MRP-1-2-01-0-18490929-P-0176.xml

|

Nr. 176 Ministerrat, Wien, 29. September 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 30. 9.), Krauß 1. 10., Bach 2. 10., Gyulai 1. 10., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 1. 10.; abw. Stadion.

MRZ. 3476 – KZ. 3102 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 29. September 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Joseph Freiherr v. Jellačić de Bužim um Unterstützung Verwundeter

Der Ministerpräsident übergab dem Finanzminister ein Einschreiten des Ban Baron Jellačić wegen Beteilung der Blessierten und Witwen der gebliebenen Serben mit Unterstützungen1, dann

II. Petitionen der venezianischen Deputation

ein Einschreiten der venezianischen Deputation zugunsten der durch letzten Ereignisse in Not versetzten Bewohner von Venedig und dessen Rayon2;

III. Petitionen der venezianischen Deputation

dem Handelsminister eine Interzession wegen Aufrechthaltung des Freihafens von Venedig, welche derselbe ablehnend beantworten wird3; endlich

IV. Petitionen der venezianischen Deputation

eine Fürsprache des Kardinals Patriarchen zugunsten der verwiesenen venezianischen Familien und des Arsenals zur wechselseitigen Verhandlung zwischen den Ministern des Inneren und des Kriegs4.

V. Feier des kaiserlichen Namenstages

Der Minister des Inneren referierte aus Anlaß einer vorgekommenen Anfrage, wie sich rücksichtlich der Feier des Ah. Namensfestes Sr. Majestät von den Landesbehörden|| S. 721 PDF || zu benehmen sei, worüber der Beschluß dahin ausfiel, daß sich diesfalls, wie früher, benommen werden soll5.

VI. Ankauf des Kriegsdampfers Bombay

Der Kriegsminister brachte die schon öfter besprochene Angelegenheit wegen des Ankaufs des englischen Kriegsdampfers „Bombay“6 mit dem Bemerken in Erinnerung, daß, nachdem Morgan infolge der ihm erteilten Ermächtigung den Kauf um 67.000 Pfund Sterling bereits abgeschlossen hat, wegen Flüssigmachung des Geldes vom Finanzminister das Erforderliche verfügt werden möge. Der letzere sprach das Bedauern darüber aus, daß von Seite des Ministeriums keinerlei Ratifikation des Kontraktabschlusses vorbehalten worden, da die Kaufsumme bedeutend und die Zahlungsmodalitäten lästig sind. Indessen sagte er, da es nun schon geschehen, seine Mitwirkung zur Ordnung dieser Angelegenheit gegen dem zu, daß ihm vom Kriegsministerium die betreffenden Verhandlungsakten mitgeteilt werden7.

VII. Kriegsrechtliche Erkenntnis über Verlust der Kämmererwürde

Der Kriegsminister referierte über eine Differenz zwischen den ungrischen Kriegsgerichten und dem obersten Militärgerichtshof in betreff der Aufnahme des Erkenntnisses über den Verlust der k.k. geheimen Rats- und Kämmererswürde in die kriegsrechtlichen Urteile. Während nämlich die Kriegsgerichte, gestützt auf die Kriegs- und ungrischen Landesgesetze auf der Aufnahme solcher Erkenntnisse in das Urteil bestehen, spricht der oberste Gerichtshof denselben dieses Recht infolge der Ah. Entschließungen vom 4. November 1823 (KZ. 1510) und vom 19. Dezember 1833, dann 28. September 1846 (KZ. 4333 und 3001/3165) ab.

Obwohl nun zwar nach der Bemerkung des Ministers des Inneren das Erkenntnis über den Verlust des Adels nach dem allgemeinen Strafgesetze in das Kriminalurteil aufgenommen wird, so erklärten sich doch der Justizminister und der Ministerpräsident sowohl im Grunde der gedachten Ah. Entschließungen als auch vermöge der Natur der Sache gegen eine unbedingte Kompetenz der Gerichte bezüglich der geheimen Rats- und Kämmererwürde, welche von Sr. Majestät verliehen werden und über deren Verlust wohl nur nach vorläufiger Rücksprache mit dem betreffenden Hofamte von Sr. Majestät sollte entschieden werden können8.

