Nr. 103 Ministerrat, Wien, 8. Oktober 1866 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Hueber; VS.Vorsitz Belcredi; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Belcredi 8. 10.), Mensdorff 16. 10., Mailáth 16. 10., Komers 16. 10., Wüllerstorf 17. 10., John 18. 10., Kussevich 1. 11., Becke; außerdem anw.anwesend Pfeiffer; abw.abwesend Esterházy, Larisch.
MRZ. 103 – KZ. 2141 –
Protokoll des zu Wien am 8. Oktober 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.
I. Konzession für die Kronprinz-Rudolf-Bahn
Vortrag des Handelsministers wegen Verleihung der Konzession zum Baue und Betriebe der Kronprinz-Rudolf-Bahn an den Fürsten Josef Colloredo-Mannsfeld und Konsorten1.
Der Sektionsrat Pfeiffer stellte die verschiedenen Phasen dar, welche im Laufe der Verhandlungen mit dem obigen Konsortium eingetreten sind2; er hob hervor, daß von Seite des Handelsministeriums die Eisenbahnstation St. Valentin als Ausgangspunkt für die Kronprinz-Rudolf-Bahn zunächst aus bauökonomischen Rücksichten festgehalten worden sei, daß jedoch von militärischer Seite zum Schutze der Bahn vor einer möglichen Beschießung von dem linken Ufer der Enns die Forderung gestellt worden sei, daß die Bahn von Lembach den Ausgang nehme und weiter über den Wachberg nach Steyr geführt werde oder daß, wenn dies aus volkswirtschaftlichen Gründen unzulässig wäre, die Unternehmung wenigstens zu verpflichten wäre, die Eisenbahn von Amstetten über Waidhofen nach Kleinreifling gleichzeitig mit der Eisenbahnstrecke St. Valentin–Steyr herzustellen. Das Handelsministerium glaube an dem Ausgangspunkte St. Valentin für die Hauptsache aus mehreren Gründen, insbesondere auch wegen der dort günstigen Fortsetzung der Bahn nach Böhmen vermöge des leichteren Donauüberganges bei Mauthausen, auch dermal noch festhalten, bei dem Umstande jedoch, als die militärischen Bedenken gegen die Führung der Bahn über St. Valentin nicht verkannt werden können, sich auch für die Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen der Kronprinz-Rudolf-Bahn und der Kaiserin-Elisabeth-Bahn in der Richtung Kleinreifling–Waidhofen und Amstetten aussprechen zu sollen, wodurch nicht nur volkswirtschaftliche Vorteile erreicht, sondern auch eine gegen feindliche Angriffe noch mehr gedeckte Bahnverbindung Wiens mit Steiermark und Kärnten gewonnen würde, als dies bei der alleinigen Ausführung der Linie Lembach–Wachberg–Steyr der Fall wäre. Die weitere Trasse sei von Steyr über Hieflau, Rottenmann, St. Michael, Judenburg, Friesach, Launsdorf und St. Veit nach Villach mit den Flügelbahnen von Launsdorf nach Mösel und von St. Veit nach Klagenfurt in Aussicht || S. 256 PDF || genommen, die Festsetzung der Trasse aber von Villach bis zum Adriatischen Meere mit Rücksicht auf die Abtretung Venetiens einem späteren Zeitpunkte vorbehalten worden, weil, so wünschenswert eine Eisenbahn von Villach nach Udine für unseren Handel mit Italien auch wäre, es doch in erster Linie erforderlich erscheint, daß die Kronprinz-Rudolf-Bahn bis zum Adriatischen Meere durchgehend auf österreichischem Gebiete geführt werde. Inzwischen wäre daher Vorsorge zu treffen, daß der Bau in der Strecke St. Valentin–Villach in Angriff genommen werden könne. Die Detailbauprojekte für diese 48½ Meilen lange Bahn liegen bereits vor und seien von der Generalinspektion der österreichischen Eisenbahnen zur Ausführung geeignet befunden worden. Der gleichfalls bereits vorliegende Entwurf der Konzessionsurkunde3 sei im Komitee für Eisenbahnangelegenheiten beraten worden4, und es habe sich nur zu den §§ 1 und 2 eine Meinungsverschiedenheit ergeben, indem der Vertreter des Kriegsministeriums die Forderung gestellt habe, daß zunächst mit dem Baue der Strecke von Amstetten über Waidhofen nach Kleinreifling begonnen und daß diese Strecke gleichzeitig mit der Linie St. Valentin vollendet werde. Dieser Anforderung stehe nur das Bedenken entgegen, daß