Nr. 352 Ministerrat, Wien, 11. Mai 1863 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 15. 5.), Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Burger, Hein; außerdem anw.anwesend Rosner; abw.abwesend Rechberg, Esterházy; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 26. 5.
MRZ. 1156 – KZ. 1676 –
- I. Einkommensteuerentrichtung von ungarischen Pfandbriefen
- II. Straffreie Rückkehr dalmatinischer Flüchtlinge und Niederschlagung der Presseprozesse in Dalmatien
- III. Auflösung des dalmatinischen Landtages
- IV. Rügen der Gerichte an die Finanzprokuraturen
- V. Lokalitäten für das Justizministerium, das Bezirks- und Handelsgericht in Wien
- VI. Verwendung des Areals des Hauptzeugamts zu einem neuen Dikasterialgebäude
- VII. Beseitigung der bestehenden Wuchergesetze
Protokoll II des zu Wien am 11. Mai 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Einkommensteuerentrichtung von ungarischen Pfandbriefen
In der Ministerkonferenz am 30. April d. J. bildete die Frage, ob und wie die Interessen von Pfandbriefen der ungarischen Bodenkreditanstalt der Einkommensteuer zu unterziehen seien, den Gegenstand einer lebhaften Kontroverse1. Die wesentlichsten Anstände wurden damals insbesondere gegen den Besteuerungsmodus durch Abzug bei Auszahlung der Zinsenkupons erhoben, weil ein solcher Abzug weder von den Pfandbriefzinsen der Nationalbank noch jenen der Böhmischen Hypothekar-Credit-Anstalt stattfindet und daraus eine ungleiche Behandlung der Pfandbriefe der Kreditinstitute in den verschiedenen Kronländern, und zwar zum Nachteile Ungarns, zu resultieren scheint. Der Finanzminister gedächte nun dieser Einwendung dadurch zu begegnen, daß er auf den Kuponsabzug – eine ohnehin nur exzeptionelle Modalität der Einkommensteuererhebung – verzichtet und soforta in der Erledigung über das Gesuch der Ungarischen Boden-Credit-Anstalt eine Befreiung von der Einkommensteuerpflichtigkeit nicht zugesteht, jedoch auch die Einhebung mittels Kuponsabzuges nicht forderta in der Erledigung über das Gesuch der Ungarischen Boden-Credit-Anstalt2 eine Befreiung von der Einkommensteuerpflichtigkeit nicht zugesteht, jedoch auch die Einhebung mittels Kuponsabzuges nicht fordert. Die Folge davon wäre, daß der Genuß der Pfandbriefzinsen in Ungarn, gleich jedem Einkommen der dritten Klasse, der Einkommensteuerfatierung unterläge und infolgedessen, gleich den Zinsen von Hypothekenanlehen auf ungarische Realitäten überhauptb, und selbst aus der in den Händen ungarischer Besitzer befindlichen Bankpfandbriefenb besteuert würde; denn in diesem Land werden Hypothekarinteressen nicht – wie in den deutschen Provinzen – im Wege der Grundsteuererhöhung getroffen, sondernc, weil der Drittelzuschlag nicht besteht, mittels Fassion erhoben und der Versteuerung als Einkommensobjekt zugeführtc, weil der Drittelzuschlag || S. 21 PDF || nicht besteht, mittels Fassion erhoben und der Versteuerung als Einkommensobjekt zugeführt. Wenn sich der Ministerrat mit dieser Modalität einverstehen würde, könnte die Sache bloß durch eine einfache au. Anzeige an Se. k. k. Ah. Majestät erledigt werden, da es in keiner Beziehung einer Ausnahme vom Gesetz bedürfte. Allerdings würden sich manche Pfandbriefinhaber durch Unterlassung der Fassion der Einkommensteuerzahlung zu entziehen wissen. Alleind dies gilt von allen Hypothekarzinsen in Ungarn nach dem Stande der gegenwärtig dort geltenden Steuergesetze; das gleiche gesetzmäßige Prinzip der Einbeziehung in die Einkommensteuer werde aber durch die vom Finanzminister angetragene Erledigung strenge festgehalten, wornach auch dort, wo man auf Verschweigungen kommt, selbstverständlich die Parteien zur Strafe und zur Nachtragszahlung werden verhalten werdend .
Die Stimmenmehrheit fand gegen den Antrag des Finanzministers, wodurch man, wenigstens für jetzt, über die Frage hinauskommt, nichts zu erinnern.