VIII. Erleichterungen in der Behandlung der politischen Gefangenen

Aus Anlaß des dem Kriegsminister vorgelegten Einschreitens des kriegsrechtlich abgeurteilten Grafen Leopold Nádasdy, ihm zur Pflege seiner zerrütteten Gesundheit die Bedienung durch seinen Kammerdiener und seine eigene Küche zu gestatten (was zwar nach den allgemeinen Gesetzen unstatthaft ist9), dann

IX. Erleichterungen in der Behandlung der politischen Gefangenen

einer vom hiesigen Gouverneur Baron Welden an ein Festungskommando erlassenen Weisung, den wegen politischer Verbrechen abgeurteilten Raveaux10 nicht als gemeinen Verbrecher, sondern als Staatsgefangenen zu behandeln, behielt sich der Justizminister vor, den Gegenstand wegen Behandlung der politischen Verbrecher in den Straforten im allgemeinen aufzufassen und zur Erzielung einer Gleichförmigkeit diejenigen Erleichterungen in Antrag zu bringen, welche allen solchen Verurteilten in Rücksicht auf ihren Stand zuzugestehen wären11.

X. Zusatzvertrag zur Postkonvention mit Rußland; Belohnungsanträge

Der Handelsminister referierte über den zur Postkonvention mit Rußland von 1843 zwischen dem k.k. Generalkonsul Gutmannsthal und den kaiserlich russischen Postoberbehörden verabredeten Zusatzvertrag, welcher die Aufhebung des Frankaturzwanges und Herabsetzung des Brief- und Fahrpostportos bezweckt. Derselbe wurde zur Ratifikation geeignet erkannt12.

Hieran knüpfte der Generalkonsul Auszeichnungsanträge für die russischen Beamten, die hiebei intervenierten, und zwar: für den Direktor des Postdepartements v. Prianišnikof, welcher bereits den Orden der Eisernen Krone Erster Klasse besitzt und auf eine kostbare Dose mit dem Ah. Bildnisse Sr. Majestät einen besonderen Wert legen würde, die Verleihung einer solchen Dose, dann für den Chef der Sektion v. Laube und den Kollegienrat v. Reinbott den Orden der Eisernen Krone II. und beziehungsweise III. Klasse13.

Gegen die Orden ward nichts erinnert; was aber die Portraitdose betrifft, welche für eine der größten Auszeichnungen angesehen wird, so glaubte der Ministerpräsident , daß deren Verleihung hier nicht angezeigt, sondern daß sich auf eine Chiffredose zu beschränken wäre.

Hiernach wird der Handelsminister den Vortrag an Se. Majestät erstatten14.

XI. Norm zur Organisierung der Studentenvereine

Der Unterrichtsminister trug mit Beziehung auf die im Ministerrate vom 27. September 1849 15 vorgekommene Konsultation den modifizierten Entwurf eines Reglements zur Organisierung der Studentenvereine vor. Nach demselben würden solche Vereine bloß auf wissenschaftliche Zwecke und zur Geselligkeit auf die Zahl von 50, höchstens 100 Teilnehmer, aber bloß Studenten, beschränkt und unter die Aufsicht des akademischen Senats gestellt sein. Der Unterrichtsminister hält eine solche Organisierung|| S. 723 PDF || des Studentenvereinswesens für nötig, weil bereits derlei Vereine bestehen, und glaubt, daß diese Maßregel einem gänzlichen Verbote solcher Vereine vorzuziehen sei, weil sich sonst geheime Gesellschaften bilden, weil angemeldete Studentenvereine leicht zu überwachen und vor Ausschreitungen zu bewahren sind und nur dann gefährlich werden, wenn Fremde daran teilnehmen; weil endlich die Studenten durch Gestattung eigener Vereine von der Teilnahme an anderen Vereinen abgehalten werden.

