Nr. 30 Ministerrat, Wien, 7. Mai 1848 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend: Sommaruga, Krauß, Latour, Lebzeltern interimistischer Leiter des Außenministeriums
- RS.Reinschrift; RdA. Pipitz; VS.Vorsitz Pillersdorf; anw.anwesend Sommaruga, Krauß, Latour, Lebzeltern (interimistischer Leiter des Außenministeriums); BdE.Bestätigung der Einsicht Pillersdorf, Franz Karl (8. 5.).
MRZ. 641 et 642 – KZ. –
- I. Arbeiteraufwiegelung durch Theodor Wagner
- II. Lage in Galizien
- III. Polnische Petition
- IV. Ausschreitungen von Militärangehörigen in Galizien
- V. Robotaufhebung in Galizien
- VI. Judenverfolgung in Preßburg
- VII. Verhandlungen mit den Mailänder Aufständischen
- VIII. Wachdienst der Nationalgarde; Schutz der kaiserlichen Familie
- IX. Verweigerung der Unterbringung der österreichischen Truppen in der Festung Ulm
- X. Verstärkte Rekrutierung
- XI. Ernennung Graf Johann Nobilis zum besonderen Gesandten bei der Deutschen Bundesversammlung
- XII. Reziprozitätserklärung Österreichs hinsichtlich der Nichtbehelligung der sardinischen Handelsmarine
- XIII. Verpflegungsschwierigkeiten der nach Italien entsandten Armee
- XIV. Deutsche Beamte in Lombardo-Venetien
- XV. Tschechischer Boykott des Frankfurter Parlaments
Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 7. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistisch mit dem Präsidium des Ministerrates beauftragten Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.
I. Arbeiteraufwiegelung durch Theodor Wagner
Der Minister des Inneren teilte mit einen Bericht des Polizeioberdirektors von Wien vom 7. d. [M.]1, woraus hervorgeht, daß unter jenen, welche sich bei den am 4. d. [M.] stattgefundenen Zusammenrottungen der Arbeiter2 durch Aufhetzung derselben am tätigsten gezeigt haben, der Schauspieler Theodor Wagner3 sich besonders bemerkbar gemacht habe und durch die Aussage mehrerer Zeugen überwiesen sei, solche Leute angehalten und aufgefordert zu haben, sich zur Mitwirkung bei den beabsichtigten Projekten zur Erwirkung einer neuen Konstitution, Aufhebung der Klöster und Einziehung deren Vermögens etc. auf die Universität zu begeben. Gestützt auf diese Zeugenaussagen sei Wagner dem hiesigen Kriminalgerichte angezeigt, von diesem jedoch erklärt worden, es sei der Tatbestand nicht vorhanden, um gegen Wagner nach § 57, I. Teil des Strafgesetzbuches criminaliter vorgehen zu können.
Diese, in ähnlichen Fällen höchst wahrscheinlich wiederkehrende Erklärung begründet nach dem Erachten des Ministers die dringende Notwendigkeit, noch vor dem Zusammentreten des Reichstages ein provisorisches Gesetz zu erlassen, welches die exekutiven Behörden ermächtigt, in Fällen solcher Art mit Erfolg einzuschreiten.
Der zur Entwerfung eines solchen Gesetzes aufgeforderte Justizminister sicherte dessen baldige Vorlegung zu4.
II. Lage in Galizien
Der Minister des Inneren teilte ferner mit einen Bericht und ein Schreiben des Gouverneurs von Galizien vom 3./6. d. [M.]5, welche beruhigend lauten, indem sie die Nachricht enthalten, daß, den Bestrebungen der Rada narodowa (polnischen Nationalrat)6 entgegen ein ruthenischer Verein in Lemberg schon seit einiger Zeit [sich] gebildet, gegenwärtig sich konstituiert habe, welcher nach seiner offen ausgesprochenen Erklärung, an Österreich festhalten und sich nie an Rußland anschließen zu wollen, von ihm, Gouverneur, zur Paralysierung der polnischen Bestrebungen für die Zwecke der Regierung benützt werden wird7. Zu diesem Ende habe Graf Stadion sich mit diesem Verein in Rapport gesetzt und aus demselben an seine Seite ein Komitee gewählt, um für jene Zwecke, besonders durch die Presse, als das vorzüglichste Mittel wirken zu können, wozu er jedoch bei dem Mangel an Geldmitteln einige Subvention ansprechen müsse.
