Nr. 240 Ministerrat, Wien, 21. Juni 1862 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Schurda; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 21. 6.), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, FML. Schmerling; außerdem anw.anwesend Holzgethan; abw.abwesend Degenfeld, Pratobevera, Forgách; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Rechberg 2. 7.
MRZ. 1044 – KZ. 2047 –
Protokoll des zu Wien am 21. Juni 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Rechberg.
I. Erfordernisausweis des „Hofstaates“ pro 1863
Der Finanzminister referierte in betreff der Form des Erfordernisausweises des Hofstaates pro 1863. Das Abgeordnetenhaus habe bekanntlich bei Beratung || S. 63 PDF || des Voranschlages des Hofstaatserfordernisses pro 1862 unter Genehmigung des Gesamtbetrages von 6,127.200 fl. den Wunsch ausgedrückt, daß das Hofstaatsbudget in Zukunft nicht mehr nach der bisherigen Einteilung nach Hofstäben, sondern nach drei Hauptrubriken und zwar: 1. Dotationen der Ah. Familie; 2. Hofhaushalt und Hofstaat; 3. Uneigentliche Hofstaatsauslagen, entworfen und vorgelegt werde1. Das Herrenhaus habe dagegen sich jetzt auf die Bewilligung der Ziffer beschränkt, ohne auf den Wunsch des Abgeordnetenhauses einzugehen, indem sich dasselbe zu einem Eingehen in die Form der Rechnungsgebarung des Ah. Hofstaates nicht für berufen erachtete2. Es handle sich nun darum, ob bei der Vorlage des Staatsvoranschlages pro 1863 bezüglich des Hofstaatsbudgets nach dem Wunsche des Abgeordnetenhauses oder nach jenem des Herrenhauses vorgegangen werden soll. Der Finanzminister wäre der Meinung, daß, nachdem in merito an der Sache nichts geändert wird und es sich nur um eine andere Form handelt, die nichts verschlägt, man immerhin dem Wunsche des Abgeordnetenhauses nachkommen könnte. Es würde doch immer wie bisher nach den fünf Rubriken eine Darstellung des Erfordernisses zu machen sein und derselben dann ein Summarium nach den vom Abgeordnetenhause beantragten drei Hauptrubriken angeschlossen werden.
Dem Polizeiminister schien diese Frage nicht eine reine Formsache zu sein, vielmehr glaubte derselbe darauf aufmerksam machen zu sollen, daß das Abgeordnetenhaus bei dieser Einteilung von der Absicht ausgegangen zu sein scheint, in Zukunft die präliminierten Summen des Hofstaatserfordernisses nicht als eine Gesamtdotation ansehen und genehmigen zu wollen, sondern die Bewilligung des gesamten Erfordernisses nach den beantragten drei Hauptrubriken zu teilen und so namentlich in Absicht auf die dritte Hauptrubrik „uneigentliche Hofstaatsauslagen“ freie Hand zu behalten3. Sollte diese Voraussetzung wirklich begründet sein, dann würde es Votant wohl für geratener halten, bei der bisherigen Form zu verbleiben, wogegen er im entgegengesetzten Falle diese Einteilung allerdings als gleichgiltig betrachten würde und mithin nichts dagegen zu erinnern hätte.
Nachdem der Finanzminister erklärte, daß dem Bedenken des Polizeiministers dadurch vorgebeugt werden könnte, wenn auch die bisherigen fünf Rubriken weggelassen und bei der diesfälligen Vorlage die Gesamtsumme des Hofstaatserfordernisses der fraglichen Einteilung vorausgeschickt und derart gestellt werde, daß die Abstimmung rücksichtlich Beschluß hierüber im ganzen geschehen muß, erklärte sich der Ministerrat hiermit einverstanden, und [es] wurde nur noch in Erwägung gezogen, ob nicht anstatt des in der dritten Hauptrubrik || S. 64 PDF || gewählten Wortes „uneigentlich“ sich eines passenderen Ausdruckes bedient werden sollte, in welcher Beziehung man sich in dem Wort „sonstige“ einigte4.
