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Nr. 42 Ministerrat, Wien, 14. Februar 1872 – Protokoll I

RS. und bA.; P. Artur; VS. Auersperg; BdE. und anw. (Auersperg 14. 2.); Lasser 20. 2., Banhans 21. 2., Glaser, Unger, Chlumecký 24. 2., Pretis 26. 2., Horst (bei I–III) 26. 6., Stremayr (bei VIII).

KZ. 382 – MRZ. 27

|| || Protokoll I des zu Wien am 14. Februar 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.

I. Zeitpunkt der Einbringung der Strafprozessordnung und des Gesetzentwurfes wegen zeitweiliger Suspension der Geschwornengerichte

I. ℹ️ Der Justizminister bringt die Frage des geeigneten Zeitpunktes für die Einbringung der Strafprozessordnung und des Gesetzes wegen Suspension der Geschwornengerichte für den Fall in Anregung, || || als Se. k. u. k. apost. Majestät die Vorlage dieser Gesetzentwürfe an den Reichsrat Ah. zu genehmigen geruhen würden, worauf nach dem, was Se. Majestät bei einer mündlichen Besprechung über den Gegenstand heute zu äußern die Gnade hatten, zu hoffen sein dürfte.1

Die Sache habe wegen der Nichteinbeziehung Galiziens, der Bukowina und Dalmatiens in das Giltigkeitsgebiet der neuen Strafprozessordnung, namentlich aber was die Suspension der Geschwornengerichte betreffe, ihre politische Seite, und werde es sich fragen, ob die augenblickliche Strömung der Einbringung dieser Vorlage günstig sei, und ob eine eventuell minder günstige Strömung so weit zu berücksichtigen wäre, um etwa mit der Einbringung einer oder der andern dieser Vorlagen zuzuwarten, oder ob die Regierung, abgesehen von der Eventualität eines Misserfolges vorgehen und damit in der Sache das tun solle, was an ihr gelegen sei. Was insbesondere die Vorlage wegen der Suspension der Jury || || [] [Vertrau]ungen, welche ihm [] der Verhältnisse im Abgeordnetenhause sehr kundigen [] neuestens gemacht worden [seien] (Dr. Herbst)2, es jetzt durchaus [nicht] mehr angezeigt, die Sache im [Ver]fassungsklub zur Sprache zu bringen, wozu früher geraten wurde, weil, seitdem man [gesehen], dass es mit der Delegierung der Geschwornengerichte gehe, die weiterreichende Maßregel weit minderer Geneigtheit als früher begegnen werde. Jedenfalls sei man bezüglich der erforderlichen Zwei-Drittel-Majorität von den Polen abhängig und wäre vom politischen Standpunkte allerdings Anlass zu der Erwägung vorhanden, ob man eben in diesem Augenblicke eine derlei Situation den Galizianern gegenüber herbeiführen soll.3

Der Ministerpräsident wäre für die sofortige Einbringung beider Vorlagen. Die Delegierung der Geschwor|| || nengerichte sei eben als das einzige Mittel ergriffen worden, welches sich der Regierung dargeboten habe, um die gefährdete Ehre der Staatsbürger zu schützen, worauf jedermann ebenso wie auf den Schutz des Eigentumes vollberechtigten Anspruch habe. Gleichwohl habe die Delegierung immerhin viel Missliches. Er glaube daher, es wäre vom Standpunkte der Regierung ganz korrekt gehandelt, wenn sie mit der Vorlage vor den Reichsrat komme, welche sie als die geeignetere erkenne, Abhilfe zu schaffen. Würde das Abgeordnetenhaus darauf nicht eingehen wollen, so wäre dies seine Sache, die Regierung hätte aber das Ihrige getan. Der Handelsminister spricht sich im gleichen Sinne aus, das Einbringen würde jedenfalls den Mut und || || [] Regi[erung] ohne Rücksichtig [auf die au]genblickliche Strömung [] mit dem vorzugehen [] als recht und notwendig erkannt worden sei. Der Justizminister führt aus, dass auch er für seine Person den jetzigen Moment für den günstigsten zur Einbringung halte. Dem Minister des Innern schiene es wünschenswert, wenn mit der Vorlage etwas zugewartet würde, um sich nicht in Abhängigkeit von den Galizianern zu bringen. Minister Dr. Unger führt der Einbringung der Vorlagen das Wort, um zu manifestieren, dass es der Regierung Ernst sei, vorwärts zu kommen.