Ein weiterer Verein habe sich aus großen Gutsbesitzern gebildet, dessen Tendenz zwar noch nicht klar zu erkennen sei, jedoch immerhin ein Gegengewicht gegen den polnischen Nationalverein abgeben dürfte8. Graf Stadion behält sich vor, das Nähere hierüber zu erforschen und mitzuteilen.
Der Minister verlas sofort die allseitig beifällig aufgenommene Antwort auf diesen Bericht, in welcher dessen Inhalt. zur befriedigenden Wissenschaft genommen, die Maßregeln des Gouverneurs und dessen Absicht, jenen Verein für Zwecke der Regierung zu benützen, gebilligt und es seinem klugen Ermessen überlassen wird, die Bestrebungen desselben im Interesse des Staates durch die geeigneten Mittel zu fördern9.
III. Polnische Petition
Auch die Äußerung des Grafen Stadion über die schon in den Ministerratsprotokollen vom 26. v. und 3. d. M.10 zur Sprache gekommene Petition der polnischen Deputation ist nun eingelangt11.
Der Minister des Inneren hat der Deputation auf ihr dringendes Begehren deren nochmalige Anhörung, nachdem Graf Stadion sich würde geäußert haben, zugesichert. Diesem Versprechen gemäß gedächte er, vor Hinausgabe der Erledigung jener Petition, || S. 172 PDF || der Deputation oder einem Ausschusse derselben die Äußerung des Grafen Stadion in den Hauptpunkten, und zwar nach dem Wunsche des Finanzministers mündlich (damit davon kein Mißbrauch gemacht und die Verhandlung nicht in die Länge gezogen werden könne), um ihre Gegenerinnerungen, welche aufzunehmen wären, durch den galizischen Landesreferenten12 mitteilen zu lassen und sonach die Sache vor der Enderledigung im Ministerrate wieder in Vortrag zu bringen13.
IV. Ausschreitungen von Militärangehörigen in Galizien
Hieran knüpfte der Kriegsminister die Mitteilung, daß ihm von einigen Gliedern dieser Deputation eine Beschwerde über Exzesse, welche von Beurlaubten in Galizien begangen worden seien, mitgeteilt worden, die er, Minister, sofort dem Generalkommando zur Untersuchung überwiesen habe14.
V. Robotaufhebung in Galizien
Trug der Minister des Inneren mit Beziehung auf den Ministerratsbeschluß vom 26. v. M.15 unter Einhaltung der bereits zur Kenntnis gebrachten Maximen den Entwurf des Patents über die Robotablösung in Galizien vor; der Finanzminister übernahm denselben, um die sich ihm etwa ergebenden Bemerkungen darüber dem Minister des Inneren im kurzen Wege zu eröffnen16.
VI. Judenverfolgung in Preßburg
Freiherr v. Pillersdorf eröffnete weiters, Baron Rothschild habe Ew. Majestät zwei Exemplare einer Beschwerde über die Grausamkeiten, so in Preßburg gegen die Juden verübt wurden, überreicht17, wovon ein Exemplar durch Se. k. k. Hoheit den Herrn Erzherzog Franz Karl ihm, Minister, übergeben worden.
In dieser Überweisung an ihn glaube er die Aufforderung zu einer Amtshandlung seinerseits gefunden zu haben, welche etwa in der Veröffentlichung eines Zeitungsartikels bestehen dürfte, worin erklärt würde, daß Ew. Majestät diese Vorgänge mit Bedauern vernommen, mit schmerzlichem Mißfallen die Schwäche in der Handhabung der Mittel zur Erhaltung der Sicherheit, auf die alle Staatsbürger ohne Unterschied des Glaubens ein Recht haben, wahrgenommen haben und erwarten, daß ähnliches künftig nicht mehr vorkommen werde.
Die Einschaltung eines derartigen Artikels in die Zeitung dürfte aber, nach der Bemerkung des Finanzministers, durch den vorerst zu erhebenden Umstand bedingt sein, daß das zweite Exemplar jener Beschwerde an das ungrische Ministerium zur || S. 173 PDF || geeigneten Amtshandlung entweder schon hinabgegeben worden ist, oder doch noch hinabzugeben sein wird18.
