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Nr. 412 Ministerrat, Wien, 31. Oktober 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 1. 11.), Krauß 3. 11., Bach 6. 11., Schmerling 3. 11., Bruck, Thinnfeld 3. 11., Thun, Csorich, Kulmer; abw. Stadion.

MRZ. 4446 – KZ. 3943 –

Protokoll der am 31. Oktober 1850 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg. Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun brachte zu Anfange der Sitzung mehrere Auszeichnungen in Antrag, und zwar:

I. Auszeichnung für Johann Mayer

für den lange und mit sehr gutem Erfolge dienenden, von allen weltlichen und geistlichen Behörden sehr gelobten und empfohlenen Schullehrer in Schemnitz Johann Mayer das silberne Verdienstkreuz1;

II. Auszeichnung für Johann Bludaumüller

für den 81 Jahre alten und seit 63 Jahren mit Auszeichnung dienenden Schullehrer in Böhmen Johann Bludaumüller gleichfalls das silberne Verdienstkreuz2;

III. Auszeichnung für Michael Grünes

für den Türsteher Michael Grünes, welcher bereits 45 Jahre zur vollen Zufriedenheit seiner Vorgesetzten dient, auch das silberne Verdienstkreuz3;

IV. Orden für Andreas Meschutar

für den Ministerialrat und geistlichen Referenten Meschutar, der bereits seit dem Jahre 1835 Hofrat ist und in der ihm zugewiesenen, sehr beschäftigten Abteilung ausgezeichnete Dienste leistet, das Ritterkreuz des St. Stephansordens mit Nachsicht der Taxen4;

V. Ministerialratstitel für Wilhelm Edler v. Well

für den Sektionsrat Wilhelm Edlen v. Well, welcher im Ministerium des Unterrichtes ausgezeichnete Dienste leistet, den Titel eines Ministerialrates5; endlich

VI. Orden für Enigi Calamai

für den Professor Calamai in Florenz das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens, für diesen aus folgender Veranlassung: als der hiesige Professor Hyrtl eine wissenschaftliche Reise in Italien machte und auch das naturhistorische Museum zu Florenz besuchte, fand er da Gelegenheit, eine anatomische plastische Darstellung in Wachs des elektrischen Rochen (Torpedo Galvani), von der Meisterhand des Professors Calamai ausgeführt, zu bewundern. Kaum hat dieser Professor das Gefallen eines österreichischen Professors an seinem Werke in Erfahrung gebracht, als er ein zweites Exemplar dieser plastischen Darstellung verfertigte und es dem k. k. österreichischen Museum verehrte. Dieses wertvolle Geschenk ist der Grund des obigen Antrages.

Gegen diese Anträge des Ministers Grafen Thun ergab sich keine Erinnerung6.

VII. Lombardisch-venezianisches Anlehen

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß eröffnete hierauf, er habe gestern zwei telegraphische Depeschen das lombardisch-venezianische Anlehen betreffend erhalten7.

Aus diesen von ihm vorgelesenen telegraphischen Depeschen geht im wesentlichen hervor, die Kommission hoffe die nötigen Fonds für das Anlehen aufzubringen, falls adie Obligationen nicht auf den Monte Lombardo Veneto zu lauten haben und der Charakter des Anlehens als ein Provinzialanlehen erscheinea .8

Freiherr v. Krauß bemerkte, daß die auch hier hervorgehende Tendenz bder österreichischen Regierung, freiwillig kein Anleihen machenb zu wollen, insofern ein Bedenken erregen könnte, als ob der österreichische Kredit plus des Kredits des lombardisch-venezianischen Königreiches weniger wert wäre als der letztere allein. Wenn indessen das Anlehen in der in den Depeschen angegebenen Art ausgeführt wird, so fände es der Finanzminister nicht anstößig, csofern dadurch die Zwangsumlage gänzlich vermieden würde; denn die Ratifikation wird vorbehalten und die Bedingung, daß die Grundsteuer für das Anleihen haftet, ist schon in der ursprünglichen Ausschreibungc enthalten. Übrigens wäre ausdrücklich auszusprechen, daß es für das Land günstig sei, weil die 8 % nicht jetzt zu zahlen sind, sondern erst in einer Reihe von 25–27 Jahren zu entrichten kommen.

Jene, welche schon subskribierten, haben Anspruch auf Obligationen des Monte, und diesen wäre in Ansehung der Obligationen die Wahl zu lassen; aber auch die anderen Obligationen wären in die Hauptsumme des Anlehens einzubeziehen und ihnen alle Erleichterungen und Begünstigungen der anderen zuzusprechen.|| S. 34 PDF ||

Der Finanzminister glaubt zwar nicht, daß etwas zustande kommen werde, würde es aber nicht für angemessen halten, diesem Versuche hindernd in den Weg zu treten, dohne jedoch die eingeleiteten Maßregeln zur Umlage des Anlehens im Zwangswege aufzuhalten, vielmehr zu beschleunigend .9

VIII. Organisierung der Kammerprokuraturen

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß referierte weiter über die Organisierung der Kammerprokuraturen10. Er bemerkte, daß zum Behufe dieser Organisierung eine Kommission gehalten wurde, bei welcher die Ministerien der Justiz, des Inneren, des Bergbaues und der Finanzen vertreten waren. Diese Kommission hat sich über folgende Grundsätze vereiniget:

Hinsichtlich des Ortes, wo die Kammerprokuraturen zu bestehen hätten, sprach sich die Kommission dahin aus, daß sie in der Hauptstadt eines jeden Kronlandes ihren Sitz haben sollen. In Wien wäre die Hofkammerprokuratur zugleich Kammerprokuratur für Niederösterreich.