der Unternehmung die Aufbringung der Geldmittel außerordentlich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht wird, sobald nicht festgesetzt ist, daß die zunächst einfließenden Gelder ausschließlich für den Bau der Hauptbahn verwendet werden. Sollte sich übrigens herausstellen, daß die Unternehmung auch für diese letztere Linie das Kapital zu beschaffen in der Lage ist, so werde es der Staatsverwaltung unbenommen sein, die Herstellung derselben zu verlangen. Das Handelsministerium glaube sich daher für die unveränderte Beibehaltung der §§ 1 und 2 des Entwurfes aussprechen zu sollen. Über die Anforderung des Vertreters des Kriegsministeriums zu § 3, daß die Tunnels für zwei Geleise hergestellt werden sollen, dürfte mit Rücksicht auf den Umstand, daß bei allen in der letzten Zeit konzessionierten Bahnen die Kosten nur für eingeleisige Tunnels bewilligt wurden, hinweggegangen werden. Der § 22 enthalte die finanziellen Begünstigungen, deren Gewährung zur Erleichterung der Geldbeschaffung wesentlich beitragen wird, diese Begünstigungen seien im Sinne des Antrages des Finanzministeriums, welches statt einer 20jährigen Befreiung von der Einkommensteuer nur eine 9jährige Steuerbefreiung – jedoch vom Tage der Eröffnung des Betriebes auf der ganzen konzessionierten Bahn – zugestanden wissen wollte, abgeändert worden. In betreff der Aufbringung der Geldmittel für die Kronprinz-Rudolf-Bahn seien Unterhandlungen im Zuge, und es sei Hoffnung vorhanden, daß sich hiebei die Anglo-Austrian Bank (mit 9 Millionen) beteiligt, sobald die Konzession erteilt ist. Der Handelsminister beabsichtigte daher, Se. Majestät au. zu bitten, dem Fürsten Josef Colloredo-Mannsfeld et Konsorten die angesuchte Konzession zum Baue und Betriebe der Kronprinz-Rudolf-Bahn unter den vorgeschlagenen Bedingungen Ag. erteilen zu wollen.
Der Leiter des Kriegsministeriums glaubte aus strategischen Rücksichten darauf beharren zu sollen, daß der Ausgangspunkt der Kronprinz-Rudolf-Bahn || S. 257 PDF || für die Hauptbahn von Amstetten genommen und daß dieselbe über Waidhofen und Kleinreifling weiter gegen Süden geführt werde. Die Ennslinie sei nämlich die erste Verteidigungslinie im Westen, und dieselbe wäre bei Annahme der Trasse St. Valentin–Steyr–Kleinreifling sehr gefährdet, da sie von dem linken Ufer der Enns beschossen werden könnte. Wenn wichtige kommerzielle Interessen dafür sprechen, daß die Stadt Steyr in das Eisenbahnnetz gezogen werde, könnte einer solchen Anforderung durch eine Verbindungsbahn von St. Valentin nach Steyr militärischerseits ohne Anstand entsprochen werden. Zum Ausgleiche der dadurch in nördlicher Richtung größer ausfallenden Anlage- und Betriebskosten könnte eine Ersparung in südlicher Richtung dadurch herbeigeführt werden, daß statt der längeren Linie St. Veit–Villach die Linie St. Veit–Klagenfurt gewählt werde, wodurch der Eisenindustrie Oberkärntens gleichfalls der Eisenbahnverkehr geöffnet und der Idee, an die adriatische See zu kommen, mehr entsprochen würde. FML. Baron John glaubte übrigens den Antrag, daß von St. Veit nach Klagenfurt gebaut werden solle, nicht unbedingt, sondern nur fakultativ und wie erwähnt nur aus dem Grunde stellen zu sollen, weil dem Konsortium es wahrscheinlich zusagen dürfte, durch einen wohlfeileren Bau in südlicher Richtung die nach seinem Antrage größer ausfallenden Kosten im Norden auszugleichen. Der Handelsminister glaubte auf den vorläufig angenommenen Endpunkt für die Kronprinz-Rudolf-Bahn in Villach um so größeres Gewicht legen zu sollen, als Villach der Knotenpunkt dreier Eisenbahnen, nämlich jener Villach–Brixen und der Brennerbahn, dann der projektierten Bahn Villach–Laibach, endlich der Bahn Villach–Udine, werden könnte. Durch Beibehaltung der Linie St. Veit–Villach würde auch für die Industriellen des Erzberges und Feldkirchens, die sehr tätig seien und ihre Produkte ausführen, gesorgt werden.