VII. Verhandlungen mit den Mailänder Aufständischen
Freiherr v. Pillersdorf berichtete weiters über einen vom Kriegsminister ihm mitgeteilten Vorschlag des FML. Baron Welden, ob sich nicht eines der aus Mailand mitgeführten Geiseln, insbesondere des vormaligen Delegaten von Mailand, Bellati, zu Negoziationen mit den Mailändern bedient werden könnte19.
Hierüber erklärte der Minister, daß er diesem Vorschlage schlechterdings nicht beitreten könnte, weil Bellati als ein im Treubruch betretener Beamter, der mittelst des vom Vizepräsidenten Grafen O’Donell gewaltsam erpreßten Befehls die Abdankung Torresanis, die Freilassung der politischen Gefangenen zu erwirken versuchte, und, als dies an der besonnenen Haltung Torresanis scheiterte, zuerst den vollen Ausbruch der Empörung herbeiführte20, das Vertrauen der Regierung gänzlich verwirkt hat und daher von ihr unmöglich als Organ einer Vermittlung gebraucht werden kann.
Dagegen würde Baron Pillersdorf glauben, daß das Anerbieten des Freiherrn v. Rothschild, durch Vermittlung eines vertrauten Agenten in Mailand eine Unterhandlung mit den Mailändern anknüpfen zu wollen, Beachtung verdienen dürfte, besonders unter den gegenwärtigen Zeitumständen, wo die Rüstungen der französischen Regierung eine Intervention derselben in Italien mit Grund befürchten lassen21.
Der Vertreter des Ministeriums des Auswärtigen, Baron Lebzeltern , obwohl ihm kein hierauf bezügliches Aktenstück bei der Staatskanzlei bekannt ist, erklärte sich bereit, hierwegen mit Baron Rothschild in Verhandlung zu treten und dessen Ansichten und Vorschläge über die Art und Weise zu vernehmen, wie derselbe im Sinne der Regierung vorzugehen gedenke22.
Bei diesem Anlasse brachte der Minister des Inneren auch das Resultat einer Unterredung mit dem englischen Minister Sir Stratford-Canning23 zur Kenntnis des Ministerrates, woraus hervorgeht, daß dieser ausgezeichnete Diplomat sich über unsere Zustände nicht nur mit voller Sachkenntnis, sondern auch in einem der Regierung günstigen Sinne äußerte, auf die weiters gestellte Frage aber, ob von seiner Regierung eine Intervention zugunsten der unsrigen in Italien zu hoffen sei, erklärte, in diese Frage nicht eingehen zu können, weil der Zweck seiner Mission durch den mit den || S. 174 PDF || Märztagen eingetretenen Umschwung der Dinge in Österreich erreicht und er mit weiteren Vollmachten nicht versehen sei.
VIII. Wachdienst der Nationalgarde; Schutz der kaiserlichen Familie
Der Kriegsminister eröffnete, es sei ihm von zwei Legionschefs der Nationalgarde die Mitteilung gemacht worden, daß sich dieselbe sehr geschmeichelt fühlen würde, wenn ihr die Versehung einiger wichtiger Wachposten überlassen werden wollte. Nicht nur könnte dadurch die Wiener Garnison vermindert und der entbehrliche Teil derselben in Italien verwendet, sondern auch die Nationalgarde selbst bewogen werden, sich durch einen Eidschwur zu verbinden, nicht zu gestatten, daß bis zur Einberufung des Reichstags an der Konstitution gerüttelt werde.
Da dies zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit von Wichtigkeit ist, so glaubte der Minister sich zugunsten dieses Anerbietens erklären zu sollen. Der Justizminister bemerkte in dieser Beziehung, daß, nach Versicherung des Oberstkämmerers, bereits Vorkehrungen zur Unterbringung von Wachabteilungen der Nationalgarde in der Burg und im k. k. Lustschlosse Schönbrunn getroffen und hiernach dem Wunsche der Nationalgarde entgegengekommen sei24, – und der Minister des Inneren setzte hinzu, daß derselben ein solches Zugeständnis um den Preis der von ihr zu erwartenden Befestigung der Ruhe und Ordnung allerdings gemacht werden müsse25. Übrigens deutete Graf Latour auch auf die Notwendigkeit hin, zum Schutze der Ah. Familie während Höchstderen Aufenthalts in Schönbrunn die nächstliegenden Ortschaften mit Militär zu belegen.
