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Nr. 332 Ministerrat, Wien, 29. April 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 30. 4.), Krauß 3. 5., Bach (bei I und II abw., BdE. fehlt), Schmerling, Bruck, Thinnfeld 3. 5., Thun, Kulmer 3. 5., Degenfeld (bei V abw.); abw. Gyulai, Stadion.

MRZ. 1758 – KZ. 1406 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 29. April 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Unterstützung für Friedrich Landolin Karl Freiherr v. Blittersdorf

Der Ministerpräsident unterstützte das Einschreiten des ehemaligen badischen Ministers Freiherrn v. Blittersdorf um eine Subvention behufs der Wiederaufnahme seiner Mitwirkung bei der Redaktion der Frankfurter Oberpostamtszeitung, wo er bisher durch gut geschriebene Artikel die österreichischen Interessen in Deutschland vertreten, von der er sich aber nunmehr aus Mangel an Rückhalt und Unterstützung zurückgezogen hat1. Da Baron Blittersdorf, wie auch der Justizminister bestätigte, unbestreitbares Talent mit einer genauen Kenntnis der deutschen Zustände und Rechtsverhältnisse verbindet und aus einem Freunde leicht ein gefährlicher Gegner der österreichischen Regierung werden könnte, so machte der Ministerpräsident den Antrag, demselben nach dessen Begehren eine Unterstützung pro praeterito quartaliter mit 1.000 fr., dann für die Folge ebenfalls mit 1.000 fr. vierteljährig, jedoch verfallen, aus Staatsmitteln so lange anzuweisen, als seine Wirksamkeit in der Presse eine dem österreichischen Interesse entsprechende ist.

Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden, und auch der Finanzminister fand unter der Voraussetzung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der journalistischen Tätigkeit Blittersdorfs nichts dagegen zu erinnern, indem er übrigens als Fonds für diese Auslage die dem Minister des Inneren zur Disposition gestellte Dotation für geheime Auslagen bezeichnete2.

II. Georg Darvarsche Vermögenssequestration

Der Justizminister referierte seinen Vortrag vom 17. d. [M.] über das Ah. signierte Gesuch des Alexander Manega um Freigebung von 2.400 fr. von dem für den Deserteur Georg Darvar beim Wiener Zivilgerichte erliegenden, vom Kriegsministerium mit Sequestration belegten Demeter Darvarschen Erbteile.

Das Kriegsministerium hat sich gegen den Antrag des Justizministeriums auf Gewährung der Bitte vornehmlich aus dem Grunde erklärt, weil sonst jeder Deserteur durch fingierte Schulden sich in Besitz seines sequestrierten Vermögens setzen könnte. Da aber der Justizminister mit überzeugenden Gründen die Rücksichtswürdigkeit des Bittstellers nachwies, so erklärten sich sowohl der Stellvertreter des Kriegsministers als auch die übrigen Stimmen für den Antrag des Justizministers, und nur der Finanzminister konnte den Wunsch einer Revision des diesfalls bestehenden Gesetzes nicht unterdrücken, welches mit der bloßen Sequestration des Vermögens dem Deserteur keine Strafe, wohl aber dem Staate die Last der Verwaltung dieses Vermögens auferlegt3.a

III. Ersatz der veruntreuten Schmidschen Erbschaft

Der zu Weimar verstorbene großherzogliche Leibhusar Schmid, aus der Warasdiner Militärgrenze gebürtig, hat seinen noch daselbst ansässigen Verwandten ein Vermögen von 890 fr. hinterlassen, welches am 5. Oktober 1848 an das Ministerium des Äußern eingesendet worden ist. Daselbst blieb es infolge der Ereignisse dieses Monats liegen und ward nach Wiederherstellung der Ordnung in Wien am 4. November 1848 von der Staatskanzlei an das Kriegsministerium behufs der Weiterbeförderung an die in der Militärgrenze befindlichen Erben geleitet. Der Amtsdiener gab die Note samt dem Gelde im Einreichungsprotokolle des Kriegsministeriums an den einzigen dort anwesenden Beamten gegen Empfangsbestätigung ab. Wie es sich jedoch später zeigte, hatte dieser Beamte, der Accessist Hartl, welcher nicht einmal im Protokolle angestellt war, das Geld unbefugt in Empfang genommen und veruntreut.

