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Nr. 161 Ministerkonferenz, Wien, 17. September 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 17. 9.), K. Krauß, Baumgartner 19. 9.; abw. Bach, Thun.

MRZ. – KZ. 3904 –

Protokoll der zu Wien am 17. September 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein. Der Justizminister referierte über eine Meinungsdifferenz zwischen dem Justiz- und dem Finanzministerium in Ansehung der Pensionsbehandlung:

I. Pensionsbehandlung des Adjunkten AIexander Ritter v. Bensa

Des disponiblen Registraturadjunkten der obersten Justizstelle Alexander Ritter v. Bensa, für welchen das Justizministerium in seinem Vortrage vom || S. 334 PDF || 28. August 1853, KZ. 3631, MCZ. 2937, gegen den Einspruch des Finanzministeriums in Rücksicht auf die 35jährige Dienstleistung des Bittstellers und die ihm obliegende Sorge für zwei Söhne auf die Bewilligung von zwei Dritteln des letzten Aktivitätsgehalts per 1200 fr., also einer Pension von 800 fr., anträgt. Der Finanzminister erklärte zwar die Einsprache für in den bestehenden Normen begründet, ohne übrigens der Ah. Gnade für den Bittsteller entgegentreten zu können oder zu wollen, wornach auch der tg. gefertigte Vorsitzende dem Gnadenantrage des Justizministers beitrat1.

II. Pensionsbehandlung des Appellationsrates Joseph Strobel

Des disponiblen Appellationsrates in Klagenfurt Joseph Strobel, für welchen nach einer 38jährigen Dienstleistung das Justizministerium gegen das Einraten des Finanzministeriums statt der normalmäßigen Hälfte zwei Drittel des letzten Aktivitätsgehalts von 2000 fr. als Pension in Anspruch nimmt (Vortrag vom 26. August 1853, KZ. 3608, MCZ. 2919). Nachdem für Strobel weder eine ausgezeichnete Dienstleistung noch besondere Bedürftigkeit geltend gemacht wird, um den Antrag auf eine günstigere als die normalmäßige Behandlung zu rechtfertigen, so glaubte der Finanzminister, dem Einraten des Justizministers auf diese Begünstigung nicht beitreten zu können, und auch der vorsitzende Minister des Äußern schloß sich der Meinung des Finanzministers an2.

III. Begnadigungsgesuche für die politischen Verbrecher Paul Kulin und Anton v. Hunkár

Der Justizminister referierte über das Begnadigungsgesuch für den:

1. Als Beisitzer eines revolutionären Standgerichts wegen Mitwirkung bei der Verurteilung eines Menschen zum Tode, welches Urteil auch vollstreckt wurde, selbst zur Todesstrafe kondemnierten, sohin aber zu zweijähriger Festungsstrafe begnadigten Grundbesitzers Paul Kulin, mit dem einstimmig angenommenen Antrage auf die Abweisung, nachdem demselben ohnehin eine sehr gnädige Behandlung zuteil geworden ist3;

2. Anton v. Hunkár. Derselbe wurde wegen hervorragender Tätigkeit als Obergespan und Regierungs­kommissär zugunsten der ungrischen Revolution unterm 7. Oktober 1851 [sic!] im Rechtswege zum Tode, im Gnadenwege zu vierjährigem Festungsarreste verurteilt und ein von ihm im vorigen Jahre eingebrachtes Begnadigungsgesuch mit Ah. E. vom 17. Mai [sic!] 1852 abgewiesen4. Das III. Armeekommando hat sich in Berücksichtigung der für Hunkár sprechenden Milderungsgründe: seines früheren ehrenvollen Charakters, seiner Dienste bei der Insurrektion im Jahre 1809, wo er sieben Blessuren erhielt und dafür mit dem Leopoldorden ausgezeichnet wurde, seines hohen Alters von 71 Jahren und seiner körperlichen Gebrechlichkeit, endlich des Umstandes, || S. 335 PDF || daß er von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Stephan5 zur Annahme der Obergespansstelle gezwungen, gewisser­maßen unfreiwillig zur Teilnahme an den späteren Ereignissen bewogen worden ist und sich freiwillig zur Untersuchung gestellt hat, zur Vorlegung seines gegenwärtigen Begnadigungsgesuches gut bestimmt gefunden, und auch der Justizminister würde glauben, daß es wenigstens der Ag. Entscheidung Sr. Majestät unterzogen werden dürfte. Nachdem jedoch der Festungskommandant von Komorn, wo Hunkár in der Strafe sich befindet, ihn als einen verschmitzten Menschen schildert, der früher den Vorsprecher der übrigen Arrestanten machte, seine frühere revolutionäre Gesinnung nicht geändert hat und seinen Groll gegenwärtig unter der Larve eines ruhigen und unterwürfigen Betragens zu verbergen weiß, so erklärten die beiden anderen Votanten der Konferenz den Bittsteller einer Berücksichtigung nicht für würdig und beantragten die Zurückweisung seines Gesuches.

IV. K. k. Ratstitel für die Rechnungsdepartementsvorsteher Alois Sterzinger v. Streitfeld und Johann Röchel

Die böhmische Finanzlandesdirektion verwendet sich für die beiden Vorsteher der Rechnungsdepartements, a) der indirekten Besteuerung: Alois Sterzinger v. Streitfeld und b) der direkten Besteuerung: Johann Röchel, um die Ag. Verleihung des k. k. Ratstitels. Da die meisten Beamten gleicher Kategorie in anderen, selbst kleineren Kronländern bereits dieser Auszeichnung teilhaftig geworden sind und die hier in Rede Stehenden dieselbe mit Rücksicht auf ihre Fähigkeiten und Verwendung verdienen, so beabsichtigt der Finanzminister, dieses Einschreiten Sr. Majestät fürwörtlich zu unterlegen, womit auch die beiden Minister der Justiz und des Äußern einverstanden waren6.

V. Verdienstkreuz für den Oberhutmann Ignaz Schreiber

Erhielt der Finanzminister die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Ag. Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone an den Oberhutmann7 Ignaz Schreiber, weIcher 53 Jahre beim Bergbau gedient und sich bei mehreren Gelegenheiten durch besondere Leistungen hervorgetan hat8.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Olmütz, den 23. September 1853.