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Nr. 122 Ministerrat, Wien, 2. Jänner 1867 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Dieses Protokoll liegt – wie alle bis zum 1. 2. 1867 – nicht in der Reihe der Ministerratsprotokolle, sondern in HHSTA., PA. XL 283; RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 2. 1.), Beust, Mailáth, Larisch 8. 1., Komers 8. 1., Wüllerstorf 9. 1., John 9. 1., Kussevich für 19. 1.; außerdem anw. Salzmann bei II.

MRZ. 122 – KZ. 317 –

Protokoll des zu Wien am 2. Jänner 1867 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Vertagung des kroatisch-slawonischen Landtages

Der Leiter der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei referierte, der kroatisch-slawonische Landtag habe durch Überreichung einer Adresse, worin die staatsrechtlichen Fragen erledigt worden sind, den ersten Teil der ihm gestellten Aufgabe gelöst. Da derselbe nun zur Behandlung der zweiten Aufgabe schreite und dieselbe, wenn auch wahrscheinlich negativ, nämlich mit Verwerfung der von der Regierung verfaßten Wahlordnung und Koordination, erledigen dürfte, so würde somit das Ziel der Wirksamkeit dieses Landtages erreicht sein. Baron Kussevich glaube daher, daß aus diesem Grunde und weil auch die Einberufung einer cisleithanischen Vertretung in naher Aussicht steht, mit welcher die gleichzeitige Fortdauer der Tätigkeit des kroatisch-slawonischen Landtages nicht mehr verträglich wäre, dem Ban schon jetzt der Ah. Befehl zugehen sollte, damit er nach erfolgter Schlußfassung in der Koordination die sogleiche Vertagung veranlasse, und dadurch auch dem Vorhaben des Landtages, sich eigenmächtig zu vertagen, vorgebeugt werde. Baron Kussevich eröffnete sohin seine Absicht, Sr. Majestät den au. Antrag stellen zu wollen, den kroatisch-slawonischen Landtag auf unbestimmte Zeit zu vertagen1.

Die Konferenz war mit diesem Antrage einverstanden und nahm für den Entwurf des Ah. Reskriptes nachstehende, von dem ungarischen Hofkanzler formulierte Fassung an: „Liebe Getreue etc. Ihr habt infolge Unserer Aufforderung Euere Ansichten über die gemeinsamen Angelegenheiten und deren Behandlung in Euerer au. Adresse vom … niedergelegt. Wir werden dieselben sowie die in der Adresse vorgebrachten Wünsche und Begehren einer reiflichen Erwägung und Prüfung unterziehen, müssen Uns jedoch Unsere Schlußfassung bis zu dem Zeitpunkte vorbehalten, wo Uns das Resultat der Verhandlung mit Ungarn vorliegt und Wir den gleichgewichtigen Ausspruch Unserer übrigen Königreiche und Länder entgegengenommen haben werden.

Aus diesem Grunde finden Wir Uns veranlaßt, den Landtag der Königreiche Kroatien und Slawonien auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Denen Wir etc.2.“

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II. Vortrag der Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld bezüglich der Kontrolle der Emission der Staatsnoten

Der mit Ah. Handschreiben vom 31. Dezember 1866 dem Vorsitzenden im Ministerrate übermittelte neuerliche au. Vortrag der Kommission zur Kontrolle der Staatsschuld, betreffend die Kontrolle über die Emission der Staatsnoten3, wurde samt dem von der Kommission amendierten Gesetzentwurfe durch den Sektionsrat Edlen v. Salzmann zur Kenntnis des Ministerrates gebracht, welcher nach reiflicher Erwägung erkannte, daß eine prinzipielle Meinungsverschiedenheit zwischen dem Entwurfe des Ministeriums und dem neuesten Entwurfe der Kommission nicht mehr obwalte4. Die von der Kommission gewünschten Änderungen im ministeriellen Gesetzentwurfe, welche Änderungen sich auf eine der Kommission besser zusagende Motivierung der Einleitung, auf die Weglassung zweier wirklich überflüssiger Artikel, II und III, und auf einige minder relevante stilistische Modifikationen reduzieren, wurden sohin von der Konferenz einhellig zur Annahme für geeignet befunden.

Die Konferenz war auch darüber einig, daß die Veröffentlichung des von der Kommission Sr. Majestät vorgelegten Auszuges aus ihrem früheren au. Vortrage vom 14. September 1866 keinem Anstande unterliege5, da die früher von dem Ministerium beanständeten Stellen nunmehr beseitigt sind6.

III. Überwachung der Presse

Der Staatsminister bemerkte, daß es aus Anlaß der beginnenden neuen staatsrechtlichen Aktion notwendig sei, die öffentliche Presse schärfer im Auge zu behalten. Es dürfte zweckmäßig erscheinen, jetzt einen Abschnitt zu machen und Se. Majestät au. zu bitten, in allen Ländern jenen, welche unter dem früheren Regime wegen Übertretung gegen das Preßgesetz vom Jahre 1861 abgeurteilt worden sind, die Folgen ihrer Strafen Ag. nachzusehen. Für den Redakteur des „Wanderers“, Graß, und den Mitarbeiter des alten „Fremdenblattes“, Friedmann, habe er bereits in dieser Richtung den au. Vortrag erstattet. Dann aber müsse ein stärkerer Druck auf die Presse geübt, und Hetzereien sowie Verdächtigungen der Regierung dürfen nicht geduldet werden. Die Journale mögen Regierungsmaßregeln objektiv besprechen, die Regierung könne aber ohne empfindliche Einbuße an Autorität und Macht nicht ruhig zusehen, wenn ihr immerfort Vorwürfe gemacht werden. Auch gehe es nicht, all die stereotypen bildlichen Verunglimpfungen der Räte der Krone in den Witzblättern „Figaro“, „Kikeriki“ etc. zu dulden. Es wäre daher der Staatsanwaltschaft in dieser Richtung eine angemessene Instruktion zu erteilen.