Minister Dr. Hein glaubte, daß man sich von der Gesellschaft einen Ausweis über die von ihr elozierten Kapitale geben lassen und deren Zinsen sonach direkt besteuern könne, worauf der Finanzminister entgegnete, daß die ungarische Kreditgesellschaft diese Zinsen nicht als Einkommen für sich beziehe und überhaupt nicht Vorteil für sich verfolge: sie vermittelt nure. Soferne aber ein Überschuß über die Regieauslagen als Gewinn in den Reservefonds hinterlegt werde, unterliege derselbe als Einkommen der Anstalt allerdings der Besteuerunge, f. Minister Dr. Hein: eben weil sie nur vermittelt, sind die von ihr eingehobenen Zinsen für verliehene Hypothekarkapitalien direkt zu besteuern, denn sie wird dann schon notwendig diese Steuer denjenigen abziehen, welche die durch sie vermittelten Zinsen der Pfandbriefe bei ihr erheben und doch gewiß einkommensteuerpflichtig sindf . Minister Dr. Hein : eben weil sie nur vermittelt, sind die von ihr eingehobenen Zinsen für verliehene Hypothekarkapitalien direkt zu besteuern, denn sie wird dann schon notwendig diese Steuer denjenigen abziehen, welche die durch sie vermittelten Zinsen der Pfandbriefe bei ihr erheben und doch gewiß einkommensteuerpflichtig sind, 3.
II. Straffreie Rückkehr dalmatinischer Flüchtlinge und Niederschlagung der Presseprozesse in Dalmatien
Der Staatsminister referierte, der dalmatinische Landtag habe eine Adresse an Se. k. k. Ah. Majestät gerichtet, worin 1. um straffreie Rückkehr aller dalmatinischen politischen Flüchtlinge und 2. um Niederschlagung der dortlands anhängigen Preßprozesse gebeten wird. Der Statthalter erklärt sich für die Ablehnung der zweiten Bitte; dagegen dürfte die Rückkehr der Flüchtlinge, in derselben Weise wie für Ungarn geschehen, Ah. bewilligt werden. Mit beiden Anträgen einverstanden, gedächte der Staatsminister bei Sr. Majestät au. darauf anzutragen, daß die Ah. Geneigtheit ausgesprochen werde, einzelnen politischen Flüchtlingen aus Dalmatien die straffreie Rückkehr, über ihr spezielles Einschreiten, Ag. zu bewilligen4.
III. Auflösung des dalmatinischen Landtages
Minister Ritter v. Schmerling besprach hierauf die vom Polizeiminister angeregte Frage, ob nicht der dalmatinische Landtag, der gar nichts erkleckliches geleistet hat und viele schlechte Elemente enthält, aufzulösen wäre. Nach der mit dem eben hier anwesenden Hofrate Baron Roszner gepflogenen Rücksprache wird jedoch von dieser Maßregel, die man auch nicht gegen das schlecht zusammengesetzte Triester Munizipium ergriffen hat, Umgang genommen werden können, und dürfte es genügen, die Wahl des Bajamonti nicht zu bestätigen und einige Professoren außer Landes zu versetzen5. Der Staatsminister ist hiemit um so mehr einverstanden, als er überhaupt der Ansicht ist, man solle einen Landtag nur bei einem speziellen Anlaß, in flagranti, auflösen. In Voraussetzung, daß jene Maßregeln getroffen werden, glaubte auch Minister Baron Mecséry von der Auflösung absehen zu sollen.
Der Ministerrat fand gegen die Anträge des Staatsministers zu II. und III. nichts zu erinnern6.
IV. Rügen der Gerichte an die Finanzprokuraturen
Minister Dr. Hein besprach einen Konflikt zwischen dem Finanzministerium und dem Obersten Gerichtshofe über die Frage, ob Finanzprokuraturen verpflichtet sind, die ihnen von Gerichtshöfen wegen gerichtsordnungswidriger Vorgänge erteilten Rügen anzunehmen. Das Finanzministerium behauptet, die Finanzprokuraturen seien befugt, solche Rügen zurückzusenden, da die Fiskalämter in Disziplinarsachen lediglich dem Finanzministerium unterstehen. Minister Dr. Hein kann jedoch die Rügen über gerichtsordnungswidrige Vorgänge – z. B. Verschleppung eines Rechtsstreites – nicht zu den Disziplinarfällen rechnen, die zum Ressort des Finanzministeriums gehören, sondern zu jenen, worüber dem Gerichte jedem Rechtsanwalt gegenüber die Disziplinargewalt zusteht. Die Weigerung, eine solche Rüge anzunehmen, könnte die Gerichtsbehörde am Ende dazu bestimmen, das bezügliche Dekret an die Tür des Büros der Finanzprokuratur affichieren zu lassen. Zur Vermeidung solcher Vorgänge gedächte Minister Dr. Hein die Gerichtsbehörden anzuweisen, derlei Rügen enthaltende Erlässe dem Justizministerium vorzulegen, welches dieselben dem Finanzministerium mitteilen würdeg, jedoch bleibe den Gerichtsbehörden jedenfalls das Recht vorbehalten, die Rügen wegen gerichtsordnungswidriger Vorgänge unmittelbar den Finanzprokuraturen zu erteilen, und diesen könne ein Recht der Zurücklegung solcher Rügen nicht zuerkannt werden, daher eine disfällige berichtigende Weisung von Seite des Finanzministeriums an die Finanzprokuraturen zu erlassen wäreg .