Der Ministerpräsident stellte nun die Frage, wer den Ersatz zu leisten habe. Hierbei verwahrte sich der Finanzminister vor allem gegen den Grundsatz, daß überhaupt das Ärar für alle durch Nachlässigkeit oder Verschulden seiner Beamten verursachten Schäden zu haften habe. Insbesondre könnte er im vorliegenden Falle eine solche Haftung nur dann gelten lassen, wenn das Geld von den gesetzmäßig zur Verwahrung von Geldern bestellten Organen wäre übernommen worden. Der Minister des Inneren teilte bezüglich des Grundsatzes die Ansicht des Finanzministers, war jedoch in der gegenwärtigen Angelegenheit der Meinung, daß, nachdem das Geld von der fremden Regierung zur Übergabe an die Erben der österreichischen Regierung eingesendet und im Namen derselben vom Ministerium des Äußern übernommen worden ist, dieses letztere, also der Staat, gegen Regreß an dem schuldtragenden Accessisten Hartl und den zustellenden Amtsdiener den Ersatz an die Erben zu leisten habe.|| S. 340 PDF ||

Mit dieser Ansicht vereinigten sich auch die mehreren Stimmen. Der Finanzminister aber erbat sich die Mitteilung der betreffenden Akten, da es seines Erachtens bei der Beurteilung dieses Falles wesentlich darauf bankomme, jeden Vorgang, durch welchen dem Grundsatze auf eine rücksichtlich den Folgerungen nachteiligen Weise etwas vergeben würde, zu vermeiden undb zu erörtern, auf welchem Wege das Geld von Weimar an das Ministerium des Äußern gelangt ist4.

IV. Erleichterung der Oberinntaler bei der Militär­einquartierung

Der Stellvertreter des Kriegsministers referierte über das wiederholte Einschreiten des Statthalters von Tirol um Erleichterung der durch die Einquartierung des an der Grenze konzentrierten Truppenkorps hart bedrückten Gemeinden des Oberinntals, sei es mittels Dislozierung der Truppen, sei es mittelst Unterstützung im Gelde5.

Da nach der Versicherung des Ministerpräsidenten aus höheren politischen Rücksichten eine Dislozierung oder selbst nur eine weitere Verteilung dieser Truppen in dem gegenwärtigen Augenblicke nicht tunlich ist, so erkannte der Ministerrat, daß dieses Begehren abgelehnt werden müsse. In Betracht der vom Minister des Inneren lebhaft geschilderten Bedrängnisse der gedachten Gemeinden, die ihren Getreidebedarf im Auslande teuer und mit Verlust an der Geldvaluta einkaufen und für einen allgemeinen Staatszweck nun schon so lange allein die bedeutende Last tragen müssen, stimmte der Ministerrat der Ansicht bei, daß den Gemeinden in anderer Art, etwa durch Erhöhung des Schlafkreuzers, eine Erleichterung verschafft und über die Art und Weise derselben dem Statthalter ein bestimmter Vorschlag abgefordert werde. Eine nachteilige Exemplifikation, namentlich beim Truppenkorps in Böhmen, wäre bei den ganz eigentümlichen Verhältnissen der Bewohner des Oberinntals nicht zu besorgen6.

V. Verlängerung des Subskriptionstermins für die lombardisch-venezianische Anleihe

Der Finanzminister referierte über das Einschreiten des Generalgouverneurs im lombardisch-venezianischen Königreiche um Verlängerung des Termins zur Einzahlung des neuen Anleihens bis Juli (wo die Seideernte mehr Geldmittel zu Gebote stellen würde), dann um Erstreckung der Subskriptionsfrist bis 15. oder 20. Mai, endlich um die beruhigende Erklärung, daß die bei Einzahlung dieses Anleihens eingehenden lombardisch-venezianischen Tresorscheine werden vertilgt werden7.

