|| || Protokoll des zu Wien am 6. März 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.

I. Gesetzentwurf betreffend das Lottoanlehen der Stadt Salzburg

I. ℹ️ Der Finanzminister wird einhellig ermächtigt, für die Einbringung des Entwurfes eines Reichsgesetzes, womit der Stadtgemeinde Salzburg die Aufnahme eines Lotto|| || anlehens im Gesamtbetrag von 1,726.300 fl. und die Effektuierung durch Ausgabe von auf den Überbringer lautenden Losen á 20 fl. gegen Prämienrückzahlung gestattet wird, die Ah. Bewilligung einzuholen.1

II. Gesetzentwurf betreffend die weitere Prägung und Ausgabe von Silberscheidemünzen im Betrag von 715.121 fl

II. ℹ️ Der Finanzminister referiert über einen Gesetzentwurf betreffend die weitere Prägung und Ausgabe von Silberscheidemünzen im Betrag von 715.121 fl.

Die Konferenz erteilt einhellig ihre Zustimmung zur Erwirkung der Ah. Erlaubnis, diesen Gesetzentwurf im Reichsrate einbringen zu dürfen.2

III. Gesetzentwurf betreffend die Vollstreckung von Expropriationserkenntnissen in Eisenbahnangelegenheiten

III. ℹ️ Der Justizminister weist auf die vielfachen Hemmnisse und Verzögerungen hin, welchen die Unternehmungen von || || [Eisenbahnen] bei der gegenwärtigen Expropriationspraxis [aus]gesetzt sind.3

Der Grundbesitzer ist nach erfolgtem Expropriationserkenntnis in der Lage, die Schätzung durch allerlei Zwischenrekurse hinauszuschieben. Gegen die Schätzung selbst findet nicht bloß ein Rekurs statt, sondern das Grundstück muss bis zur definitiven Entscheidung unberührt bleiben.a Auf diese Art kann das Schätzungsverfahren so in die Länge gezogen werden, dass der an den Bautermin gebundene Expropriationswerber sich genötigt sieht, um jeden Preis Vergleiche einzugehen. Da das im Handelsministerium in der Ausarbeitung befindliche umfassende Expropriationsgesetz einer eingehenden Beratung bedürfe, und daher noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, so erschien es notwendig, dem wesentlichsten der geschilderten Übelstände durch ein Spezialgesetz zu begegnen. || || Zu diesem Zwecke hat der Justizminister den beiliegenden Gesetzentwurfb ausarbeiten lassen, mit dem Minister des Innern und dem Handelsminister im kurzen Weg vereinbart, und will sich, wenn die Konferenz ihre Zustimmung erteilt, in Anbetracht der baldigen Vertagung des Reichsrates und der günstigen Bauzeit die au. Bitte an Se. apost. Majestät erlauben, die Ah. Ermächtigung zur Einbringung im Reichsrate ihm im telegrafischen Wege Ag. zukommen zu lassen.

Der Handelsminister unterstützt lebhaft den Antrag des Justizministers, indem er insbesondere die Unmöglichkeit betont, unter den gegenwärtigen Expropriationsverhältnissen in den Konzessionen die Dauer des Baues mit Erfolg zu fixieren. Er hätte wohl gewünscht, dass im § 3, wo bloß von Expropriationserkenntnissen die Rede ist, || || [] selten vorkom[menden] Fall ins Auge gefasst worden wäre, wo sich Parteien, ohne dass ein Expropriationserkenntnis erwirkt wird, [auf] die gerichtliche Schätzung vergleichen, und dann dennoch Anstände aller Art erhoben und Verzögerungen verursacht werden. Doch habe er darauf verzichtet, nachdem ihn der Justizminister über die juristische Untunlichkeit der Aufnahme in dieses Gesetz aufgeklärt, und ihm die Beruhigung gegeben hat, es werde im Motivenbericht durch die Hinweisung vorgesorgt, dass sich die Parteien wohl über die gerichtliche Schätzung vergleichen können, dann aber zu erklären haben, sich diesem Gesetze fügen zu wollen.

Die Konferenz ermächtigt den Justizminister einhellig, die Ah. Bewilligung zur Einbringung des Gesetzentwurfes einzuholen.4

IV. Beantwortung der Interpellation über die Delegierung von Schwurgerichten

|| || IV. ℹ️ Der Justizminister beabsichtigt, die in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 4. März l. J. von den Abgeordneten Fux und Genossen eingebrachte Interpellation betreffend die vom böhmischen Oberlandesgerichte verfügten Pressgerichtsdelegationen in der aus der Beilage ersichtlichen Weise zu beantworten.c

Nachdem der Justizminister die Ausführlichkeit der Interpellationsbeantwortung durch die Notwendigkeit motiviert hatte, gegenüber der von der Prager Advokatenkammer unter Beitritt von Mitgliedern beider Nationalitäten in dieser Frage gefassten Resolution und der weiten Verbreitung, welche letztere in der Öffentlichkeit erhalten hat, sich nicht bloß auf eine kurze Beantwortung der in der Interpellation gestellten Frage zu beschränken, sondern auch auf die Beantwortung der Interpellationsbegründung einzugehen, || || [] [die] Konferenz mit [der beabsich]tigten Antwort ein[hellig] einverstanden.5

