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Nr. 121 Ministerrat, Wien, 29. Dezember 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 29. 12.), Larisch 4. 1., Komers 4. 1., Wüllerstorf, Rossbacher 6. 1., Geringer für VI 7. 1.; außerdem anw. Neuwall bei II, Moser bei VI, Pfeiffer bei I, Scharschmid bei VI; abw. Beust, Mailáth, John.

MRZ. 121 – KZ. 3917 –

Protokoll des zu Wien am 29. Dezember 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Neumarkt-Braunauer Bahn

Vortrag des Handelsministers wegen Änderungen in den Konzessionsbestimmungen für die Neumarkt–Braunauer Eisenbahn.

Sektionsrat Pfeiffer stellte den Sachverhalt mit dem Beifügen dar, daß es den Konzessionären wegen Ablehnung ihrer Ansprüche hinsichtlich finanzieller Begünstigungen seitens der österreichischen Regierung nicht gelungen sei, durch eine Verständigung mit dem königlichen Hofbanquier Hirsch in München die Beschaffung der nötigen Geldmittel sowie den Bau der Bahn zu sichern1, daß jedoch seither eine Kombination hiezu durch den Eintritt des Fabriksbesitzers v. Kramer-Klett in Nürnberg und der Bank für Handel und Industrie für Darmstadt in die Baugesellschaft gefunden worden sei. Diese Unternehmer haben jedoch mehrere Stipulationen von Seite der beiden beteiligten Staatsregierungen in Anspruch genommen, die bayerische Regierung habe sich bereit erklärt, auf diese Forderungen ihrerseits einzugehen, und dringe nunmehr auf den Abschluß des betreffenden Staatsvertrages.

Nach der Ansicht des Handelsministers sollte mit den Zugeständnissen österreichischerseits bis an die Grenze des Möglichen gegangen werden, damit die königlich bayerische Regierung nicht gezwungen werde, für die neue Bahn von München bis an die österreichische Grenze eine andere Trasse zu wählen. Was nun die von den Konzessionären geforderten Begünstigungen betrifft, so erscheine die geforderte Steuerfreiheit für die Dauer von 35 Jahren mit Rücksicht auf die anderen Unternehmungen zu hoch gegriffen. Es wäre daher bei den Unterhandlungen eine Reduzierung auf 20 Jahre anzustreben, ohne daraus eine conditio sine qua non zu machen, und zwar um so weniger, als in den mit Bayern und Sachsen abgeschlossenen Staatsverträgen in betreff der Egerer Bahnen für die ganze Dauer der Konzession mit Rücksicht auf die Unselbständigkeit des Unternehmens die Steuer- und Abgabenfreiheit zugestanden worden ist. Die Befreiung von der Entrichtung der Stempel­gebühren für die Ausgabe der Effekten sei in neuester Zeit allen Unternehmungen zugestanden worden und dürfte daher im vorliegenden Falle keinem Anstande unterliegen. Was endlich || S. 378 PDF || die zollfreie Einfuhr der Schienen und Oberbaumaterialien anbelangt, müßte sich grundsätzlich gegen eine solche Begünstigung ausgesprochen werden. Da es sich jedoch im vorliegenden Falle bloß um eine 7½ Meilen lange Eisenbahnstrecke handelt und da ein solches Zugeständnis auch bezüglich der Egerer Bahnen gemacht wurde, dürfte dagegen ausnahmsweise um so weniger etwas erinnert werden, als die inländische Industrie bei den neukonzessionierten Bahnen voraussichtlich eine zureichende Beschäftigung finden wird. Nachdem der Handelsminister noch die Wichtigkeit dieser Bahn in nationalökonomischer und militärischer Beziehung hervorgehoben und im allgemeinen bemerkt hatte, daß man bei Bahnen, welche die Staatsgarantie nicht in Anspruch nehmen, mit dem Zugeständnisse solcher Begünstigungen nicht so sehr kargen sollte, erklärte sich die Konferenz einverstanden, daß auf die erwähnten Forderungen der Konzessionäre eingegangen werde2.

