Nr. 584 Ministerrat, Wien, 21. Juni 1865 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Hueber; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 21. 6.), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener (bei II nur teilweise), Lichtenfels, Kalchberg (nur bei II anw.anwesend), Reichenstein (nur bei II anw.anwesend); BdR.Bestätigung des Rückempfangs Mensdorff 4. 7.
MRZ. 1388 – KZ. 1753 –
Protokoll I des zu Wien am 21. Juni 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Haltung der Regierung bei der Generaldebatte über den Staatsvoranschlag für 1865 im Herrenhaus
Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer leitete eine Beratung ein über die Haltung, welche die Regierung bei der Generaldebatte über das Budget pro 1865 im Herrenhause einzunehmen habe1.
Das Ergebnis derselben war, daß zwei Ansichten von einer gleichen Stimmenanzahl geteilt wurden. Während nämlich drei Stimmführer, und zwar der Staatsminister, der Minister Ritter v. Lasser und der Staatsratspräsident der Ansicht waren, daß vor dem Beginne der Debatte, gleich nach der Rede des Berichterstatters, der Finanzminister das Wort zu ergreifen und sich nur an das Budget pro 1865 im allgemeinen halten solle, und daß sohin nach Schluß der Generaldebatte ein anderes Mitglied des Ministeriums erst ein umfassendes Bild über die günstigere Gestaltung der Finanzlage in den Jahren 1866 und 1867 zu geben hätte, glaubten die übrigen drei Stimmführer, nämlich der Polizeiminister, der Minister Graf Nádasdy und der Finanzminister, daß der Finanzminister gleich vor dem Beginn der Debatte nach dem finanziellen Exposé bezüglich des Budgets pro 1865 gleich alle jene Darstellungen und feierlichen Erklärungen im Namen der Regierung abgeben solle, welche die erstgenannten drei Stimmführer der Schlußrede aufbewahrt wissen wollten.
Der Staatsminister ging dabei von der Ansschauung aus, daß nach dem Exposé viele Mitglieder des Herrenhauses reden werden und daß dabei zutage treten werde, daß die Finanzlage eine betrübte sei2. Diese Eindrücke würden bleiben, und da könne es nur als zweckmäßig angesehen werden, wenn sie durch die Schlußrede abgeschwächt werden. Erst dann werde der Minister, der die Schlußrede halten wird, mit Erfolg alles das sagen können, was die Regierung bezüglich des Budgets pro 1865 getan und bezüglich des nächstjährigen Budgets vorgedacht habe. Es werde dann beiläufig gesagt werden können, daß die Regierung bei dem Budget pro 1865 selbst die beträchtliche Reduktion von 20 Millionen vorgenommen, daß sie aber nicht mehr habe tun können, weil sie genötigt gewesen sei, den laufenden Dienst im Auge zu behalten, und weil an der Hand bestehender organischer Einrichtungen größere Beschränkungen nicht ausführbar waren. Sie werde sagen können, daß die Abstriche der Regierung den tatsächlichen || S. 442 PDF || Verhältnissen entsprechen, daß die Hälfte des Verwaltungsjahres bereits verstrichen und daß daher Terrain zu Reformen nicht mehr vorhanden gewesen sei. Weil aber die Regierung von der Überzeugung durchdrungen sei, daß eine Gleichstellung der Staatseinnahmen und Ausgaben um jeden Preis erzielt werden müsse, habe sie mehr die Zukunft als die nächste Gegenwart ins Auge gefaßt. Die Regierung werde bemüht sein, im Jahre 1866 noch durchgreifendere Ersparnisse durchzuführen, um sich dem Stadium des Gleichgewichtes zu nähern. Die Herstellung des vollständigen Gleichgewichtes sei durch die Umgestaltung des inneren Organismus des Reiches bedingt. Dann werde das zu sagen sein, wie die Regierung sich die Sache nach dem Jahre 1866 denke, daß dann eine genauere Prüfung der Deckung werde vorgenommen, daß von den Staatseinnahmen, auf die mit Sicherheit gerechnet