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Nr. 441 Ministerrat, Wien, 11. Jänner 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; BdE. (Schwarzenberg 12. 1.), Bde. und anw. Krauß 15. 1., Bach 17. 1., Thinnfeld, Thun, Csorich, Kulmer 15. 1.; abw. Schwarzenberg, Bruck, Schmerling, Stadion.

MRZ. – KZ. 29 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 11. Jänner 1851.

I. Aufhebung der Paßvisa an den ungarischen Grenzzollämtern

Der Minister des Inneren referierte über die Anfrage des Statthalters von Mähren, ob nicht, nachdem mit 1. Oktober 1850 die Zwischenzoll-Linie von Ungern grundsätzlich aufgehoben ist1, nunmehr auch von der bisherigen Vorschrift, wornach die aus Ungern nach den anderen Kronländern Reisenden ihre Pässe bei den Zollämtern visieren lassen müssen, abgegangen und das für den Passantenverkehr im Inlande überhaupt geltende Verfahren auch auf jene Reisenden angewendet werden könne.

Da der Finanzminister dagegen das Bedenken erhob, daß ein Aufgeben jener Vorschrift vor dem zur gänzlichen Auflassung der Grenzbewachung festgesetzten Termine das bei Reisenden aus Ungern sehr häufige Einschmuggeln ungrischen Tabaks erleichtern würde und der Zeitpunkt der vollständigen Freigebung des Zwischenverkehrs ohnehin nicht mehr fern ist, so wurde beschlossen, es in dieser Beziehung vorläufig bei der bestehenden Vorschrift bewenden zu lassen2.

II. Auszeichnung für einige Personen in der Marmara

Der Minister des Inneren erhielt die Zustimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung von silbernen Verdienstkreuzen, teils mit, teils ohne Krone, für mehrere Untertanen in der Marmaros, welche sich in den Jahren 1848 und 1849 durch tätigen Widerstand gegen die Verführung zum Abfall von der legitimen Regierung hervorgetan haben.

Für einige andere dieser Untertanten sind, einverständlich mit dem Finanzministerium, Geldbelohnungen im Gesamtbelaufe von 600 f. angetragen3.

III. Urbarialentschädigungsvorschuß für Gräfin Amalia Draskovich

Der Gräfin Draskovich ist der erbetene Vorschuß auf die zu bemessende Urbarialentschädigung abgeschlagen worden, weil ihr Gatte sich an der ungrischen Rebellion beteiligt hatte.

Allein, derselbe ist, ohne daß wider ihn dieserwegen eine Untersuchung stattgefunden hat, gestorben, und der Minister des Inneren fände es nicht gerecht, der unschuldigen Witwe die Teilnahme an einer Begünstigung zu versagen, von der nur die wegen der|| S. 185 PDF || revolutionären Umtriebe Verurteilen ausgeschlossen sind. Er glaubte daher, daß der Bittstellerin der Vorschuß in der nach den Vorlagen direktivmäßigen Ziffer von 3000 f. zu bewilligen sei und erbat sich die sofort auch erteilte prinzipielle Zustimmung des Ministerrates hierzu4.

IV. Bestimmung des 4. Armeekorps nach Holstein

Der Kriegsminister machte dem Ministerrate die Mitteilung von der auf Ah. Befehl Sr. Majestät erfolgten Bestimmung des 4. Armeekorps nach Holstein5. Dasselbe wird mit 25.000 Mann selbständig bestehen und nebst allen sonstigen Erfordernissen auch mit einer Munitionshauptreserve zu versehen sein.

Der Finanzminister stellte die Frage, ob letzteres noch notwendig sei, nachdem aus einer eben erhaltenen Privat-a Nachricht hervorgeht, daß die Statthalterschaft für Schleswig-Holstein bereits den Befehl zur Einstellung aller Feindseligkeiten gegeben hat.

Allein, weder im Kriegsministerium noch im Ministerium des Äußern ist der sogleich angestellten Nachfrage zufolge hierüber etwas Bestimmtes bekannt worden, sodaß die Beistellung der Munitionsreserve weder für itzt, noch überhaupt dürfte entbehrt werden können, wenn, wie der Minister des Inneren bemerkte, die isolierte, abgeschnittene Stellung berücksichtigt wird, die jenem Armeekorps bevorsteht6.

V. Pensionserhöhung für Joseph Friedrich Stuchly

Der Minister für Kultus und Unterricht befürwortete das Einschreiten des nach fast 30-jähriger Dienstleistung mit der Hälfte seines Gehalts per 1000 f. quieszierten Vorstehers des Prager Bücherrevisionsamts Stuchly um Belassung seines ganzen Gehalts, indem für ihn kurze Zeit vor der Auflösung der Bücherrevisionsämter der höhere Gehalt von 1500 f. beantragt war, er auch gegenwärtig als Quieszent bei der Schulbehörde gute Dienste leistet.

Da sich aber der Finanzminister des Grundsatzes wegen gegen die Erhöhung des normalmäßigen Ruhegehalts um zwei Stufen erklärte und andeutete, daß der beschränkten Lage des Bittstellers durch Remunerationen und am sichersten durch baldige Unterbringung auf einem systemisierten Posten abzuhelfen wäre, so zog der Unterrichtsminister seinen Antrag zurück7.

VI. Verdienstkreuz für Johann Otto

Gegen dessen beabsichtigten Antrag bei Sr. Majestät auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit Krone an den Musterlehrer Johann Otto ergab sich keine Erinnerung8.