Bei dieser Gelegenheit kam Graf Latour im Interesse der Erhaltung der Ruhe auf einen zur Beschwichtigung der aufgeregten Stimmung in einem Teile des Publikums schon einmal angedeuteten Gegenstand zurück, nämlich auf den Wunsch, daß der Hofrat Hurter außer Wirksamkeit gesetzt werde26.
Baron Lebzeltern versicherte zwar, daß weder Hurter noch Jarcke27 einen Einfluß auf die Geschäfte der Staatskanzlei haben; auf die Entgegnung aber, daß solches im Publikum doch geglaubt und die Kunde der Entfernung Hurters jedenfalls gut werde aufgenommmen werden, erklärte Baron Lebzeltern, im vertraulichen Wege dahin wirken zu wollen, daß Hurter sich allenfalls zur Änderung seines Aufenthalts bewegen lasse28.
IX. Verweigerung der Unterbringung der österreichischen Truppen in der Festung Ulm
Der Kriegsminister teilte mit eine ihm vom Ministerium des Äußern abgetretene Depesche aus Frankfurt, wornach dem dortigen württembergschen Gesandten vom württembergschen Kriegsminister eröffnet worden ist, er könne aus Rücksicht || S. 175 PDF || für die ungehinderte Ausführung des Festungsbaus in Ulm das Einrücken der zur Verstärkung der Garnison dieser Bundesfestung bestimmten, bereits auf dem Marsche dahin befindlichen k. k. Truppen29 nicht gestatten, und beabsichtige, dieselben, falls sie ankämen, in die umliegenden Ortschaften oder nötigenfalls in Baracken unterzubringen30.
Gegen eine solche Zumutung nun müßte Graf Latour sich auf das entschiedenste erklären. Die österreichische Regierung hat nur ihre Bundespflicht zu erfüllen, ihr Kontingent zur Verteidigung der Bundesfestung Ulm, wie sie ist, zu stellen; sie könnte niemals zugeben, daß dasselbe anderswo als in der Festung und namentlich in anderen Ortschaften, wo eine engere Berührung mit der dortigen Bevölkerung unvermeidlich wäre, untergebracht werde31.
Sollte auch, wie Baron Lebzeltern versicherte, nach neuern direkten Nachrichten aus Stuttgart das württembergsche Ministerium von jenem Vorhaben abgegangen sein32, so hielte es Graf Latour für jeden Fall angemessen, dem Kommandanten der auf dem Marsche nach Ulm befindlichen k. k. Truppen die Weisung nachzusenden und solche auch im diplomatischen Wege zur Kenntnis des württembergschen Ministerii zu bringen, daß diese Truppen, falls ihnen gleichwohl der Einmarsch in die Festung verweigert würde, sogleich zur Verstärkung der Armee nach Italien abzugehen haben werden33.
X. Verstärkte Rekrutierung
Schließlich deutete Graf Latour auf die bevorstehende Notwendigkeit einer stärkeren Rekrutierung hin, indem entweder die Kompanien in den Regimentern verstärkt oder Reservebataillons aufgestellt werden müssen.
Auch würde er es für sehr wünschenswert halten, wenn die akademische Jugend entweder vereint in einer Legion oder einzeln im Wege der Rekrutierung zur aktiven Armee disponiert werden könnte, was auch für die innere Ruhe Wiens ein Gewinn wäre34.
XI. Ernennung Graf Johann Nobilis zum besonderen Gesandten bei der Deutschen Bundesversammlung
Freiherr v. Lebzeltern teilte den vom österreichischen Bundestagsgesandten – ohne weitere Vergutachtung einbegleiteten – Beschluß der Deutschen Bundesversammlung || S. 176 PDF || vom 3. Mai 1848 35 mit, wornach derselben drei besondere Abgesandte zum Behufe der Ausübung der bundes- und landesverfassungsmäßigen Vollziehungsrechte beigegeben und einer davon von der österreichischen, einer von der preußischen Regierung ernannt, der dritte von den übrigen zum Deutschen Bunde gehörigen Staaten aus einer von Bayern vorzuschlagenden Terna gewählt werden soll.