Nachdem sich auch die übrigen Stimmführer für die Einbringung erklärten, || || erscheint dieselbe angenommen. Der Justizminister wird die Vorlagen mit einer mündlichen Motivierung einbringen, welche notwendig erscheine, um durch die Klarstellung der leitenden Gesichtspunkte zu verhüten, dass nicht etwa aus der für Galizien, die Bukowina und Dalmatien bezüglich der Strafprozessordnung gemachten Ausnahme föderalistische Konsequenzen abgeleitet werden.

Der Ministerrat ist mit der Absicht des Justizministers einverstanden.4

II. Einbringung der Ah. genehmigten Regierungsvorlage wegen Komplettierung der Kavallerieregimenter durch Reservisten im Abgeordnetenhause

II. ℹ️ Der Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung bringt zur Kenntnis des Ministerrates, dass Se. k. u. k. apost. Majestät mit Ah. Ent|| || [schließung] [] Einbringung des [Gesetz]entwurfes wegen [Komplettierung] des erhöhten Bedarfes an Mannschaft [der] Kavallerieregimenter durch Reservisten als Regierungsvorlage bei dem Reichsrate zu genehmigen geruht haben.5

Es frage sich nun ob diese Vorlage im Herrenhause oder im Abgeordnetenhause einzubringen sein werde. Sie war zuletzt im Herrenhause anhängig, und bestand in der Voraussetzung größerer Schwierigkeiten im Abgeordnetenhause ursprünglich die Absicht, sie jetzt zuerst an das Herrenhaus zu leiten. Nachdem aber Aussicht vorhanden sei, dass die jetzige Formulierung des Gesetzentwurfes im Abgeordnetenhause ohne wesentliche Anstände durchgehen werde, glaube er, dass der Grund || || eines ausnahmsweisen Vorgehens entfallen und der Gesetzentwurf im Abgeordnetenhause einzubringen wäre. Der Minister des Innern ist damit umso mehr einverstanden, als wenn zuerst an das Herrenhaus gegangen würde, die Vermutung einer beabsichtigten Pression auf das Abgeordnetenhaus nahe läge, was keinesfalls von Vorteil wäre.

Der Ministerpräsident spricht sich, da Schwierigkeiten im Abgeordnetenhause diesmal nicht zu besorgen seien, ebenfalls für den Antrag des Leiters des Ministeriums für Landesverteidigung aus, welcher sonach vom Ministerrate einhellig angenommen wird.6

III. Beantwortung der Interpellation Seidls und Genossen wegen der Regelung des Militärversorgungswesens

|| || III. ℹ️ [Der Leiter des] Ministeriums [für Landesver]teidigung gedenkt [die Interpe]llation des Abgeordneten [Seidl] und Genossen betreffend [Vor]lagen wegen neuer Re[gelung] des Militärpensionswe[sens] in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses in der aus der Anlagea ersichtlichen Weise zu beantworten.7

Insoferne die Interpellation auch die Frage enthalte, ob der Einbringung der betreffenden Vorlagen noch im Laufe der gegenwärtigen Session entgegenzusehen sei, glaubte der Leiter des Landesverteidigungsministeriums auf die Notwendigkeit, mit der ungarischen Regierung vorher das Einverständnis über die Vorlagen zu erzielen, hinweisen und sagen zu sollen, dass die Einbringung wenn möglich noch in der gegenwärtigen Session erfolgen werde, wodurch man sich im Hinblick auf eventuelle Verzögerungen von ungarischer Seite nicht binde.

Die Konferenz erklärt sich || || mit der vom Leiter des Ministeriums für Landesverteidigung beantragten Fassung der Beantwortung dieser Interpellation einstimmig einverstanden.b,8

IV. Antrag auf Ablehnung der Ah. Sanktion der vom Bukowiner Landtage votierten Straßenpolizeiordnung

IV. ℹ️ Dem Minister des Innern liegt ein vom Bukowiner Landtage votierter Gesetzentwurf betreffend eine Straßenpolizeiordnung vor. Schon im Jahre 1869 wurde von diesem Landtage ein solcher Gesetzentwurf beschlossen, welchem jedoch die Ah. Sanktion nicht erteilt wurde, weil er sich auch auf Reichsstraßen bezog, bezüglich welcher eine Kompetenz des Landtages nicht anerkannt werden konnte, und weil andere Anstände gegen einzelne Bestimmungen des damaligen Gesetzentwurfes obwalteten.9

