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Nr. 162 Ministerrat, Wien, 3. Dezember 1861 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy; außerdem anw. Geringer, Holzgethan; abw. Forgách, Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 17. 12.

MRZ. 966 – KZ. 3999 –

Protokoll I des zu Wien am 3. Dezember 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Entwurf eines neuen Übereinkommens zwischen der Staatsverwaltung und der Nationalbank

Gegenstand der Beratung war die Frage der Herstellung und Sicherung der Valuta in Österreich und die Frage wegen Regelung des Schuldverhältnisses zwischen dem Staate und der österreichischen privilegierten Nationalbank, rücksichtlich wegen Abschließung eines neuen, die Verlängerung der bisherigen Privilegien regelnden Übereinkommens zwischen der Staatsverwaltung und der Nationalbank1.

Der Finanzminister brachte diese Angelegenheit zum Vortrage, indem er vorerst den beiliegenden lithographierten au. Vortrag verlasa, 2, in welchem zunächst die Schäden der Valutaverhältnisse und die Ursachen der in Österreich herrschenden Entwertung der Landeswährung, nämlich der österreichischen Banknoten, umständlich erörtert, dann die Mittel und Wege, welche zur Erzielung besserer Zustände geeignet sein sollen, auseinandergesetzt und endlich die Grundzüge beleuchtet werden, welche bei der mit der Bank in Absicht auf die Einwirkung auf Verbesserung der Valuta und bzw. Regelung des bestehenden Schuldverhältnisses zu pflegenden Verhandlung und sofortiger Erzielung eines unter Verlängerung des mit Ende 1866 ablaufenden Privilegiums abzuschließenden Übereinkommens zur Basis genommen werden sollen. Nachdem der Finanzminister sodann auch den beiliegenden Entwurf des Übereinkommensb zwischen der Staatsverwaltung und der Nationalbank dem ganzen Inhalte nach vorgelesen hat, bemerkte er, daß er zwar die Stipulationen mit dem Bankgouverneur und einigen Bankdirektoren bereits besprochen habe und auch im wesentlichen [auf] eine Einigung in den || S. 79 PDF || Grundzügen hoffen könne, daß aber der vorliegende Entwurf vorläufig nur als die Grundlage der künftigen Verhandlung anzusehen und hiebei nicht ausgeschlossen sei, daß bei der Verhandlung selbst der eine oder der andere Punkt eine Änderung erleidet, weshalb er diesen Gegenstand nur in der Richtung schon heute zur Sprache zu bringen sich erlaubt habe, um dem hohen Ministerrate den Gang dieser hochwichtigen Verhandlung darzulegen und sich vorläufig die Zustimmung desselben zu den angedeuteten Grundlagen zu erbitten, bevor er auf denselben weiter vorgehe. Einen ganz besonderen Wert lege er auf die im § 7 des Entwurfes aufgenommene Stipulation, wornach die der Nationalbank übergebenen 123 Millionen Schuldverschreibungen des Anlehens vom 15. März 1860 3 in den Besitz des Staates zurückkehren würden, indem er dadurch in die Lage käme, das Defizit für das Verwaltungsjahr 1862 zu decken, zumal daran nicht zu zweifeln sei, daß durch eine neue Subskription auf diese zu begebenden Staatslose dieselben gut und rasch untergebracht werden dürften. Von welchem unendlichen Vorteile diese Operation zur Bedeckung des Defizites wäre, bedürfe wohl keines weitern Beweises, wenn man auf die gegenwärtigen Finanzbedrängnisse hinblickt und sich keine Täuschung darüber macht, daß es bei den gegenwärtigen Verhältnissen mehr als gewagt wäre, bei dem Reichsrate mit der Umlage von neuen Lasten oder Kontrahierung einer neuen Staatsschuld vorzutreten4.

