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Nr. 515 Ministerrat, Wien, 23. November 1864 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 25. 11.), Mensdorff (nur bei I anw.), Mecséry, Schmerling, Lasser (bei I abw.), Plener (bei I abw.), Lichtenfels (bei I abw.); außerdem anw. Biegeleben (nur bei I); BdR. Erzherzog Rainer 2. 12.

MRZ. 1318 – KZ. 3595 –

Protokoll der zu Wien am 23. November 1864 unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer abgehaltenen Ministerkonferenz.

I. Mitteilungen über die auswärtigen Angelegenheiten aus Anlaß der Abdreßdebatte im Abgeordnetenhaus

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog eröffnete die Konferenz mit der Bemerkung, es erscheine notwendig, daß man die aus Anlaß der Adreßdebatten im Abgeordnetenhause über die auswärtigen Angelegenheiten ministeriellerseits zu machenden Mitteilungen in Absicht auf Inhalt und Form einer Erwägung unterziehe1.

Der Minister des Äußern erwiderte, der Umfang der seinerseits über die schleswigholsteinische Angelegenheit zu machenden Mitteilungen sei wesentlich durch den Standpunkt bedingt, auf welchem die im Zuge befindliche Vereinbarung mit Preußen am Tage der Debatte stehen wird, wie auch durch die in dieser Beziehung Preußen gegenüber zu beobachtenden Rücksichten. Die österreichischen Anträge in Berlin gehen wesentlich dahin, daß die beiden Mächte ihre von Dänemark überkommenen Rechte auf die Herzogtümer an den Herzog Friedrich von Augustenburg abzutreten hätten. Wir haben ferner erklärt, nichts dagegen einwenden zu wollen, daß Preußen sich bei dieser Abtretung gewisse, mit der deutschen Bundesverfassung nicht in Widerspruch stehende Vorteile, die Gründung einer preußischen Kriegsmarinestation in einem holsteinischen Ostseehafen betreffend, ausbedinge. Ist das bezügliche Übereinkommen beider Regierungen bis Ende dieser Woche noch nicht zustandegekommen, so werde nichts erübrigen, als sich mit allgemeinen Zusicherungen insbesondere über die Befolgung unserer Bundespflichten bei den schwebenden Verhandlungen zu behelfen2.

Während der hierauf gefolgten Besprechung über die im Abgeordnetenhause bei der Adreßdebatte zu gewärtigenden Angriffe auf Österreichs bisherige äußere Politik und über Interpellationen bezüglich unserer künftig zu verfolgenden Politik bemerkte der Staatsminister , dem Vernehmen nach werde Dr. Brinz mit einer heftigen Kritik über die Haltung Österreichs in der schleswig-holsteinischen Frage auftreten, und es dürften sich ihm || S. 291 PDF || dabei noch andere Abgeordnete zugesellen. Dieser Angriff kann schon bei der General-, möglicherweise aber auch erst bei der Spezialdebatte erfolgen. In beiden Fällen würde der Staatsminister es nicht für angezeigt halten, daß Graf Mensdorff persönlich sofort auf die Diskussion eintrete, sondern es dürfte günstiger für die Stellung der Regierung sein, wenn sie, so wie voriges Jahr bei der Debatte über die schleswig-holsteinsche Sache3, vorerst die Opposition reden läßt, und dann Ministerialrat v. Biegeleben das Wort ergreift, um die Angriffe zurückzuweisen, der Minister aber von seinem Rechte Gebrauch macht, [als] der letzte das Wort zu nehmen, um die vom Berichterstatter vorauszusehenden Argumente schließlich zu widerlegen. Was die Politik der Zukunft betrifft, werden die Interpellationen sich ohne Zweifel vorzugsweise auf die Elbherzogtümer und auf Italien beziehen. Ist man noch nicht in der günstigen Lage, Mitteilungen über ein mit Preußen abgeschlossenes Übereinkommen machen zu können, so muß man dem Hause wenigstens die Versicherung geben, daß sich die österreichische Regierung die möglichst baldige Lösung der Herzogtümerfrage mit Zuziehung des Deutschen Bundes sehr angelegen sein läßt. Was die Erklärungen über unsere Politik in Italien betrifft, wolle Ritter v. Schmerling in Erinnerung bringen, daß Minister Graf Rechberg über die Interpellationen Giskras bezüglich der Legitimitätspolitik erklärte, „er werde sich diesfalls auf der Defensive halten“4. Es wäre nicht geraten, jetzt mit dieser Erklärung in Widerspruch zu treten, da nicht bloß die Opposition, sondern die immense Majorität innerhalb und außerhalb des Abgeordnetenhauses die Einhaltung einer Friedenspolitik wünscht. Der Polizeiminister , dem Staatsminister beitretend, fügte bei, es werde dabei nicht ein völliges Aufgeben der Rechte Toskanas, Modenas und Parmas notwendig, sondern es handle sich wesentlich um die Beruhigung, daß Österreich für diese Rechte nicht aggressiv einschreiten werde. Zum Beweis, daß wir auch zugunsten des Papstes nicht kriegerisch einschreiten werden, dürften einige Stellen aus den nach Rom oder Paris gerichteten österreichischen Depeschen textuell mitgeteilt werden5. Nachdem der Staatsminister herausgehoben hatte, daß überhaupt Mitteilungen dieser Art auf die Reichsratsabgeordneten den günstigsten Eindruck üben würden und es sich überhaupt nur darum handle, das Drama der Adreßdebatte in angemessener, würdiger Form zu einem für die Regierung befriedigenden Aktschlusse zu führen, bemerkte Ministerialrat v. Biegeleben , daß sich die nach Berlin gerichteten Depeschen zur Vorlesung noch besser eignen würden, als jene in der römischen Frage. Schließlich erklärte der Minister des Äußern , er gedenke eine Skizze derjenigen Erklärungen und Mitteilungen aus Depeschen zu entwerfen, welche von ihm nach Maßgabe der Debatten im Abgeordnetenhause, die am nächsten Montag beginnen dürften, abzugeben wären6, a .