werden könne, vorerst die Zinsen der Staatsschuld und die Quoten der Staatsschuldentilgung werden abgeschlagen werden und nur der Rest diejenige Summe sein werde, welche in angemessener Weise unter die einzelnen Verwaltungszweige werde aufgeteilt werden, und daß die Regierung dann bemüht sein werde und sich verpflichte, den Organismus derart zu treffen, daß mit dieser Restsumme unter allen Umständen das Auslangen gefunden werde3. Nach dem Dafürhalten des Staatsministers wäre es auch gut, wenn die Schlußrede ein anderer Minister als der Finanzminister hielte, damit es den Anschein gewinne, daß die Gesamtregierung die Wichtigkeit des Gegenstandes ins Auge gefaßt habe. Der Minister Ritter v. Lasser war gleichfalls der Ansicht, daß der Finanzminister beim Beginne der Debatte sich nur auf das 1865er Budget allgemein zu beschänken hätte. Es werde aber dabei von demselben ganz besonders zu betonen sein, daß die Finanzkommission des Herrenhauses den Voranschlag Post für Post geprüft und mit voller Kenntnisnahme gefunden habe, daß das Ministerium bei den eigenen Reduktionen bis zur Grenze des Möglichen gegangen sei, daß daher das Ministerium dem Herrenhause nur empfehlen könne, die Anträge seiner Finanzkommission anzunehmen. Der Übergang auf das Jahr 1866 und auf die fernere Zukunft wäre auch nach dem Dafürhalten dieses Votanten für die Schlußrede aufzusparen. Der zuletzt spreche, mache im Herrenhause Eindruck. Wenn schon vor Beginn der Debatte die trostvollen Anschauungen und Versicherungen seitens der Regierung abgegeben werden, werden dieselben durch banale Redensarten, welche ihnen folgen werden, einigermaßen in den Schleier der Vergessenheit gehüllt sein. Es sei auch ganz psychologisch, die solennen Erklärungen sich für die Schlußrede zu reservieren. Es werde dann auch am Platze sein, zu sagen, daß die Regierung nicht erst das Zustandekommen des Finanzgesetzes pro 1865 abgewartet, sondern soweit dies möglich gewesen, im speziellen Ah. Auftrage Sr. Majestät Ersparungen habe eintreten lassen. Dann werde dasjenige an die Reihe kommen, was über den Charakter der nächstjährigen Präliminierungen gesagt werden könne, es werde ferners hervorzuheben sein, daß die Regierung auch bei der Gebarung im Jahre 1866 denselben Weg des ernstlichen Ersparens verfolgen werden und daß sonach die schwierigsten Jahre überstanden sein werden, endlich daß dann im Jahre 1867 die Finanzlage zu einer günstigeren sich werde gestaltet haben, weil dann keine außerordentlichen großen Zahlungen mehr werden gemacht werden müssen, weil dann die || S. 443 PDF || Valuta werde hergestellt und die Reform in der direkten Besteuerung werde durchgeführt sein und die Regierung durch Umgestaltung des inneren Organismus in der Lage sein werde, aus den Staatseinnahmen ohne Defizit die restringierten Auslagen der Verwaltung zu bestreiten. Der Staatsratspräsident war ebenfalls der Meinung, daß man sich die entscheidenen und schlagenden Argumente für die Schlußrede aufbehalten müsse. Nur glaubte er, daß man sich in der Partie der Ersparungen durch künftige Vereinfachung des Organismus möglichst zurückhaltend aussprechen müsse. Er wolle zunächst nur die Justizverwaltung ins Auge fassen. Da sei es schon jetzt kein Arkanum, daß durch die neue Gerichtsorganisation nicht nur nicht eine Verminderung, sondern vielmehr eine Vermehrung der Auslagen um zirka eine Million Gulden eintreten werde, welche Mehrauslage sich noch erhöhen werde, wenn das mündliche Zivilverfahren und die Strafprozeßordnung werden eingeführt worden sein. Mit Ersparen bei den Auslagen für die Justizpflege habe man bereits Zustände herbeigeführt, welche nicht nur Vereinfachungen, sondern sogar das Zugrundegehen der Justiz