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Nr. 380 Ministerrat, Wien, 29. 7. 1863 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 29. 7.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Burger, Hein; außerdem anw. Geringer; abw. Lichtenfels, Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 28.8.

MRZ. 1185 – KZ. 2725 –

Protokoll II des zu Wien am 29. Juli 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Reskript an das siebenbürgische Gubernium wegen der Neuwahlen zum Landtag

Der erste Gegenstand der Beratung bezüglich des Ah. Reskriptes an das königlich siebenbürgische Gubernium wegen der Neuwahlen für den Landtag erscheint in einem besonderen Protokoll I dargestellt1.

II. Konzession für eine Eisenbahn von der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn zwischen Weißkirchen und Leipnik über Puchó nach Sillein an der Waag

Der Staatsrat Freiherr v. Geringer referierte über den au. Vortrag des Handelsministers vom 3. Juli l. J., Z. 9283/810, betreffend das Gesuch des Emil Raikem und J. B. Even um die Konzession zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn von der Kaiser-Ferdinand-Nordbahn zwischen Weißkirchen und Leipnik über Puchó nach Sillein an der Waag mit dem Bemerken, daß der Handelsminister die Ag. Konzessionierung dieser Bahn nach den Bestimmungen des dem Akte beiliegenden Konzessionsentwurfes in Antrag gebracht habe2. Der Staatsrat habe zu beanstanden gefunden, daß weder ein Plan des ganzen Unternehmens, das gehörig ausgearbeitete Projekt und der Kostenvoranschlag vorliegen, noch nachgewiesen sei, auf welche Art die zu dem Unternehmen erforderlichen Geldmittel herbeigeschafft werden sollen. In letzterer Beziehung habe sich Even nur auf einen Herrn Price in London berufen, der bereits sehr bedeutende Eisenbahnbauten durchgeführt und eingewilligt habe, im Verein mit seinen Freunden den in Frage stehenden Eisenbahnbau vollständig bis zum Betriebe herzustellen. Allein von Price liege keine von ihm selbst ausgegangene Erklärung vor, sondern nur dritte Personen geben an, daß er hiezu bereit sei, das Kapital von neuen Millionen Gulden beizustellen. Die Persönlichkeit des Even sei dem Staatsrate nicht bekannt, Emil Raikem sei aber nicht Eigentümer des Gutes Wsetin in Mähren, wie der Handelsminister anführe, sondern bloß der Generalbevollmächtigte einer Gesellschaft belgischer Kapitalisten, welche sich in || S. 228 PDF || Antwerpen gebildet und das Gut Wsetin erworben haben. Diese Daten geben nun nach dem Dafürhalten des Staatsrates keine Bürgschaft, daß ein hinlängliches Pfand gesichert sei, daß die erforderlichen Geldmittel aufgebracht werden und daß das beabsichtigte Unternehmen Lebensfähigkeit in sich trage. Da die vorerwähnten Vorlagen und Nachweisungen aber nach den §§ 5 und 6 des Eisenbahnkonzessionsgesetzes vom 14. September 1854 3 Bedingungen seien, unter welchen die Konzession zum Baue einer Eisenbahn der Ah. Schlußfassung zu unterziehen sei, habe sich bei dem dargestellten Mangel derselben der Staatsrat nicht in der Lage gesehen, den ministeriellen Antrag unterstützen zu können und nachfolgenden Resolutionsentwurf vorschlagen zu sollen geglaubt: „Ich finde diesem Antrage bei dem Mangel der durch die §§ 5 und 6 des Eisenbahnkonzessionsgesetzes geforderten Nachweisungen keine Folge zu geben4.“

