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Nr. 274 Ministerkonferenz, Wien, 23. Jänner 1861 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 25. 1.), Mecséry 24. 1., Schmerling, Vay 29. 1., Plener 30. 1., Lasser 1. 2., Szécsen 6. 2., FML. Schmerling 29. 1.

MRZ. – KZ. 428 –

Protokoll II vom 23. Jänner 1861 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten und Minister des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.

I. Behandlung politischer Emissäre

Der Umstand, daß Österreich nur zu häufig von fremden politischen Emissären besucht wird, bestimmte den Ministerpräsidenten , die Frage zur Sprache zu bringen, wie sich mit solchen Aussendlingen zu benehmen sei, wenn sie im Inlande betreten werden1.

Der Polizeiminister äußert, daß, wenn die Eigenschaft als politischer Emissär vollkommen erweislich ist, es klar sei, daß das Individuum sofort vor Gericht zu stellen sei. Anders aber ist es, wenn bloß ein hoher Grad des Verdachts, eine moralische Gewißheit, aber doch keine gerichtliche Evidenz jener Eigenschaft vorhanden ist, wenn da[bei] auch die Arretierung formell vollkommen gerechtfertigt sein kann, so dürfte man sich dadurch doch, besonders wofern es eine markante Person ist, mancherlei Verlegenheiten zuziehen, z. B. wenn das Gericht den Beweis der politischen Sendung nicht hergestellt findet, wenn die gegen einen kontumazierten Flüchtling sofort abzuführende neue Untersuchung ein für ihn günstiges Resultat hat, wenn die Macht, mit deren Paß er reise, Reklamationen erhebt etc. Nach den Prämissen mit dem Grafen Teleki2 dürfte es daher in manchen Fällen geraten sein, die betretenen Emissäre lieber über die Grenze hinaustransportieren zu lassen, als sie im Inlande einer polizeilichen oder gar gerichtlichen Behandlung zu unterziehen.

Der Ministerpräsident setzte auseinander, daß ein Präventivzwang gegen stark beinzichtigte3 Emissäre unter den gegenwärtigen ernsten Verhältnissen vollkommen gerechtfertigt sei. Man müsse sie vor allem unschädlich machen, daher die Polizeiorgane anzuweisen wären, sofort mit der Arretierung vorzugehen, gleichzeitig aber anzufragen, was weiter zu geschehen habe, weil über diesen Punkt nur höheren Ortes nach reifer Erwägung der persönlichen und politischen Verhältnisse entschieden werden kann. Die Konferenz war mit diesem Antrage einverstanden.

II. Revision der Verzeichnisse der Internierten

Über die Anfrage des Staatsministers , wie es dermal mit den Internierungen gehalten werde, referierte der Polizeiminister , daß dieselben auf faktischem Wege getroffene || S. 301 PDF || Sicherheitsmaßregeln seien, welche seinerzeit teils von der Militärzentralkanzlei, teils vom Polizeiminister und von Statthaltern (namentlich jenen in Venetien, Ungarn, der Woiwodschaft und Tirol) ausgingen4. Die meisten Internierungen sind in neuester Zeit wieder aufgehoben worden, und die derzeit noch Internierten sind größtenteils Südtiroler, gegen deren Rückkehr der durchlauchtigste Herr Erzherzog Karl Ludwig Höchstsich entschieden ausgesprochen hat5. Unter den Internierten befinden sich übrigens auch Individuen, deren Gefährlichkeit nicht auf politischen Gründen beruht.

Der Staatsminister findet gegen die Maßregel prinzipiell nichts zu erinnern, glaubt aber, daß, nachdem die Internierung beinahe sämtlicher Ungarn aufgehoben worden ist, wenigstens eine Revision der Internierten aus den anderen Ländern vorzunehmen sein dürfte, um diesen Zwang nur dort fortdauern zu lassen, wo er noch immer notwendig erscheint. Der Polizeiminister war hiemit völlig einverstanden aund bemerkte nur, daß seit dem 20. Oktober diese Revision bereits geschehen und in deren Folge die meisten Internierungen bereits aufgehoben worden seien. Auch bei den noch in Kraft bestehenden werde der Augenblick wahrgenommen, wo die Verhältnisse die Rückkehr der Konfinierten in ihre Heimat zulässig machen.a

III. Frage, ob für Tirol, Steiermark, Kärnten und Salzburg neue Landesstatute zu erlassen wären (1. Beratung)

Der Staatsminister brachte die Frage zur Beratung, ob nicht auch für die vier Kronländer, welche im Oktober 1860 bereits Landesstatute nach dem Grundsatze der Ständevertretung erhalten haben6, zugleich mit den für die übrigen deutsch-slawischen Kronländer zu erlassenden auf dem Grundsatze der Interessenvertretung beruhenden Statuten neue, ebenfalls auf dieser Basis beruhende Landesstatute zu erlassen wären.

(Die bei Erörterung dieser Frage von den verschiedenen Seiten geltend gemachten Argumente erscheinen in dem Protokolle der am 24. Jänner d. J. unter dem Ah. Vorsitze abgehaltenen Konferenz7, und es werden daher im gegenwärtigen Protokolle zur Vermeidung von Wiederholungen nur die Abstimmungsresultate niedergelegt.)

