Nr. 480 Ministerkonferenz, Wien, 16. Dezember 1858 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 16. 12.), gesehen Bach 17. 12., Thun 18. 12., Toggenburg, Bruck, Nádasdy 19. 12.; abw.abwesend Kempen, Kellner.
MRZ. – KZ. 5122 –
Protokoll II der zu Wien am 16. Dezember 1858 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Resultat der Prüfung der Konkurspläne für die Erweiterung der Stadt Wien
Der Minister des Inneren referierte über das Resultat der Prüfung der Konkurspläne für die Erweiterung der Stadt Wien1.
Bei der Konkursausschreibung wurden für die drei als die besten anerkannten Pläne drei Preise à 2000, 1000 und 500 Dukaten bestimmt.
Die zur Prüfung der eingelangten 85 Pläne niedergesetzte Kommission hat nach wiederholter gründlicher Beratung einstimmig die Elaborate Nr. 55, 59 und 66, zwar nicht als dem Programm vollkommen entsprechend, aber doch als die besten anerkannt und bei dem Umstande, daß sie keinem derselben den Vorrang einzuräumen oder eine Reihung derselben vorzunehmen vermöchte, sich dafür ausgesprochen, daß die Gesamtsumme der drei Ah. festgesetzten Preise per 3500 Dukaten unter die Verfasser der genannten drei Pläne zu gleichen Teilen verteilt werden möge.
Der Minister des Inneren glaubte diesen Antrag unterstützen zu sollen, weil er insofern wenigstens den bei der Konkursausschreibung festgesetzten Bedingungen entspricht, als darin überhaupt die Erteilung von Preisen für die drei besten Pläne zugesichert, die Regierung hiebei an das Urteil der eigens zu diesem Zwecke niedergesetzten Kommission von Fachverständigen gewiesen und es nicht ihre Sache ist, über die von dieser Kommission als unmöglich erklärte Reihung der drei vorzüglichsten Pläne untereinander selbst ein Urteil abzugeben. Außerdem würde nichts anderes erübrigen, als eine neue Kommission zur Prüfung einzusetzen, was sich jedoch aus mehrfachen Rücksichten als unzulässig darstellt, indem die Regierung hiermit die von ihr selbst ernannte erste Kommission desavouieren und von der zweiten vielleicht kein anderes Resultat als das der ersten erlangen würde. Die Verhandlung erhält mit der Zuerkennung der Preise in der beantragten Art den erwünschten und billigen Abschluß; der Regierung aber bleibt die Wahl unter den eingereichten Plänen zur wirklichen Ausführung vollkommen frei. Der Handelsminister teilte vollkommen die Ansicht des Ministers des Inneren. Auch ihm scheint die Einholung eines Superparere nicht statthaft zu sein; eine Verlosung der drei Preise unter den drei Auserwählten wäre gegen das Programm, auch handelt es sich || S. 167 PDF || bei der Reihung nicht sowohl um eine Geld- als um eine Ehrensache; von der Regierung aber kann eine Terna nicht gemacht werden, weil es hier nicht auf einem administrativen Akt, sondern lediglich auf ein Kunsturteil ankommt, das nur Kunstverständigen zusteht. Hiernach haben sich die übrigen Stimmen der Konferenz dem Antrage angeschlossen, aobgleich der t. Gefertigte doch auch den Antrag der Kommission nicht dem Programm gemäß findet und dem Publikum die volle Gleichstellung dreier Arbeiten von Sachkundigen nicht ganz erklärlich sein wird.a
Weiters wurden mehrere Akzessite beantragt, und zwar: für den Plan Nr. 32 2000 fr. ö. W., für den Plan Nr. 85, als einen der gelungensten, welcher jedoch, als einem der Preisrichter, Sektionsrat Löhr, angehörig, von der Bewerbung um die Preise ausgeschlossen war, die Bezeigung der Ah. Wohlgefallens und 2000 fr. ö. W., für den Plan Nr. 84 1500 fr., für den Sektionsrat Streffleur wegen seiner verdienstlichen Bemühungen das Ah. Wohlgefallen und 1500 fr. ö. W., für den Plan Nr. 52 500 fr. ö. W., für den Plan Nr. 70 500 fr. ö. W., für den städtischen Bauingenieur Melnitzky endlich ebenfalls eine Remuneration von 500 fr. ö. W., da sämtliche Verfasser dieser Pläne oder sonstige Mitarbeiter sich durch gediegene Elaborate oder mühevolle Verwendung hervorgetan und zum Teil nicht unbedeutende Auslagen gehabt haben.
In der Hauptsache war die Konferenz auch mit diesen Anträgen einverstanden. Auf die Bemerkung des Handelsministers jedoch, daß die Akzessite mit 2000 fr. fast den dritten Preis von 500 Dukaten erreichen, es daher angemessen erscheine, zwischen diesem und jenen eine größere Abstufung eintreten zu lassen, schlug der Finanzminister vor, die Akzessite ebenfalls in Dukaten, und zwar jene von 2000 fr. mit 400 Dukaten, jene von 1500 fr. mit 300 Dukaten, jene von 500 fr. mit 150 Dukaten zu erfolgen, was auch allseitig angenommen wurde.
Hiernach wird der Minister des Inneren den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten2.
II. Kaiserliche Verordnung betreffend die Grundentlastungsentschädigung geistlicher Güter in Siebenbürgen
Der Minister des Inneren referierte den Entwurf einer kaiserlichen Verordnung über die Modalitäten, unter welchen die Bestimmungen des Ah. Patents vom 1. Jänner 1856 über die Urbarial- und Zehntenentschädigung auf die geistlichen Güter in Siebenbürgen3 anzuwenden wären.
Im wesentlichen ist der mit den einschlägigen Ministerien vereinbarte Entwurf nach dem Muster der kaiserlichen Verordnung vom 1. Jänner 1858 für Ungern, Kroatien etc.4 ausgearbeitet und diese darin unter gleichzeitiger Ausdehnung auf die Zehnten bezogen worden.
Eine besondere Verfügung erforderten noch die Zehntenverhältnisse der Geistlichen Augsburger Konfession, welche nach dem Antrage des Kultusministers im Entwurfe durch || S. 168 PDF || den Beisatz berücksichtigt wurden, daß die Schuldverschreibungen für die Kapitalentschädigung der Zehntenbezüge der unter dem evangelischen Konsistorium Augsburger Konfession stehenden Geistlichen in der Gesamtsumme auf den Namen der betreffenden Superintendentur zu lauten haben, von welcher die Zuwendung der gebührenden Anteile der Rente an die einzelnen Pfründner auszugehen haben werde.
Die Konferenz fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern – der Justizminister in der Voraussetzung, daß die einzelnen Pfründen Augsburger Konfession gegen willkürliche Verteilung der Renten von Seite der Superintendenturen gesichert sind5.
Wien, am 16. Dezember 1858. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, am 21. Dezember 1858.