Der Handelsminister bemerkte, daß Raikem vor einem Jahre die Bewilligung zu den Vorarbeiten für diese Bahn erhalten habe, daß damals mit den beteiligten Ministerien Rücksprache gehalten und allgemein anerkannt worden sei, daß die Ausführung dieser die Verbindung der Theißbahn mit der Nordbahn ermöglichenden Bahn sehr wünschenswert wäre5. Die Behauptung, daß das Projekt und der Kostenvoranschlag nicht vorliegen, sei unrichtig, indem von dem Konzessionswerber ein bis in das kleinste Detail vollkommen ausgearbeitetes, nicht nur Längen- und Querprofile, sondern auch alle Hochbauten enthaltendes, mit speziellen Kostenvoranschlägen belegtes Projekt dem Handelsministerium übergeben worden sei, welches nur staunen konnte, wie eine so kolossale Arbeit in dieser beispiellos kurzen Zeit zustande gebracht werden konnte. Für diese Arbeit sei die enorme Summe von 30–40.000 fl. aufgewendet worden, und es wäre dieses Geld rein hinausgeworfen, wenn jetzt die Konzession für diese Bahn verweigert werden wollte. Auch er habe den Price nicht gekannt und sich deshalb an den englischen Konsul Weikersheim um Auskunft gewendet, der weitere Erkundigungen, insbesondere durch Makenzie, eingeholt [hatte], welcher erklärt habe, daß das Haus Price zu den besten in London zähle, daß dasselbe in Spanien und Portugal höchst bedeutende Bauten geführt habe und so solide sei, daß man demselben jede Summe ohne Gefahr kreditieren könne. Aber nicht nur Konsul Weikersheim, sondern auch der Gutsbesitzer Graf Eugen Kinsky habe sich häufig bei ihm eingefunden und seine Einflußnahme auf die baldige Konzessionierung dieser Bahn in Anspruch genommen, weil die Mittel hiezu bereits vorhanden wären und anderweitig verwendet werden würden, wenn die Entscheidung hierüber nicht bald erfolgen würde. Da nun die Pläne vorliegen und die Konzessionswerber ein so bedeutendes Geld dafür aufgewendet haben und damit den Beweis lieferten, daß es ihnen ernst sei zu bauen, da nach den Konzessionsbestimmungen die Konzession erlösche, wenn der Bau nicht rechtzeitig ausgeführt || S. 229 PDF || würde, und den Konzessionswerbern auch in allen übrigen Hinsichten durch die Konzessionsbedingungen die Hände gebunden seien, da sie eine Staatsgarantie nicht in Anspruch nehmen und das Abgeordnetenhaus den Wunsch ausgesprochen habe, daß für Eisenbahnen, welche keine staatliche Garantie begehren, die Konzession nicht ohne wichtige Gründe verweigert werden soll6, da das Haus Price eine sehr solide Firma und der auf der vorliegenden Erklärung gefertigte Charles Austin dessen Bevollmächtigter sei und auch Graf Eugen Kinsky sich für diese Bahn interessiere, glaube er, daß kein Grund vorhanden sei, die Konzessionierung dieser Bahn zu verweigern. Der Finanzminister äußerte, daß Weikersheim für ihn in finanzieller Beziehung keine besondere Autorität sei7, daß ihm die Solidität der Firma Price wohl bekannt sei, daß jedoch über die Bereitwilligkeit dieses Hauses, die Geldmittel für diesen Eisenbahnbau beizustellen, keine Erklärung von Price selbst vorliege. Da somit die Nachweisung über die Herbeischaffung der Geldmittel nicht geliefert sei, erscheine es