Der zuerst um die Meinung befragte Staatsrat Ritter v. Holzgethan hat seine abgegebene Äußerung nachträglich in der Beilage formuliert und zur Aufnahme in das Protokoll abgegebenc . [Diese Beilage hat folgenden Wortlaut:]

Votant teile die Ansicht, daß die Nationalbank zunächst durch die Staatsverwaltung veranlaßt worden sei, die Notenemission unmäßig zu steigern, daß die dermal umlaufende Menge von 480 Millionen Gulden das Bedürfnis übersteige, daß eine Umlaufsmenge von ungefähr 300 Millionen sich als genügend darstelle, jedoch auch als für die Bedürfnisse des Verkehres erforderlich erscheine, von welcher Erklärung des Herrn Finanzministers er Akt nehme, sowie endlich, daß die Bank, wenn die Forderung derselben an den Staat in der runden Summe von 250 Millionen in Abrechnung gebracht wird, eine Deckung des Banknotenumlaufes besitze, wie sie wenige andere Banken aufzuweisen haben, daher ganz solvent sei. Er könne ferner nur damit übereinkommen, daß Staatsgüter und Obligationen keine eigentliche bankmäßige Deckung darstellen, daß die sogenannte Dritteldekkung von der neueren Wissenschaft vollständig verworfen sei, weshalb auch die in dieser Beziehung noch im Jahre 1858 erlassene Norm5 für die österreichische || S. 80 PDF || Nationalbank Folge einer schon antiquierten Anschauung gewesen sei, daß sich ferner die Ausgabe eines neuen Staatspapiergeldzeichens als unangemessen darstelle, ebenso daß die Errichtung mehrerer Zettelbanken unpassend wäre, sondern daß die diesfälligen Geschäfte in einer Bank zu konzentrieren seien, und daß in dieser Beziehung die schon bestehende lebensfähige Bank zu benützen, somit nur zu rehabilitieren sei. Die Anträge des Herrn Finanzministers lassen aber gegründete Bedenken über die Realisierung des Erfolges aufkommen. Die dermaligen Bankstatuten, deren Reform doch in mancher Beziehung als zweckmäßig erscheint, würden in ihrer gegenwärtigen Fassung auch in das neue Privilegium übergehen6. Andererseits soll der Staat in 20 Monatsraten die Schuld von 20 Millionen Gulden in Silber an die Bank abtragen7, es sei aber mit Rücksicht auf den so bedrängten Stand der Finanzen sehr zu bezweifeln, ob dieses Versprechen im Publikum als eine gesicherte Sache werde aufgenommen werden. Der Staat erhalte ferner die bei der Bank pfandweise deponierten 123 Millionen Gulden in Obligationen des Lottoanlehens vom Jahre 1860 zurück, hiedurch werde aber die Deckung der Bank vermindert, was bei der dermaligen Bankverfassung auf den auf das Vertrauen basierten Kurswert der Noten nicht fördernd einwirken kann. Auch bleiben die Staatsgüter der Bank überlassen, wiewohl die diesfällige Maßregel im Publikum nicht günstig beurteilt worden ist und noch wird, während es passend erschiene, eine Gelegenheit wahrzunehmen, diese Maßregel rückgängig zu machen. Der Votant glaube, daß es vielmehr angezeigt sei, über die Wiedergewinnung der 123 Millionen Gulden hinauszugehen und in durchgreifender Weise die Wiederherstellung einer geregelten Valuta in Behandlung zu nehmen, und hierzu biete die englische Bankakte vom Jahre 1844 ganz geeignete Anhaltspunkte. Nach dieser Akte ist ein Betrag von 14 Millionen Pfund Sterling, einer Schuld des Staates an die englische Bank, nicht zu decken, weil man aufgrund der Erfahrung von der Voraussetzung ausgeht, daß der gleiche Betrag in Noten nicht zur Einlösung gelange. Jede Notenemission über jenen Betrag müsse aber die Metalldeckung stets besitzen. Votant geht nun gleichfalls von der auf die Erfahrung und die obige Erklärung des Herrn Finanzministers über den Bedarf an Banknoten gestützten Voraussetzung aus, daß der Betrag von 250 Millionen Gulden in Noten unter jener Grenze stehe, mit welcher die Notwendigkeit der Metalldeckung zur Einlösung nahe liegt, daher die Gefahr für den Staat, nach Erschöpfung des Bankschatzes weiter selbst für Metalldeckung seiner Bankschuld vordenken zu müssen, sehr in die Ferne gerückt ist. Dieser ganze, der Schuld des Staates an die Bank gleichkommende Betrag sollte, so wie es der Herr Finanzminister für den Betrag von nur 100 Millionen Gulden anträgt, in eine Schuldverschreibung des Staates an die Bank zusammengefaßt werden und für diesen abgerundeten Betrag von 250 Millionen Gulden sollte von der Metalldeckung Umgang genommen werden. Über diesen Betrag aber sollte jede Note ohne weiteren Unterschied in der Höhe der Notenemission die volle Dekkung || S. 81 PDF || stets in dem Silberschatze der Bank haben. Jene Gesamtschuld von 250 Millionen Gulden könnte aus den dermaligen Teilbeträgen der Schuld in der Art zusammengestellt werden, daß sowohl was Rückzahlung als was Interessenzahlung anbelangt, etwa die schon bestehenden teilweisen Übereinkommen aufrecht blieben. Es würden hiernach z. B. die Raten zur Tilgung der Wiener Währungseinlösungsschuld, derzeit noch von 41 Millionen Gulden8, ferner die 2% Interessen für die Schuld von 99 Millionen9 auch fernerhin berichtiget, so wie [es] dem Staate frei vorbehalten bliebe, nach Maß seiner Kräfte auch sonstige Abschlagszahlungen zu leisten, für welche frei werdenden Beträge unter 250 Millionen Gulden, wenn nicht von der Staatsverwaltung die sich vorzubehaltende Reduktion dieser nicht metallisch zu deckenden Ziffer verfügt wird, die Bank eine Deckung mit bankmäßigen Effekten für die entsprechende Notenmenge nach deren Nominalbetrag zu beschaffen hätte. Andererseits wären nach und nach die 1 und 5 fl. Noten zurückzuziehen und käme die mindeste Note sohin mit 10 fl. öW. festzusetzen, da Votant die Überzeugung hat, daß solche kleinere Noten das Silber stets aus dem Lande drängen und den unter mancherlei Verhältnissen höchst notwendigen Silberstock der Zirkulation aufhebt. Die Kosten der Notenemission hätte ganz die Bank zu tragen. Durch jene Maßregel bekäme der Staat nicht bloß die 123 Millionen Gulden, sondern auch die 30 Millionen Gulden des englischen Silberanlehens vom Jahre 1859 und die Staatsgüter zu freier Verfügung zurück, die eigentliche Grundlage der Valuta würde in Silber statt großenteils in Papier bestehen, und die Bankverwaltung hätte selbst eine indirekte Nötigung zur Veräußerung der Effekten an Grundentlastungs- etc. Obligationen, nämlich um die volle Silberdeckung für den mutmaßlichen Banknotenumlauf über 250 Millionen und den dermaligen Barfonds von 99—100 Millionen Gulden zu besitzen. Aufgrund eines derartigen Übereinkommens, wobei obige Punktationen als Maximum der Gewährungen an die Bank zu dienen hätten, wäre erst eine Verlängerung des Privilegiums zu bewilligen, und damit käme eine Revision und neue Redigierung der Statuten in Absicht auf sonstige hier noch nicht berührte Punkte in Verbindung zu setzen. Und dieses neue Statut wäre sodann auch vor Ablauf des gegenwärtigen Privilegiums in Wirksamkeit zu setzen.