Die Konferenz war hiemit einverstanden.

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IV. Weisungen für die Beamten aus Anlaß der Neuwahlen für die Landtage

Der Staatsminister erklärte es für notwendig, bezüglich des Verhaltens der k. k. Beamten bei den bevorstehenden Wahlen für den Landtag den Länderchefs entsprechende Weisungen zukommen zu lassen. Was, abgesehen von den Beamten, die Wahlen in Wien betrifft, lasse sich seitens der Regierung nichts machen, hier gehe alles nach der Schnur, und jedes Augenzwinkern der Beamten werde bemerkt. Anders sei es jedoch auf dem Lande, wo ein geschickter Bezirksvorsteher bei den Wahlen sehr im Regierungsinteresse wirken könne. Unter dem früheren Regime seien die Beamten zwangsweise zur Wahlurne kommandiert worden, und man habe dahin gewirkt, daß Beamte gewählt wurden. Es haben sich jedoch diesfalls keine günstigen Erfahrungen, vielmehr Verlegenheiten für die Regierung ergeben, wie z. B. bezüglich der Hofräte Taschek und Tschabuschnigg, die sich als die erbittertsten Gegner des früheren Staatsministers v. Schmerling gerierten. Wenn es der Regierung auch nicht beifallen könnte, dem Rechte des Beamten, als Staatsbürger nur nach seiner Überzeugung zu stimmen, nahezutreten, würde sie doch ihrem Rechte vergeben, wenn sie ein Benehmen von Seite ihrer Organe duldete, das als Verletzung der Amtspflicht angesehen werden müßte.

Wenn zwischen der Überzeugung und dem Rechte des Beamten, als Staatsbürger nach dieser zu handeln, und andererseits zwischen den Pflichten seiner amtlichen Stellung und dem Rechte der Regierung, deren getreue Erfüllung zu verlangen, ein Konflikt obwaltet, sei es Sache des Beamten, sich zu entscheiden, nicht aber Sache der Regierung, diesen Konflikt dadurch zu lösen, daß sie ruhig dem erschütternden Beispiele der Anarchie, welches ihre eigenen Organe der Bevölkerung vorführen, zusieht und bei diesen Verletzungen von Pflichten duldet, ohne deren getreue Beobachtung jede wirksame und ersprießliche Regierungstätigkeit zur Unmöglichkeit wird. Der Staatsminister las hierauf den Entwurf eines hierauf bezüglichen Erlasses an die Länderchefs vor, welchen er auch dem Justiz-, Finanz- und Handelsminister zur Benützung hinsichtlich der denselben unterstehenden Beamten mitzuteilen beabsichtigt.

Der Minister des Äußern war der Ansicht, daß die Wahl von Beamten in die zweite Kammer sehr nützlich sei, weil sie Kenntnisse besitzen und die Angelegenheiten nicht herumziehen. Daß Beamte sich nicht bei Wahlagitationen gegen das Interesse der Regierung beteiligen, das könne die Regierung fordern, sie könne den Beamten aber nicht nötigen, für den oder jenen Kandidaten zu stimmen, weil, wenn er den Wink nicht beachtet, er deshalb nicht gemaßregelt werden könne. Der Regierung stehe gegen solche Beamten, die gegen ihre Intentionen handeln, kein anderes Mittel zu, als diese Beamten bei Beförderungsgelegenheiten zu übergehen. Das Wort „Gehorsam“ und der Ausdruck „Verletzung der Amtspflicht“ wären daher im Entwurfe zu eliminieren und statt des letzteren zu sagen: „offenbares Verkennen ihrer Stellung und ihrer Pflicht“. Auch wäre der ganze Passus, wo von dem Konflikte zwischen der Überzeugung des Beamten und dem Rechte der Regierung gesprochen wird, wegzulassen und dafür nur zu sagen: „die Regierung sei überhaupt verpflichtet, den Standpunkt zu wahren, wornach ein Beamter, dessen Beruf es ist, die Intentionen der Regierung zu unterstützen und auszuführen, nicht feindlich gegen dieselbe auftreten darf“.

|| S. 384 PDF || Die Konferenz teilte diese Ansicht und einigte sich für den in der Anlage befindlichen Entwurf (Beilagea ).

Schließlich erklärte der Justizminister sein Vorhaben, die Oberlandesgerichtspräsidenten beauftragen zu wollen, bezüglich jedes Gerichts- oder Staatsanwaltsbeamten, der für den Reichsrat gewählt wird, ihm die Anzeige zu erstatten; er werde dann in Erwägung ziehen und beurteilen, ob er dem betreffenden Beamten mit Rücksicht auf den Geschäftsstand seines Gerichtes und mit Rücksicht auf die bevorstehende Organisierung den Urlaub hiezu erteilen könne oder nicht.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.