Die Konferenz stimmte dem Antrage des Leiters des Kriegsministeriums bei, und der Handelsminister erbat sich nur die Zustimmung der Konferenz, im Falle es ihm gelingen sollte, das Konsortium zur Annahme dieser geänderten Trasse zu vermögen, sofort den au. Vortrag wegen Verleihung der Konzession erstatten zu dürfen, ohne diesfalls den Gegenstand nochmals im Ministerrate in Vortrag bringen zu müssen. Die Konferenz war hiemit einverstanden.
Auf die Frage des vorsitzenden Staatsministers , ob denn im au. Vortrage keine Erwähnung von dem Vorschusse von 5 Millionen [fl.], welcher von Seite der Staatsverwaltung der Unternehmung gegeben werden soll, zu machen wäre, klärte der Handelsminister auf, daß hierüber eine besondere Verhandlung geführt und ein besonderer au. Vortrag werde erstattet werden5. Vorderhand handle es sich nur darum, dem Konsortium die Konzession zu erteilen, weil es sonst das Bankkapital nicht erlangen könne. Faktisch seien die Konzessionsbewerber bereits mit Geldkräften in Unterhandlung, die Kapitalien seien ihnen aber nur für den Fall zugesichert worden, wenn sie den Vorschuß von 5 Millionen || S. 258 PDF || von der Regierung erhalten. Der ungarische Hofkanzler meinte, man müsse im klaren sein, daß man einen so beträchtlichen Vorschuß einer lebensfähigen und einer solchen Bahn gebe, die für die Rückzahlung die nötige Garantie gewähre, damit man nicht wieder, wie es bei der Linie Arad–Alvinc der Fall war, genötigt sei, Staatsgelder im Kote liegen zu lassen oder seinem eigenen Gelde nachzulaufen. Bei Gelegenheit, als die Konzessionierung für die Arad–Karlsburger Bahn zu Anfang dieses Jahres im Ministerrate beraten wurde6, sei die Konzessionierung nicht bestimmt ausgesprochen, sondern Vorberatungen beschlossen worden, und dennoch liege die Konzession für diese Bahn jetzt als ein Fertiges vor, ohne daß die Konferenz hierüber einen Endbeschluß gefaßt hat. v. Mailáth erachtete daher den Wunsch aussprechen zu sollen, daß dieser Gegenstand, wenn es sich um die definitive Konzession, um die Bestimmung der Geldsummen und um die Genehmigung des Emissionskurses handeln wird, abermals der Beratung in der Ministerkonferenz unterzogen werde7. Der Handelsminister erklärte, gegen einen solchen Vorgang keinen Anstand erheben zu können.
II. Begünstigungen für die Franz-Josef-Bahn
Vortrag des Handelsministers über das Gesuch der Konzessionäre der Franz-Josef-Bahn um Gewährung mehrerer zur baldigen Durchführung dieses Unternehmens unerläßlichen Begünstigungen8.
Der Sektionsrat Pfeiffer stellte den Sachverhalt dar, er hob dabei insbesondere hervor, daß mit der Ah. Entschließung vom 7. September 1865 9 dem Fürst Schwarzenbergschen Konsortium die angesuchte Konzession zum Baue und Betriebe einer Lokomotiveisenbahn von Wien nach Eger mit der Zweigbahn von Gmünd nach Prag erteilt worden, die definitive Ausfertigung und Vollziehung der Konzessionsurkunde aber auf den Zeitpunkt verschoben wurde, wenn über die Beschaffung der zu dem Unternehmen erforderlichen Geldmittel von dem Konsortium entsprechende Nachweisungen oder Bürgschaften geliefert sein werden. Dem Konsortium sei dies jedoch nicht gelungen, es glaubte, die Geldaufbringung bewerkstelligen zu können, wenn das gesetzlich garantierte Reinerträgnis um jährliche 459.800 fr. erhöht werden würde. Auf das diesfällige Gesuch sei wegen der damals eingetretenen politischen Wirren nicht eingegangen worden. In neuester Zeit habe das Konsortium für die Ermöglichung der Durchführung des Unternehmens eine neue Grundlage in Vorschlag gebracht. Hiernach soll der Unternehmung nebst einigen minder wesentlichen finanziellen Begünstigungen ein unverzinslicher Ärarialvorschuß von 5 Millionen fr. gegen Refundierung in gesellschaftlichen Aktien zum Parikurse nach erfolgtem Ausbaue der ganzen konzessionierten Bahn zugewendet werden10. Zum Behufe einer leichteren Aufbringung der weiters erforderlichen Geldmittel und der tunlichsten Abminderung der Interkalarzinsen soll ferner die Franz-Josef-Bahn in || S. 259 PDF || Absicht auf den Beginn der Staatsgarantie statt in drei, wie das bezügliche Gesetz vorschreibt, in sechs