Nr. 346 Ministerrat, Wien, 5. Juni 1850 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 6. 6.), Krauß 8. 6., Bach 8. 6.(bei I und II abw.abwesend), Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 7. 6., Degenfeld; abw.abwesend Gyulai, Stadion.
MRZ. 2261 – KZ. 1895 –
- I. Todesurteil gegen Pauljuk Ivan Mikajlo
- II. Amnestierung ehemaliger Offiziere
- III. Ausschließung der Juden von der Pacht des Proventengefälles in der Militärgrenze
- IV. Vortrag und Patent wegen der Zwischenzollinie
- V. Aufnahme der Dienstentlassung in kriegsrechtliche Urteile gegen Beamte in Ungarn
- VI. Organisierung der Finanzbehörden in Ungarn
- VII. Kauf des Wiener Kriminalgerichtshauses
- VIII. Präliminar für die 1851 auszuführenden Telegraphenlinien
- IX. Theißregulierungsangelegenheit
Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 5. Juni 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten von Schwarzenberg.
I. Todesurteil gegen Pauljuk Ivan Mikajlo
Der Justizminister referierte über das wider Pauljuk Ivan Mikajlo wegen Raubmordes gefällte Todesurteil mit dem Antrag auf Nachsicht der Todesstrafe, motiviert vornehmlich durch den Umstand, daß der Inquisit wegen dieser schon vor neun Jahren begangenen Tat sieben Jahre im Untersuchungsverhafte sich befindet und das untergerichtliche Urteil seit zwei Jahren gefällt ist.
Der Ministerrat war mit dem Antrage einverstanden1.
II. Amnestierung ehemaliger Offiziere
Der Stellvertreter des Kriegsministers erbat sich behufs der Erledigung mehrerer anhängiger Begnadigungsgesuche die Mitteilung des infolge Ministerratsbeschlusses vom 28. und 31. Mai 1850 an den FML. Baron Haynau hinausgegebenen Erlasses in Betreff der in den Reihen der ungrischen Insurgenten gestandenen ehemaligen, ohne Charakter ausgetretenen k.k. Offiziere2.
Der Ministerpräsident wird diesen während seiner Abwesenheit entworfenen Erlaß an Baron Haynau abgehen lassen und dem Kriegsministerstellvertreter eine Abschrift davon mitteilen3.a
III. Ausschließung der Juden von der Pacht des Proventengefälles in der Militärgrenze
Über eine Anfrage des Broder Grenzregiments, ob die Juden von den Exarrendierung der Grenzproventengefälle fortan ausgeschlossen bleiben sollen, hat der Referent beim Kriegsministerium die Erledigung dahin angetragen, daß, nachdem die bestehende|| S. 56 PDF || Vorschrift wegen Ausschließung der Juden von derlei Exarrendierungen in der Militärgrenze nicht aufgehoben worden, es fortan dabei zu verbleiben habe.
Der Stellvertreter des Kriegsministers erbat sich die Ansicht des Ministerrates, ob diese Erledigung mit den neueren Bestimmungen (§ 1 der Grundrechte, § 30 der Reichsverfassung)4 vereinbarlich sei. Der Minister Baron Kulmer glaubte im Interesse der Grenzbevölkerung, um sie vor dem demoralisierenden Einflusse der Juden zu bewahren, auf die Aufrechthaltung der Verordnung antragen zu sollen, welche die Juden von solchen Pachtunternehmungen, insbesondere von Wirtshäusern, in der Grenze ausschließt. Und obwohl der Finanzminister die prinzipielle Ausschließung der Juden von gedachten Pachtungen von Seite der Regierung bedenklich fand, so vereinigte sich der Ministerrat doch in der Ansicht, die Anfrage des Regiments vorderhand in der vom Kriegsministerium beantragten Art zu erledigen und etwaige Reklamationen dagegen abzuwarten, weil einerseits, wie der Minister des Inneren bemerkte, derlei Verpachtungen als administrative Maßregeln die Festsetzung besonderer Bedingungen zulassen, andererseits, wie der Justizminister bemerkte, der bei solchen Lizitationen gewöhnliche Vorbehalt der Ratifikation der Verwaltung das Mittel in die Hand gibt, die Ausschließung gewisser Personen indirekt zu bewirken5.
