Nr. 443 Ministerrat, Wien, 17. Jänner 1851 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend: Schmerling, Thinnfeld
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg [Datum abgeschnitten]), Krauß 22. 1., Bach 22. 1., Thun, Csorich, Kulmer 20. 1.; anw.anwesend Schmerling, Thinnfeld; abw.abwesend Stadion.
MRZ. – KZ. 249 –
- I. Statuten des Franz-Joseph-Ordens
- II. Bericht aus Paris
- III. Todesurteile
- IV. Gerichtsorganisation im Debreczin-Großwardeiner und Eperies-Kaschauer Distrikte
- V. Verbot der Pulverausfuhr aus Ragusa für Ali Pascha
- VI. Anhaltung zweier Emissäre der Krainaer Aufständischen
- VII. Neapolitanisch-römische Werbdepots in Tirol
- VIII. Behandlung des Bischofs Vinzenz Jekelfalussy
- IX. Neue Kupferscheidemünzen
- X. Truppendislozierung des Armeekorps in Böhmen
- XI. Schwemmprivilegium für Johann Adolf Fürst zu Schwarzenberg
Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 17. Jänner 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Statuten des Franz-Joseph-Ordens
Der Ministerpräsident legte die von ihm einverständlich mit dem Minister des Inneren entworfenen erweiterten Statuten des Franz-Joseph-Ordens nach erfolgter Ah. Genehmigung zur sofort auch vorgenommenen Unterfertigung sämtlicher Minister vor1 und las
II. Bericht aus Paris
die neusten Berichte aus Paris in betreff der teilweisen Änderung des dortigen Ministeriums und der Entfernung des Generals Changarnier von dem vereinten Oberkommando über die Armee und Nationalgarde daselbst2.
III. Todesurteile
Der Justizminister referierte über nachstehende Todesurteile: a) wider Lukas Kabesán wegen Mordes, b) wider Daniel Schmidt wegen Gattenmordes – bei beiden mit dem Antrage, daß dem Gesetze sein Lauf zu lassen wäre.
Der Ministerrat fand dagegen nichts zu erinnern3; der Finanzminister war beim Vortrage dieser beiden Todesurteile nicht anwesend.
c) wider Atyim Todornez wegen Tötung, d) wider Johann Domik wegen Mordes, e) wider Elisabeth Toth wegen Brandlegung, und f ) wider Michael Pavlicsko und Joseph Lapsánszky wegen Raubes und Mordes, sämtlich mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe nach dem Einraten des Obersten Gerichtshofes – wogegen von keiner Seite etwas erinnert wurde4.
IV. Gerichtsorganisation im Debreczin-Großwardeiner und Eperies-Kaschauer Distrikte
referierte derselbe Minister über die Gerichtsorganisation im Debrecziner und Eperieser Disktrikte (Großwardeiner und Kaschauer Regierungsbezirks)5.
Im Debrecziner Distrikte mit dem Sitze des Oberlandesgerichts in Debreczin werden sechs Landesgerichte, und zwar vier erster Klasse zu Debreczin, Großwardein, Arad und Sathmar, dann zwei zweiter Klasse zu Nagy-Kálló und Gyula, dann 14 Bezirksgerichte erster, 35 zweiter Klasse beantragt.
[Der] Personal- und Besoldungsstand ist wie bei den drei andern ungrischen Gerichtsdistrikten gehalten, und nur für Debreczin [ist] eine etwas größere Anzahl von Räten und Assessoren angetragen.
Der Totalaufwand ergibt sich dafür für das erste Jahre (mit Inbegriff der bedeutenden Baukosten) mit etwas über 800.000 fr.
Für den Eperieser Distrikt mit dem Sitze des Oberlandesgerichts zu Eperies werden in Rücksicht auf die physische Beschaffenheit des Landesteiles, den es betrifft, verhältnismäßig etwas mehr Gerichte, nämlich acht Landesgerichte, darunter aber nur drei erster Klasse, zu Eperies, Kaschau und Leutschau, dann fünf Landesgerichte zweiter Klasse zu Rima-Szombat, Ungvár, Sziget, Újhely und Beregszász, endlich 18 Bezirksgerichte erster und 39 zweiter Klasse mit einem Gesamtaufwande von etwas mehr als 900.000 fr. fürs erste Jahr (wegen des darunter begriffenen bedeutenden Baufonds) in Antrag gebracht.