Einzelstrecken geteilt werden. Dieser Modus sei dem früheren gegenüber für den Staatsschatz vorteilhafter, denn infolge der früher angesprochenen Erhöhung der Ertragsgarantie um jährliche 459.800 fr. würde sich das Anlagekapital um den Nominalbetrag von 9,196.000 fr. erhöht haben. Nach dem neuen Modus bleibt die durch das Gesetz gewährte Garantiesumme unverändert. Das Opfer des Staatsschatzes würde in dem Entgange der Zinsen für 5 Millionen während der Bauzeit und in einem allfälligen Kursverluste bei Begebung der Aktien bestehen. Dieses Opfer erscheine viel geringer, als jenes wäre, wenn infolge der erwähnten Erhöhung der Garantiesumme durch eine Reihe von Jahren aus dem Titel der Staatsgarantie jährlich ein Mehrbetrag von 459.800 fr. gezahlt werden müßte. Das Ergebnis der diesfälligen Unterhandlung mit dem Konsortium liege in der Konzessionsurkunde und dem vorliegenden Übereinkommen, und der Handelsminister beabsichtige, dasselbe der Ah. Schlußfassung zu unterziehen. Sektionsrat Pfeiffer fügte noch aufklärend bei, daß es sich zunächst um das Zustandekommen der Strecke Pilsen–Budweis handle. Mit dem ärarischen Vorschusse von 5 Millionen könne der ganze Unterbau auf dieser Strecke hergestellt werden. Die Geldmittel für den Oberbau, 160.000 fr. per Meile, werden für diese 18 Meilen lange Strecke bald beschaffen sein, weil die Großgrundbesitzer sich bereit erklärt hatten, den größeren Teil der Grundablösungskosten in Aktien oder Prioritäten der Franz-Josef-Bahn anzunehmen, und ebenso Zusicherungen von Seite des Fürsten Schwarzenberg zur Lieferung von Holz und anderen Baumaterialien, der Prager Eisenindustrie-Gesellschaft zur Lieferung von Schienen, der Wagenfabrikanten zur Lieferung der Waggons gegen Barvergütung der eigenen Auslagen und Annahme ihres bürgerlichen Gewinnes in Aktien oder Prioritäten vorliegen. In dieser Weise sei auch die Turnau–Kraluper Bahn unter bedeutend ungünstigeren Verhältnissen zustande gekommen. Wenn aber einmal diese Strecke ausgebaut und dem Betriebe übergeben worden sein wird, dann werde das Unternehmen an Kredit gewinnen und die Mittel für die weiteren Sektionen leichter beschafft werden können.
Nachdem auch der Leiter des Finanzministeriums die hohe Wichtigkeit der Bahn in volkswirtschaftlicher und strategischer Richtung betont und insbesondere hervorgehoben hatte, daß mit dem kleinen Impulse eines Vorschusses von 5 Millionen dem Lande als auch der am Notstande leidenden Bevölkerung eine wesentliche Unterstützung gewährt und überall in die dortigen Gewerbe- und Fabriksunternehmungen neues Leben werde gebracht werden, daß z. B. auch die Prager Eisenwerksgesellschaft, die 300.000 Zentner Schienen am Lager habe und wegen Mangels an Absatz zur Fortführung ihrer Werke zur Aufnahme eines Darlehens von 1,500.000 fr. gezwungen gewesen sei, wieder flottwerden wird, daß weiters das Ärar durch die Gewährung des Vorschusses ein Recht auf Vertretung im Verwaltungsrate erhält und überall in der Administration, insbesondere bei der Tarifbestimmung, seinen Einfluß geltend machen kann, daß endlich durch die Gewährung der Befreiung von der Einkommensteuer und von der Entrichtung der Couponstempelgebühren durch neun Jahre mit einem traurigen Prinzipe, bei welchem man heutzutage keine Aktien mehr anbringt || S. 260 PDF || und welches bei einer garantierten Bahn doch in dem Falle ganz bedeutungslos ist, wenn die Bahn nichts abwirft, gebrochen wird, erklärte sich die Konferenz, insbesondere mit Hinblick auf die hohe Wichtigkeit des Zustandekommens der Franz-Josef-Bahn, auf die geltend gemachten finanziellen Gründe sowie aus Rücksichten für Abhilfe des Notstandes, mit dem Vorhaben des Handelsministers, für die geänderte Konzessionsurkunde sowie für das Übereinkommen wegen des Vorschusses von 5 Millionen sich die Ah. Genehmigung erbitten zu wollen, im Prinzipe einhellig einverstanden11. Das Übereinkommen wurde nach dessen Ablesung von der Konferenz einstimmig gutgeheißen und die von dem Handelsminister zu den §§ 4, 11, 17, 22 und 23 der Konzessionsurkunde vorgeschlagenen Modifikationen nach Darstellung der Motive hiefür einhellig angenommen.