IV. Vortrag und Patent wegen der Zwischenzollinie
Der Finanzminister las den Vortrag an Se. Majestät und das nach der Bemerkung im Ministerrate vom 31. Mai6 modifizierte Patent wegen Aufhebung der Zwischenzollinie, wogegen sich keine Erinnerung ergab7.
V. Aufnahme der Dienstentlassung in kriegsrechtliche Urteile gegen Beamte in Ungarn
Weiters referierte er über eine Anzeige des Vorstands der ungrischen Kameralverwaltung Graf Almásy, daß, ungeachtet der dem FZM. Baron Haynau unterm 18. April 1850 zugekommenen Weisung, in die gegen Beamte gefällten kriegsrechtlichen Urteile das Erkenntnis über die Dienstesentsetzung nicht aufnehmen, sondern derlei Urteile der vorgesetzten Behörde des Beamten zur weiteren Entscheidung über dessen Entlassung etc. einsenden zu lassen, dennoch fortan derlei Entlassungserkenntnisse in die Urteile aufgenommen und Kameralbeamte ohne Wissen ihrer Vorsteher entlassen werden8. Der Minister des Inneren hat dagegen vom FZM. Baron Haynau einen Protest gegen jene Weisung erhalten, worin als Grund gegen dieselbe angeführt wird, daß damit der administrativen Behörde eine unstatthafte Zensur der kriegsrechtlichen Urteile eingeräumt|| S. 57 PDF || würde9. Der Minister des Inneren gedächte nun zwar diese Vorstellung im Zusammenhange mit derjenigen Äußerung zu erledigen, welche infolge Ministerratsbeschlusses vom 5. 4. und 24. 5. 1850 10 über die Kategorisierung der bei der ungrischen Rebellion Beteiligten erwartet wird. Allein da der Finanzminister eine Verfügung hierwegen im Interesse des Dienstes dringend nötig fand, die Vorstellung Baron Haynaus auch auf einer ganz unrichtigen Auffassung beruht, indem durchaus keine Zensur des kriegsrechtlichen Urteils, sondern nur die Disziplinarbehandlung des kriegsrechtlich Verurteilten in Ansehung seines Dienstpostens den administrativen Behörden, ganz dem Gesetz gemäß, vorbehalten wird, so erklärte sich der Minister des Inneren bereit, in diesem Sinne die aufklärende Erledigung an Baron Haynau ergehen lassen und bei dieser Gelegenheit die Verhandlung wegen der Kategorisierung der Kompromittierten in Erinnerung bringen zu wollen11.
VI. Organisierung der Finanzbehörden in Ungarn
Der Finanzminister entwickelte seine Anträge zur Organisierung der Finanzbehörden in Ungarn12.
Nach denselben würde für dieses Kronland (mit Ausschluß Siebenbürgens, Kroatiens, Slawoniens und der Woiwodina) statt der bestandenen ungrischen Hofkammer und dermaligen provisorischen Kameralverwaltung eine Landesfinanzoberbehörde in Ofen mit einem Präsidenten (6.000 f. Gehalt, 3.000 f. Funktionszulage), einem Finanzdirektor (mit 5.000 f. Gehalt, 1.000 f. Funktionszulage), acht Oberfinanzräten und zehn Finanzräten (mit den für diese Kategorien in den übrigen Kronländern festgesetzten Gehaltsstufen) bestellt und derselben mehrere Bezirks- oder Distriktsfinanzbehörden untergeordnet werden13. Für eine solche Landesbehörde ward sich darum erklärt, weil dadurch das einheitliche Vorgehen bei den neuen Organisierungsarbeiten, insbesondere bei dem so wichtigen Geschäfte der direkten Steuer an sich, so auch vermöge der zentralen Lage Ofens und der dort in Archiven und Buchhaltungen vorhandenen Hilfsmittel, wesentlich erleichtert würde.