Bei der Abstimmung erklärten sich die Minister Dr. Bach, Graf Gyulai, v. Schmerling, Baron Kulmer und der gefertigte Ministerpräsident , also die mehreren Stimmen für die unbedingte Untersagung der Studentenvereine, weil dieselben in großen Städten (wo meistens unsre Universitäten bestehen) schwer zu überwachen sind; weil sie zum Aushängeschild und Deckmantel geheimer Verbindungen werden, weil sie ihrer Natur nach permanent bleiben und in ihren Gliedern nur, aber unaufhörlich wechseln, also doppelt bedenklich sind; weil sie mit den angetragenen Beschränkungen, namentlich in der Zahl der Teilnehmer, nur als ein halbes Zugeständnis und als mit dem Prinzip selbst nicht übereinstimmend angesehen werden würden; weil die Überwachung durch den akademischen Senat höchst mangelhaft und die Teilnahme der Professoren nach den gemachten Erfahrungen bedenklich wäre; endlich weil durch die Konstituierung solcher Vereine die jungen Leute dahin gebracht werden, bei den Debatten, Präsidenten- und Ausschußwahlen etc. Rollen zu spielen und sich eine Bedeutung beizulegen, die nur zu leicht zur Überschätzung der eigenen Einsichten und Kräfte führt. Die Minister Ritter v. Bruck und v. Thinnfeld vereinigten sich dagegen mit dem Antrage des Unterrichtsministers, und zwar v. Thinnfeld mit der Bemerkung, daß durch die Teilnahme der Professoren das Gefährliche solcher Vereine gemindert würde; daß ihm ferner gerade die Beteiligung der jungen Leute bei Vereinsreden und Debatten als eine Vorschule für die künftige parlamentarische Ausbildung in einem konstitutionellen Staate wünschenswert erschiene und daß auch in England unter den Studenten Vereine bestehen, wogegen der Ministerpräsident jedoch erinnerte, daß dort die Verhältnisse ganz anders und insbesondre die Jugend meist in Konvikten versammelt unter der strengsten Disziplin gehalten wird. Der Finanzminister endlich hielt ein unbedingtes Verbot der Studentenvereine für zu weitgehend, würde aber dieselben bloß auf wissenschaftliche Zwecke beschränken und den gesetzlichen Aufsichtsbehörden unterwerfen, übrigens die Sache gegenwärtig nicht in Anregung bringen, da sie ihm nicht dringend scheint, und die Regierung nur in dringenden Fällen im Verordnungswege provisorisch Gesetze zu erlassen berufen ist16.

XII. Vorschüsse für ungarischen Gemeinden

Der Finanzminister referierte über die Anträge des Freiherrn v. Geringer zur Behebung der Verlegenheiten, welche in Ungern durch die Ungültigskeitserklärung der Kossuthnoten|| S. 724 PDF || in den Verkehrsmitteln herbeigeführt wurden17. Nach denselben wären a) den Gemeinden unter Solidarhaftung derselben Vorschüsse ab aerario zu erteilen, und b) ihnen zu gestatten, eigene Kreditspapiere auszugeben. Gegen letzteres müßte sich der Finanzminister in jedem Falle erklären; dagegen würde der Antrag ad a) unter den gehörigen Beschränkungen keinem Anstande unterliegen, und behielt sich der Finanzminister vor, hierwegen die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sowie seinerzeit nach Vernehmung des ehemaligen ungrischen Finanzministers Duschek eine generelle Maßregel in betreff der Kossuthnoten in Antrag zu bringen18.

Zum Schlusse ward

XIII. Nachricht von Komorns wirklicher Kapitulation

dem Ministerpräsidenten die dienstliche Meldung von dem am 27. d. [M.] wirklich erfolgten Abschlusse der Kapitulation Komorns überbracht19.

Am 30. September 1849. Schwarzenberg. A. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 11. Oktober 1849.