Das letzte Begehren kann nach dem Erachten des Finanzministers keinem Anstande unterliegen, dagegen könnte er in die Gewährung der beiden ersten Punkte nicht willigen,|| S. 341 PDF || weil der Subskriptionstermin ohnehin schon einmal, nämlich bis 6. Mai, verlängert worden und überhaupt lang genug ist, die andere Fristerstreckung aber durch kein haltbares Motiv unterstützt wird und höchstwahrscheinlich nach ihrem Ablaufe nochmals unter einem anderen Vorwande würde hinausgeschoben werden wollen8.

Der Ministerrat erklärte sich hiermit einverstanden, wornach das Erforderliche an General Radetzky erlassen werden wird9.c

VI. Mährische Kammerprokuratorsstelle

Durch die Ernennung des mährisch-schlesischen Kammerprokurators Dr. Klobus zum Oberlandesgerichtsrat ist die Notwendigkeit eingetreten, die mährische Kammerprokuratorsstelle zu besetzen, da sonst das dortige Fiskalamt seiner Auflösung entgegenginge10.

Der Finanzminister brachte hierzu den seit Mai 1848 mit ganzem Gehalte in Disponibilität stehenden vormaligen galizischen Kammerprokurator Dr. Holzgethan in Antrag, welcher sich aber auf Wien kapriziert. Er ersuchte daher den Minister des Inneren und der Justiz um deren sofort auch erteilte Zustimmung dazu, daß Holzgethan entweder zur Annahme dieses Postens verhalten oder sofort normalmäßig behandelt werde11.

VII. Eindruck, den die Ah. Entschließung in Kirchensachen gemacht hat

Der Minister des Inneren hat vom Gouverneur Baron Welden die Mitteilung erhalten, daß ein Ausschuß hiesiger Vertrauensmänner ihm die Absicht eröffnet habe, eine Petition um Zurücknahme der in der Angelegenheit der katholischen Bischöfe erflossenen Ah. Entschließung vom 18. April 1850 vorzubereiten12.

Bei diesem Anlasse fand sich der Minister verpflichtet zu bemerken, daß, nach den ihm auch sonst zugekommenen Notizen, diese Anordnung unter allen Klassen der Bevölkerung den ungünstigsten Eindruck verursacht und die übertriebensten Besorgnisse erregt habe. Die Bestgesinnten erklären, daß das Vertrauen in die Regierung erschüttert sei, daß die Umgehung des Reichstags in einer so wichtigen Frage Zweifel in die Aufrichtigkeit der Regierung, die Konstitution vom 4. März ins Leben zu rufen, errege. Man beschwert sich darüber, daß während der katholischen Kirche solche Freiheiten eingeräumt worden, für die anderen Konfessionen nichts derart geschehen. Man fürchtet die Zurückberufung der Jesuiten und Liguorianer, wozu bereits vom Feldmarschall in Verona der Anfang gemacht worden. Man kann sich, da die Eingabe der Bischöfe an die|| S. 342 PDF || Regierung nicht bekannt geworden, die ganze Maßregel nicht erklären und diese wird vom Klerus selbst, vom niederen nämlich und besonders von der Pfarrgeistlichkeit, welche sie unbedingt und schutzlos der Gewalt der Bischöfe unterwirft, lebhaft angegriffen. Überzeugt, daß alle diese Befürchtungen mehr oder minder auf einer unrichtigen oder übertriebenen Auffassung der Maßregel beruhen, hält es der Minister des Inneren nichtsdestoweniger für dringend nötig, Vorkehrungen zu treffen, um der ungeheuren, natürlich von der regierungs­feindlichen Partei fortan genährten Aufregung entgegenzuwirken13. Zu diesem Ende glaubte er den Kultusminister auffordern zu sollen, daß 1. Einleitungen getroffen werden, um das Publikum über die wahre Bedeutung und den Umfang der fraglichen Anordnung aufzuklären; 2. die Bischöfe selbst zu der Erklärung zu vermögen, daß sie von den ihnen durch die Ah. Entschließung vom 18. d. [M.] eingeräumten Rechten nur einen mäßigen Gebrauch machen wollen, in welcher Beziehung der Ministerpräsident versicherte, daß das Komitee der Bischöfe eine Verlautbarung der Art beabsichtige, worin sie ihren Dank gegen Se. Majestät für das Ah. Gewährte aussprechen und die Versicherung geben wollen, daß sie bei Anwendung ihrer Gewalt mit Schonung und Klugheit vorgehen werden, worüber der Minister des Inneren nur bemerkte, daß der Dank nicht zu lebhaft ausgesprochen werden möge, um nicht die Gabe noch größer erscheinen zu machen; 3. daß ungesäumt die Maßregeln zur Gleichstellung der übrigen Konfessionen in Angriff genommen werden; 4. daß in Ansehung der Einsetzung und Restituierung geistlicher Orden mit besonderer Umsicht vorgegangen werde; der Minister hat bereits über die Berufung der Jesuiten nach Verona dem Feldmarschall aufklärenden Bericht abverlangt; endlich 5. daß wo möglich die Einrichtung von Provinzialsynoden vorbereitet werde.