II. Übergriffe der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates

Der Finanzminister referierte über die Übergriffe der Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrates.

Bereits in einer früheren Sitzung habe der Minister darauf hingewiesen, daß diese Kommission nicht berechtigt sei, Anträge an den Reichsrat wegen Feststellung der Bezüge der ihr zugeteilten Hilfsarbeiter zu stellen, wie es in ihrem Bericht vom 7. Oktober d. J. an das Abgeordnetenhaus geschehen ist7. Aber auch der zweite Jahresbericht dieser Kommission8 zeugt von dem Verkennen der ihr verfassungsgemäß zugewiesenen Aufgabe, welche auf die Kontrolle der bestehenden Staatsschuld, ihrer Verzinsung und Einlösung beschränkt ist. Die Staatsschuldenkontrollkommission geht nämlich weiter; sie kontrolliert auch die Vollziehung der Bestimmungen des Finanzgesetzes, unterzieht finanzielle Operationen ihrer Kritik etc. Der Minister führte bespielsweise an, daß die Kommission darüber Klage führt, die Regierung habe, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zuwider, noch nicht sämtliche verpfändete Obligationen zur Tilgung der bezüglichen Depotschulden verwertet. Nun sei aber erst bei der Rechnungslegung über die Gebarung des bezüglichen Verwaltungsjahres der geeignete Zeitpunkt, um den Vollzug der Bestimmungen eines Finanzgesetzes nachzuweisen oder allfällige Abweichungen davon zu rechtfertigen, und dieser nur dem Reichsrate gegenüber bestehenden Pflicht der Regierung werde seinerzeit nachgekommen werden. Der Finanzminister gedächte daher diese und andere unberufene Kritiken der Kommission aus dem formalen Grunde ihrer Inkompetenz einfach abzulehnen, obgleich es ihm schon jetzt nicht schwer werden würde, seine Vorgänge zu rechtfertigen.

Minister Ritter v. Lasser war mit dieser Ablehnung der versuchten Übergriffe vollkommen einverstanden. Allem Anschein nach werde der Ausschuß des Abgeordnetenhauses, der von den Kritiken der Kommission keineswegs erbaut war, derselben Meinung sein. Dem Reichsrat bleibe ja unbenommen, auch noch vor Erstattung des Gebarungsausweises von der Regierung über den Vollzug gewisser Punkte des Finanzgesetzes Aufschlüsse zu begehren. Der Staatsratspräsident war mit dem Finanzminister vollkommen darüber einerlei Meinung, daß die Staatsschuldenkontrollkommission in die ihr verfassungsmäßig vorgezeichneten Grenzen, die sie schon voriges Jahr zu überschreiten versuchte9, zurückgewiesen werde. Ebenso traten die Minister Ritter v. Schmerling und Freiherr v. Mecséry dem Antrage des Finanzministers bei, welcher letztere schließlich noch den Modus auseinandersetzte, wonach gewisse Geschäfte, darunter auch jene der Depots unter dem Titel Kassaverwaltung, der sich überall hindrängenden Beobachtung der Staatsschulden [kontroll]kommission entzogen werden10.

III. Gesetzentwurf über die Gemeinde- und Landeszuschläge zur Einkommensteuer der Eisenbahngesellschaften

Minister Ritter v. Lasser war bereits mehrmals in der Lage, von Reichsratsabgeordneten über den Stand der Frage wegen der Gemeinde- und Landeszuschläge zu der Einkommensteuer der Eisenbahngesellschaften befragt zu werden11. Seine Antwort war, daß über ein Gesetz, wodurch diese Sache normiert werden soll, verhandelt werde. Da die Regierung zur Einbringung eines solchen Gesetzes vom cHerrenhause des Reichsratesb aufgefordert worden ist, und sich im Abgeordnetenhause eine gewisse Ungeduld darnach kundgibt, wäre es angezeigt, einen Gesetzentwurf baldigst zustande zu bringen, damit nicht im Hause die Initiative damit genommen werde. Die Vorarbeiten im Staatsministerium sind zu Ende und es liegt ein reiches statistisches Material vor, aus welchem sich die Ziffernresultate der zu beantragenden Bestimmungen werden annähernd berechnen lassen. Für die beschleunigte Vereinbarung des Entwurfs unter den Ministerien würde es aber sehr förderlich sein, wenn derselbe vorläufig in einem engeren Komitee durch den Finanzminister, den Staatsratspräsidenten, den Leiter des Handelsministeriums und Ritter v. Lasser beraten werden würde.

Der Finanzminister erklärte sich zu einer solchen Vorberatung bereit mit dem Bemerken, daß dem Gesetze die Eigenschaft eines Finanzgesetzes zu geben wäre. Von den übrigen Stimmführern ergab sich gegen die Vorberatung ebenfalls kein Anstand, und Freiherr v. Lichtenfels erinnerte, daß dieser Gegenstand schon voriges Jahr als zum allgemeinen Reichsrat gehörig behandelt worden sei12. Der Polizeiminister aber drückte die Besorgnis aus, daß sich aus diesem Gesetze eine größere Belastung der Eisenbahngesellschaften und sohin eine Vermehrung der Staatssubventionen ergeben dürfte13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 1. Dezember 1864. Empfangen 2. Dezember 1864. Erzherzog Rainer.