III. Neue Konzession für die Buschtěhrader Eisenbahngesellschaft
Der Handelsminister referierte weiters, es habe die Buschtěhrader Eisenbahngesellschaft die Bitte um Erteilung der Bewilligung zur Umgestaltung ihrer Pferdebahn in eine Lokomotiveisenbahn und zur Verbindung ihrer Linien mit den konzessionierten Nachbarbahnen gestellt und angesucht12, daß an der Stelle ihres Privilegiums vom Jahre 182713 und ihrer Konzession vom Jahre 185514 eine neue, ihre sämtlichen Linien umfassende Urkunde ausgestellt und ihr eine neue Konzession zum Betriebe ihrer Lokomotiveisenbahnen von Prag nach Wejhybka und von Kladno nach Kralup mit Einschluß der bestehenden Flügelbahnen und der der Prager Eisenindustrie-Gesellschaft gehörigen Strecke der Nučicer Bahn von Wejhybka bis Kladno verliehen werde. Die Gesellschaft würde sich hienach verpflichten, ihre Pferdebahn von Wejhybka bis Pinie in eine Lokomotiveisenbahn umzugestalten und diese letztere in der Richtung gegen Lužna zum Anschlusse an die konzessionierte Prag–Egerer Bahn und in der Richtung gegen Krupa zum Anschlusse an die konzessionierte Annaberg–Komotau–Rakonitzer Bahn fortzusetzen, ferner eine Lokomotiveisenbahn von ihrem Bahnhofe in Prag bis zum Anschlusse an die nördliche Staatseisenbahn bei Bubna innerhalb eines Jahres herzustellen, und wenn der Gesellschaft die hiedurch erzielte Verbindung mit der projektierten Franz-Josef-Bahn und mit der Böhmischen Westbahn nicht genügen sollte, so wäre dieselbe berechtigt, von der Prag–Wejhybkaer Bahn eine Abzweigung von der Station Hostiwitz nach Smichow zum Anschlusse an diese beiden Eisenbahnen herzustellen und zu betreiben. Da diese Eisenbahngesellschaft weder eine Steuerbefreiung noch eine Staatsgarantie in Anspruch nimmt, erklärte der Handelsminister seine Absicht, die Erteilung der von dieser Eisenbahngesellschaft nachgesuchten neuen Konzession sowie die Ah. Genehmigung der in den Hauptpunkten zur Kenntnis || S. 261 PDF || des Ministerrates gebrachten Konzessionsurkunde sich au. erbitten zu wollen, womit die Konferenz einhellig einverstanden war15.
IV. Außerordentliche Unterstützung für die Bezirke im Bereich des Königgrätzer Schlachtfeldes
Der Staatsminister referierte, daß ihm Anzeigen zugekommen seien, daß die Gemeinden im Rayon des Königgrätzer Schlachtfeldes ohne alle Unterstützung sich befinden, daß die Wohngebäude dort noch immer abgedeckt seien und daß es der dortigen Bevölkerung an Samen zum Anbaue und an Lebensmitteln für den Winter fehle. Wenn diese Angaben richtig seien, so sei es selbstverständlich ein unabweislicher Bedarf, eine außerordentliche Unterstützung der dortigen Bevölkerung zukommen zu lassen, die in jener Gegend doppelt schlecht daran sei, weil nach den genehmigten Grundsätzen zur Behandlung der aus dem Kriegsjahre 1866 herrührenden Schäden die Operationsschäden nicht vergütet werden.