im Gefolge haben werden. Wie er aus verläßlicher Quelle erfahren habe, sei z. B. der Geldmangel beim Bezirksamte Baden so groß, daß zeitweise nur ein Gelderlag von 8 fr. bestand, daß das Gericht dem Amtsdiener die Kosten für die Verpflegung der Arrestanten schuldig bleiben mußte, daß gar keine Komission, weder in Zivil- noch in Strafangelegenheiten abgehalten werden könne und daß, wenn es sich darum handle, ein Parere über eine körperliche Beschädigung zu erhalten, die Leute zum Wundarzte geschickt werden, den sie auf diese Art selbst bezahlen müssen, daß endlich dem subalternen Personale ein Kanzleipauschale zur Anschaffung der Kanzleierfordernisse gar nicht mehr verabfolgt werden könne. Bei solchen Zuständen sei es wohl geraten, sich bezüglich der Ersparnisse durch künftige Organisierungen wenigstens im Justizdepartement mit Vorsicht auszudrücken.
Der Polizeiminister hielt es dagegen für besser, wenn der Finanzminister anfangs vom Standpunkte der Gesamtregierung ein umfassendes Bild nicht nur über das Budget pro 1865, sondern auch über das Vordenken der Regierung für die nächstfolgenden Jahre und über das Eintreten einer günstigeren Finanzlage geben würde. Der Hauptvorwurf nämlich, der der Regierung im Herrenhause gemacht werden könnte, wäre der, daß sie planlos vorgehe. Die Entgegnungen hierauf dürfe man sich aber nicht erst abringen lassen. Durch die angedeuteten kombinierten Darstellungen werde auch einer Menge von Reden, die gegen die Gebarung der Regierung gehalten werden könnten, a priori die Spitze abgebrochen sein. Ein solcher Vortrag müsse aber sehr präzise gehalten und in vorhinein ganz genau berechnet sein. Die Wirkung desselben könnte nur abgeschwächt werden, wenn Entgegnungen auf spezielle Anführungen, die im Verlaufe der Debatte vorkämen, in den Hauptvortrag, der erst am Schlusse gehalten werden sollte, aufgenommen werden müßten, während so in der Schlußrede des Ministeriums die finanzielle Partie mit Hinweisung auf das von der Ministerbank im Eingange der Debatte Gesagte beseitigt und am Schluß der Debatte nur die Entgegnungen über spezielle Einwürfe von den Ressortministern vorgebracht werden könnten. Übrigens glaubte auch der Polizeiminister, daß, wie schon der Minister Ritter v. Lasser andeutete, bezüglich des 1865er Budgets nicht etwa hervorzuheben wäre, daß das Herrenhaus auf die Regierungsanschauung kompromittiert habe, sondern daß vielmehr zu betonen sei, die Finanzkommission des Herrenhauses habe die einzelnen Posten || S. 444 PDF || geprüft und den Standpunkt der Regierung gewürdigt, es könne daher seitens der Regierung nur die Annahme der Kommissionsanträge empfohlen werden. Der Minister Graf Nádasdy legte gleichfalls Wert darauf, daß die umfassenden Darstellungen und Erklärungen gleich am Anfange der Debatte von Seite des Ministeriums abgegeben werden. Stehen diese einmal im Protokolle, so seien eine Menge Reden und Klagen über die Unerschwinglichkeit der Steuern und herannahenden Staatsbankrott in vorhinein abgeschnitten. Dieser Ansicht stimmte endlich auch der Finanzminister in der Erwägung bei, daß, wenn in der ersten Rede sich bloß auf das Budget pro 1865 beschränkt würde, in der Besorgnis, wie es weitergehen werde, in der Generaldebatte viele Spezialangriffe vorkommen und fulminante Reden könnten gehalten werden, deren Eindruck dann im Gedächtnisse bleibe, während es zur Beruhigung der Gemüter ungemein beitragen würde, wenn das Herrenhaus schon aus der ersten Rede entnehmen könnte, daß die Regierung nicht bloß pro 1865 einen Abstrich von 20 Millionen vorgenommen habe, sondern auch für die nahe Zukunft die Herstellung der Gleichgewichtes der Staatseinnahmen und -ausgaben in Aussicht stellen könne.