Baron Lebzeltern unterstellte es dem Ermessen des Ministerrates, ob über die Ernennung des österreichischen Abgesandten nicht vorläufig das Gutachten des designierten Ministers der auswärtigen Angelegenheiten abgefordert werden sollte, mit dem Bemerken jedoch, daß nach obigem Bundesbeschlusse die Regierungen dringend angegangen werden sollen, ihre diesfällige Wahl möglichst zu beschleunigen.
Aus dieser Rücksicht und da sich ein nach seinen persönlichen Eigenschaften, insbesondere vermöge seiner Charakterfestigkeit und Intelligenz zu diesem Posten ganz geeigneter Mann in der Person des Generalmajors und Bevollmächtigten bei der Bundesmilitärkommission Grafen Nobili36 darbot, bei dem noch der Vorteil seiner Anwesenheit in dem Sitze der Bundesversammlung zugute kommt, vereinigte sich der Ministerrat in dem Beschlusse, denselben Ew. Majestät für den in Frage stehenden Posten in Antrag zu bringen, und zwar umso mehr, als für den Fall, daß seine neue Bestimmung mit seiner bisherigen unvereinbar wäre, für diese letztere leichter ein Ersatz auszumitteln, als für die erstere ein anderer tauglicher Mann zu finden sein würde.
Diesem Beschlusse gemäß wird der Erledigungsentwurf weiter unten der Ah. Sanktion Ew. Majestät au. unterzogen37.
XII. Reziprozitätserklärung Österreichs hinsichtlich der Nichtbehelligung der sardinischen Handelsmarine
Baron Lebzeltern trug vor einen Bericht des Gouverneurs in Triest38, worin der Wunsch ausgesprochen wird, daß, nachdem die sardinische Regierung erklärt hat, die österreichische Handelsmarine nicht beunruhigen zu wollen39, eine Reziprozitätserklärung von Seite der österreichischen Regierung rücksichtlich der sardinischen Handelsmarine erlassen werden möge.
Die Gerechtigkeit dieses Begehrens anerkennend, übernahm es der Kriegsminister mit Zustimmung des Ministerrates, hierwegen den erforderlichen Auftrag an das Marinekommando || S. 177 PDF || zu erlassen, versteht sich mit dem Vorbehalte, daß dabei einer Verletzung der Blockade von Venedig keinenfalls stattgegeben werde40.
XIII. Verpflegungsschwierigkeiten der nach Italien entsandten Armee
Baron Lebzeltern teilte ferners mit eine Depesche des Grafen Hartig vom 3. d.[M.]41, welche die Anzeige von der Schwierigkeit der Verpflegung der ins lombardisch-venezianische Königreich nachrückenden Truppen und die Bitte enthält, von solchen Nachschüben immer im voraus in Kenntnis gesetzt zu werden, um wegen der Verpflegung rechtzeitig das Nötige vorzukehren
Hierauf bezieht sich auch ein Einschreiten Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Rainer42.
Der Kriegsminister übernahm es, die Depesche nach Graf Hartigs Wunsch zu erledigen, wobei Freiherr v. Pillersdorf nur bemerkte, daß Graf Hartig angegangen werden dürfte, sich mit ähnlichen Anliegen direkt an den Kriegsminister zu wenden43.
XIV. Deutsche Beamte in Lombardo-Venetien
Baron Lebzeltern trug sodann eine Interzession des Grafen Hartig zugunsten der – ihn von allen Seiten bestürmenden – deutschen Beamten im lombardisch-venezianischen Königreiche vor44.
Da denselben nach Versicherung des Finanzministers über Anmelden Quieszentengehalte angewiesen werden, so ist hierwegen eine weitere Verfügung dermal nicht angezeigt45.
XV. Tschechischer Boykott des Frankfurter Parlaments
Schließlich bringt Baron Lebzeltern noch zur Kenntnis des Ministerrates einen Bericht des Baron Mensshengen46 über den ungünstigen Eindruck, den die von Kuranda47 und Wächter48 dem Frankfurter Fünfziger Ausschusse berichtete Weigerung des Tschechischen Komitees in Prag wegen Vornahme der Wahlen zu den Vertreterstellen am Deutschen Bunde hervorgebracht hat49.