Baron Becke hielt es für schwer, den Leuten dort bestimmte Zusagen zu machen, weil man den Umfang derartiger Anforderungen noch gar nicht ermessen könne. Wo solche Verwüstungen vorkommen, die einem Elementarunglücke gleichkommen, müsse die politische Verwaltung helfen, um die Leute steuerkräftig zu erhalten. Im vorhinein aber hiefür einen Grundsatz auszusprechen gehe nicht an. Wenn die Hilfe mit ein paarmal hunderttausend Gulden als Vorschuß gegen Garantie geholfen [sic!] werden könne, habe er vom finanziellen Standpunkte dagegen nichts zu erinnern. Graf Belcredi gab sohin sein Vorhaben kund, dem Statthalter in Böhmen in der Richtung telegrafieren zu wollen, daß, falls die erwähnten Anzeigen richtig sind, der unabweisliche Bedarf, der sich nicht über einige 100.000 fr. erstrecken kann, unter dem Titel „Notstand“ gedeckt werden soll, daß aber die erforderlichen Beträge nur als unverzinsliche Darlehen den Hilfsbedürftigen gegen solidarische Haftung der Gemeinden gegeben werden können, wobei vorausgesetzt werde, daß die betreffenden Gemeinden wegen Operationsschäden keine Ersatzansprüche stellen, daher unter diesem Titel keine Vorschüsse erhalten können.
Die Konferenz erklärte sich hiemit einverstanden.
V. Wahlordnung des kroatisch-slawonischen Landtages
Der Leiter der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei brachte den Entwurf eines Schreibens der genannten Hofkanzlei an das Präsidium des kroatischen Landtages zur Kenntnis der Konferenz16, womit die nach den Ah. Weisungen abgeänderten Entwürfe der Koordination und Wahlordnung des kroatisch-slawonischen Landtages dem Präsidium des Landtages übermittelt, zugleich aber die Gründe auseinandergesetzt werden sollen, die zu jenen Veränderungen den Anlaß geboten haben. Baron Kussevich erinnerte, daß die nunmehr vorliegenden Entwürfe der Koordination und der Wahlordnung in einem früheren Ministerrate unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät schon vollkommen || S. 262 PDF || abgeschlossen worden seien17, die Beratung sich daher heute nur auf die dem Landtagspräsidium bekanntzugebenden Motive der Abänderung zu beschränken haben werde.
Nach Ablesung des Entwurfes dieses Schreibens glaubte der ungarische Hofkanzler, dem auch der vorsitzende Staatsminister beistimmte, zu § 5 der Koordination und zu § 1 der Wahlordnung ein meritorisches Bedenken erheben und dasselbe der nochmaligen Erwägung der Konferenz anheimstellen zu sollen. Mit der Herabsetzung der Zahl der Vertreter aus dem Provinziale von 66, wie der Landtag beschloß, auf 56 sei er zwar dem Prinzipe nach vollkommen einverstanden. Nachdem jedoch der Landtag sein Projekt von 132 Vertretern selbst bis auf 66 herabgemindert habe, sei der Abstrich weiterer zehn Stimmen in dem Falle nicht rätlich und an und für sich von keiner Bedeutung, wenn besorgt werden müßte, daß nur wegen dieser Reduzierung diese Gesetze im Landtage scheitern werden. FML. Baron Kussevich bemerkte, daß diese zehn Vertreter, welche nach dem Landtagsantrage auf die Marktflecken Krapina, Sziszek, Virovititz, Diakovár, Ruma etc. entfallen sollten, aus dem Grunde gestrichen worden seien, weil diese Marktflecken nur eine sehr geringe und meist dem Bauernstande angehörige Bevölkerung haben, und dabei dem Grundsatze, wornach in Kroatien auf je 10.000 Einwohner ein Deputierter entfallen soll, zu nahegetreten worden wäre. Der Banus habe die Überzeugung, die Gesetze im Landtage durchzubringen, auch mit der Beschränkung der Vertreter auf 56, man möge daher die beiden Entwürfe unverändert lassen und den Versuch anstellen, ob der Landtag darauf eingeht. Sollte er hiezu nicht zu vermögen sein, so könne im Laufe der Debatten immerhin in diesem Punkte nachgegeben und die vom Landtage begehrte Zahl von 66 Vertretern zugestanden werden.
Unter diesem Vorbehalte erklärte sich sohin die Konferenz mit der unveränderten Belassung des § 5 der Koordination und des § 1 der Wahlordnung einverstanden. Im übrigen wurde die die Motive der Veränderungen enthaltende Note an das Landtagspräsidium von der Konferenz einstimmig gutgeheißen.
Wien, am 8. Oktober 1866. Belcredi.
Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.Wien, 30. November 1866. Franz Joseph.