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Nr. 127 Ministerrat, Wien, 26. Juli 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 27. 7.), Krauß 8. 8., Bach 8. 8., Gyulai 8. 8., Thinnfeld 27. 7., Kulmer 27. 7.; abw. Stadion, Bruck.

MRZ. 2494 – KZ. 2294 –

Protokoll der am 26. Juli 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürs-ten Felix v. Schwarzenberg.

I. Friedensverhandlungen mit Sardinien

Der Ministerpräsident las weitere Depeschen aus Mailand über die Friedensunterhandlungen mit Piemont vor1. Was die Kriegskostenentschädigung anbelangt, sollten nach dem Anspruche Österreichs 20 Millionen Francs sogleich erlegt, die übrigen 60 Millionen aber in piemontesischen Papieren dergestalt sichergestellt werden, daß alle Monate an der Schuld fünf Millionen abgetragen werden2. Sollte eine Rate verabsäumt werden, so hätte Österreich das Recht, alle 60 Millionen Papiere sogleich zu verkaufen. Nach des Grafen Pralormo Proposition soll Österreich diesfalls nur die verfallene Rate von fünf Millionen zu verkaufen berechtiget sein. Überhaupt will derselbe mit 75 Millionen alles abgetan haben. Der Minister v. Bruck findet den obigen Vorschlag Pralormos rücksichtswürdig und bemerkt, vorerst noch in Mailand bleiben zu wollen, bis ihm weitere Weisungen von Wien zukommen.

Rücksichtlich der traktatmäßigen Salzabnahme Piemonts von Österreich bemerkte der Minister­präsident, daß bei dem Abschlusse des diesfälligen Vertrages vom Jahre 1751 Piemont nicht Genua und Österreich nicht Venedig hatte3. Österreich hat Piemont Salz zu geringeren Preisen zugestanden. Dasselbe begehrte aber zuviel Salz zu dem herabgesetzten Preise, was Anlaß zu Mißverständnissen gab. Jetzt, wo Piemont Genua besitzt, kann man nach der Ansicht des Ministerpräsidenten wohl nicht mehr darauf bestehen, daß sie das Salz von uns beziehen.

Hinsichtlich der neuerdings angeregten Amnestiefrage wurde bemerkt, daß zwar am 20. September 1848 eine Amnestie gegeben, davon aber kein Gebrauch gemacht wurde, weil darin kein Termin festgesetzt war, und man sie immerfort als geltend betrachtete4. Um diesen Mangel zu beheben, fand sich der Feldmarschall Graf Radetzky bestimmt anzuordnen, daß jene, welche bis Jänner 1849 nicht zurückkehren, von der Amnestie|| S. 526 PDF || ausgeschlossen sein sollen5. Nun entsteht die Frage, ob die erlassene Amnestie noch gilt oder nicht. Die lombardisch-venezianischen Untertanen, die aus Piemont nicht herauswollen, sagen, sie gilt nicht, während diejenigen, die straflos zurückkehren wollen, ihre Giltigkeit behaupten. Der Feldmarschall klagt, daß auf diese Weise Leute zurückkommen, die er als gefährliche Individuen für immer ausgeschlossen haben möchte, und wünscht die Weisung, ob jene, die bis Jänner nicht zurückgekehrt sind, von der Amnestie auszuschließen seien oder nicht.

Gegen die Amnestie wurden, insbesondere von dem Justizminister Dr. Bach , die bereits früher geltend gemachten Gründe angeführt, als, daß die gefährlichsten Leute in das Land wieder zurückströmen würden, daß diese Konzession an Sardinien ein Akt der Schwäche von Seite Österreichs wäre, daß Piemont als Garant und Bürge für die Straflosigkeit der lombardischen Revolutionäre erscheine, daß man jetzt wegen des Aufstandes in Ungarn und wegen der Ereignisse in anderen Provinzen viele strafen müsse usw. Nach dem Abschlusse des Friedens werde man nicht gegen die Amnestie sein, Pralormo scheine aber ohne Amnestie nicht abschließen zu wollen, wodurch Österreich so gestellt würde, als habe es nachgeben müssen. Praktischer wäre es, wenn der Feldmarschall eine neue Verordnung erließe, worin er sagte, daß jene, welche in der durch seine erste Verordnung festgesetzten Frist nicht zurückgekehrt sind, die Amnestie verwirkt haben, und die nach dieser Frist Zurückgekehrten ebenso straffällig sind. Dagegen erinnerte der Ministerpräsident , daß die Amnestie nicht vor dem Friedensschlusse erlassen, ihrer im Friedensschlusse nicht erwähnt und mit den Piemontesen überhaupt nicht geredet werden soll. Die Analogie mit Ungarn scheine an Gewicht zu verlieren, wenn man bedenkt, daß die Revolution in Italien bereits unterdrückt, in Ungarn dagegen noch in vollen Flammen ist, Venedig bliebe von der Amnestie jedenfalls ausgeschlossen, und nach dem Kriege werde man auch für Ungarn Amnestie erlassen müssen.

Da man über die Amnestiefrage die Einsicht einiger Vorakten noch für notwendig erkannte, welche nicht sogleich zu haben waren, so wurde der Beschluß darüber ajourniert6.

II. Abnahme des Kämmererschlüssels von Graf Leopold Nádasdy und Anton v. Marczibányi

Der Ministerpräsident eröffnete weiter, daß er Se. Majestät bitten werde, dem Grafen Nádasdy und v. Marczibányi den Kämmererschlüssel aund dem ersteren die geheime Ratswürdea abzunehmen7;

III. Gassenauflauf in Wien

daß der heute bei ihm gewesene Generaladjutant Sr. Majestät Graf Grünne geäußert habe, Se. Majestät hätten von dem in Wien stattgehabten Krawall keine Kenntnis erhalten8. Darüber bemerkte der Minister Dr. Bach , daß er nicht gesäumt hätte, diesen Vorfall sogleich Sr. Majestät anzuzeigen, wenn er nicht vorausgesetzt hätte, daß es in einer im Belagerungszustande befindlichen Stadt wie Wien von dem Zivil- und Militärgouverneur, wie es bisher der Fall war, geschehen werde. Übrigens habe diese Sache gar keinen politischen Charakter gehabt und sei ein gewöhnlicher Gassenauflauf gewesen.

IV. Übergabe von Rastatt

Ferner teilte der Minister des Äußern mit, daß die Bundesfestung Rastatt sich am 23. d.M. unbedingt ergeben habe9.

V. Weigerung des Patriarchen Joseph Rajačić, nach Wien zu kommen

Nach einem dem Minister Dr. Bach zugekommenen Schreiben des Patriarchen Rajačić, hat dieser wohl die Einladung, nach Wien zu kommen, erhalten, er sei aber nicht in der Lage, sich entfernen zu können und werde statt seiner den Suplikatz hierher senden10.

Ah. E. Der Inhalt dieses Protokolles dient zur Wissenschaft. Franz Joseph. Schönbrunn, den 23. August 1849.