allerdings bedenklich und gegen die Bestimmungen des Eisenbahnkonzessionsgesetzes8 verstoßend, wenn auf die Erteilung der Konzession dermalen schon eingeraten werden wollte. Der Minister des Äußern stimmte der Ansicht des Finanzministers in der weiteren Erwägung bei, daß man ohne große politische Gründe den Franzosen und Belgiern keine Bahn in Österreich mehr überlassen solle. Mit dem Verkaufe der Staatsbahnen habe man hierüber traurige Erfahrungen gemacht9. Der Marineminister trat gleichfalls der Meinung des Finanzministers bei. Der ungarische Hofkanzler , welcher in der Hauptsache ebenfalls der Ansicht war, daß ohne bindende Erklärung von Seite des Price in betreff der Geldmittel mit der Konzession nicht vorgegangen werden sollte, zumalen nicht aufgeklärt sei, ob Raikem der Besitzer des Gutes Wsetin oder nur der Bevollmächtigte der Besitzer dieses Gutes sei, glaubte auch ein vorteilhaftes Geschäft von dieser Bahn sich nicht versprechen zu können, da Sillein, wo die Rastelbinder10 hausen, der ärmste Teil des Landes sei, die Waldprodukte der dortigen Gegend, die die Bahn durchziehen würde, keinen Absatz fänden, ein großer Vorteil nur dann abzusehen wäre, wenn diese Bahn mit der Theißbahn in Verbindung gebracht würde, weiters zu besorgen wäre, daß damit die europäische Bahn von Kaschau nach Oderberg, oder Oderberg bis an die Waag-Linie, wofür die von den Frères Riche um 40.000 fl. angekauften Messungsoperate bereits vorliegen11, in Frage gestellt werden könnte oder daß mindestens die hier in Rede stehende Bahn eine Ecke in der großen Linie Oderberg-Kaschau bilden würde. Nach alledem gewinne es den Anschein, daß es den Konzessionswerbern nicht so sehr um den Bau der Eisenbahn, sondern vielmehr || S. 230 PDF || darum zu tun sei, die Konzession auf den Markt zu bringen und damit ein gutes Geschäft zu machen. Der Handelsminister klärte auf, daß in der Absicht, um nicht der von anderen Unternehmen bereits ins Auge gefaßten Herstellung einer Eisenbahn von Oderberg nach Kaschau12 ein mögliches Hindernis in den Weg zu legen, in den § 1 der Konzessionsbestimmungen die Spezialbestimmung aufgenommen worden sei, wonach, wenn von Oderberg oder Kaschau oder von einem anderen Punkte eine Eisenbahn durch das Waagtal in der Richtung gegen die südöstliche Staatseisenbahn in der Art geführt werden wollte, daß die Bahnstrecke Puchó-Sillein einen Bestandteil derselben bilden würde, die Konzessionswerber sich verpflichten, diese Bahnstrecke, falls nicht ein gütliches Abkommen zustande käme, gegen Vergütung der Anlagekosten abzutreten. Die übrigen sechs Stimmführer traten dem Antrage des Handelsministers in der Erwägung bei, daß die großen Vorarbeiten den besten Beweis abgäben, daß die Konzessionswerber den ernstlichen Willen zu bauen haben und daß durch die Vorlagen auch den Bestimmungen der §§ 5 und 6 des Eisenbahnkonzessionsgesetzes Genüge geleistet sei, indem gegen die projektierte Bahn vom öffentlichen Interesse kein Anstand obwalte und die Ausweisung der Geldmittel nur insoweit verlangt werden könne, daß man zu entnehmen in der Lage sei, daß dabei kein Schwindelgeschäft beabsichtigt werde.