Bei Intimation der ablehnenden Ah. Entschließung wurde der Landesausschuss auf die eintretenden Bedenken ausdrücklich auf|| || [merksam gemacht]. [] neuerlichen Ver[] während der letzten [] habe nun der Landtag [den] angedeuteten Beden[ken] in dem neuen Entwurfe insoferne Rechnung getragen, [als] die Reichsstraßen ausgenommen und auch im Übrigen entsprechende Modifikationen vorgenommen wurden, bis auf [einen] Punkt, bei welchem der Landtag beharrt. Es sei nämlich die Bestimmung beibehalten worden, wor[nach] eine Berufung gegen [Str]aferkenntnisse der Gemeindevorsteher im Falle der Bestätigung derselben durch die Bezirksbehörde als unzulässig erklärt werde. Diese Bestimmung stehe mit der kaiserlichen Verordnung vom 31. Jänner 1860 im Widerspruche, wornach Straferkenntnisse in Angelegenheiten der politischen Amtsführung nur im Falle der Bestätigung durch die politische Landesstelle weiter inappellabel seien,10 und sei deshalb auch im Jahre 1869 die || || Ah. Sanktion des ursprünglichen Entwurfes versagt worden. Es wäre daher nur konsequent, auch jetzt, und zwar mit Hinweisung auf die eben erwähnte kaiserliche Verordnung vom Jahre 1860, auf die Verweigerung der Ah. Sanktion anzutragen, zumal in der Bukowina die Gemeindevorsteher keineswegs so geartet seien, um eine Ausnahme von dem mehrgedachten allgemeinen Gesetze rätlich erscheinen zu lassen. Auch seien die Strafen, um welche es sich handle (bis zu 50 fl. oder dreitägigem Arrest mit Involvierung des Ausspruches über den Schadenersatz) durchaus nicht unbedeutend.

Der Minister des Innern erbittet sich daher die Zustimmung zu einem Ah. Orts auf Verweigerung der Ah. Sanktion in diesem Sinne zu stellenden au. Antrage, welche ihm vom Ministerrate einhellig erteilt wird.11

V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bürgermeister von Baden Wilhelm Germer

|| || V. ℹ️ Der Minister des Innern [] für den Bürgermeister von Baden Wilhelm Germer [zur] Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens in Antrag zu stellen.

Derselbe habe sich durch sein Wirken im Gemeinderate, welchem er seit 20 Jahren angehöre, wesentliche Verdienste erworben, namentlich im Jahre 1866, wo er wegen Erkrankung des damaligen Bürgermeisters12 an die Spitze der Gemeindevertretung trat, habe er speziell in Förderung militärischer Interessen eine sehr lobenswerte Tätigkeit entwickelt, welche von Sr. kais. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Albrecht durch eine Belobung und von Sr. Majestät dem Könige von Sachsen durch die Verleihung des sächsischen Albrechtsordens anerkannt wurde. Während seiner Amtsführung als Bürgermeister sei die Kommunalverwaltung Badens in einen vollkommen geordneten Zustand gelangt, für Schulen und andere öffentliche Zwecke || || || || Bedeutendes geleistet worden. Es sei daher auch bereits wiederholt in Anregung gebracht worden, für Germer eine Ah. Auszeichnung zu erwirken, was er für vollkommen motiviert halte, da derselbe in der Tat zu den derartiger Ah. Gnadenakte würdigen Bürgermeistern gehöre.

Die Konferenz erklärt sich mit der beabsichtigten Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für Germer einstimmig einverstanden.13

VI. dtto für das Mitglied des Kärntner Landesausschusses Oswald Nischelwitzer

VI. ℹ️ Der Minister des Innern hat vor, einen gleichen Antrag für Oswald Nischelwitzer, Mitglied des Kärntner Landesausschusses Ah. Orts zu stellen, da derselbe als Gemeindevorstand, als Obmann des Schulrates in Mauthen, als Mitglied der Landeswirtschaftsgesellschaft, als Mitglied der Grundsteuerschätzungskommission || || []ung seit [] von Jahren eine [nennens]werte durch [] entgegengebrachte [Ver]trauen in näheren und weiteren Kreisen gewürdigte Tätigkeit entwickle.