II. Besetzung der Finanzlandesdirektionsstellen in Mähren und in Dalmatien

Der Finanzminister äußerte sein Vorhaben, für den durch Schaulawys Tod erledigten Posten des Finanzlandesdirektors in Mähren den dortigen ersten Oberfinanzrat Schröckinger, dann für den durch das Ableben des degli Alberti erledigten Posten des Finanzlandesdirektors in Dalmatien den dort bereits substituierten Oberfinanzrat Franz Böhm aus Prag Sr. Majestät au. in Vorschlag bringen zu wollen. Nachdem Ministerialrat Ritter v. Neuwall die Personalverhältnisse dieser beiden Beamten näher dargestellt hatte, stimmte die Konferenz dem Vorhaben des Finanzministers einhellig bei3.

III. Rücktransport der österreichischen Freiwilligenlegion aus Mexiko

Im Nachhange zu den Eröffnungen in der Konferenz vom 17. Dezember 1866 wegen einer Vorsorge für den Rücktransport des österreichischen Freiwilligenkorps aus Mexiko4 teilte der Handelsminister mit, daß der Schiffsreeder Tonello für diesen Rücktransport keine Schiffe zur Disposition stellen könne5, dann daß nach den bei dem Generale Grafen Thun eingeholten Erkundigungen der Rest des Freiwilligenkorps nicht mehr als 1500 Mann zählen dürfte. FML. Baron Rossbacher erklärte, wegen der allfälligen Absendung zweier österreichischer Fregatten die weiteren Erkundigungen bei dem eben anwesenden Konteradmiral Pöck einziehen zu wollen6.

IV. Bestellung von 36 Kanonen in England für die österreichische Kriegsmarine

Der Handelsminister äußerte, mit Bedauern aus Zeitungsberichten erfahren zu haben, daß das Kriegsministerium 36a schwere Kanonen für die Marine || S. 379 PDF || in England bestellt habe7; wenn schon die ärarischen Gußwerke in Neuberg und Mariazell nicht imstande wären, Kanonen zu 120 Zentner per Stück zu gießen, so hätten doch andere Privatwerke in Österreich eine solche Bestellung sogleich vollkommen effektuieren können. Der österreichischen Industrie sei durch diese Bestellung im Auslande eine nicht ganz unbeträchtliche Arbeitb entgangen, was um so mehr zu bedauern sei, da dieselbe notorisch so sehr daniederliegt und ihr daher mit ärarischen Bestellungen nach Möglichkeit unter die Arme gegriffen werden sollte.

V. Auszahlung von Pensionen an die venezianischen Militärpensionisten

Der Kriegsministerstellvertreter eröffnete anknüpfend an die Ministerratsbeschlüsse vom 17. d. M. wegen Auslegung des Art. XVII des Friedenstraktates mit Italien bezüglich der Pensionen8, daß das Kriegsministerium im Oktober d. J. sich bewogen gefunden habe, jenen Militärpensionisten aus Venetien, die nach Abtretung dieses Königreiches in die österreichischen Staaten herübergekommen seien, die Pensionen beziehungsweise Pensionsvorschüsse anzuweisen, indem dasselbe es als einen Akt der Gerechtigkeit erkannt habe, diejenigen, die dem Kaiserstaate treu gedient, in der Not nicht zu verlassen. Später seien aber alle diese Militärpensionisten zur Abgabe der Erklärung aufgefordert worden, ob sie in Italien bleiben wollen oder herüberzukommen gedenken. Da diese Erklärungen eingelangt sind und der Kriegsminister mit dem Ministerratsbeschlusse vom 17. d. M. nunmehr einverstanden ist, sei mit der Ausfolgung von Militärpensionen an solche, die jetzt noch zurückkommen wollten, ein Abschnitt gemacht worden. Sollten später noch solche Gesuche einlangen, werden dieselben Fall für Fall einer speziellen Erwägung unterzogen und nach Umständen Sr. Majestät au. Gnadenanträge erstattet werden.

Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Wissenschaft.

VI. Statutenentwurf der galizischen Aktien-Hypothekenbank

Au. Vortrag des Staatsministers vom 22. September 1866, Z. 6866, über den Statutenentwurf der galizischen Aktien-Hypothekenbank9.