Der Finanzminister erwiderte hierauf, daß er auf die von der Vorstimme entwickelten Ansichten rücksichtlich Vorschläge nicht einzugehen vermöchte, sondern bei seiner hinsichtlich der Valutaregelung und Bankreform empfohlenen Behandlungsweise und den zur Erreichung der angestrebten Zwecke gemachten Vorschlägen umso mehr verbleiben müsse, als diese Grundzüge auf umfassenden und gründlichen Vorarbeiten basiert sind und hiebei auch dem allgemeinen Wunsche und den herrschenden Ansichten der Bevölkerung Rechnung getragen ist. Es sei sicherlich der allgemeine Drang, ja der sehnlichste Volkswunsch, daß vor allem die Valutafrage geregelt werde, und die Ansicht, daß zu diesem Ende zunächst die Nationalbank vom Staate möglichst unabhängig zu machen wäre und die Regierungsschuld || S. 82 PDF || von 255 Millionen an dieselbe ganz oder doch wenigstens zum Teile zurückgezahlt werde, eine so allgemeine, daß der Finanzminister vorzüglich auf dieses Moment bei seinen Anträgen bedacht sein mußte. Und gerade in diesem Punkte scheine zwischen ihm und der Vorstimme der Unterschied zu liegen, daß, während er dahin trachtet, der Bank die Bankfähigkeit wiederzugeben, Staatsrat v. Holzgethan die ganze Schuld von 255 Millionen als permanente Schuld erklärt wissen will und diesen ganzen Betrag metallisch unbedeckt lassen würde.

