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Nr. 34 Ministerrat, Wien, 16. März 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 17. 3.), Stadion, Krauß, Bach, Cordon, Bruck, Thinnfeld, Kulmer; außerdem anw. Mayerhofer.

MRZ. 782 – KZ. 662 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates abgehaltenen in Wien am 16. März 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Auswärtigen und des Hauses Fürsten Felix Schwarzenberg.

I. Memoire des Obersten Ferdinand Ritter Mayerhofer v. Grünbühl über die Wünsche der Serben

Der k.k. Oberst Ferdinand Mayerhofer v. Grünbühl hat dem Ministerpräsidenten ein Memoire de dato Wien 15. März d.J. über die Desiderien der serbischen Nation überreicht1.

Derselbe wurde in den Ministerrat eingeladen, um das Memoire mit seinen Bemerkungen zu begleiten und die von dem Ministerium gewünschten Aufklärungen zu erteilen.

Nach dieser Denkschrift spricht die serbische Nation, um nur das Wesentlichste zu berühren, an: eine eigene politische Administration, selbständige Organisation, Wahrung ihrer Nationalität unter einem Patriarchen und Woiwoden, ein eigenes Gebiet2, und will alle diese Ansprüche auf erhaltene Privilegien und kaiserliche Zusicherungen gründen.

Hierüber wurde bemerkt, daß man in den hierortigen Archiven keine alten Dokumente über die erwähnten Ansprüche der Serben auffinden konnte und aus jenen, die man gefunden hat, nicht das unternehmen kann, was die Serben als ihr Recht ansprechen. Daraus ergab sich die Frage, ob die Serben nicht vielleicht andere Papiere, Dokumente und Originalien besitzen. Der Oberst Mayerhofer versprach, die Originalien der Privilegien in Karlowitz einzusehen und davon Kopien oder die Originalien selbst einzusenden.

Daß es den Serben um Ruhe und Frieden und Schonung aller neben ihnen lebenden Nationalitäten ernst sei, gehe daraus hervor, daß dieselben die Gleichberechtigung der Walachen, Deutschen und Magyaren feierlich ausgesprochen haben.

Die Serben machen ungefähr die Hälfte der Nation aus, die andere Hälfte besteht aus Walachen, Deutschen und Magyaren.

Der Behauptung, daß die Walachen sich nicht unter die Woiwodschaft begeben wollen, widerspricht Oberst Mayerhofer mit Bestimmtheit. Ebenso fügen sich die Deutschen|| S. 171 PDF || willig, die Weißkirchner vielleicht ausgenommen, doch bei einem Provisorium sei auf diese Umstände keine besondere Rücksicht zu nehmen.

Die Woiwodschaft erscheine in der österreichischen Reichsverfassung nicht unter den Kronländern angeführt3. Dies errege im Lande Verdacht. Man besorge eine Einverleibung zu Kroatien oder eine Restauration der ungarischen Komitate. An Kroatien werde der Anschluß schon wegen der Religionsverschiedenheit freiwillig nicht erfolgen. Die Einverleibung zu Siebenbürgen wäre nicht minder unbeliebt. Der erzwungene Anschluß würde nur an Ungarn erfolgen, und dieser wäre höchst bedauerlich und würde gleichsam nur eine Brücke bilden, über welche das Kontagium der magyarischen Partei in die übrigen südslawischen Länder verpflanzt würde.

In der Denkschrift werden weiter Andeutungen über die Konstituierung und Abgrenzung des Landes gemacht. Das Land der Serben soll hiernach aus Syrmien, der Batschka (dem Bacser Komitate) und dem Banate zwischen der Donau, Theiß und Maros bestehen. Syrmien, Peterwardein und die Czaikisten sind der Kern der serbischen Bevölkerung. Es soll eine serbische Militärgrenze eingerichtet werden. Der Wunsch der Mehrzahl sei nach einer militärischen Organisation gerichtet, der Woiwode soll ihr Anführer sein.

Über die Frage, ob die ganze Population militärisch oder teilweise auch anders eingerichtet sein soll, bemerkte Oberst Mayerhofer, daß es so bleiben möge, wie es jetzt ist. Jedes Haus habe nämlich seinen Grenzer und das ganze werde vom Regimente geleitet, übrigens bestehe darneben auch eine Zivilverwaltung, so daß die Verwaltung eine gemischte ist. Die provisorische Verwaltung des Landes sei übrigens in der Art eingerichtet, wie es Oberst Mayerhofer in seinen früheren Berichten angedeutet habe. Besoldet werden ihre Beamten nicht, auch die nicht, welche wöchentlich zusammenkommen, nur jene, die beim Regimente zu tun haben, erhalten täglich 20 Kreuzer. Durch die erwähnte Organisierung wäre das Land gut abgegrenzt und abgerundet, und jede Trennung eines Teiles hätte große Nachteile im Gefolge.