II. Gesetz über die Verzehrungssteuer vom Wein- und Fleischverbrauch
Der Finanzminister erinnerte an die Verhandlung über den von der Regierung im Abgeordnetenhause eingebrachten Gesetzesentwurf betreffend die Verzehrungssteuer vom Wein- und Fleischverbrauche5. Der Finanzausschuß habe den wesentlichen Inhalt des Regierungsentwurfes abgelehnt und einfach beantragt, daß auf die Gesetzgebung vor dem 12. Mai 1859, das ist auf die ausschließende Besteuerung des Kleinverschleißes, zurückgegangen werde6. In diesen Antrage glaubte der Finanzminister nicht eingehen zu können, und da keine Hoffnung vorhanden war, mit der Regierungsvorlage im Hause durchzudringen, habe er sich bestimmt gefunden, diese Vorlage zurückzunehmen, um später einen umgearbeiteten Gesetzentwurf der Regierung einzubringen. Die in dieser Sache wiederholt stattgefundenen Beratungen des Finanzausschusses führten zu keinem Resultate, bis endlich in der Sitzung vom 19. d. M. eine Vereinbarung erzielt wurde. Dieser gemäß soll die Besteuerung des Wein-, Most- und Fleischverbrauches außerhalb der geschlossenen Städte wieder nach den vor dem 1. Mai 1860 in Kraft bestandenen gesetzlichen Bestimmungen Platz ergreifen7. Der Privatverbrauch von Wein und Most soll der Besteuerung nicht unterworfen werden. Dagegen soll die Steuereinhebung bei den geschlossenen Städten nach den hierfür bestimmten (höheren) Tarifsätzen eintreten8. Es frage sich nun, wie sich die Regierung gegenüber diesen Beschlüssen des Ausschusses verhalten soll. Edler v. Plener würde es für das zweckmäßigste halten, sich hier mit den Anträgen des Ausschusses zu befreunden und diese Vereinbarung anzunehmen.
Die Konferenz fand dagegen nichts zu bemerken und war auch mit der weiter ausgesprochenen Ansicht des Finanzministers, daß hierwegen kein neuerlicher au. Vortrag notwendig sei, indem es bloß als ein Amendement des Hauses zu betrachten ist, welchem die Regierung zustimmt, einverstanden9.
III. Verbindung der preußischen und österreichischen Eisenbahnen zwischen Böhmen und Preußisch-Schlesien (Schwadowitz—Waldenburg, Glatz—Wildenschwert)
Der Staatsrat Ritter v. Holzgethan referierte das staatsrätliche Gutachten über die Frage der Eisenbahnanschlüsse auf der böhmisch-schlesischen Grenze gegen Preußen10. Die südnorddeutsche Verbindungsbahn, welche von der nördlichen Staatsbahn bei Pardubitz ausgeht, bis Reichenberg reicht und bei Löbau mit der von Dresden nach Breslau führenden Bahn kommuniziert, ist in ihren Betriebsergebnissen sehr ungünstig, sodaß gemäß der bestehenden Staatsgarantie bereits mehr als 2 Millionen vom Ärare bezahlt werden mußten. Um diesem abzuhelfen und auch die volkswirtschaftlichen Interessen zu fördern, soll dieser Bahn ein erweiterter Wirkungskreis dadurch ermöglicht werden, daß sie einerseits durch die Verbindung von Schwadowitz mit Waldenburg den Verkehr zwischen Breslau und Prag an sich ziehe und andererseits durch die Verbindung von Löbau mit Cottbus in Preußen die kürzeste Verbindung zwischen Berlin und Wien vermittle. Beide diese Verbindungslinien aber sind nach der von Preußen gestellten Forderung ohne das Zugeständnis der Linie Glatz—Wildenschwert nach der dermaligen Sachlage nicht zu erlangen. Der Knotenpunkt der vorliegenden Verhandlung ist daher die letztgenannte Linie. Das Staatsministerium und die Ministerien des Handels und der Finanzen erachten, daß, nachdem die strategischen Bedenken, welche von Preußen bei der Linie Schwadowitz—Waldenburg geäußert wurden und von Österreich hinsichtlich der Linie Glatz—Wildenschwert jetzt geltend gemacht werden, sich kompensieren dürften, die letztere Linie immerhin unter der Bedingung kommissioniert werden könnte, wenn von Preußen außer [der] Linie Schwadowitz—Waldenburg auch die Verbindung von Löbau mit Cottbus oder doch wenigstens ein Anschluß von Löbau an die Linie Cottbus—Görlitz zugestanden würde. Das Kriegsministerium dagegen spricht sich mit aller Entschiedenheit aus strategischen