V. Auszeichnungsanträge aus Anlass der europäischen Telegrafenkonferenz für den Generaldirektor-Stellvertreter der Telegrafenverwaltung des Deutschen Reiches, Obersten von Meydam, für den Eisenbahn- und Telegrafenkommissionspräsidenten in Württemberg, Ludwig von Klein und den Direktor der bayrischen Telegrafen Heinrich Gumbart

V. ℹ️ Der Handelsminister ist durch den Vertreter der österreichischen Regierung bei der im vorigen Jahre zu Rom abgehaltenen europäischen Telegrafenkonferenz auf die von mehreren Vertretern fremder Regierungen gegenüber den von unseren Delegierten im Interesse der Telegrafenverwaltung gestellten Anträgen an den Tag gelegte zuvorkommende Haltung aufmerksam gemacht worden, und wurde aus diesem Anlass die Zuwendung Ah. Auszeichnungen an folgende Persönlichkeiten angeregt:

1) den Generaldirektorstellvertreter der Telegrafenverwaltung des Deutschen Reiches, Oberst von Meydam, welcher als Vertreter Deutschlands bei dem Abschluss des || || [neuen] Telegrafenvertrages zwischen Österreich und Deutschland fungierte, und im Feldzuge gegen Dänemark 1864 von Sr. Majestät mit der Eisernen Krone III. Klasse mit der Kriegsdekoration ausgezeichnet wurde.6 2) den durch 20 Jahre an der Spitze des württembergischen Eisenbahn- und Telegrafenwesens stehenden Präsidenten Ludwig von Klein7, welcher an der Ausbildung des die Basis aller internationalen Verträge bildenden deutsch-österreichischen Telegrafenvereins hervorragenden Anteil genommen hat, und als dessen Werk namentlich die Aufstellung der europäischen Tarife anzusehen ist. 3) Den Direktor der bayrischen Telegrafen Heinrich Gumbart, Delegierter der bayrischen Regierung bei den Vertragsabschlüssen zu Schwerin 1865, beim Abschluss des europäischen Telegrafenvertrags zu Wien || || [] Vertrags mit [] zu Baden-Baden in [dem]selben Jahre.8 Da es im Interesse Österreichs ist, die günstige Stimmung dieser Verwaltungen uns auch für künftige Fälle zu erhalten, so gedenkt der Handelsminister die Intervention des Ministers des Äußern in Anspruch zu nehmen, damit den genannten Personen Ah. Auszeichnungen zugewendet werden, als welche er sich zu beantragen erlaubt: für den Obersten von Meydam und den Präsidenten Klein das Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne, und für den Direktor Gumbart das Komturkreuz vom Franz-Joseph-Orden.

Die Konferenz erteilt einhellig ihre Zustimmung.9

VI. Auszeichnungsantrag für den Konsul Baron José de Livramento in Pernambuco

VI. ℹ️ Dem Handelsminister liegt ein Antrag der k. k. Seebehörde auf Erwirkung einer A|| || h. Auszeichnung für den k. u. k. Konsul in Pernambuco, José Baron von Livramento vor, begründet durch sehr verdienstliche Leistungen des Genannten zum Vorteile der österreichischen Staatsangehörigen und unserer Schifffahrt in Brasilien.10

Der Handelsminister gedenkt sich an den Minister des Äußern mit dem Ersuchen zu wenden, für den eine sehr hervorragende gesellschaftliche Stellung einnehmenden Konsul Baron Livramento bei Sr. Majestät die Ag. Verleihung des Komturkreuzes vom Franz-Joseph-Orden mit dem Sterne erwirken zu wollen.

Die Konferenz erklärt sich einhellig einverstanden.11

VII. Einbringung des Pferdekonskriptionsgesetzes

VII. ℹ️ Der Leiter des Landesverteidigungsministeriums ist in der Lage, nach dem Er|| || [] gestrigen Ausschuss[sitzung] über das Kavallerieer[gänzungs]gesetz, die Hoffnung aussprechen zu können, dass dieses Gesetz anstandslos durchgehen dürfte.

Da die Einbringung des Pferdekonskriptionsgesetzes von der Stimmung des Ausschusses über das Kavalleriegesetz abhängig gemacht wurde, so erbittet er sich die Zustimmung, das Pferdekonskriptionsgesetz nunmehr sofort einbringen zu dürfen.

Der Ministerrat erteilt einhellig seine Zustimmung.12

VIII. Auszeichnungsanträge für die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Moriz Ritter von Wittmann und Peregrin Purschka

VIII. ℹ️ Der Justizminister wird ermächtigt, auf Grund einer im vorigen Jahre wegen eines Formfehlers zurückgebliebenen und nunmehr erneuerten Antrags des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, für die beiden rangältesten Hofräte dieses Gerichtshofs Moriz Ritter || || von Wittmann und Peregrin Purschka, und zwar für ersteren, welcher bereits das Ritterkreuz des Leopoldordens besitzt, die Ag. Erhebung in den Freiherrnstand, und für letzteren die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopoldorden bei Sr. apost. Majestät au. zu befürworten.13

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 27. März 1872. Franz Joseph.