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Nr. 611 Ministerrat, Wien, 30. Oktober 1871 - (PDF)

RS. und bA.; P. Weber; VS. Hohenwart; BdE. und anw. (Hohenwart 30. 10.), Holzgethan (bei I und II) 10. 11., Scholl 10. 11., Schäffle 8. 11., Habietinek 7. 11., Grocholski 10. 11.; anw. Jireček.

KZ. 3782 – MRZ. 118

|| || Protokoll des zu Wien am 30. Oktober 1871 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Präsidenten des Ministerrates und Ministers des Innern Grafen Hohenwart.

I. Telegrafische Anfrage des Statthalters Grafen Chotek in Betreff der Wiederaufnahme der Sitzungen des böhmischen Landtages - (PDF)

I. ℹ️ Der Finanzminister macht Mitteilung von folgender ihm und gleichzeitig auch dem Präsidenten des Ministerrates zugekommenen telegrafischen Anfrage des Statthalters Grafen Chotek in Böhmen1:

|| || „Bezüglich des Landtages halte ich für Pflicht darzustellen: Entweder kurze Reichsratswahl oder einfache Nichtwiederaufnahme der Sitzungen respektive Schluss des Landtages wegen etwa beschlossener direkter Reichsratswahlen für das Interesse der Regierung das Entsprechendste. Verderblichstes, allerdings von hiesigen Extremen sehr gewünscht, weshalb aber gerade zu vermeiden, wäre Sitzungsanberaumung zur Vernehmung Ah. Reskriptes, welches mit Ah. Reskript vom 12. September divergierende Auslegung zuließe. Falls dies geschähe, vermag ich Folgen nicht zu übersehen. Telegrafische Orientierung für mich sehr erwünscht.“

Der Finanzminister bemerkt, er bringe dieses Telegramm zur Kenntnis des Ministerrates, damit ihm nicht etwas eine Versäum|| || nis zur Last gelegt werden [] sehe nicht ab, warum der Statthalter an ihn [] der weder in seinem Ressort noch aus einem anderen Titel diesfalls etwas zu verfügen hat.

Der Präsident des Ministerrates erklärt, gleichfalls nichts verfügen zu können. Wenn ein Reskript an den Landtag erlassen werden soll, so müsse letzterer auch zusammenberufen werden, um das Reskript zu vernehmen. Außerdem würde nur erübrigen, dass der Landtag durch den Statthalter einfach aufgefordert werde, die Reichsratswahlen vorzunehmen. Dies sei aber nicht beliebt worden, weil das gemeinsame Ministerium und der ungarische Ministerpräsident es für notwendig hielten, die Adresse mit einer Zurückweisung zu beantworten. Vorderhand glaube er, dass nichts anderes zu tun wäre, als vom Statthalter die || || Aufklärung zu verlangen, was für Folgen er eigentlich befürchte; dann aber wäre der Moment abzuwarten, bis das Ah. Reskript zur Absendung an den Landtag bereit ist, beziehungsweise die Verfügung über das Telegramm dem neuen Ministerium zu überlassen.

Die Konferenz stimmt bei2.

II. Dekorierung des Oberfinanzrates Johann Kathrein - (PDF)

II. ℹ️ Dem Finanzminister liegt ein Antrag der Tiroler Finanzlandesdirektion auf Verleihung einer Ah. Auszeichnung für den in den Ruhestand tretenden Oberfinanzrat der Tiroler Finanzlandesdirektion Johann Kathrein vor. Derselbe diene 44 Jahre und sehe sich im 68. Lebensjahre stehend, wegen eingetretener Augenschwäche genötigt, um die Versetzung in den Ruhestand zu bitten. Der Statthalter empfiehlt || || [] das wärmste [] beantragt für ihn die Verleihung der eisernen Krone [] Klasse. Der Finanzminister unterstützt diesen Antrag umso mehr, als er den Oberfinanzrat Kathrein zufällig persönlich kennt und ihm das Zeugnis geben muss, dass er stets ein durch Fleiß, Intelligenz und ehrenhafte Gesinnung gleich ausgezeichneter Beamter gewesen ist.