Im Bacser Komitate und auch in anderen Teilen des Landes hatte bereits eine militärische Verwaltung bestanden,und in Kikinda sind noch jetzt Reste der gewesenen serbischen Militärverwaltung sichtbar. Die Autorität des Woiwoden sei ohne eine genaue Abgrenzung nicht ausführbar, die Abgrenzung sei eine politische Notwendigkeit und die Beimischung anderer Volksstämme unvermeidlich.

Was die Einbeziehung des Bacser Komitates und anderer Bestandteile anbelangt, wurde von Seite des Ministerrates bemerkt, daß vielleicht Ungarn gegründete Ansprüche auf das Land machen könne. Die neue österreichische Reichsverfassung gestatte eine Änderung der Grenzen nur im Wege der Gesetzgebung4. Es erscheine daher unerläßlich notwendig, früher alles genau zu erheben, bevor ein Anspruch in dieser Beziehung gemacht werden kann. Gegenwärtig sei es umso weniger an der Zeit, sich darüber auszusprechen, als ein solcher Ausspruch große Aufregung in Ungarn hervorbringen würde.

|| S. 172 PDF || Der Einwendung, daß Ungarn gegen eine solche Zerstückelung sein werde, stellte Oberst Mayerhofer die Bemerkung entgegen, daß in der Batschka meistens Slawen wohnen, daß durch diesen Umstand eine größere Anzahl slawischer Deputierter in den ungarischen Landtag käme, was den Magyaren nicht erwünscht sein könne, und daß daher nur ihre Eitelkeit sich der Trennung der Batschka von ihrem Lande entgegensetzen könnte.

Ferner kommt in der Denkschrift vor, daß der Woiwode nach den Privilegien nur ein Serbe vom orientalischen Glaubensbekenntnisse sein könne. Daß es ein kaiserlicher General sein müsse, sei bereits ausgesprochen.

Dagegen wurde von Seite des Ministerrates erinnert, daß, da schon der Patriarch ein Serbe ist, der Woiwode wohl auch einer anderen Nationalität des Landes angehören dürfte, was der Gleichberechtigung der Nationalitäten besser entspräche. Die Zeit der Privilegien sei gegenwärtig vorüber. Auf diese Weise würde die Woiwodschaft leichter zustande kommen. Der Woiwode ist der Nation bereits bewilligt, Suplikatz wurde im Drange der damaligen Umstände von der Nation gewählt und vom Kaiser bestätiget; dies kann aber keineswegs die Folge haben, daß er immer gewählt werden müsse. Die Provinzen würden dasselbe Wahlrecht für ihre Statthalter ansprechen. Gewählter Landtag und gewählter Woiwode würden die Rechte der Krone bedeutend beeinträchtigen.

Der Ministerrat sprach demnach seine Ansicht dahin aus, daß der Woiwode jederzeit vom Kaiser ernannt werde, er sei ein Mann der Regierung, ein kaiserlicher Statthalter im serbischen Gebiete mit dem Titel Woiwode, so wie der Statthalter in Kroatien mit dem Titel Banus, in Ungarn mit jenem eines Palatin, in Böhmen eines Oberstburggrafen; der Woiwode sei zugleich Anführer des Heeres. Mehr können wohl die Serben nicht verlangen. Wenn der Woiwode nicht gewählt wird, fallen alle Schwierigkeiten hinweg. Hierüber wurde jedoch nichts entschieden und das Angeführte nur zur Kenntnis und weiteren Benehmungsweise des Obersten Mayerhofer bemerkt.

Die Räte und Landesbeamten wären über Vorschlag des Woiwoden von der Regierung mit gehöriger Rücksichtnahme auf die Nationalitäten zu ernennen.

Nach der Denkschrift wäre die Woiwodschaft in Landesangelegenheiten die dritte und in Reichsangelegenheiten die zweite Instanz. Nach der Bemerkung des Ministerrates hätte sich die Woiwodschaft in dieser Beziehung der allgemeinen Regel zu fügen.

Was die Gesetzgebung betrifft, bemerkte Oberst Mayerhofer, daß früher in den Komitaten das ungarische Gesetz bestand. Gegenwärtig finden in Kriminalsachen das militärische und in dringenden Zivilsachen das österreichische bürgerliche Gesetzbuch Anwendung.