Der Justizminister bestätigte aus eigener, auf seinen jüngsten Dienstreisen in Steiermark und Kärnten gemachter Wahrnehmung den außerordentlichen Eindruck, den die Ah. Entschließung vom 18. April allenthalben gemacht hat und welche selbst den Fürstbischof von Seckau überraschte, sodaß er selbst sich erklärte, man werde von den neuen Befugnissen nur einen vorsichtigen Gebrauch machen. Nebst der Zusicherung der Gleichstellung der andern Konfessionen müsse man dem Publikum noch über zwei Punkte Beruhigung gewähren, nämlich über die Jurisdiktion in Ehesachen und über das Verhältnis der Staatsverwaltung zu der Bestellung der geistlichen Würden und Pfründen, und der Minister glaubte in ersterer Beziehung auf die Notwendigkeit der Zulassung der Zivilehe hindeuten zu müssen, und der Minister für Landeskultur setzte hinzu, daß er insbesondere hinsichtlich der Kirchenstrafen schon bei den früheren Beratungen auf das Bedürfnis einer genaueren Auseinandersetzung des Gegenstandes aufmerksam gemacht habe. Während die Mehrheit der Stimmen im Ministerrate den von den vorgenannten Ministern geäußerten Ansichten beistimmte, bemerkte der Handelsminister , daß er von diesem ersten Eindruck keine so bedenklichen Folgen befürchten zu müssen glaube, besonders wenn das Publikum gehörig aufgeklärt, durch die Erklärung der Bischöfe und die Berücksichtigung der anderen Konfessionen beruhiget wird. Der Kultusminister aber erinnerte, daß es wohl in der Natur der Sache|| S. 343 PDF || liege, daß die der katholischen Kirche nun erteilte größere Freiheit Beunruhigung, Aufregung und selbst Konflikte erzeuge, darum könne sie aber nicht zurückgenommen werden. Die Aufregung werde einer ruhigeren Überzeugung weichen, wenn das Publikum erst in Kenntnis kommt, was die Bischöfe begehrt und was sie erhalten haben. Die Berufung der Jesuiten sei wider alle Voraussicht einseitig vom Feldmarschall verfügt worden und muß hierüber das Weitere vorbehalten werden14. Was die Synoden betreffe, so dhält auch der Minister des Kultus für sehr wünschenswert, daß sie recht bald in einer den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechenden Weise eingeführt werden, es lasse sich jedoch nicht verkennen, daß die Sache große Schwierigkeiten habe, weil die Formen, auf denen sie vor Jahrhunderten gehalten wurden, allerdings nicht unter den ganz veränderten Verhältnissen ausführbar sind, indem sie dazu führen würden, daß der Teil desd niederen Klerus, der die geschärfte Disziplin der Bischöfe zu fürchten Ursache hat, ein zersetzendes Element in die Synoden bringen und alle Bestrebungen zur Herstellung einer guten Ordnung im Kirchenwesen vereiteln würde. Belangend die Gleichstellung der übrigen Konfessionen, so sei es allerdings nötig, daß auch dafür etwas geschehe. Es werde aber schwer sein, etwas zu tun, was die Parteien als ein Äquivalent für dasjenige anzusehen geneigt sein möchten, was der katholischen Kirche zugestanden worden ist. Höchstens könnte in dieser Beziehung eine Reform der obersten Kirchenbehörde eingeleitet werden, welche Verfügung jedoch eine reifliche Erwägung aller Verhältnisse voraussetzt15.