Die Konferenz erteilt ihre Zustimmunga 3.

III. Antrag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes wegen Verleihung von Ah. Auszeichnungen an die Hofräte Moritz Ritter v. Wittmann und Leopold Purschka - (PDF)

III. ℹ️ Der Justizminister teilt folgenden Inhalt eines an ihn eingelangten Dienstschreibens des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Ritter v. Schmerling mit4. Die Ernennung des Hofrats v. Napadiewicz zum Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes habe bei ihm einen peinlichen Eindruck || || hervorgerufen, indem hiedurch fünf im Range höher stehende Hofräte nur deshalb übergangen wurden, weil dem Nationalitätenprinzip eine Konzession gemacht werden wollte5.

Der rangälteste Hofrat Moriz Ritter v. Wittmann besitze alle Erfordernisse für den gedachten Posten, sei der polnischen Sprache vollkommen mächtig, infolge einer 25-jährigen Dienstleistung in Galizien mit den Landesverhältnissen genau vertraut und habe oft als Vorsitzender jenes Senats fungiert, in welchem galizische Prozesse zur Verhandlung gelangen. Wittmanns Befähigung sei vielfach erprobt. Nicht vom Präsidenten allein, sondern auch von den Senatspräsidenten Landgraf Fürstenberg und Baron Apfaltern, die sich ebenso wenig wie er selbst den Rücksichten auf die nötige Sprachkenntnis verschließen, sei Wittmann für diesen Posten vorgeschlagen worden. Solche Vorgänge liegen || || im Interesse des Dienstes und der Justizpflege; er müsse die Verantwortung ablehnen, wenn eine gerechte Missstimmung in den Reihen der Justizbeamten Platz greift; selbst Napadiewicz findet sich durch den Gedanken bedrückt, dass nur die Rücksicht auf Nationalitätsverhältnisse seine Beförderung zur Folge hatte. Um nun so viel an ihm liegt zu bewirken, dass wenigstens die zwei rangältesten Hofräte, die sich in ihrer Ehre verletzt fühlen, die Beruhigung erhalten, ihre Zurücksetzung sei nur aus politischen Gründen erfolgt, erlaube er sich Ah. Auszeichnungen für dieselben, und zwar für Hofrat Ritter v. Wittmann die Erhebung in den Freiherrnstand und für Hofrat Purschka die Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopoldorden in Antrag zu bringen. Hieran reiht der Präsident des Obersten Gerichtshofes || || die Motivierung seines Antrages durch die Schilderung der Verdienstlichkeit der genannten Beamten, indem er die patriotische Hingebung Wittmanns, der sich im Alter von 70 Jahren und nach einer Dienstzeit von 48 noch dem aktiven Staatsdienste widmet, und die unermüdliche ausgezeichnete Dienstleistung des zugleich die Funktionen eines Generalprokurators am Obersten Gerichtshofe versehenden Hofrats Purschka hervorhebt. Der Justizminister kann, so wenig er den Ton billigt, mit welchem in dem Berichte eine von Sr. apost. Majestät selbst vollzogene Ernennung besprochen wird, nur konstatieren, dass sowohl Wittmann als Purschka Männer sind, welche vermöge der Unbescholtenheit ihres Charakters und ihrer hervorragenden Leistungen die beantragten Ah. Auszeichnungen verdienen, und ersucht daher, in merito dem || || []tend, um die [] der Konferenz, Sr. apost. Majestät einen konformen au. Antrag zu unterbreiten.