Bei der Gleichheit der Stimmen über jede der beiden Ansichten einigte sich die Konferenz, daß die Stimmung des Herrenhauses bezüglich dieses Gegenstandes in der heutigen Sitzung des Herrenhauses im konfidentiellen Wege zu erforschen und sonach erst über diesen Beratungsgegenstand vom Ministerrate Beschluß zu fassen sei4.
II. Haltung der Regierung bei der Spezialdebatte zu Artikel IX des Gesetzes über die siebenbürgische Eisenbahn im Herrenhaus
Einen weiteren Gegenstand der Beratung bildete die Frage, wie sich die Regierung bei der Spezialdebatte über den Art. IX des Gesetzes betreffend die Siebenbürgerbahn im Herrenhause zu verhalten habe5.
Der Polizeiminister teilte mit, daß Fürst Salm und Graf Leo Thun gegen ihn die Meinung ausgesprochen haben, der Art. IX möge im Gesetze belassen werden, und zwar nicht etwa deshalb, weil sie prinzipiell damit einverstanden wären, sondern vielmehr aus dem Grunde, weil sie besorgen, daß, wenn der Art. IX entfiele und das Gesetz somit an das Abgeordnetenhaus zurückgehen müsse, das ganze Gesetz sohin abgeworfen werden könnte. Die Beibehaltung des Art. IX habe zudem keine praktische Bedeutung, weil es wirklich sehr wahrscheinlich sei, daß sich kein Unternehmer finden werde, der ohne Subvention die Bahn fortsetzen würde, daher über die Fortsetzung der Bahn, weil hiemit eine Zinsengarantie verbunden, jedenfalls durch ein Gesetz ein Ausspruch werde erfolgen müssen. Wenn die Regierung einen ungeheueren Wert auf die Streichung des Art. IX legen sollte, würden sie zwar mit der Regierung stimmen, bei der großen Zahl der Mitglieder des Herrenhauses, welche die obige Auffassung teilen, könnte sie es übrigens nur bedauern, wenn das Gesetz somit in Frage käme und das Odium über das allfällige Nichtzustandekommen des Gesetzes auf das Herrenhaus fiele. Es frage sich daher darum, ob durch den Art. IX das Prinzip in einer solchen || S. 445 PDF || Weise verletzt werde, daß das Nichtzustandekommen des Gesetzes als ein geringeres Übel als die Beibehaltung des Art. IX angesehen werden müßte.