Nachdem der Antrag, bei Sr. Majestät auf die Ag. Konzessionierung dieser Bahn einzuraten, durch Stimmenmehrheit zum Beschlusse erhoben war, wurde von dem Finanzminister unter Beistimmung aller übrigen Konferenzmitglieder es für zweckmäßig und wünschenswert bezeichnet, wenn der Handelsminister den angeblich dermal in Lissabon befindlichen Price im telegraphischen Wege auffordern würde, eine bindende Erklärung über seine Bereitwilligkeit, das Baukapital für diese Eisenbahn beizustellen, gleichfalls durch Vermittlung des Telegraphen, abzugeben. Der Handelsminister erklärte, dies alsbald bewerkstelligen zu wollen13.

III. Reichsbefestigungsprojekt des Feldmarschalls Heinrich Freiherrn v. Hess

Der Kriegsminister eröffnete der Konferenz, daß der Feldmarschall Baron Hess ein Projekt für eine allgemeine Reichsbefestigung und zweckmäßige Verbindung der österreichischen Eisenbahnen zur Erleichterung großer Truppentransporte || S. 231 PDF || nach allen Richtungena Sr. Majestät zur Ah. Einsicht mit dem au. Bemerken überreicht habe, dieses Projekt, zu dessen Ausführung ein Aufwand im annäherungsweise veranschlagten Betrage von 180 Millionen Gulden erforderlich wäre, dem Herrenhaus in der Absicht mitteilen zu wollen, damit dasselbe der Regierung den Wunsch zu erkennen gäbe, daß sie das Projekt prüfen und in den darin dargestellten Richtungen mit praktischen Anträgen vor den Reichsrat kommen möge14. Se. Majestät hätten das Projekt für unpraktisch und den Vorgang, daß in solchen Angelegenheiten von Seite eines Mitgliedes eines der beiden Häuser des Reichsrates15 die Initiative ergriffen werde, für nicht richtig zu erkennen und die Ah. Ansicht auszusprechen geruht, daß dieses Projekt unter den dermaligen Verhältnissen nur Fiasko machen und unangenehme Situationen bereiten könnte. Hiernach hätten Se. Majestät die Ah. Absicht erkennen zu geben geruht, daß dieses Projekt beseitiget und Feldmarschall Hess bezüglich der Vorlage desselben für bessere Zeiten beschieden werde.

Nachdem sohin Graf Degenfeld den Inhalt des Projektes in summarischer Weise zur Kenntnis der Konferenz gebracht hatte, bemerkte der Finanzminister , von der Existenz dieses Projektes schon früher durch den Feldmarschall Hess persönlich verständigt worden zu sein. Er habe dem Feldmarschall schon damals bemerkt, daß die Anbringung eines so große Summen erheischenden Projektes dermal, wo der Staat bis zum Jahre 1866 zur Abstattung der Bankschuld für die Bedeckung großer außerordentlicher Auslagen zu sorgen habe, nicht an der Zeit wäre. Es sei auch offenbar, daß der Reichsrat einen solchen Wunsch nicht realisieren könnte. Die Sache erscheine aber auch von einer anderen Seite höchst bedenklich: die politischen Konjunkturen seien nicht darnach, daß Österreich ungefährdet mit einem so allgemeinen Reichsbefestigungssysteme auftreten könnte. Es würde dadurch den Anschein gewinnen, als ob Österreich seine Friedenspolitik aufgeben wollte und hiedurch würden nur die Begriffe verwirrt und das In- und Ausland beunruhigt werden. Es sei daher zu wünschen, daß auf den Feldmarschall Hess eingewirkt werde, damit er von seiner Idee keinen Gebrauch mache. Der Polizeiminister glaubte, daß in der Sache ein praktischer Antrag gar nicht gestellt werden und daß das Herrenhaus nur Wünsche aussprechen könnte, allenfalls den, daß der Feldmarschall Hess bei Abfassung der Pläne beigezogen werde. Der wahrscheinliche Erfolg werde sein, daß der Antrag des Feldmarschalls im Herrenhaus nicht die nötige Unterstützung