Der Handelsminister erachtet die gegenwärtige Lage nicht mehr darnach angetan, um die in Frage stehenden Auszeichnungsakte Allerhöchstenorts noch in Vorlage zu bringen6. Er erinnere sich nicht mehr genau auf die Gründe der Ernennung Napadiewiczs, zweifle aber nicht, dass die Voraussetzungen des Präsidenten v. Schmerling irrig sind. Wenn das Ministerium darauf einginge, würde es sich der Missdeutung aussetzen, als habe es damit das Bekenntnis eines verübten Unrechts abgelegt, ein Bekenntnis, welches abzulegen es nicht nötig hat. Ein anderes wäre es, wenn gleich bei der Ernennung des Napadiewicz mit den Auszeichnungen der Hofräte Wittmann || || und Purschka vorgegangen worden wäre; ein nachträglicher Antrag auf Grund des vorliegenden Motivierungsmodus stehe dem Ministerium nicht gut an. Werde die nächste Regierung der Ansicht sein, dass ein Unrecht geschehen ist, so handle es sich nur um einen Aufschub von wenigen Tagen, um das vermeintliche Unrecht gut zu machen. Dabei bemerkt der Handelsminister, dass auch er in der Lage gewesen wäre, noch einige Auszeichnungsanträge zu erstatten. Er habe aber nach Rücksprache mit dem Präsidenten des Ministerrates sich davon enthalten zu sollen geglaubt. Er beantrage die Vertagung.

Der Unterrichtsminister stimmt umso mehr bei, als nach seinem Dafürhalten die Sache ohne Zurückweisung der eigentümlichen Motivierung nicht als abgetan angesehen werden könnte, in derlei || || [] einzutreten, [] mehr angedeutet, [] auch der Gegenstand [] nicht sehr dringlich sei.

Der Landesverteidigungsminister ist der Meinung, dass, wenn das Ministerium im Amte geblieben wäre, auf diese sonderbar gehaltene Zuschrift des Obersten Gerichtshofspräsidenten doch eine Rechtfertigung oder sonstige Antwort hätte erfolgen müssen. Die Sache sei reiflich erwogen, Hofrat Napadiewicz aus gerechten Gründen und mit Stimmeneinhelligkeit zum Senatspräsidenten vorgeschlagen worden; nachdem Se. apost. Majestät den Vorschlag genehmigt, glaube er, dass solche Äußerungen unstatthaft sind und dass man sie, wenn das Ministerium geblieben wäre, nicht so einfach auf sich beruhen lassen könnte. Er wisse nicht, wie die Minister darüber angesichts der Demissionierung denken.

|| || Der Präsident des Ministerrates ist des Erachtens, die Rechtfertigung liege schon in dem vom Justizminister vorgetragenen Umstande, dass Wittmann 48 Jahre dient; dass man einen Mann mit 70 Lebens- und 48 Dienstjahren nicht mehr avanciert, damit er, kaum befördert, seine Pensionierung verlange, erscheine selbstverständlich und sei immer so gehalten worden. Ähnliches gelte von Purschka. Wenn das Ministerium geblieben wäre und der Gegenstand fiele in sein Ressort, so würde er den Vortrag mit der Erklärung zurückstellen, dass er geneigt sei, auf die Auszeichnungsanträge einzugehen, auf Grund der vorliegenden Motivierung aber dies zu tun nicht vermöge. Wolle der Präsident des Obersten Gerichtshofes die Auszeichnungen erwirken, so möge er sie durch die Schilderung der Verdienstlichkeit, nicht aber durch einen Rückblick auf Dinge begründen, über wel|| || che [] Kritik nicht zu[] gegenwärtige [] in welchem das Ministerium seine Wirksamkeit [], scheine aber zu einem weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit nicht geeignet, das kommende Ministerium möge nach Ermessen handeln.

Minister Ritter v. Grocholski würde, wenn das Ministerium im Amte bliebe, weiter gehen, nämlich vorschlagen, Sr. Majestät den Fall zur Kenntnis zu bringen und die Entlassung des Ritters v. Schmerling von dem Posten eines Präsidenten des Obersten Gerichtshofes zu beantragen. Heute stelle er den formellen Antrag, die Zuschrift dahin zu erledigen, dass, wenn die Regierung geblieben wäre, sie den eben erwähnten Antrag hätte stellen müssen, nachdem sie aber ihre Demission gegeben und Se. Majestät dieselbe anzunehmen geruht habe, werde die Zuschrift mit dieser || || Motivierung den Akten beigelegt. Wenn jemand Sr. Majestät gegenüber sich eine korrekte Haltung gegenwärtig halten soll, so sei dies der Präsident des Obersten Gerichtshofes – geschehe dies nicht, so gebe auch der Stand der höchsten Gerichtspersonen, auf die man so viel halte, keine Garantie für geordnete staatliche Zustände. Der Handelsminister stimmt dieser Anschauung vollständig bei.