d Bei dem Antrage des Staatsrates v. Holzgethan ist die Lebensfähigkeit und Rentabilität der Bank ganz außer Auge gelassen, ja ganz übersehen worden. Es ist ganz unbedacht geblieben, mit welchen Mitteln die Bank ihren jetzigen Notenbelauf von 480 Millionen auf 300 oder 255 Millionen herabbringen sollte. Durch Verkauf ihrer Effekten können höchstens 50 bis 60 Millionen einfließen, hiernach blieben 420 bis 430. Hievon wären metallisch bedeckt 130 Millionen. Sonach blieben unbedeckt 300 Millionen; von den 300 Millionen bliebe der Staat dauernd schuldig 255 Millionen, so hätte die Bank bloß 45 Millionen, mit welchen sie rentable Geschäfte machen könnte, denn die mit 130 Millionen Silberschatz bedeckten 130 Millionen Banknoten bringen bei der Kostspieligkeit des Silberkapitals, welches gebunden bleibt, keinen Banknutzen. Nun beträgt aber schon derzeit das Escompte- und Lombardgeschäft der Bank 120—130 Millionen, sie müßte also ihre rentablen Geschäfte um 70—80 Millionen reduzieren und vom Nutzen aus 45 Millionen unbedeckten Noten Bankgeschäfte machen. Das Unpraktische und Unausführbare, ja die Unmöglichkeit des Bestandes des Instituts und die Benachteiligung der Industrie liegen auf der Hand. Die Bank hat ja nur von jener Notenemission einen Nutzen, welche ohne gleichkommende Metallbedeckung stattfindet. Die Hinausgabe von Noten, deren jede mit dem gleichen Metallwert bedeckt ist, gewährt keinen Nutzen, indem der Nutzen der Hinausgabe (in Escompte und Lombard) durch die Zinsen des Metallanschaffungskapitals verschlungen würde. Vollends unerklärlich ist es aber, wie bei dem Plane des Staatsrates Holzgethan die Valuta gebessert werden soll, indem er im Wesen an der Stelle der bisherigen Dekkung der 255 Millionen Noten einfach deren Nichtbedeckung substituiert, er will nämlich die 3 Millionen Pfund 1859—Obligationen, die 123 [Millionen] 1860—Lose, die Staatsgüter, welche sämtlich den Noten zur Bedeckung dienten, der Bank wegnehmen und eine permanente unbedeckte Regierungsschuld von 255 Millionen kreieren, und dadurch sollen die Banknoten an Kredit und Wert gewinnen. Die Erreichung des Zweckes der Valutaherstellung durch dieses Mittel ist nicht wohl begreiflich. Die von ihm bezielte Effektenveräußerung und Notenverminderung liegt ebenso in meinem wie in seinem Plane. Übrigens schwebt meiner Anschauung die Restringierung einer übermäßigen Notenausgabe in den statutenmäßigen Geschäften der Bank ganz deutlich vor, und es muß die Notenemission einerseits gegen das zugunsten der Staatsschuld eingerissene Übermaß, anderseits aber auch gegen einer allzugroßen Large der Bank in ihrem Escompte- und Lombardgeschäfte gesichert und beschränkt werden, und in letzterer Hinsicht behalte ich die entsprechenden Maßregeln bei der Revision der Statuten vor, worüber ich einen abgesonderten Vortrag halten werdee .