VII. Ankauf von Mailänder und Gloggnitzer Bahnaktien

Der wegen Teilnahme an der ungrischen Revolution verurteilte Oberst v. Kiss, dessen Vermögen konfisziert wurde, hatte sich häufig mit Börsespekulationen abgegeben9. Unter andern hatte er bis zu einem bestimmten Termine 600 Stück Mailänder und 1100 Stück Gloggnitzer Eisenbahnaktien zu einem ziemlich hohen Preise zu übernehmen versprochen.

Die Frage, ob die Kiss’sche Kaduzitätsmassa, sohin also das Ärar, verpflichtet sei, die eingegangene Verbindlichkeit Kiss’ zu erfüllen, wird im ordentlichen Wege ausgetragen werden. Inzwischen sind dem Ärar die entsprechenden Aktien zu einem annehmbaren Kurse angeboten worden10. Da es nun überhaupt in der Absicht der Regierung liegt, sukzessive in den Besitz der möglichst größten Zahl von österreichischen Eisenbahnaktien zu kommen, so empfiehlt sich der Antrag zur Übernahme jener Aktien in jedem Falle. Denn wird die Kiss’sche Masse zur Erfüllung jener Lieferungsverbindlichkeit verhalten, so handelt es sich alsdann nur um die keinesfalls sehr bedeutende Differenz. Im entgegengesetzten Falle bleibt das Ärar im Besitze der übernommenen Aktien, deren Erwerbung ohnehin im Plane der Regierung gelegen ist. In keinem Falle ist das Ärarium gefährdet.

Der Finanzminister erbat und erhielt sofort die Zustimmung des Ministerrates zur Verausgabung der für den Ankauf der in Rede stehenden Aktien erforderlichen Summe. Nur darf hieraus – bemerkte der Minister des Inneren – keine Konsequenz für die Hauptfrage, ob das Ärar als Rechtsnachfolger im Kiss’schen Vermögen zur Übernahme boder Anerkennung der fraglichen Liefergeschäfteb verpflichtet sei, abgeleitet werden11.

VIII. Resignation der Nationalbankdirektoren

Der Finanzminister hat heute durch den Bankgouverneur die ämtliche Mitteilung von der Resignation sämtlicher Bankdirektoren erhalten12.

Nur zwei csind, der eine durch den Tod, der andere durch Beendigung des Diensttrienniums ausgetreten,c die zehn anderen resignierten vor Ablauf desselben. Bei der am 13. d. [M.] stattfindenden Versammlung des Bankausschusses soll nun eine neue Wahl vorgenommen werden.|| S. 187 PDF ||

Allein, nachdem vermöge § 31 der Verneuerten Bankstatuten die Bankdirektoren nicht wie früher nach § 30 der Statuten von 1817 nach getroffener Wahl des Ausschusses von Sr. Majestät bloß bestätigt, sondern über Vorschlag des Ausschusses nach Einsicht der Wahllisten von Sr. Majestät wirklich ernannt werden, so ist auch die Resignation der Direktoren von der Annahme Sr. Majestät abhängig.

Es handelt sich demnach um die Frage, ob Se. Majestät die unverweilte Annahme oder Ablehnung der Resignation anzuraten und hierwegen Vortrag zu erstatten sei.

Der Finanzminister glaubte, daß hierzu kein entschiedener und dringender Grund vorhanden sei. Denn, abgesehen von der Unzukömmlichkeit, den früher schon gefaßten, seit mehreren Tagen sogar durch die Presse verlautbarten Entschluß der Demission erst im letzten Augenblicke, zwei Tage vor der neuen Wahl ämtlich anzuzeigen und hiermit die Regierung zu einer Entscheidung zu drängen, ergebe sich auch keine Notwendigkeit für dieselbe, sich sogleich auszusprechen, vielmehr eine mögliche Verlegenheit bei dem Umstande, wo die resignierenden Direktoren auf das Urteil ihrer Kommittenten des Bankausschusses appellieren.

Nimmt nämlich die Regierung die Resignation itzt an und werden die bisherigen Direktoren am 13. wiedergewählt, so war die Annahme der Resignation entbehrlich. Verweigerte dagegen die Regierung die Annahme der Resignation, so würde es heißen, die Regierung halte und unterstütze die unbeliebten Bankdirektoren, und es wäre sehr mißlich, wenn trotzdem der Bankausschuß erklärte, daß die gegenwärtigen Direktoren sein Vertrauen nicht mehr besitzen.

Unter diesen Umständen fände es der Finanzminister am angemessensten, dem Bankausschussein dieser Beziehung völlig freie Hand und ihm durch den lf. Kommissär in der Versammlung am 13. d. [M.] erklären zu lassen, daß die neue Wahl vor sich gehen könne, wenn der Ausschuß sie vornehmen wolle, oder – wie der Minister des Inneren bemerkte – daß der lf. Kommissär keine Instruktion hätte, die Vornahme der neuen Wahl zu hindern.

Mit diesem Antrage waren auch die mehreren Stimmen einverstanden; nur Minister v. Thinnfeld war der Meinung, daß es am einfachsten und sichersten wäre, die Resignation sogleich anzunehmen, weil sonst der Ausschuß sagen dürfte, er könne, wenn er auch wolle, nicht zur Neuwahl schreiten, weil die Resignation der alten Direktoren von Sr. Majestät noch nicht angenommen sei13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 16. Jänner 1851.