Der Justizminister bemerkt, er pflege sachliche Erwägungen von persönlichen immer zu trennen. Von diesem Standpunkt habe er seinen Antrag gestellt, könne sich aber nicht verhehlen, dass es mit Rücksicht auf das Zurücktreten des Ministeriums am passendsten sei, dem nachfolgenden Ministerium die Amtshandlung zu überlassen.

Minister Ritter v. Grocholski glaubt, dass die Eingabe in || || Betreff der Demissionierung unerledigt bleiben kann. []gung hätte in der []gung mit der von ihm bereits angedeuteten Motivierung zu bestehen.

Der Präsident des Ministerrates findet es für die beiden Hofräte v. Wittmann und Purschka doch etwas hart, dass sie um Auszeichnungen kommen sollen, die sie doch verdienen. Seine Ansicht wäre, wenn man die Eingabe schon erledigen will, sie dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes mit dem Bemerken zurückzustellen, dass das Ministerium bereit gewesen wäre, für die beiden Hofräte die beantragten Auszeichnungen bei Sr. Majestät zu befürworten, dass es aber auf Grund der vorliegenden Motivierung dies zu tun nicht in der Lage sei. Der Unterrichtsminister proponiert die Erledigungsform: „Mit Bezug auf den Ministerratsbeschluss vom 30. Oktober 1871 ad acta.“

|| || Bei der Abstimmung votiert der Landesverteidigungsminister und der Handelsminister für die vom Unterrichtsminister proponierte Erledigungsform, welcher sich auch der Justizminister akkomodiert, und die somit zum Majoritätsbeschluss erwächst7.

IV. Auszeichnung für den Vizepräsidenten des böhmischen Oberlandesgerichtes Johann Patera - (PDF)

IV. ℹ️ Der Justizminister wird mit einhelligem Beschlusse ermächtigt, für den in den Ruhestand tretenden Vizepräsidenten des böhmischen Oberlandesgerichtes Johann Patera auf Grund eines Berichtes des Oberlandesgerichtspräsidenten Baron Streit, den er der Konferenz vollinhaltlich zur Kenntnis bringt die Ah. Anerkennung seiner ausgezeichneten und erfolgreichen Dienstleistung durch Ag. Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopoldorden bei Sr. Majestät au. zu beantragen8.

V. Errichtung eines Bezirksgerichtes für das Val di Ledro in Südtirol - (PDF)

|| || V. ℹ️ Der Justizminister bringt die Angelegenheit der Errichtung eines Bezirksgerichtes für das Val di Ledro in Vortrag. Die Wiederherstellung dieses im Jahre 1849 errichteten und im Jahre 1850 mit der Prätur zu Riva vereinigten Bezirksgerichtes sei bereits wiederholt Gegenstand von Verhandlungen gewesen9. Einem der Ah. Bezeichnung gewürdigten Gesuche der Gemeinden vom Jahre 1854 wurde über au. Vortrag des Ministers des Innern mit Ah. Entschließung vom 28. September 1854 keine Folge gegeben10. Auch im Jahre 1869 wurde auf ein vom Tiroler Landtage warm unterstütztes Gesuch vom Ministerium des Innern nicht eingegangen, weil man die gewünschte Errichtung des Bezirksgerichtes bloß durch Billigkeits- und Opportunitätsgründe empfohlen, nicht aber vom Standpunkte der Rechtspflege geboten fand11.

