Nr. 188 Ministerrat, Wien, 16. Oktober 1849 - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Wacek; VS.Vorsitz Schwarzenberg; anw.anwesend Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld, Kulmer; BdE.Bestätigung der Einsicht (Schwarzenberg 17. 10.), Krauß 20.10., Bach 24.10., Gyulai 20.10., Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld 21.10., Kulmer 20.10.; abw.abwesend Stadion.
MRZ. 3738 – KZ. 3338 –
- I. Publikation der Reichsverfassung in Ungarn und Siebenbürgen
- II. Gefangenschaft des ehemaligen ungarischen Ministers Fanz v. Duschek
- III. Urbarialentschädigung für Ungarn
- IV. Magazinsvorräte der Russen in Ungarn
- V. Versendung der ausländischen Zeitungen durch die Postanstalt
- VI. Ausländische Konsuln in Mailand
- VII. Kontributionsausschreibung in Ungarn
- VIII. Besteuerung der Städte und Distrikte in Ungarn
- IX. Kontributionsausschreibung in Siebenbürgen
- X. Neue Anleihe
- XI. Angriffe des Journales „Presse“ gegen die Regierung
Protokoll der am 16. Oktober in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürs-ten Felix Schwarzenberg.
I. Publikation der Reichsverfassung in Ungarn und Siebenbürgen
Bei den Beratungen über die politische Organisierung des Kronlandes Ungarn wurde die Aufrechthaltung der österreichischen Reichsverfassung bereits beschlossen und in diesem Sinne der a.u. Vortrag erstattet1. Nach der Ansicht des Ministers des Inneren Dr. Bach wäre nun die Publikation dieser Reichsverfassung, welche in Kroatien und Slawonien bereits stattgefunden hatte2, auch in Ungarn und Siebenbürgen vorzunehmen. Ebenso wäre in allen diesen Ländern auch das Preßgesetz und Vereinsgesetz mit den durch den Belagerungszustand gebotenen Beschränkungen kundzumachen.
Da der Ministerrat diese Ansicht teilte, so wird der Minister Dr. Bach nun den diesfälligen a.u. Vortrag erstatten3.
II. Gefangenschaft des ehemaligen ungarischen Ministers Fanz v. Duschek
Bezüglich der Gefangenhaltung des gewesenen ungarischen Finanzministers Duschek bemerkte der Minister Dr. Bach, daß er von ihm ein Schreiben erhalten habe, worin derselbe um die Erlaubnis bittet, in seiner beschränkten Wohnung von der Gegenwart des bei ihm aufgestellten Polizeiagenten enthoben zu werden4. Ferner bemerkte dieser Minister, daß der FZM. Baron Welden dieses provisorisch bereits verfügt habe.
|| S. 764 PDF || Der Ministerrat hat für angemessen erkannt, dem Duschek, dessen finanziellen Verhältnisse nicht gestatten, eine ordentliche Wohnung zu nehmen, ein angemessenes Lokale zu mieten, denselben aber übrigens als Gefangenen behandeln zu lassen5.
III. Urbarialentschädigung für Ungarn
Das bereits fertige Gesetz der Urabrialentschädigung für Ungarn wird der Minister des Innern noch einer vorläufigen Beratung mit dem Finanzminister Freiherrn von Krauß unterziehen und dasselbe sodann zum Vortrage und zur Vorlage an Se. Majestät bringen6.
IV. Magazinsvorräte der Russen in Ungarn
In Absicht auf die Übergabe der Magazinsvorräte der Russen zeigte der Minister des Innern an, dem Gubernialrat Sacher die Weisung erteilt zu haben, sich hierbei nach der Konvention und ohne Übereilung zu benehmen, und daß von Seite des Kriegsministeriums an die demselben unterstehenden und hierbei intervenierenden Organe gleichfalls die Weisung ergehen dürfte, sich genau an die konventionsmäßigen Bestimmungen hinsichtlich der Übergabe zu halten7.
Nachdem man jedoch die bei diesen Magazinsvorräten zu beachtenden Details noch nicht genau kennt und es daran liegt, die sämtlichen Daten genau erheben zu lassen, um bei einer genauen und strengen Übernahme nicht etwa in politischer Beziehung kompromittiert zu werden, wurde der Minister des Inneren ermächtigt, den Oberlandeskommissär Grafen Zichy nach Bartfeld zur Vornahme der nötigen Erhebungen und erforderlichenfalls auch nach Warschau zu senden, überhaupt diese Sache mit dem Grafen Zichy der Erledigung zuzuführen8.