|| S. 83 PDF || Ein zweites wichtiges Moment des ministeriellen Projektes sei die Wiedergewinnung der verpfändeten 123 Millionen und die Benützung derselben zur Bedekkung des Defizites, worin v. Holzgethan ebenfalls abweiche, indem er über diese Errungenschaft hinausgehen und die Wiederherstellung der Valuta mit Nachahmung der englischen Bankakte vom Jahre 1844 in Behandlung nehmen würde, was aber nach dem Dafürhalten des Finanzministers spezifisch für England gilt, in Österreich jedoch nicht praktikabel sei, wobei auch nicht zu vergessen ist, daß bei der englischen Bank großartige Depositen vorhanden sind, die einen Hauptstock der Bedeckung bilden, während die österreichische Nationalbank keine Depositen aufzuweisen vermag.

Der Staatsrat Freiherr v. Geringer findet die Absicht der Finanzverwaltung, die Bankregelung auf dem Wege des Übereinkommens durchzuführen, sehr löblich und diesen Weg mit Rücksicht auf die obwaltenden Verhältnisse am meisten zusagend. Was den Gegenstand des Übereinkommens selbst betrifft, so glaubt Votant ebenfalls, den von dem Finanzminister beobachteten Gang nur billigen zu können, und nachdem die Vorlage nur die Grundzüge enthält und die einzelnen Punkte sich bei der eigentlichen Verhandlung erst klären werden, so würde er kein Bedenken nehmen, den ministeriellen Vorschlägen im allgemeinen beizustimmen. Ebenso glaubte der Staatsratspräsident sich für die Propositionen des Finanzministers aussprechen zu sollen. Der Staatsminister , von der Ansicht ausgehend, daß er den vorliegenden Gegenstand hier nur in der Richtung zu erwägen habe, ob der von dem Finanzminister eingeschlagene Weg und seine Anträge dem Interesse der Regierung zusagen und dabei überhaupt die Erreichung von Vorteilen für den Staat angestrebt werde, ging die einzelnen Positionen des Entwurfes durch und sprach die Meinung aus, daß, nachdem die Modalitäten alle derart zu sein scheinen, daß der Staat mit einem solchen Übereinkommen nicht fehl gehen können, er nur dem Finanzminister beizustimmen vermag. Der Minister Graf Nádasdy , im allgemeinen mit dem Finanzminister einverstanden, wünschte nur, daß in ediesem Konferenzprotokollef am geeigneten Platze die Klausel aufzunehmen wäre, daß die ungarischen, kroatischen und siebenbürgischen Staatsgüter der Bank fwohl als Pfand belassen werden müssen, daß jedoch deren tatsächliche Veräußerung möglichst zu verschieben wäreg . Dieser Meinung schlossen sich der Minister des Äußern und Minister Graf Esterházy an. Hierüber bemerkte der Finanzminister , daß die Verwendung der der Bank zur Sicherstellung und Abzahlung der Staatsschuld überantworteten Staatsgüter im Sinne des Übereinkommens vom 18. Oktober 1855 10 ein erworbenes Recht der Bank sei, welches weder durch das Diplom vom 20. Oktober 1860 noch durch das Ah. Patent vom 26. Februar 1861 verlorengehe11, und daß die gewünschte Klausel übrigens || S. 84 PDF || nur die Folge hätte, daß dann die Böhmen usw. dasselbe verlangen würden. Der Polizeiminister, der Kriegsminister, der Handelsminister und der Minister Ritter v. Lasser waren auch mit dem Finanzminister einverstanden, nur drückte v. Lasser den Wunsch aus, daß die an die Bank zurückzahlenden 20 Millionen ausdrücklich zur Vermehrung des Silberschatzes zu widmen wären, indem dieses einen besseren Eindruck auf das Publikum machen würde.

Dieser Abstimmung gemäß haben sich sämtliche Mitglieder des Ministerrates mit den Anträgen des Finanzministers im allgemeinen einverstanden erklärt12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 15. Dezember 1861. Empfangen 17. Dezember 1861. Erzherzog Rainer.