Dem Landesausschusse gehöre er seit [] an, und er war in früheren Perioden auch Mitglied des Abgeordnetenhauses, woselbst er [den] ruhigsten und tätigsten Mitgliedern beigezählt wurde. Das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens erscheine der Stellung und den Verhältnissen Nischelwitzers entsprechend.

Der Ministerrat stimmt dem Antrage des Ministers des Innern einhellig bei.14

VII. Beantwortung der Interpellation des Dr. Gross und Genossen wegen der Eisenbahnlinie Rottenmann–Wels

VII. ℹ️ Der Handelsminister bringt den Entwurf der Beantwortung der Interpellation des Abgeordneten Dr. Groß und Genossen betreffend die Angelegenheit der Herstellung einer Eisenbahn von Rottenmann nach Wels zur Sprache.c

|| || Der Minister des Innern möchte nicht, dass die Rückwirkung dieser Linie auf die Anschlussbahnen erwähnt werde, da man in Oberösterreich ohnedies dem Handelsministerium eine Berücksichtigung der Kronprinz-Rudolf-Bahn zuschreibe.15

Der Hinweis auf die technischen Momente dürfte genügen, um allseits klar zu machen, dass die Regierung wohl volle Veranlassung habe, ein Bahnprojekt mit so ausgedehnten Steigungen von 1:40 und 1:37 reiflichst zu erwägen. Der Handelsminister ist sehr gerne bereit, diese Stelle wegzulassen, (welche in der Anlage bereits eliminiert erscheint). Der Finanzminister ist mit dem Minister des Innern vollständig einverstanden. Wiewohl er der beantragten Interpellationsbeantwortung nicht entgegentreten wolle, möchte er doch aufmerksam machen, dass es vielleicht || || || || [] und einfach [] Studien ge[] welche die großen [] Schwierigkeiten die[ser] Linie herausstellten und dass die Regierung bereit sei, bezüglich dieser Bahn eine Vorlage zu machen, sobald sich [je]mand fände, welcher eine solche Linie ohne direkte Staatssubvention ausführen wollte, die unzweifelhaft zu den [Li]nien gehöre, welche rationellerweise mit Staatsgarantie [nicht] gebaut werden können. Der Finanzminister würde [auf] die Betonung dieses Gesichtspunktes umso mehr Wert legen, als es notwendig erscheine, dem Hause gegenüber den Standpunkt der Regierung klar zu legen, mit dem Systeme der direkten Staatssubvention, welche nur noch bei einigen Linien von eminenter Wichtigkeit, wie bei der Predil-, Arlberg-, der dalmatinischen und istrianischen und etwa noch einer [ga]lizischen Bahn zu gewähren wäre,16 zum Abschlusse zu kommen, || || [da] man sonst in ein Chaos von [Vor]lagen hineingeraten würde und für die Abweisung keine sachlichen Gründe hätte. Das würde den Vorteil haben, dass sich die Leute selbst bemühen. Wenn sich jemand fände, der die Linie ohne direkte Staatsgarantie ausführen wollte, und wie er sich zu erinnern glaube, hatte der frühere Abgeordnete Mayer aus Linz die Gründung eines Unternehmens für die Pyhrnbahn bereits im Plane,17 wäre von Seite der Regierung wohl kein Anstand dagegen, die Gefahr läge eben nur in der Staatsgarantie für eine solche Linie. Der Handelsminister bemerkt, es sei deswegen notwendig gewesen, auf die vorangegangenen Verhandlungen einen Rückblick zu werfen, weil die Interpellation eben auch einen solchen Rückblick enthalte. Dass Mayer mit einem englischen Konsortium wegen dieser || || [] sei aber [] eine Auf[] der Regierung sich [] erfolglos geblieben. Auch die Frage habe er er[wogen], ob nicht auszusprechen wäre, dass die Regierung bemüht wäre, auf ein Projekt ohne [Zin]sengarantie einzugehen. Er sei aber von dem Gedanken zurückgekommen, weil [ihm] die Beantwortung einer Interpellation nicht als der geeignete Anlass erschienen, [sei] mit den prinzipiellen Be[sch]lüssen der Regierung über das künftige System bei Kon[ze]ssionierung von Eisenbahnen [her]vorzutreten. Er sei allerdings entschlossen, die Staatsgarantie nur mehr auf wenige sehr wichtige Bahnen zu beschränken. Eine [Er]klärung hierüber aber würde, wie er glaube, hier nicht am Platze sein. Hier handle es sich darum, dass die Sache noch nicht reif sei, es seien neue technische Studien || || [] die voraussichtlich [für] eine schmalspurige Bahn eine günstigere Trasse ermitteln werden. Jetzt schon sich prinzipiell auszusprechen, würde er für nicht rätlich und angezeigt halten. Auch der Ministerpräsident hält es für fraglich, ob es zweckmäßig wäre, sich bezüglich einer künftigen Entscheidung schon jetzt die Hände zu binden. Dem Finanzminister schiene, dass mit der von ihm angedeuteten Fassung eine größere Geneigtheit der Regierung für die Sache kundgegeben würde. Der Minister des Innern möchte sich auch nicht weiter einlassen, als in der vom Handelsminister beantragten Beantwortung geschehe, da es gefährlich sei, sich in vorhinein zu engagieren, und da es sich auch nicht empfehle, einzelnen Fraktionen des Hauses, welche || || [] kommen [] [vom] Standpunkte des [] die Aussicht hier[über] [] von vorneherein zu be[nehmen], zumal man bezüglich der ins Auge gefassten [Sub]ventionierungen der wichti[gen] Linien der Zustimmung des Abgeordnetenhauses be[dür]fen werde. Für den vorläufigen [Stand] der Dinge genüge das, [was] gesagt werden wolle vollkommen.