V. Versendung der ausländischen Zeitungen durch die Postanstalt
Hierauf machte der Minister des Inneren auf den Umstand aufmerksam, daß die k.k. Postanstalt in bezug auf Versendung und Abonnement der auswärtigen Zeitungen einen zu weiten Spielraum gewähre, indem jetzt alle ausländischen Zeitungen, wie z.B. die piemontesischen, zugelassen werden, wenn sie auch Schmähartikel und Invektionen gegen Österreich enthalten, was jedenfalls eine sehr gefährliche Maxime sei.
Aus diesem Anlasse fand der Ministerrat den Minister des Handels etc. Ritter von Bruck zu ermächtigen, die k.k. Postanstalt nur für jene ausländischen Zeitungen zugänglich zu machen, die im Einklange mit unseren Preßgesetzen schreiben. Der Minister des Inneren|| S. 765 PDF || wird dem Handelsminister jene ausländischen Zeitungen bezeichnen, welche mittelst der k.k. Postanstalt nicht zu befördern wären9.
VI. Ausländische Konsuln in Mailand
Auf die Bemerkung des Handelsministers Ritter v. Bruck , daß in Mailand derzeit verschiedene fremde Konsuln angestellt seien, was eine große Unbequemlichkeit verursache, und daß vielleicht der gegenwärtige Zeitpunkt benutzt werden könnte, diesen Gebrauch abzuschaffen und im Inlande mit Ausnahme der Seehäfen, wo alle Staaten ihre Konsuln unterhalten können, nur den angrenzenden Staaten (Piemont, Schweiz, Rom) dieses Recht einzuräumen, entgegnete der Minister des Äußern , daß man jetzt wohl nichts ändern könne, indem das den Konsuln der auswärtigen Staaten erteilte Exequatur nur dann entzogen werden könnte, wenn sie ihre Befugnisse überschreiten oder sonst zu gegründeten Bedenken Anlaß geben. Was insbesondere die Konsuln der benachbarten Staaten anbelangt, so haben dieselben in Mailand verschiedene kleinere Geschäfte hinsichtlich der betreffenden Untertanssachen abzumachen, welche nach Wien zu ziehen sehr unzweckmäßig wäre. Nur gegen die Aufstellung neuer Konsuln könnten wir uns wehren10.
VII. Kontributionsausschreibung in Ungarn
Der Finanzminister Freiherr von Krauß brachte hierauf zur Sprache, daß Bárkoczy hinsichtlich der Ausschreibung der Kontribution für Ungarn seine Bemerkungen zu Papier gebracht und sich gegen die diesfälligen Anträge des Baron Geringer erklärt habe11. Er brachte die alte, von Szőgyény dem Fürsten Windischgrätz schon vorgeschlagene Idee wieder in Anregung, auf die steuerfrei gebliebenen Grundstücke des Landes gewisse Summen auszuwerfen und zu repartieren. Dieser Antrag wurde aber verworfen, weil es an allen Anhaltspunkten fehlt, eine solche Summe zu bestimmen und zu repartieren, und dafür angenommen, die bisher steuerfreien Grundflächen im Verhältnisse zu den Besteuerten der Kontribution zu unterziehen. Die Bemerkung des Bárkoczy, daß dieser Vorgang zu einer Gleichheit in der Besteuerung nicht führen werde, sei allerdings gegründet, allein Bárkoczy habe hierbei übersehen, daß es sich nur um ein kurzes Provisorium auf ein Jahr handle, und daß es zur Durchführung seines Antrages an jedem Maßstabe gebreche.
Hiernach dürfte es bei dem erwähnten angenommenen Maßstabe sein Bewenden haben, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte12.
VIII. Besteuerung der Städte und Distrikte in Ungarn
Ebenso wäre nach der Ansicht des Finanzministers in die angetragene Unterscheidung zwischen den Städten und Distrikten, dann den Komitaten hinsichtlich der Besteuerung nicht einzugehen. Eine ungleiche Behandlung ließe sich nicht rechtfertigen. Hiernach hätte es bei der Bestimmung zu bewenden, die Städte und Distrikte den Komitaten gleich zu behandeln, wogegen sich von Seite des Ministerrates gleichfalls keine Erinnerung ergab13.