In Ansehung der Benennung dieser Behörden waren die Stimmen geteilt. Einige meinten, ihr den Namen Fiskalamt, andere Prokuratur, noch andere Kammerprokuratur zu geben, deren Geschäft es wäre, die Interessen des Staats und des Staatsschatzes zu vertreten. Alle Ministerien könnten sich ihres Rates bedienen. Die Stellen der Behörden wären: Vorstand, Räte, Sekretäre, Manipulationspersonale.

In Ansehung der Bedingungen zum Eintritt meinten zwei Stimmen, daß für die Sekretäre das Doktorat nicht notwendig und die abgelegte Richteramtsprüfung hinreichend wäre, während die anderen Stimmen für alle Kategorien (Sekretär, Räte und Vorstand) das Doktorat als notwendig erkannten. Bei dem Manipulationspersonale wäre sich nach den bisherigen Vorschriften zu benehmen.

Die Kommission sprach sich auch über die den verschiedenen Kategorien der hier in Frage stehenden Beamten zu bemessenden Gehalte aus.

Der Gesamtaufwand der jetzigen Kammerprokuraturen oder Fiskalämter beträgt 190.376 fr.; der künftige Aufwand würde sich um etwa 9000 fr. höher stellen11.

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß bemerkte, daß die Kammerprokuraturen jetzt einen anderen Charakter erhalten, weil Staatsanwaltschaften bestehen, weil ihnen die Ehestreitigkeiten und Untertanssachen entfallen. Nur in Galizien wäre den dortigen Untertanen und der ruthenischen Geistlichkeit die Hilfe der Kammerprokuratur noch durch längere Zeit nicht zu entziehen.|| S. 35 PDF ||

In Absicht auf den Standort meinte er, daß sie auf denjenigen Orten zu belassen wären, wo Finanzlandesbehörden bestehen, als Wien, Prag, Brünn, Lemberg, Innsbruck, Gratz, Triest, Mailand und Venedig. (Ungarische Länder sind hierunter nicht begriffen.) Kronländer, welche Statthalter haben, wo aber keine Finanzlandesbehörde besteht, wie z. B. Linz und Salzburg, hätten Exposituren der Kammerprokuratur zu erhalten. Für eine solche Einrichtung sprechen sowohl Rücksichten der Ökonomie als der Umstand, daß es in Ansehung des Avancements der Kammerprokuraturbeamten besser ist, wenn sie einem größeren Status angehören; auch ist es in diesem Falle leichter möglich, exponierte Beamte, wenn sie nicht entsprechen, zurückzurufen und anderwärts zu verwenden.

Was die Benennung dieser Behörden anbelangt, so wären sie künftig Finanzprokuraturen zu nennen.

Der Vorsteher des Amtes hätte hiernach Finanzprokurator zu heißen und wäre in Wien Ministerialrat mit den diesem Charakter entsprechenden Genüssen.

Die Räte hätten aus zwei Kategorien zu bestehen und Oberfinanzräte und Finanzräte zu heißen. Zu Exposituren wie z. B. nach Linz und Salzburg wären Oberfinanzräte zu bestimmen.

Statt der Benennung der Sekretäre, womit jetzt ein anderer Sinn als früher verbunden wird, und die eigentlich nur Gehilfen der Räte sind, wäre jene der Adjunkten als eine angemessenere anzunehmen.

Hinsichtlich des Erfordernisses zum Eintritt wäre bei den Adjunkten, welche gleichfalls die Funktion eines Advokaten verrichten, dann bei den Räten und Vorständen die Advokatenprüfung, daher das Doktorat zu fordern.

Hinsichtlich der Manipulationsbeamten wäre es bei der bisherigen Einrichtung zu belassen.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen des Finanzministers und mit den von ihm für die verschiedenen hier besprochenen Beamtenkategorien angetragenen Gehalten einverstanden12.

IX. Systemisierung der kroatischslawonischen Buchhaltung

Weiter besprach der Finanzminister den Antrag des Generalrechnungsdirektoriums wegen Systemisierung einer kroatisch-slawonischen Buchhaltung in Agram.

Hinsichtlich der Notwendigkeit der Errichtung einer solchen Buchhaltung in Agram stimmen das Generalrechnungsdirektorium und das Finanzministerium überein13. Das erstere weicht bei seinen gegenwärtigen Anträgen von den in anderen Provinzen bestehenden|| S. 36 PDF || Einrichtungen der Buchhaltungen in zwei Punkten ab. Es sollen nämlich einige Kategorien der Agramer Buchhaltungsbeamten höher bezahlt werden als in anderen Provinzen und es soll zweitens dem Ban das Recht eingeräumt werden, die bis 800 fr. besoldeten Dienstesstellen dieser Buchhaltung selbst zu besetzen14.