Nachdem der Finanzminister bemerkt hatte, es sei durchaus nicht seine Absicht gewesen, die Sache zu ers[ch]weren, stimmten auch die übrigen Stimmführer sämtlich dem Entwurfe des Handelsministers bei.18

VIII. dtto. der Interpellation des Abgeordneten Syz und Genossen wegen rechtzeitiger Vollendung der Eisenbahnstrecke Südbahnhof Graz-St. Gotthard

VIII. ℹ️ Der Handelsminister gedenkt ferner die von dem || || [Abgeordneten Syz und Genossen] an ihn gerichtete Interpellation wegen Sicherstellung der Einhaltung des konzessionsmäßigen Termines zur Vollendung der Eisenbahnstrecke Südbahnhof GrazSt. Gotthard zu beantworten.19

Nach einer Auseinandersetzung der bezüglich des Vollendungstermines obwaltenden Verhältnisse, wornach diese Strecke mit Rücksicht auf die Zustellung der Konzessionsurkunde am 6. September 1872 zu vollenden wäre, bringt der Handelsminister den anruhenden Entwurf der Interpellationsbeantwortungd zur Kenntnis der Konferenz. Der Minister des Innern würde nur meinen, dass diese Antwort den Eindruck eines umständlichen Berichtes mache, welcher jedoch sich darüber, um was es der Interpellation zu tun sei, nichts Bestimmtes sage, nämlich darüber ob die Regierung || || [] dass der kon[zessionsmäßige] Termin ein[gehalten] werde. Der Handelsminister bemerkt, er habe mit den Unternehmern am 8. Februar eine Verhandlung gepflogen, infolge derer sie erklärten, dass sie mit September 1872 fertig werden würden, vorausgesetzt, dass die Grundeinlösung aus Anlass der Modifikation des ursprünglichen Projektes für die Strecke RaabaSchönauGraz20 gar keine Schwierigkeiten machen und man nicht zum Expropriationsverfahren zu greifen genötigt sein würde. Würde der letztere Fall eintreten, so wäre eine Verzögerung der Beendigung der Arbeiten über diesen Termin immerhin möglich.

In der nachgefolgten Diskussion wurde von Seite des Ministers des Innern und des Finanzministers darauf hingewiesen, dass || || die Expropriationsverhandlungen für sich allein kein genügender Grund einer Verzögerung der Bauten wären, da man auf Grund der jetzt schneller zu erwirkenden Expropriationserkenntnisse faktisch vorgehen könne, wogegen der Handelsminister hervorhebt, wie erfahrungsgemäß aus dem Expropriationsverfahren ein kaum vermeintlicher bedeutender Zeitverlust für die Bauunternehmung sich ergebe.

Nachdem der Handelsminister versichert hatte, dass nach seiner Überzeugung aus dem Anlasse der Änderungen des ursprünglichen Projektes der Strecke nächst Graz seitens der Gesellschaft eine Verzögerung sicher nicht eintreten werde, erklärt sich der Ministerrat mit der beantragten Interpellationsbeantwortung einhellig einverstanden.21

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 3. März 1872. Franz Joseph.