Der Ministerrat war mit diesen Anträgen einverstanden6.
V. Verbot der Pulverausfuhr aus Ragusa für Ali Pascha
Der Minister des Inneren teilte mit die Anzeige des provisorischen Landeschefs von Dalmatien: daß Omer Pascha a) um das Verbot der Ausfuhr einer von Ali Pascha für die Insurgenten bestellten Quantität Pulver in Ragusa, dann b) um freien Durchzug für einen Teil seiner Truppen über österreichisches Gebiet angesucht habe, worauf ihm von Seite des Landeschefs erwidert worden, daß der Gewährung der Bitte ad a) die bestehenden Vorschriften zuvorkommen, von einem Truppendurchzuge ad b) dagegen keine Rede sein könne.
Zur sichereren Aufrechthaltung dieser abschlägigen Antwort wird die Verstärkung der k. k. Truppenmacht in der Gegend, die es betrifft, um zwei Kompanien in Anspruch genommen.
Der Minister des Inneren fand die auf jenes Begehren erteilte Antwort vollkommen angemessen, wird aber nicht unterlassen, hierwegen sowohl dem Ministerium des Äußern als auch dem Kriegsministerium (an welches bereits General Mamula um Truppenverstärkung geschrieben hat) die schriftliche Mitteilung zu machen7.
VI. Anhaltung zweier Emissäre der Krainaer Aufständischen
Nach einer weiteren Anzeige aus Dalmatien sind zwei Emissäre der türkischen Insurgenten in der Kraina, bestimmt, einen Aufruf zum Widerstande gegen die Reformen der Regierung im Lande zu verbreiten, in einem christlichen Kloster angehalten und aus Furcht vor der Rache der Aufständischen im Falle der Entdeckung an die k. k. Prätur in Imoschi ausgeliefert, von dieser angenommen und nach Sebenico abgeführt worden.
Es ist der Antrag, dieselben bis zu Beendigung der Unruhen in den benachbarten türkischen Landen einstweilen auf k. k. österreichischem Gebiete zu belassen und weder an Omer Pascha noch nach Konstantinopel abzuliefern, welchem Antrage sowohl vom Minister des Inneren als jenem des Äußern und den übrigen beigestimmt wurde8.
VII. Neapolitanisch-römische Werbdepots in Tirol
Der Statthalter in Tirol hat angezeigt, welche Verfügungen er in betreff der von der neapolitanischen sowohl als von der römischen Regierung in Tirol etablierten Werbedepots für Schweizertruppen getroffen hat9.
Nach denselben dürfen österreichische Untertanen bei diesen Werbungen nicht angenommen, die fremden Angeworbenen nur in kleinen Abteilung à 20 Mann transportiert und es müssen die Fremden, welche bei der Werbung nicht angenommen worden sind, den politischen Landesbehörden zur ordnungsmäßigen Fremdenbehandlung übergeben werden.
Der Minister des Inneren erklärte diese getroffenen Verfügungen für vollkommen angemessen und gedenkt sie mit dem vom Ministerpräsidenten beantragten Zusatze zu genehmigen, daß der Statthalter das Benehmen der fremden Werbsoffiziere zu überwachen und etwaige Ausschreitungen hintanzuhalten habe10.
VIII. Behandlung des Bischofs Vinzenz Jekelfalussy
referierte der Minister des Inneren über die einstweilige Versorgung des ehemaligen Zipser Bischofs Jekelfalussy11.
