MRP-1-6-02-0-18670102-P-0122a.xml

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Nr. 122a Weisung des Staatsministeriums an die Beamten, Wien, 2. Jänner 1867 (Beilage zu: MRP-1-6-02-0-18670102-P-0122.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • Dem Ministerratsprotokoll liegt die aufgrund der Beratung v. 2. 1. 1867 zustande gekommene Fassung bei; sie wurde vom Staatsministerium unter der Zahl 29 StM./1866 hinausgegeben. Der von Belcredi vorgelegte Entwurf ließe sich nur aufgrund der Einwände Beusts im Ministerrat rekonstruieren – von einem Nachweis dieser Konzeptfassung wird daher abgesehen.

MRZ. 122a – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Die Einberufung eines außerordentlichen Reichsrates zur Mitwirkung bei der Lösung einer Aufgabe, welche die Lebensinteressen des Reiches auf das tiefste berührt, bietet mir den Anlaß, mich Hochdenselben gegenüber mit einem offenen Worte über das Verhalten auszusprechen, welches die Regierung bei den demnächst stattfindenden Wahlen von ihren Organen, den Hochdenselben unterstehenden Beamten, nicht nur zu erwarten berechtigt ist, sondern entschieden fordern muß. Sowenig es der Regierung in einem Staate mit freier verfassungsmäßiger Gestaltung zustehen kann, dem Rechte des Staatsbürgers, nur nach seiner Überzeugung zu stimmen und zu wirken, zu nahe zu treten, ebensosehr aber würde sie ihrem Rechte vergeben und ihrer Pflicht entgegenhandeln, wenn sie ein Benehmen von Seite ihrer Organe duldete, das als ein offenbares Verkennen ihrer Stellung und ihrer Pflicht angesehen werden müßte. Unsere Zeit trägt leider das unheilvolle Gepräge einer tiefen Erschütterung der Autorität; in einer solchen ist es namentlich der Beamtenwelt heiligste Pflicht, mit dem Beispiele treuer Pflichterfüllung im ganzen Bereiche ihrer Amtstätigkeit der Bevölkerung voranzuleuchten. Welchen Eindruck müßte es aber auf diese machen, wenn die eigenen Regierungsorgane bei so hochwichtigen Wahlen wie die bevorstehenden nicht nur kraft- und tatlos sich benehmen, sondern selbst an Wahlagitationen sich beteiligen, die gegen die wohlmeinenden Absichten der Regierung gerichtet sind, und wenn sie offen ein Benehmen zur Schau tragen, das als ein Kampf gegen die Regierung, als ein Auflehnen der untergeordneten Organe gegen seine [sic!] Vorgesetzten angesehen werden müßte. Die Regierung ist es den heiligsten Interessen des Thrones und des Staates schuldig, ein solches Benehmen nicht zu dulden, sie ist überhaupt verpflichtet, den Standpunkt zu wahren, wornach ein Beamter, dessen Beruf es ist, die Intentionen der Regierung zu unterstützen und auszuführen, nicht feindselig gegen dieselben auftreten darf. Indem ich Hochdieselben ersuche, von dieser vertraulichen, jedoch durchaus nicht das Licht der Öffentlichkeit scheuenden Eröffnung den geeigneten Gebrauch zu machen, ergreife ich übrigens diesen Anlaß, um Hochdieselben meiner vollkommensten Hochachtung zu versichern.

Belcredi.