Der Polizeiminister hält das Prinzip dabei nicht für verletzt, weil die Regierung des ihr im Eisenbahnkonzessionsgesetze6 gewahrten Rechtes der Konzessionsverteilung nicht verlustig werden könne. Durch Feststellung einer Ausnahme werde für den konkreten Fall die bestehende Vorschrift vielleicht geändert, jedoch nicht in Frage gestellt, weil diese spezielle Änderung nur durch das Zusammenwirken der drei gesetzlichen Faktoren der Gesetzgebung Platz greife. Der Polizeiminister glaubt, daß die Regierung sich zwar nicht für die Belassung des Art. IX aussprechen, jedoch das darin zu subsumierende Prinzip nicht so nachdrücklich betonen solle, daß dadurch die Vorlage gefährdet wäre, und daß sie es lieber vorziehen solle, in diesem Falle sich majorisieren zu lassen. Der Finanzminister erwähnte, daß er sich im Abgeordnetenhause gegen die Aufnahme des Art. IX in der Erwägung verwahrt habe, weil anach der ausdrücklichen Motivierung des Ausschußberichtes im Abgeordnetenhause durch diesen Artikel der Zweck erreicht werden wollte, die Regierung zu hinderna, diesfalls ja nach § 13 des Grundgesetzes vorzugehen7b(welches bei dem Übereinkommen mit der Credit-Anstalt allerdings der Fall war)b (welches bei dem Übereinkommen mit der Credit-Anstalt allerdings der Fall war8),c . Der Polizeiminister erwiderte, daß durch den Art. IX des Gesetzes über die Siebenbürgerbahn die verfassungsmäßige Anwendung des § 13 in keiner Weise eine Schmälerung erleiden könne. Der Minister Graf Nádasdy glaubte, es wäre zu erwägen, ob nicht allenfalls bei Art. IX solche Modifikationen vorgeschlagen werden könnten, welche das Prinzip salvierten, aber doch für die Annahme im Abgeordnetenhause Aussicht gewährten. Der Staatsratspräsident erinnerte, daß er bezüglich des Art. IX eigens sich einen Ministerratsbeschluß erbeten und daß dieser laut Protokoll vom 26. Mai l. J. unbedingt für die Weglassung dieses Artikels ausgefallen sei. Bedauerlich sei bloß, daß das Gesetz auf diese Art zum Abgeordnetenhause zurückgehen müsse. Gleichwohl glaube er, daß die Regierung sich gegen die Beibehaltung, aber auch gegen eine allfällige Modifikation dieses Artikels ausprechen solle, weil das Gesetz auch im letzteren Falle den Rückweg an das Abgeordnetenhaus nehmen müßte, wenn dies aber schon unvermeidlich wäre, bei der gänzlichen Streichung beharrt werden sollte. Von dem obigen Ministerratsbeschlusse ausgehend habe er seine Haltung in der Kommission des Herrenhauses eingerichtet, und in diesem Sinne sei der Bericht auf Streichung des Artikels zustandegekommen. Jetzt entstehe die Kollision. Er gebe zu, daß die Sache in Beziehung auf den gegenwärtigen Fall von minderer Bedeutung sei, weil es sich bei der Fortsetzung der Bahn zweifelsohne immer um eine Zinsengarantie handeln werde. Offenbar sei es übrigens, daß diesem Artikel, wenn auch nicht ausgesprochen, ein Prinzip zugrunde liege, welches den Wirkungskreis des Reichsrates erweitere und das Konzessionierungsrecht der Regierung beschränke. Wenn man sage, || S. 446 PDF || die Bestimmung des Art. IX erscheine als eine Ausnahme, so sei dies nicht richtig, hievon stehe kein Wort im Artikel, allerdings werde die Bestimmung der Trasse durch ein Gesetz nur für einen einzelnen Fall gefordert, die Konsequenzen werden jedoch in anderen Fällen gezogen werden. In jedem Falle müsse er übrigens bitten, daß von Seite der Regierung im Herrenhause keine Erklärung abgegeben werde, bevor er gesprochen habe, um sich ohne Kompromittierung zurückziehen zu können. Der siebenbürgische Hofvizekanzler stimmte der Ansicht des Polizeiminister bei, auch er fand nach dem Satze „exceptio firmat regulam in casibus non exceptis“ das Konzessionsrecht der Regierung durch Beibehaltung des Art. IX nicht nur nicht verletzt, sondern vielmehr anerkannt und bestärkt, weil die Ausnahme nur durch das Zusammenwirken