Der Finanzminister äußerte, von dieser Angelegenheit keine Kenntnis zu besitzen, so wie er auch die bezügliche Note nicht unterschrieben hat. Unter diesen Umständen ersuche er um Zurückstellung dieser Note behufs näherer Information, zumal ihm die vom Minister Dr. Hein entwickelten Ansichten plausibel scheinen.
Diesem Wunsche wurde sofort entsprochen7.
V. Lokalitäten für das Justizministerium, das Bezirks- und Handelsgericht in Wien
Minister Dr. Hein äußerte sein Befremden darüber, daß die Ansinnen auf Ausmittlung entsprechender Lokalitäten für das Handelsgericht, das Wiener Bezirksgericht und das Justizministerium ohne Rücksicht auf die dafür geltend gemachten triftigen Gründe vom Finanzministerium einfach mit dem Bedeuten abgelehnt werden, man habe dazu kein Geld und es sei dafür nichts im Budget vorgesehen8. Daß die Lokalitäten des Wiener Handels- sowie jene des Bezirksgerichts für die innere Stadt ganz unzulänglich sind, ist notorisch. Die Lokalitäten, in welchen man das Justizministerium untergebracht hat, sind aber größtenteils selbst unanständig. Hofräte haben ihr Büro in Räumen, die für Bedienstete zu schlecht sind. Die vom Finanzministerium bisher angeordneten Kommissionen haben aber von alldem nichts bemerken wollen, und so sehe sich Minister Dr. Hein genötigt, zu bitten, es wollen die Lokalitäten der erwähnten drei Behörden einer kommissionellen Untersuchung durch die Minister Ritter v. Schmerling, Ritter v. Lasser, den Finanzminister und den Leiter des Justizministeriums unterzogen werden, mit der Wirkung, daß sich der Finanzminister dem Ausspruche dieser Kommission zu unterwerfen habe. Was insbesondere das Justizministerium betrifft, so liege ein Offert Todescos vor, welcher bereit ist, in seinem neugebauten Hause vor dem Kärntnertore, helle, geräumige, sehr anständige und in jeder Beziehung trefflich geeignete Lokalitäten auf zehn Jahre um einen Mietzins von 9000 fl. jährlich zu überlassen9. Die Adaptierungen mache sich der referierende Minister anheischig aus einer Summe von 5000 fl. vollständig zu bestreiten.
Der Finanzminister erwiderte, er habe sich nicht absolut gegen die Anweisung anderer Lokalitäten für die genannten Behörden verwahrt, sondern nur gegen die Wahl des gegenwärtigen Augenblickesh zu einer solchen Maßregelh . Früher oder später müsse es zum Baue eines Justizpalastes kommen; dort werde das Ministerium seinen angemessensten Platz finden; ebendarum aber erscheine es voreilig, sich durch eine Miete auf zehn Jahre zu binden. In bezug auf das Handels- so wie das || S. 24 PDF || Bezirksgericht komme zu berücksichtigen, daß das gerichtliche Verfahren einer Umgestaltung entgegengeht, wobei der Bedarf an Lokalitäten, namentlich an großen Räumen, sich vermehren wird; allein zur Verfassung eines Bauprogrammes sei es noch viel zu früh. Es erscheine daher angezeigt, sich vorderhand mit Auskunftmitteln temporär durchzuhelfen. Gegen die Abhaltung einer neuerlichen Kommission wolle sich der Finanzminister nicht sträuben, doch bloß mit dem Justizminister allein – es sei nämlich nicht abzusehen, wozu Minister beizuziehen wären, in deren Ressort die Angelegenheit nicht gehört. Der Staatsminister bestätigte die vollkommene Unzulänglichkeit der Räume des Bezirksgerichts und versicherte, das Lokal des Handelsgerichts sei in einem Grade widerwärtig, eng, ungesund, ja unanständig, daß kein Fremder darin das Lokal einer kaiserlichen Behörde erkennen wird. Auch das Justizministerium ist in einem wahrhaft unwürdigen Lokal untergebracht. Die Fenster der Büros der Hofräte gehen in sogenannte „Lichthöfe“, in welchen weder Licht noch Luft zu finden ist. In gleicher Weise sprachen sich der Minister Ritter v. Lasser und der Präsident des Staatsrates aus, wobei letzterer ausführte, die Lokalitäten des Justizministeriums habe man früher dem Staatsrate angeboten, der sich jedoch dagegen verwahrte, obgleich damals noch einige Gassenzimmer mehr dabei waren als jetzt.