Der Staatsminister beantragte die Ah. Erlassung neuer Statute für die Kronländer Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol, und es vereinigten sich mit diesem Antrage der Kriegs- und der Finanzminister, der ungarische Hofkanzler und Minister Ritter v. Lasser, somit die Majorität, bund zwar der Finanzminister insbesondere aus der Rücksicht, daß die nunmehr an die Stelle des ständischen Prinzips getretene Interessenvertretung auch in der gleichförmigen Fassung der Landtagsstatute ihren Ausdruck finden müsse und daß ein entsprechendes Hervorgehen der Reichsratsglieder aus den Landtagen die homogene Beschaffenheit und Zusammensetzung dieser letzteren bedinge.b und zwar der Finanzminister insbesondere aus der Rücksicht, daß die nunmehr an die Stelle des ständischen Prinzips getretene Interessenvertretung auch in der gleichförmigen Fassung der Landtagsstatute ihren Ausdruck finden müsse und daß ein entsprechendes Hervorgehen der Reichsratsglieder aus den Landtagen die homogene Beschaffenheit und Zusammensetzung dieser letzteren bedinge.

|| S. 302 PDF || Der Ministerpräsident war der Meinung, daß man die erlassenen vier Statute im ganzen aufrechterhalten und jetzt bloß einzelne, unvermeidlich abzustellende Bestimmungen, namentlich über die Wahlordnung, durch neue ersetzen sollte. Der Polizeiminister trat dieser Meinung vollkommen bei. Minister Graf Szécsen glaubte, daß an den erlassenen Statuten jetzt gar nichts zu ändern wäre, aber die Regierung selbst dem ersten Landtage der genannten Kronländer eine Vorlage wegen Abänderung der Statute im Sinne des Staatsministers zu machen habe. Der Ministerpräsident erklärte, eventuell auch gegen diese Form keine Erinnerung zu erheben8.

IV. Vereinigung Tirols und Vorarlbergs in einem Landtag

Aus Anlaß der Beratung über den Punkt III kam auch die Frage zur Erörterung, ob Tirol und Vorarlberg, in der Voraussetzung, daß der Majoritätsantrag Ah. genehmigt würde, eine einzige oder aber zwei getrennte Landesvertretungen zu erhalten hätten9.

Der Staatsminister erklärte sich für einen gemeinschaftlichen Landtag für Tirol und Vorarlberg, um das deutsche Element dem italienischen gegenüber im Landtage zu stärken. Wozu auch die beiden administrativ verbundenen Teile in Absicht auf die Vertretung trennen, zumal diese Trennung, welche faktisch niemals stattgefunden hat, einer historischen Basis entbehrt? Daß Verschiedenheiten zwischen den Ländern vor und hinter dem Arlberg obwalten, wolle er nicht leugnen, aber in manchen großen Kronländern bestehen unter den Bewohnern noch größere Verschiedenheiten des Stammes, der Sprache, der Sitten und der Interessen, ohne daß man deswegen zu einer Trennung schreiten wird. Die politische Notwendigkeit spreche für eine ständische Verschmelzung des ganzen Tiroler Verwaltungsbezirkes, wobei man noch immerhin dem in Tirol vorhandenen, in Vorarlberg aber fehlenden Elemente des Adels einige Rücksicht schenken könnte.

Minister Ritter v. Lasser , dieser Meinung beitretend, erinnerte, daß der Verband cWälschtirols mit Deutschtirol im Innsbrucker Landtagec auch erst seit 1816 herrühre und staatsrechtlich nicht inniger sei als jener Vorarlbergs. Man statuiere daher kein Präzedens! Durch die Vereinigung Vorarlbergs werde das deutsche Element im Landtage das Übergewicht ohne jene Künsteleien erhalten können, zu welchen man im erlassenen Statute seine Zuflucht nehmen zu müssen glaubte. Trotz mancher Eigentümlichkeiten hat Vorarlberg doch mit Tirol auch viel Homogenes, namentlich das Gemeindewesen. Der Vertreter des Kriegs[ministers] und der Finanzminister stimmten dem Staatsminister bei. Der ungarische Hofkanzler enthielt sich wegen Unkenntnis der bezüglichen Verhältnisse einer Abstimmung; auch Graf Szécsen sprach sich über diesen Gegenstand nicht aus.

Der Ministerpräsident und der Polizeiminister erklärten sich gegen die ständische Vereinigung Tirols mit Vorarlberg, welche den offenkundigen Wünschen beider Landesteile widerstrebt, Wünsche, die in den wesentlich verschiedenen politischen und religiösen || S. 303 PDF || Anschauungen der beiderseitigen Bewohner nicht minder als in den verschiedenen materiellen Interessen derselben ihre Begründung finden10.

V. Serbische Vertrauensmänner und serbischer Nationalkongreß

Schließlich brachte der Staatsminister zur Kenntnis der Konferenz, der Patriarch Rajacsich habe erklärt, daß ihm sein Gewissen nicht erlaube, Vertrauensmänner zu den in Wien abzuhaltenden Beratungen über die Stellung dder Serben der Woiwodschaft in Ungarnd abzusenden11, indem er bloß den serbischen Nationalkongreß, der am 24. Februar beginnen soll, zur Abgabe einer Meinung in dieser Nationalangelegenheit kompetent halten könne. Ritter v. Schmerling behielt sich vor, hierüber nach näherer Prüfung der Angelegenheit zu referieren, und der ungarische Hofkanzler erwähnt, eine Zuschrift gleichen Inhaltes vom Patriarchen erhalten zu haben12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 9. Feber 1861.