Der Minister des Inneren äußerte dagegen den Wunsch, daß mit der Aufstellung einer Zentralfinanzbehörde in Ungern (worin eine gewisse Partei eine in ihrem Sinne auszubeutende Konzession der Regierung erblicken würde) nicht einseitig vorgegangen, sondern die Bestellung der politischen Verwaltungsbehörden im Lande abgewartet und diesen analog die Organisierung der ersteren angereihet werden möge. Der Finanzminister|| S. 58 PDF || vermöchte zwar in seinem Antrage weder eine Konzession für eine Partei, noch einen Widerspruch mit den politischen Einrichtungen zu erkennen, welche eben auch nur die Bestellung eines Statthalters und mehrerer Kreisregierungen beabsichtigen. Auch muß er im Interesse der Finanzen zur baldigsten Ordnung des ungrischen Steuerwesens die möglichste Beschleunigung dieser Angelegenheit wünschen. Da indessen der Minister des Inneren einen besonderen Wert darauf legt, die Organisierung der Finanzbehörden gleichzeitig mit jener der politischen eintreten zu lassen, und die Anträge für letztere schon binnen acht Tagen einbringen zu können hofft, so erklärte der Finanzminister , mit seinen obigen Anträgen noch bis dahin zuwarten zu wollen14.
VII. Kauf des Wiener Kriminalgerichtshauses
Erbat sich derselbe Minister die Ermächtigung des Ministerrates, mit der Stadt Wien wegen Ankauf des Kriminalgerichtshauses für das Ärar auf Grundlage des von den Sachverständigen angeschlagenen höheren Schätzungswerts pro 800.000 f. – die Stadt fordert eine Million – in Unterhandlung treten zu dürfen15.
VIII. Präliminar für die 1851 auszuführenden Telegraphenlinien
Der Handelsminister machte in Beziehung auf den Bauvoranschlag pro 1851 den Antrag, in dem genannten Jahre die Telegraphenlinie von Krakau nach Lemberg, bvon Marburg nach Klagenfurt, von der Südbahn durch Friaul zur lombardisch-venezianischen Bahn undb dann, statt der ursprünglich projektierten Linie von Debreczin, jene von Agram über Peterwardein nach Hermannstadt in Ausführung bringen zu lassen16.
Da hiergegen nichts erinnert wurde, so behält sich der Minister vor, hiernach den Vortrag an Se. Majestät zu erstatten17.
IX. Theißregulierungsangelegenheit
Derselbe Minister referierte über die Wiederaufnahme der Theiß-Regulierungsarbeiten und die Rekonstituierung der diesfälligen Oberleitung18.
In letzter Beziehung wurde die Wirksamkeit der ganz unzweckmäßigen Generalversammlung eingestellt und die Konstituierung einer Zentralkommission, deren Mitglieder von der Regierung ernannt werden, beschlossen. In ersterer Beziehung ist bis itzt wenigstens das Resultat erzielt worden, daß 192.000 Joch trockengelegt wurden. Zur|| S. 59 PDF || Förderung der weiteren Regulierungsarbeiten ist aber die Fortdauer der der Unternehmung mit Ah. Entschließung vom 26. März 1846 19 zugesicherten jährlichen Unterstützung von 100.000 f. aus dem Salzauktionsfonde und die Abforderung einer Gebühr für die trockengelegten Gründe nötig. Der Handelsminister stellte daher, unter Zustimmung des Ministerrates, den Antrag, der Unternehmung den jährlichen Beitrag von 100.000 f., nachdem der Salzauktionsfonds nicht mehr besteht, nun aus dem Staatsschatze noch vorläufigc auf fünf Jahre zu versichern und zur Hereinbringung der Vorschüsse von den trockengelegten Gründen 1 f. CM. pro Joch und pro Jahr einzuheben. Hiernach wird er den Vortrag an Se. Majestät erstatten20.
Wien, am 6. Juni 1850. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 16. Juni 1850.