Rücksichten gegen die Linie Glatz—Wildenschwert aus, indem dasselbe geltend macht, daß diese Linie Preußen den Vorteil bieten würde, selbe sehr nahe an seiner Landesgrenze durch die Festung Glatz abgesperrt zu haben, während die Fortsetzung dieser Bahn von der österreichischen Grenze bis Wien durch keinen befestigten Punkt unmittelbar gesperrt wäre, somit Preußen eine ganz freie Operationslinie von Breslau nach Wien eröffnet würde, und daß durch diese Linie die einzigen gegen die preußische Grenze gelegenen österreichischen Festungen — Josephstadt, Königgrätz und Olmütz — gar nicht berührt würden und ihre Verteidigungsfront in ihrer Mitte durchbrochen wäre, wodurch der schon bestehende Nachteil der allzugroßen Nähe der Wien-Prager-Bahn an der preußischen Grenze nur noch gesteigert werden würde. Das Ministerium des Äußern meint, daß augenblicklich kein Anlaß vorhanden zu sein scheine, Preußen mit wichtigen Konzessionen entgegenzukommen. Übrigens würde sich dasselbe, falls die angedeuteten || S. 66 PDF || strategischen Hindernisse überwindlich sind, der Anschauung der Mehrzahl der übrigen beteiligten Ministerien anschließen, sonst aber wäre die diesfällige Verhandlung mit Preußen ohneweiters ganz abzubrechen. Der Staatsrat ist unter Hinweisung auf den bei der Feststellung des Eisenbahnnetzes der österreichischen Monarchie mit der Ah. Entschließung vom 1. Juni 1854 11 genehmigten Grundsatz, daß bei der Anlage von Eisenbahnen vorzüglich zwei große Rücksichten, nämlich die Erhaltung der Wehr- und Verteidigungskraft des Landes und die Beförderung des industriellen Verkehres in das Auge zu fassen und daß keine derselben der anderen unbedingt untergeordnet werden dürfe, der Ansicht, daß im gegenwärtigen Falle durch die Konzessionierung der Linie Glatz—Wildenschwert die ersterwähnte Rücksicht jener des Verkehres allerdings unbedingt untergeordnet würde, indem die Linie Schwadowitz — Waldenburg mit der Linie Glatz—Wildenschwert nur einen durch Preußens Forderungen gebildeten Zusammenhang habe und die Sachlage daselbst eine ganze verschiedene sei, da bei dieser Linie der österreichischen Festung Josephstadt die preußische Festung Schweidnitz gegenübersteht, während Glatz nur offenes Feld vor sich hat, und andererseits, wenn bloß Rücksichten des Verkehres geltend gemacht werden sollen, sich kein guter Grund für die Weigerung Preußens, die kürzeste Route zwischen Berlin und Wien über Löbau herstellen zu lassen, auffinden lasse. Der Staatsrat ist sonach einhellig des Erachtens, daß Österreich nur auf die Linie Schwadowitz—Waldenburg, die auch Preußen in Absicht auf den Verkehr zum Vorteile gereiche, ohne strategische Rücksichten zu verletzen, sowie auf die natürliche kürzere Verbindung zwischen Berlin und Wien derzeit über Löbau eingehen könne sowie daß die Konzessionierung der Linie Schwadowitz—Waldenburg für sich allein erfolgen könne und daß endlich, im Falle als auf diese vereinzelte Konzessionierung nicht eingegangen werden sollte, die ganze Verhandlung in ihrem dermaligen Umfange auf unbestimmte Zeit auf sich beruhen zu lassen wäre. Diesem Antrage haben sich bei der heutigen Beratung der Polizeiminister, der Minister Graf Nádasdy, der Staatsminister, der Minister Ritter v. Lasser, der Staatsratspräsident und der Minister Graf Esterházy angeschlossen. Der Stellvertreter des Kriegsministers, FML. Ritter v. Schmerling, welcher ebenfalls dem staatsrätlichen Antrage beipflichtete, dann die Minister der Finanzen und des Handels, welche hingegen für die Annahme der von Preußen verlangten Grundlagen der Verhandlung stimmten, gaben über Aufforderung des Vorsitzenden Ministers des Äußern die beiliegenden schriftlichen Voten zu Protokolla .
|| S. 67 PDF || Dieser Abstimmung gemäß ergab sich die Majorität der Konferenz für das Einraten des Staatsrates12.
Wien, am 21. Juni 1862. Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 10. Juli 1862. Empfangen 11. Juli 1862. Erzherzog Rainer.