Die Gemeindebeamten und die Kreiskomitees werden wie überall nach der Gemeindeverfassung gewählt. Die freie Gemeindeverfassung sei dort bereits gemacht, im Militärbezirke sei sie leicht durchführbar und die provisorische, vom Patriarchen eingeführte Verwaltung entspreche bereits dieser Einrichtung.

Ferner wird in der Denkschrift der orientalischen Kirche und des Patriarchats für die österreichischen Serben erwähnt. Die Unabhängigkeit dieses Bekenntnisses im österreichischen Staate, sei es von Konstantinopel, sei es von Petersburg, soll erzielt werden. In dieser Beziehung wäre es zu wünschen, alle [Individuen] dieses Bekenntnisses unter das Patriarchat zu vereinigen, was aber mit Schwierigkeiten verbunden sein dürfte.

|| S. 173 PDF || Schließlich enthält die Denkschrift noch den Rat, eine serbisch-orientalische Universität in Karlowitz zu errichten. Eine solche Anstalt sei ein Nationalbedürfnis für die Zwecke der Verwaltung sowohl als der Kirche. Für die deutsche und walachische Bildung wäre daselbst gleichfalls Sorge zu tragen. In Karlowitz besteht bereits ein Seminarium, in dem die Alumnen gute Kenntnisse erlangen. Durch die Errichtung einer Universität in Karlowitz würden viele Studierende aus Serbien zu uns kommen.

Es wurde beschlossen, der Oberst Mayerhofer möchte die Denkschrift in dem Sinne, wie sie im Ministerrate besprochen wurde, umarbeiten, selbe dem Ministerpräsidenten vorlegen und, wenn er nach Ofen geht, sie dem Feldmarschall Fürsten Windischgrätz, als die Ideen des Ministeriums über Serbien enthaltend, zeigen.

Der Patriarch Rajačić werde als königlicher Kommissär bestellt, und der diesfällige Vortrag an Se. Majestät wäre gleichfalls dem Fürsten Windischgrätz mitzuteilen.

Schließlich bemerkte Oberst Mayerhofer, daß es sich jetzt dringend um ein Provisorium und darum handle, für welches Territorium dasselbe gelten solle.

Hierüber wurde vom Ministerrate bemerkt, daß das Provisorium für jenes Territorium gelten solle, über welches sich die Macht der Serben gegenwärtig erstreckt5.

II. Einkassierung des vom Patriarchen Joseph Rajačić ausgegebenen Papiergeldes

Der Oberst Mayerhofer brachte weiter die Assignaten (serbisches Papiergeld) zur Sprache, welche der Patriarch Rajačić im Oktober und November v.J. herauszugeben bemüßiget war, um das Militär bezahlen und andere notwendige Auslagen bestreiten zu können. Von den Assignaten sei übrigens kein großer Betrag, etwa nur 80.000 bis 100.000 f., herausgegeben worden. Wegen Einkassierung dieser Assignaten, die übrigens mit den ungarischen Banknoten nicht zu vergleichen sind, werden bereits die nötigen Einleitungen getroffen. Werden die Nachträge an Löhnungen für das Militär, welche längere Zeit vom Ärar nicht gezahlt worden sind, erfolgt, so wird dieser Nachtrag mehr ausmachen, als die Assignaten betragen. Zu diesem Behufe ist jedoch eine vorläufige genaue Berechnung der rückständigen Ärarialzahlungen notwendig6.

III. Bestellung Beyers und Joseph Ritter v. Klezanskys zur Weldenschen Kommission

Über die Anfrage des Ministerpräsidenten, welche Abgeordnete zu der Weldenschen Kommission7 von dem Finanzminister und dem Minister des Inneren bestimmt werden, bemerkte Freiherr v. Krauß , daß er den Ministerialrat Beyer, und Graf Stadion, daß er den Ministerialrat Klezansky dazu bestimme8.

IV. Nachrichten über das am 13. März von Studenten veranstaltete Requiem

Schließlich teilte der Ministerpräsident dem Ministerrate mit, daß am 13. d.M. in Prag ein von den Studenten veranstaltetes Requiem für die am 13. März 1848 Gefallenen abgehalten wurde, wobei viele Studenten und anderes Volk gegenwärtig waren9.

Ah. E. Der Inhalt dieses Protokolles dient zur Wissenschaft. Franz Joseph. Olmütz, den 22. März 1849.