Gegenwärtig liegt eine || || erneuerte Bitte der Gemeinden vor, welche unterm 27. April l. J. der Ah. Bezeichnung gewürdigt worden ist12. Das Oberlandesgericht unterstützt dieselbe auf das Lebhafteste, wenngleich wieder nur aus Billigkeits- und Opportunitätsgründen, da eine dringende Notwendigkeit vom Standpunkte der Rechtspflege nach Behebung der früher bestandenen Kommunikationsschwierigkeiten nicht vorhanden ist. Der Justizminister findet aber die obwaltenden politischen Erwägungen so überwiegend, dass er sich für die Gewährung des Gesuches aussprechen zu sollen glaubt. Das an der südlichen Grenze Tirols gelegene, 14 Gemeinden umfassende Val di Ledro hatte seit 1817 ein besonderes Landgericht13. Dieses wurde deshalb aufgelassen, weil seither auf Kosten der Gemeinden eine Straße nach Riva zum Ausbau kam. Obwohl nun die Kommunikationshindernisse behoben sind, so betrage doch || || die Entfernung der Gemeinden teilweise sechs Meilen. Als Grenzbezirk sei das Val di Ledro von Bedeutung, und der Geschäftsstand von 3.000 Exhibiten sei gleichfalls nicht unbedeutend zu nennen. Die im Verhältnis zur Gebietsausdehnung nicht im Verhältnis stehende Einwohnerzahl könne in Gebirgsgegenden nicht entscheidend ins Gewicht fallen. Der Statthalter empfehle die bittstellenden Gemeinden wegen ihrer Loyalität und in Anbetracht der gebrachten namhaften Geldopfer. Selbe erklären sich bereit, nebst den Amtslokalitäten die Wohnung für den Bezirksrichter und einen Diener unentgeltlich beizustellen14. Das Finanzministerium habe zu dem Besoldungsmehraufwand von circa 2.500 fl. mit Rücksicht darauf, dass keine neuen Baulichkeiten erforderlich sind, seine Zustimmung erteilt. Bei diesen Umständen und da sich auch der Landtag dafür ausgesprochen und Se. Majestät || || das Gesuch Ah. zu signieren geruht haben, erachtet der Justizminister auf willfahrende Gesuchserledigung au. einzuraten.

Der Präsident des Ministerrates bemerkt, dass auch er sich als Minister des Innern dafür ausgesprochen hat. Eine unbedingte Notwendigkeit bestehe wohl nicht. Die Entfernung zwischen Tiarno, wohin das neue Bezirksgericht kommen soll, und Riva betrage nur drei Stunden und der Verkehr sei, da eine gute Straße hinführt, ein sehr leichter. Dagegen sprechen allerdings wichtige Gründe der Billigkeit für die Gewährung. Die Gemeinden haben in früherer Zeit ein eigenes Gebäude für Gerichtszwecke errichtet und gleichzeitig, um den Verkehr mit Riva zu erleichtern, eine Kunststraße gebaut, die das Val di Ledro in Schulden stürzte. Kaum aber war die Straße fertig, so fand man, dass das Bezirksgericht nicht notwendig || || [] Frage dahin [] lassen, ob die Verlegung der Gerichte und deren Platzierung in Alpentälern für die Bevölkerung von Vorteil ist; die Ansichten darüber seien verschieden; allein, die Bevölkerung war bereits daran gewöhnt, ein eigenes Gericht zu besitzen und hat namhafte Opfer hiefür gebracht. Er könne den Antrag des Justizministers daher nur unterstützen.

Der Landesverteidigungsminister schließt sich auch aus dem weiteren Grunde an, weil das Val di Ledro nun ein Grenzgebiet, und zwar ein sehr exponiertes Grenzgebiet geworden ist, dessen Zufriedenstellung im Interesse der Regierung liegt. Er müsse übrigens bemerken, dass, wenn auch die Straße nach Riva gebaut ist, die Bewohner teilweise doch einen sehr unbequemen Weg haben, da die Grenze gegen || || Salò über die Wasserscheide hinübergeht.

Die übrigen Konferenzmitglieder erklären gleichfalls ihre Zustimmung zu dem Antrag des Justizministers15.

[Ah. E. Ich] habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 12. November 1871. Franz Joseph.