Wie aus früheren Vorträgen bekannt, ist dessen im Dezember 1848 stattgefundene Ernennung zum Bischof in der Zips im Jahre 1849 wegen dessen, obwohl nur ganz unbedeutender und durch seine Zwangslage entschuldigter Teilnahme an der ungrischen Empörung zurückgenommen worden. Verurteilt ward er hierwegen nicht, und es ist schon früher in thesi der Antrag zu seiner Unterstützung gemacht und nur die Bestimmung des Betrags dem Einlangen der näheren Erhebungen über seine frühern Verhältnisse vorbehalten worden. Diese liegen nun vor und weisen aus, daß das Bistum Zips mit einem Ertrage von 20.000 fr. angenommen wird, und daß Jekelfalussy vor seiner Ernennung zum Bischof als Graner Domherr zwischen 4–6000 fr. jährlich, endlich als Statthaltereirat 2000 fr., zusammen also zwischen 6–8000 fr. jährliche Einkünfte bezogen hat; daß er überdies das Bistum wirklich angetreten, die Präkonisierungstaxen und andere damit verbundene Vorauslagen bestritten, zu diesem Ende bedeutende Schulden gemacht hat und gegenwärtig, seit fast zwei Jahren aller Subsistenzmittel beraubt, in der drückendsten Lage sich befindet.|| S. 198 PDF ||
Gestützt auf diese Daten und auf die sonst anerkannte Ehrenhaftigkeit und Fähigkeit des Mannes, gedächte der Minister des Inneren zu beantragen, daß er den wegen ihrer Teilnahme an der ungrischen Revolution wirklich verurteilten Bischöfen Lonovics, Rudnyánszky, Bémer und Lemény, von denen die zwei ersten 4000 fr.,12 die beiden letztern 2000 fr.13 Pension samt den Interkalarien erhielten, wenigstens gleich behandelt und bis zu seiner einstigen Wiederanstellung mit einer Pension von 4000 fr. beteilt und ihm der Bezug der Bistumseinkünfte vom Tage seiner Ernennung bis zu deren Widerrufung zugestanden werden möchte.
Der Ministerrat erklärte sich hiermit einverstanden, der Kultusminister übrigens mit der Bemerkung, daß seines Erachtens zwischen Jekelfalussy und den obgenannten vier Bischöfen eine Parallele zu ziehen nicht angehen dürfte, weil diese früher schon wirkliche Bischöfe waren, die Introduzierung Jekelfalussys aber eigentlich ein ungesetzlicher Akt war14.
IX. Neue Kupferscheidemünzen
Der Finanzminister , schon längst von der Notwendigkeit überzeugt, unsere Kupferscheidemünze nach einem geringeren Fuße auszuprägen, hat nunmehr in der von Seite der russischen Regierung in dieser Beziehung getroffenen Maßregel den willkommenen Anlaß gefunden, mit dem lange gehegten Projekte hervorzutreten. Die russische Regierung, welche früher aus einem Zentner Kupfer 80 fr. Scheidemünzen schlug, prägt gegenwärtig 168 fr. 35 Kreuzer davon aus; der Finanzminister erachtete daher, daß nach dem Einraten der Sachverständigen bei uns aus dem Zentner Kupfer, woraus bisher 106 fr. 40 Kreuzer Scheidemünzen geprägt wurden, von nun an 170 fr. 40 Kreuzer in neuen Stücken à 3, 2 und 1 Kreuzer in der Größe des Gulden Zwanziger- und Zehnerstückes, dann 1/2 und 1/4 Kreuzerstücken gegen Einziehung der itzt kursierenden ausgeprägt werden mögen.
Die Muster wurden vorgewiesen, und wird der Finanzminister über erfolgte Beistimmung des Ministerrates hierwegen Vortrag an Se. Majestät erstatten und die weiteren Vorbereitungen treffen15.
X. Truppendislozierung des Armeekorps in Böhmen
Der Kriegsminister brachte zur Kenntnis des Ministerrates die von Sr. Majestät Ah. angeordneten Dislokationen der bisher an den Grenzen Böhmens versammelt gewesenen Truppen16, was den Ministern Baron Krauß und Kulmer Anlaß zur Äußerung des Wunsches gab, daß von den gegen die italienische Grenze disponierten Truppen ein Teil nach || S. 199 PDF || Kroatien (Agram und Warasdin) verlegt awie auch der Truppenstand in Dalmatien verstärkta werden möchte, da die bloße Besetzung mit Grenztruppen in politischer Hinsicht nicht entspricht; bwofür der Kriegsminister es übernommen hat, bei Sr. Majestät diese Vorstellung zu machenb .17
XI. Schwemmprivilegium für Johann Adolf Fürst zu Schwarzenberg
Dem vom Minister der Landeskultur beabsichtigten Antrage bei Sr. Majestät auf Verlängerung des Holzschwemmprivilegiums des Fürsten Adolf Schwarzenberg samt dem Rechte der Verschiffung des Holzes auf eigenen Schiffen in der Donau ward allseitig beigestimmt, wobei nur der tg. Gefertigte sich des Votums enthielt18.