Der Ministerialsekretär Ritter v. Scharschmid referierte über diesen Gegenstand mit dem Beifügen, daß Se. Majestät hierüber den Staatsrat zu vernehmen geruht haben, welcher laut seines au. Vortrages vom 25. Oktober 1866, Z. 512/St.10, in 19 Punkten sowohl meritorische Anstände erhoben als auch Verbesserungsanträge gestellt habe. Nachdem die einzelnen Bestimmungen, bei welchen sich Kontroversen ergaben, besprochen und sachgemäße Gegenbemerkungen und Vermittlungsanträge seitens des Referenten des Staatsministeriums gemacht worden waren, wurde über alle Punkte eine vollständige Einigung erzielt, indem einerseits der Leiter des Staatsrates eine Anzahl von staatsrätlichen Bedenken fallen ließ, andererseits aber die Konferenz sich mit anderen Anträgen des Staatsrates konformierte.

|| S. 380 PDF || Es ergab sich sohin der einhellige Beschluß: Bezüglich der in der Beilage zum staatsrätlichen Resolutionsentwurfe enthaltenen Bemerkungen ad 1., 5., 8., 9., 10., 12., 14., 15. und 19. habe es bei den ministeriellen Anträgen vollständig zu verbleiben. Bezüglich der Bemerkungen ad 3., 17. und 18. seien die ministeriellen Anträge im Sinne der staatsrätlichen Bemerkungen abzuändern.

Zu 2., wornach der Staatsrat beantragte, die Errichtung von Filialen der staatlichen Genehmigung vorzubehalten, wurde sich dahin geeinigt, diesen Vorbehalt nicht auszusprechen, aber die Festsetzung des Wirkungskreises in den Statuten zu fordern.

Zu 4. sei der ministerielle Anstand gegen den Ausdruck „Realitäten“ nach dem staatsrätlichen Antrage fallenzulassen, dagegen aber sei in den Statuten klarzustellen, daß Hypothekardarlehen nur auf in öffentliche Bücher eingetragene Realitäten gegeben werden können.

Zu 6. wurde dem staatsrätlichen Antrage, daß das Gesellschaftskapital vorzugsweise den Hypothekar- und Pfandbriefgeschäften gewidmet werde, vollständig beigetreten, dagegen der staatsrätliche Antrag wegen Limitierung der Kassascheine dahin modifiziert, daß das Maximum vom Vierfachen auf das Dreifache herabgesetzt und eine Erhöhung einer speziellen Bewilligung vorbehalten wurde.

Zu 7. wurde der ministerielle Antrag, Bankkommissionsgeschäfte zu bewilligen, mit dem Zusatze „gegen Deckung“ beibehalten.

Zu 11. erfolgte die Einigung, daß nach dem staatsrätlichen Antrage die späteren Aktieneinzahlungen vom Aufsichtsrate auszuschreiben seien, daß dagegen die vom Staatsrate beantragte Festsetzung eines Maximaltermins für die volle Einzahlung zu unterbleiben habe.

Zu 13. wurde dem staatsrätlichen Antrage wegen Bestätigung der Hauptfunktionäre der Anstalt beigetreten, übrigens die vom ministeriellen Referenten hiefür vorgeschlagene neue Textierung adoptiert.

Zu 16. wurde den staatsrätlichen Anträgen mit der Modifikation beigetreten, daß die Frist zur Auflegung der Bilanz anstatt mit acht Tagen, wie der Staatsrat beantragte, nach dem Wunsche der Gründer mit drei Tagen bestimmt werde und daß eine mindestens vierteljährliche Kundmachung über den Stand der Kassascheine, Pfandbriefe etc. zu fordern sei.

Außerdem wurde vereinbart zu § 184 des Statutenentwurfes, die Notierung der Bankeffekten auf den Börsen betreffend – dessen Streichung nach dem Wunsche des Finanzministeriums erfolgt war, worüber der Staatsrat nichts bemerkt hatte –, diesen Paragraphen mit Weglassung des Wortes „Schuldverschreibungen“ zu belassen.

Schließlich erwähnte noch Referent, daß das staatsrätliche Bedenken gegen die fernere Beteiligung des seither zum Statthalter in Galizien ernannten Grafen Gołuchowski bei dieser Bank durch dessen Austritt aus dem Konsortium bereits behoben sei.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.