der drei gesetzlichen Faktoren zustandegebracht worden sei. Der Minister Graf Nádasdy besorgte, daß, wenn Art. IX fallen gelassen würde, Fürst Jabłonowski dann auch noch andere Diffikultäten bereiten werde. Es dürfte daher geraten sein, wenn vielleicht Baron Lichtenfels selbst im Herrenhause einen Mittelweg einschlagen werde. Der Staatsminister äußerte, daß, wenn das Gesetz vor 14 Tagen an das Abgeordnetenhaus zurückgegangen wäre, es noch möglich gewesen sein dürfte, dort eine Modifikation, mit der die Regierung einverstanden sein könne, zu bewirken. Bei der gegenwärtigen Stimmung im Abgeordnetenhause sei jedoch nicht daran zu denken, und es stehe nur zu besorgen, daß, wenn Art. IX im Herrenhause modifiziert oder ganz abgelehnt würde, dann das ganze Gesetz im Abgeordnetenhause fallen werde. Nach dem Dafürhalten des Votanten können die früheren Erklärungen der Regierung in keiner Weise desavouiert werden, es wäre jedoch gleichzeitig zu erklären, daß selbst für den Fall, als das Herrenhaus den Art. IX annehmen sollte, die Regierung daraus nicht das Ziehen von solchen Konsequenzen zulassen könnte, welche das ihr auf Grund des bestehenden Eisenbahngesetzes zustehende Konzessionierungsrecht in irgendeiner Weise beinträchtigen würde. Übrigens sei es klar, daß von Seite der Minister, die Herrenhausmitglieder seien, für die Beibehaltung des Art. IX nicht gestimmt werden könne. Der Minister Ritter v. Lasser erwähnte, daß es schon nach der Überschrift keinem Zweifel unterliegen könne, daß dieser Artikel nicht in das Gesetz gehöre, und es vielleicht nicht unzweckmäßig sein dürfte, auch diesen Gesichtspunkt hervorzuheben. Wie heute die Sachlage stehe, sei wenig Aussicht, daß ohne Art. IX das Gesetz durchzubringen sein werde. Durch die Nichtvotierung desselben werde aber nicht nur das Land Siebenbürgen benachteiligt, sondern auch der Regierung Verlegenheit bereitet, die sich diesfalls mit der Credit-Anstalt bereits in Geschäfte eingelassen habe. Votant sei übrigens mit der Auffassung des Polizeiministers einverstanden, nur glaube er, daß die Erklärung der Regierung nicht mit besonderer Schärfe, als wenn unter gar keiner Bedingung auf die Ah. Sanktion des Gesetzes, wenn Art. IX bliebe, bei Sr. Majestät angetragen werden könnte, abzugeben sei. Auch der Leiter des Handelsministeriums schloß sich der Anschauung des Polizeiministers an und hielt es für unbedingt notwendig, daß die Regierung auf ihrem früheren Standpunkte verharre. Ein Rückzug könne nicht angetreten werden. Übrigens sei zu erwarten, daß die praktische Wirkungslosigkeit des Inhaltes von Art. IX der Boden sein werde, auf dem sich die Majorität im Herrenhause bilden werde. Es waren somit alle Stimmführer mit der Anschauung des Polizeiministers einverstanden, daß die Erklärung zwar den Standpunkt der Regierung kennzeichnen, keineswegs aber mit Entschiedenheit eine eventuelle Nichtsanktionierung in Aussicht || S. 447 PDF || stellen, vielmehr die Verwahrung enthalten solle, daß die Regierung auch im Falle der Annahme des Art. IX darin eine Schmälerung des ihr unbestreitbar nach dem Eisenbahngesetze zustehenden Konzessionsrechtes nicht vorraussetzen und zulassen könne. Baron Lichtenfels bemerkte hierauf, daß, wenn die Konferenz erklären wolle, daß nach ihrer Meinung auch im Falle der Belassung des Art. IX kein Anstand bestehen würde, auf die Ah. Sanktion des Gesetzes anzutragen, er sodann im Herrenhause erklären würde, der Beibehaltung des Art. IX zuzustimmen. Die anwesenden Minister blieben jedoch dabei, daß eine solche offene Erklärung nicht abzugeben, sondern der Standpunkt nach Äußerung des Polizeiministers beizubehalten und eine Majorisierung anzustreben sei9.
Wien, am 21. Juni 1865. Erzherzog Rainer.
[Ah. E. ] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 2. Juli 1865. Präs[entatum]. 4. 7. 1865. Mensdorff.