Nach längerer Erörterung wurde beschlossen, daß wegen des Lokals für das Justizministerium noch im Laufe dieser Woche von den Ministern Edler v. Plener und Dr. Hein eine Augenscheinkommission abgehalten werde10.
VI. Verwendung des Areals des Hauptzeugamts zu einem neuen Dikasterialgebäude
Der Handelsminister nahm den Mangel an geeigneten Lokalitäten an dem, nebst den obenerwähnten noch so vielen anderen Behörden der Hauptstadt leiden, zum Anlaß, um auf die ausgedehnte Bauarea des ehemaligen Hauptzeugamts auf der Seilerstätte hinzuweisen. Dort könnte ein Dikasterialgebäude für sehr viele Büros hergestellt werden, und die Baukosten würden sich aus dem Erlöse für die Baustellen des ehemaligen Tabakappalto und des alten Zeughauses bedecken lassen. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer forderten den Minister Grafen Wickenburg auf, sich diesfalls mit dem Finanzminister ins Vernehmen zu setzen11.
VII. Beseitigung der bestehenden Wuchergesetze
Minister Dr. Hein referierte über die sich mehrenden Anzeichen einer Notwendigkeit, die bestehenden Wuchergesetze zu beseitigen12. Zu den übrigen Stimmen der Handelskammern etc., welche diese Beseitigung verlangen, habe sich auch der obderennsische Landtag gestellt13, und es sei gewiß auch eine auffallende Erscheinung in dieser Richtung, wenn Privatpersonen, wie Graf Thun in Südtirol, förmlich um Bewilligung bitten, ein Hypothekardarlehen zu sechs Perzent aufnehmen zu dürfen, da sie sich dasselbe zu dem gesetzlichen Zinsfuße nicht zu verschaffen imstande sind14. Minister Baron Pratobevera hat bereits im Jahre 1861 einen Gesetzentwurf zur Beseitigung oder doch Verbesserung der Wuchergesetze unterbreitet (Vortrag vom 24. 7. 1861 und Ah. E. vom 19. 11. 1861)15, der jedoch zur neuen Erörterung auf Grundlage eines vom Minister Graf Nádasdy 1860 vorgelegten Entwurfes und Vorlage des Ergebnisses Ah. zurückgestellt wurde16. Dieser Gesetzentwurf, den der Referent seinen Kollegen in lithographischen Abschriften mitzuteilen versprach, würde als Basis einer neuerlichen Beratung im Ministerrate dienen können, wobei Minister Dr. Hein auch seine eigenen, in mehreren Punkten vom Entwurf abweichenden Anträge zur Sprache zu bringen gedächte. Der daraus hervorgehende neue Entwurf dürfte dem Reichsrate in der diesjährigen Session vorgelegt werden können17.
Der Staatsratspräsident war mit der Beratung dieser Angelegenheit einverstanden. Daß die Limitierung des Zinsfußes auf 5% nicht haltbar ist, beweisen die den Kreditinstituten bewilligten Ausnahmen, der Zinsfuß in Ungarn 6% etc., etc.i. Er bemerkte aber, daß seines Erachtens, ehe von der Ministerkonferenz eine Beratung darüber stattfinden kann, der Justizminister den Entwurf in jener Gestalt, in welcher er denselben an die Häuser zu bringen gedenke, vorzulegen haben und darüber der Staatsrate zu vernehmen sein dürftei .
|| S. 26 PDF || Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer geruhten den Minister Dr. Hein aufzufordern, daß er in dem lithographierten Entwurf die von ihm proponierenden Modifikationen ersichtlich mache18.
Wien, 15. Mai 1863. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 25. Mai 1863. Empfangen 26. Mai 1863. Erzherzog Rainer.