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Nr. 218 Ministerrat, Wien, 1. Dezember 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; anw. Schwarzenberg, Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 3. 12.), Krauß 8.12., Bach 10.12., Gyulai 8.12., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 5.12., Thun, Kulmer 7.12.; abw. Stadion.

MRZ. 4432 – KZ. 3850 –

Protokoll der am 1. Dezember 1849 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers stattgefundenen Ministerratssitzung.

I. Kommando über die serbischen Grenzregimenter

Se. Majestät geruhten dem Ministerrate die Gründe zu eröffnen, aus welchen es vom militärischen Standpunkte nicht tunlich erscheint, dem Generalmajor und provisorischen Statthalter v. Mayerhofer die Führung des Generalkommandos in Temesvár über die serbischen Grenzregimenter zu übertragen1. Se. Majestät hätten für diesen Posten den FML. Grafen Coronini ausersehen, der einerseits seinem militärischen Range nach dazu berufen und andererseits durch seine bewährte Umsicht und Klugheit für diesen Posten völlig geeignet ist, dem GM. v. Mayerhofer gewiß auf das nachdrücklichste bei Bekämpf­ung der wühlerischen Bestrebungen unterstützen wird, so wie er auch durch sein konziliatorisches Benehmen das dienstförderliche gute Einvernehmen mit dem Armeekorpskommandanten Baron Haynau zu erhalten imstande ist.

Der Ministerrat, welcher dem Gewichte dieser Gründe seine volle Anerkennung zollte, sprach schließlich nur die Bitte aus, daß FML. Graf Coronini Ah. Orts angewiesen werde, sich bezüglich der hochwichtigen Handhabung der Polizei in den serbischen Grenzregimentern mit dem Ministerium des Inneren fortgesetzt in das Einvernehmen zu setzen. Se. Majestät geruhten die Erlassung einer solchen Weisung A.g. zuzusichern2.

II. Amnestie für die bis zu einem Jahr Haft verurteilten politischen Verbrecher

Über den vom Justizminister unter KZ. 3699 l.J. erstatteten Antrag wegen Erlassung eines Ah. Gnadenaktes für die zu höchstens einjähriger Haft verurteilten politischen Sträflinge aus den deutsch-slawischen Kronländern zur Feier des 2. Dezembers3 geruhten Se. Majestät zu eröffnen, daß die vorgeschlagene Nachsicht des Strafrestes für die bezeichneten Individuen den Ag. Absichten vollkommen entspreche, und daß Se. Majestät nur wünschen, diesen Gnadenakt nicht mit dem Jahrestage Ah. ihrer Thronbesteigung in Verbindung gebracht zu sehen, weil derselben durch diese Verbindung eine Wichtigkeit beigeleget würde, welche zu der eben nicht großen Zahl der|| S. 864 PDF || Begnadigten in keinem Verhältnisse stünde. Es wäre daher nach Verlauf einiger Tage ein neuer Begnadigungsantrag zu erstatten4.

III. Abreise Rudolph Grafen Apponyis nach Turin

Der Ministerpräsident erinnerte, daß die Abreise des nach Turin Ah. bestimmten Gesandten Grafen Apponyi5 deswegen sistiert worden sei, weil man die unerwartete Ernennung des österreichischen Flüchtlings Paleocapa zum sardischen Minister der öffentlichen Arbeiten als eine Österreich feindselige Demonstration im revolutionären Sinne betrachten müßte6. Mittlerweile habe jedoch das Turiner Kabinett über diesen Vorgang feierliche Entschuldigungen und die beruhigendsten Erklärungen abgegeben, sodaß Fürst Schwarzenberg glaube, Graf Apponyi dürfte nunmehr seine Funktionen in Turin ohne Anstand antreten können, zumal Graf Brignole, der sardische Gesandte, bereits hier eingetroffen sei.

Se. Majestät geruhten diesen vom Ministerrate geteilten Antrag Ag. zu genehmigen7.

IV. Gründung eines neuen Verdienstordens

Ebenso erhielt der in der Sitzung vom 30. November beschlossene au. Antrag des Ministerrates wegen Gründung eines neuen Verdienstordens unter dem Namen „Franz-Joseph-Orden“ vorläufig die Ah. Genehmigung8.

V. Keine Vernehmung der Konsistorien bei gerichtlicher Todeserklärung zur Lösung der Ehe

Der Justizminister entwickelte und motivierte auf Ah. Befehl näher seine mittels eines in Ah. Handen befindlichen Vortrages gestellten Anträge, wonach es von der Vernehmung der Konsistorien bei den gerichtlichen Verhandlungen über Trennung einer Ehe wegen Todeserklärung eines Ehegatten für die Zukunft abzukommen hätte9. Insbesondere wies Ritter von Schmerling darauf hin, daß die Lösung des Ehebandes durch die gerichtliche Todeserklärung durchaus kein Kontroversgegenstand in kanonischer Beziehung sei, und der Klerus auf seine Vernehmung in solchen rein gerichtlichen Angelegenheiten, wo es bloß auf eine Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Beweisführung ankommt, keinen Wert legen dürfte.

|| S. 865 PDF || Se. Majestät geruhten diese Anträge sofort Ag. zu genehmigen10.

VI. Übernahme des Betriebes der Staatseisenbahnen in Ärarregie

Ebenso erhielt der von dem Ministerrate geteilte Antrag des Ritters von Bruck , daß die Staatsverwaltung den Betrieb der Staatseisenbahnen bei Ablauf der gegenwärtig mit den Gesellschaften der Nord- und Gloggnitzer Bahnen bestehenden Pachtkontrakte in eigene Regie zu übernehmen hätte, nachdem die Pachtung keine entsprechenden Früchte getragen, die Ah. Genehmigung11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 12. Dezember 1849.