finden || S. 232 PDF || werde. Zu einem Gesetze könne ein solcher Antrag nicht erhoben werden und derselbe könne auch gar nicht ins Abgeordnetenhaus gebracht werden. Das Übel an der Sache sei nur, daß dieselbe mit allen im Projekte gegebenen Details im Reichsrate zur Sprache kommen werde, was man zu vermeiden trachten müsse. Es wäre daher angezeigt, dem Feldmarschall zu kapazitieren, daß er sein Projekt zurückziehe, und wenn derselbe im Herrenhaus Stimmen zur Unterstützung seines Antrages bereits gesammelt habe, wie der Kriegsminister nachträglich erwähnte, so müsse man die Unterstützungen abzureden suchen. Der Minister des Äußern erachtete, daß man vor allem die Frage ins Auge fassen müsse, inwieweit die Kompetenz des Reichsrates bei der Initiative in solchen rein militärischen Angelegenheiten eintreten könne. Er glaube, daß der Feldmarschall Hess zu einem solchen Antrage nicht berechtigt wäre und daß die Regierung ihn darauf aufmerksam zu machen hätte. Mit demselben Grunde könnte ja auch ein Antrag auf Kassierung bereits bestehender Festungen im Reichsrat eingebracht werden. Auch in England gehe in militärischen Angelegenheiten die Initiative stets nur von der Regierung aus, und dieselben werden den Verhandlungen des Parlamentes nur insoweit unterzogen, als es sich um den Geldpunkt handle. Der erste Teil des Projektes entwickle in der Motivierung die Schwäche des österreichischen Defensivsystems in einer ziemlich überzeugenden Weise. Solche Verhältnisse könne man aber nicht öffentlich behandeln lassen, man müsse vielmehr trachten, daß sie geheimgehalten werden. Votant glaubte sonach, daß Feldmarschall Hess durch Vorhalt des Grundes, daß der Regierung hierin ausschließlich die Initiative zustehe und daß derlei Angelegenheiten nicht in die Kompetenz des Reichsrates hineinbezogen werden können, zu vermögen sein dürfte, von seinem erwähnten Vorhaben abzustehen. Der Staatsminister bemerkte, daß Feldmarschall Hess allerdings nicht berechtiget wäre, in dieser Angelegenheit einen Antrag einzubringen, einer Petition in dieser Beziehung lasse sich aber im allgemeinen nicht vorbeugen. Wenn Feldmarschall Hess diesen Weg einschlage und die Sache in Form einer Petition auf den Tisch des Hauses käme, würden jedoch alle Schwächen des österreichischen Defensivsystemes, die in dem Projekte mit schlagender Schärfe dargestellt seien, aufgedeckt werden, was nur von Übel sein könnte. Ein so patriotisch gesinnter General wie Feldmarschall Hess werde sich gewiß vermögen lassen, von solchen Aufklärungen abzustehen, zumal wenn er zur Einsicht gebracht werde, daß sein Antrag keinen praktischen Erfolg absehen lasse. Wenn aber Feldmarschall Hess hievon nicht zu überzeugen sein sollte, müsse man versuchen, demselben auseinanderzusetzen, daß die einzige praktische und passende Gelegenheit, sein Projekt zur Geltung zu bringen, für ihn bei der Budgetverhandlung vorhanden wäre, wo dann in einer oder der anderen Richtung Wünsche des Herrenhauses ausgesprochen werden könnten. Derselben Ansicht war auch Minister Ritter v. Lasser , welcher nur noch beifügte, daß man dem Feldmarschall Hess die Notwendigkeit darstellen sollte, hiebeib die kompromittierenden Details wegzulassen. Der Marineminister hielt das Projekt [für] ebenso politisch unzeitgemäß wie finanziell unmöglich und glaubte, daß man trachten müsse, die Konföderierten des || S. 233 PDF || Feldmarschalls Hess von der Unterstützung im Herrenhaus abzubringen, dann werde die Sache von selbst im Sand verlaufen.