Freiherr v. Krauß bemerkt, daß den Buchhaltungen überhaupt eine Reorganisierung bevorsteht, und daß es bis dahin nicht angemessen schiene, mit der kroatisch-slawonischen Buchhaltung in Agram anders vorzugehen als in den übrigen Provinzen. Kroatien sei überdies in finanzieller Beziehung ein passives Land, wo den Beamten nicht höhere Gehalte bewilliget werden können als anderwärts. Die Besetzung der Stellen durch den Ban scheine ihm auch nicht angemessen, weil die Landeschefs in den anderen Provinzen dieses Recht auch nicht haben.

Ferner bemerkte Baron Krauß, daß die Zensursbeamten möglichst unabhängig sein sollen, das Generalrechnungsdirektorium aber an die Beamten gebunden wäre, welche der Ban bereits eingesetzt hat.

Nach der Ansicht des Finanzministers Freiherrn v. Krauß wäre sonach in beiden Beziehungen nach denselben Grundsätzen wie in den andern Provinzen vorzugehen, wogegen sich keine Erinnerung ergab15.

X. Pensionierung und Auszeichnung des Joseph Piero

Für den Kreiskassier in Lemberg Piero, welcher einen Gehalt von 800 fr. und eine Personalzulage von 200 fr. genießt und schon 57 Jahre zur vollen Zufriedenheit und angestrengt dient, haben die Landesbehörden angetragen, ihm bei seinem Übertritte in den Ruhestand den ganzen Gehalt und die Personalzulage zu belassen und ihm nebstdem noch die mittlere goldene Zivilehrenmedaille als Belohnung zu erwirken.

Der Finanzminister Freiherr v. Krauß erklärte sich mit der Bemerkung, daß in keinem Lande so wenige Beamte eine Auszeichnung erhalten haben als in Galizien und daß in keinem andern Lande die Kreiskassiere so angestrengte Dienstleistung haben als dort, mit diesen Anträgen unter der Modifikation einverstanden, daß diesem Kreiskassier statt der mittleren goldenen Zivilehrenmedaille das goldene Verdienstkreuz (ohne Krone) von der Ah. Gnade Sr. Majestät erwirkt werde, womit sich der Ministerrat einverstanden erklärte16.

XI. Steuerfreiheit der Pensionen der Theresienordenritterswitwen

Hierauf regte der Finanzminister noch die Frage an, ob die Pensionen der eTheresienordensritter und ihrer Witwene bei der Besteuerung, wie z. B. der Einkommensteuer, in Anschlag zu bringen seien oder nicht. In finanzieller Beziehung, bemerkte derselbe,|| S. 37 PDF || sei die Sache von keiner Wichtigkeit und es handle sich hier nur um die Feststellung des Grundsatzes, ob diese Pensionen freigelassenf werden sollen oder nicht. Aus der Freilassung dieser Pensionen lasse sich auch keine Exemplifikation besorgen, weil bei keinem anderen Orden Pensionen bestehen.

Da sich der Ministerrat für die Freilassung dieser Pensionen aussprach, so wird ein Ministerratsvortrag an Se. Majestät in diesem Sinne erstattet werden17.

XII. Komplettierung der 4. Bataillone bei den ungarischen und italienischen Regimentern

Der Kriegsminister Freiherr v. Csorich brachte die erflossene Ah. Entschließung wegen Komplettierung der vierten Bataillons der ungarischen und italienischen Regimenter zur Kenntnis des Ministerrates, bei welcher Gelegenheit bemerkt wurde, daß diese Maßregel vielleicht in wenigen Tagen wird wieder abgestellt werden können, gegenwärtig aber noch gut und notwendig sei18.

XIII. Militärpferdeankauf in Böhmen

Derselbe Minister teilte eine ihm von dem Landesmilitärkommandopräsidium in Böhmen zugekommene Anzeige mit, nach welcher es nicht möglich sein werde, die geforderte Anzahl von Pferden für die Artillerie, Kavallerie und Trains aufzubringen, wenn nicht der Preis erhöht wird oder die Bezahlung in klingender Münze geschieht.

Der Kriegsminister kann für das eine und das andere nicht stimmen. Würde man es in einem Lande bewilligen, so könnte man es in einem anderen nicht wohl versagen.

Der Ministerrat teilte diese Ansicht19.

XIV. Verbot der Pferdeausfuhr nach Preußen und Schlesien

Schließlich brachte der Kriegsminister noch die Frage zur Sprache, ob man die Pferdeausfuhr nach Preußen und Schlesien nicht verbieten solle.

Es wurde sich dahin ausgesprochen, daß der Zeitpunkt dazu noch nicht gekommen sei und daß in wenigen Tagen sich die politischen Verhältnisse klären dürften20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 12. November 1850.