IX. Kontributionsausschreibung in Siebenbürgen
Für Siebenbürgen, bemerkte der Finanzminister, erscheinen die Bestimmungen wegen der Besteuerung nicht in diesem Detail notwendig. Hier soll nur das bisher steuerfrei gelassene der Kontribution unterzogen werden, nämlich die Wälder. Diese waren in der Konskription der Grundherrn nicht enthalten, und die Untertanen hatten in der Regel keine. Die Wälder sollen daher in einem angemessenen Verhältnisse ihres Wertes zum Ackerlande besteuert werden, weil es billig erscheint, alle Kultursarten in Ansehung der Besteuerung in ein gerechtes Verhältnis zu setzen. Die dagegen gemachte Bemerkung, daß der größte Teil der Wälder in Siebenbürgen keinen Ertrag liefere, daß sie größtenteils verwüstet seien und dergleichen, sei nicht entscheidend, weil auf diese Umstände bei der Steueräquivalierung Rücksicht genommen und so geartete Wälder auch mit einem Minimum in die Steuer einbezogen werden können.
Auch damit erklärte sich der Ministerrat einverstanden14.
Was die Form der Kundmachung dieser Anordnungen für Ungarn und Siebenbürgen anbelangt, wurde sich schon aus Rücksicht für die übrigen Kronländer dahin erklärt, die Grundsteuer, das Kataster und selbst das Provisorium mittelst Patenten kundzumachen, inzwischen aber den Oberkommandanten FZM. Freiherrn von Haynau zu ermächtigen, wegen Durchführung des Provisorissimums das weitere zu verfügen15.
X. Neue Anleihe
Der Finanzminister Freiherr von Krauß brachte weiter zur Sprache, daß übermorgen der Termin eintrete, das neue Anlehen abzuschließen16. Es seien zwar noch nicht alle Anzeigen über die Subskriptionen eingelaufen, weshalb jetzt auch noch nicht bestimmt gesagt werden könne, ob der ganze Nominalbetrag von 71 Millionen angenommen sei oder nicht. Indessen müsse er bemerken, daß nach dem gegenwärtigen Stande etwa 68 Millionen subskribiert seien und daher noch 3 Millionen fehlen. In Ansehung dieser könnten entweder die Bankiers zur Übernahme aufgefordert werden, oder es könnte sie die Bank übernehmen. Das letztere hätte das für sich, daß auch andere Anstalten wie die Sparkasse sich an dem Anlehen beteiliget haben. Gegen eine solche Beteiligung von Seite der Bank spräche aber der Umstand, daß dieses Anlehen auch die Verminderung des|| S. 767 PDF || Papiergeldes zum Zwecke habe. Nach der Ansicht des Finanzministers unterläge es aber keinem Anstande, wenn der Reservefonds der Bank, der ein für sich bestehender Fonds ist, dem die Überschüsse der Bank zufließen und der ein Vermögen von beiläufig 6 Millionen hat, diese noch fehlenden 3 Millionen des Anlehens übernehmen würde.
Mit der Zustimmung des Ministerrates, die sohin auch erteilt wurde, würde der Finanzminister morgen eine Banksitzung halten, und die diesfälligen Propositionen der Bank entgegennehmen17.
XI. Angriffe des Journales „Presse“ gegen die Regierung
Schließlich hat der Ministerrat aus Anlaß eines taktlosen, gegen die Regierung gerichteten Artikels der „Presse“ (über die Ausschreibung erhöhter und neuer Steuern für 185018), eines Blattes, das durch die Unterstützung einiger Kabinettsmitglieder zu seiner gegenwärtigen Ausdehnung gelangte und nun perfid die Waffen gegen die Regierung kehrt, beschlossen, die Redaktion dieses Blattes vor einem solchen Vorgange mit dem Beisatze strenge verwarnen zu lassen, daß das Blatt bei Wiederholung solcher Schritte suspendiert werden würde19.
Der Minister Ritter von Schmerling machte hiebei wiederholt auf die Notwendikeit der Gründung einer ministeriellen Presse aufmerksam, welche auch mit bedeutenden Auslagen unterhalten immerhin fruchtbringend sein würde. Die Regierung stehe in dieser Beziehung ganz verlassen da, und es sei auch zu bedenken, daß, wenn der Belagerungszustand über kurz oder lang aufgehoben wird, was jedenfalls wird geschehen müssen, ein gutes, gesinnungstüchtiges Blatt nicht gleich und leicht herzustellen sein dürfte.
Wien, den 17. Oktober 1849. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 29. Oktober 1849.