Alle übrigen Stimmführer glaubten, daß der Kriegsminister unter Mitteilung der im Ministerrate vorgebrachten Gründe den Feldmarschall Hess zu kapazitieren trachten möge, von der Ausführung seines Vorhabens abzustehen. Graf Degenfeld bemerkte sohin, daß Feldmarschall Hess von seiner Idee ganz eingenommen sei, daß derselbe sich nicht überzeugen lassen werde, daß sein Antrag nicht praktisch und nicht zeitgemäß sein würde. Der ganze Generalstab habe dies nicht vermocht16. Der Kriegsminister glaubte daher, von seiner persönlichen. Verwendung bei dem Feldmarschall Hess den gewünschten Erfolg nicht positiv in Aussicht stellen zu können, und meinte, daß eine Beilegung dieser Sache nach Wunsch des Ministerrates dann leichter erfolgen könnte, wenn Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer die Gnade haben wollte, dem Feldmarschall Hess die geschäftsmäßige Unmöglichkeit seines Antrages darzustellen und denselben von der Einbringung desselben abzubringen. Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer äußerten sohin, die Erledigung dieser Angelegenheit einleiten zu wollen17.

IV. Unterlassene Mitteilung der älteren Jahresrechnungen an den Finanzausschuß des Abgeordnetenhauses

Der Finanzminister teilte mit, von einigen Referenten von Budgetbestandteilen in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses um die Mitteilung der Jahresrechnung von 1861 und 1862 zum Behufe der Prüfung einzelner Präliminarposten des 1864er Staatsvoranschlages angegangen worden zu sein18. Da diese Jahresrechnungen kein Gegenstand der verfassungsmäßigen Behandlung gewesen seien, habe er dieses Ansinnen als unstatthaft ablehnen zu müssen geglaubt und werde auch an den Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollsbehörde19 hierwegen die geeignete Eröffnung gelangen lassen. Er bringe diesen Umstand nur deshalb zur Kenntnis der Konferenz, weil es notwendig sei, daß auch von den übrigen Ministerien und Hofkanzleien diesfalls der gleichmäßige Vorgang beobachtet werde20.

V. Zollvereinsfrage

Mit Bezug auf die im Ministerrate vom 22. Juli l. J. gefaßten Beschlüsse in betreff des weiteren Vorganges in der Zollvereinsangelegenheit21 bemerkte der Handelsminister , daß Sektionschef Baron Kalchberg und Sektionschef Parmentier die Erklärung abgegeben haben, in den paar Tagen, die bis zu dem Abgange der österreichischen Bevollmächtigten zu der Münchner Konferenz inzwischen lägen, eine Übersicht über das voluminöse Operat des zolltechnischen Komitees nicht gewinnen zu können22.

Nachdem der Minister des Äußern unter Wiederholung der in der Konferenz vom 22. Juli l. J. vorgebrachten Argumente, unterstützt vom Polizeiministerd und vom Finanzministerc, die unbedingte Notwendigkeit, von unserer Seite unverweilt in die Aktion einzugreifen und bezüglich der Modifikation des Zollvereinstarifes in initiativer Weise vorzugehen, auf das bestimmteste dargestellt und nachdem der Staatsminister den mutmaßlichen Vorgang auf der Münchner Konferenz beleuchtet und deutlich gemacht hatte, daß die Mission der österreichischen Bevollmächtigten gleichzeitig mit der Beratung des neuen Tarifes hier in Wien23 vor sich gehen könne, erklärten sich mit Ausnahme des Ministers Ritter v. Lasser , welcher seinen in der vorigen Konferenz eingenommenen Standpunkt festhielt, dann des Ministers Dr. Hein , welcher die vorausgehende spezielle Debattierung des neuen Tarifes im Ministerrate für notwendig erklärte, endlich des Handelsministers , welcher die Erklärung abgab, die Verantwortung für den von dem zolltechnischen Komitee vereinbarten Tarif nicht auf sich nehmen zu können, sämtliche übrigen Stimmführer mit der Ansicht des Finanzministers einverstanden, daß nach den gegebenen Zusicherungen und nach der Sachlage die Abschickung der Bevollmächtigten dringend geboten sei und ohne Anstand unverweilt erfolgen könne, weil, da die süddeutschen Regierungen auch nicht für den Freihandel schwärmen, anzunehmen sei, daß bei den Verhandlungen in München, bei denen die österreichischen Vorarbeiten ein brauchbares Substrat abgeben werden, sich ein annehmbares Medium herausstellen dürfte, und weil die österreichische Regierung, welche durch die Berichte ihrer Kommissäre stets in genauer Kenntnis der Münchner Beratungen sein werde, auch in der Lage sein werde, in einzelnen Punkten in den Gang der Vorverhandlungen einzuwirken, und weil zudem jedenfalls die Zustimmung des Reichsrates werde vorbehalten werden müssen, welche übrigens, wie es auch in anderen konstitutionellen Staaten der Fall war, bei solchen internationalen Angelegenheiten nur en bloc erfolgen könne.

Da nach Ansicht des Ministerrates die unverweilte Absendung der österreichischen Bevollmächtigten nur noch von der Mitteilung einer Instruktion für dieselben bedingt sei, der Handelsminister aber der Entwerfung einer solchen sich entschlug, erklärte || S. 235 PDF || sich der Finanzminister bereit, sich der Verfassung derselben zu unterziehen und dieselbe in der nächsten Sitzung des Ministerrates zum Vortrage zu bringen24.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Frankfurt a. M., 26. August 1863. Empfangen 28. August 1863. Erzherzog Rainer.