VIII. Dotation für Julius Freiherr v. Haynau

Kam die Frage über die Dotation des FZM. Baron Haynau zur Verhandlung. Er wünscht die Verleihung zweier ungrischer Puszten im Werte von 2 Millionen Gulden16.

Es ward nun zuerst die Frage erörtert, ob überhaupt noch Güterverleihungen in Ungern stattfinden können. Der Finanzminister glaubte in seiner hierwegen an den Minister des Inneren erlassenen Zuschrift17 gezeigt zu haben, daß solche königlichen Donationen|| S. 344 PDF || staatsrechtlich zulässig seien, denn die im Jahre 1814 bestimmte Widmung der Staatsgründe im allgemeinen für den Tilgungsfond hat aufgehört, und die vermöge der 1848er Landtagsbeschlüsse verfügte spezielle Widmung der ungrischen Güter zur Entschädigung der Urbarialbezugsberechtigten kann sich nur auf die zur Zeit vorhandenen, nicht aber auch auf diejenigen Güter erstrecken, welche infolge der kriegsrechtlichen Verurteilungen der an der ungrischen Rebellion Beteiligten eingezogen werden. In dem Maße also, in welchem solche neu eingezogene Güter vorhanden sind, könnte etwa gegen Umtauschung mit anderen zur Dotation für Baron Haynau und die andern hochverdienten Generale, Fürst Windischgrätz und Baron Jellačić, vorgegangen werden. Diesem würde nach dem Erachten des Finanzministers weder die vom Minister des Inneren berührte Bestimmung der Reichsverfassung vom 4. März über die Unantastbarkeit des Staatseigentums noch die Widmung der neu einzuziehenden Güter für die Tilgung der durch ungrische Rebellion angerichteten Schäden (welche der Minister Baron Kulmer einwendete) entgegenstehen. Nicht die ersteren, weil durch die Reichsverfassung die alten verfassungsmäßigen Rechte des Königs von Ungarn, wozu das Güterverleihungsrecht gehört, nicht aufgehoben wurden, nicht die letzteren, weil sie der Sanktion der Regierung entbehrt.

Allein die vom Minister des Inneren hervorgehobene Rücksicht, daß bei den immerhin zweifelhaften Verhältnissen der Dinge der Donatar selbst und durch ihn der Staat in Prozesse mit den ehemaligen Gutsbesitzern oder dritten Personen verwickelt werden könnte, bestimmte den Finanzminister , dem Antrage des ersteren, mit der direkten Güterverleihung nicht vorzugehen, beizutreten, und der Ministerrat vereinigte sich (obwohl Graf Degenfeld den Wunsch Haynaus, auf dem Boden, den [er] erobert, sich niederzulassen, berücksichtigenswert fand) in dem Beschlusse, die Dotation im Gelde, und zwar mittelst einer Rente, in Antrag zu bringen18.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 6. Mai 1850.