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Nr. 223 Ministerrat, Wien, 8. Dezember 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 9. 12.), Krauß 11.12., Bach 10.12., Gyulai 11.12., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 10.12., Thun, Kulmer 10.12.; abw. Stadion.

MRZ. 4542 – KZ. 3855 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 8. Dezember 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Verlust der Einstandszulage bei gemeinen Verbrechen

Der Justizminister eröffnete mit Beziehung auf den vom Finanzminister in der Sitzung vom 6. d.M. ad I. geäußerten Wunsch, daß er sich mit dem Kriegsminister darin vereinigt habe, den Verlust des Einstands­kapitals, respektive der Zulage für den Stellvertreter, außer der Desertion, auch dann eintreten zu lassen, wenn sich derselbe des Hochverrats1, Raubes, Mordes oder der Brandlegung schuldig gemacht hat.

II. Veröffentlichung der Amnestie der politischen Verbrecher mit Strafen unter einem Jahr

Über die Anfrage des Justizministers, ob und in welcher Art die mit Ah. Entschließung vom 8. Dezember Z. 3777 bewilligte Amnestie der unter einem Jahr verurteilten politischen Verbrecher2 zur Kenntnis des Publikums zu bringen sei, ward sich auf dessen Antrag für eine in allgemeinen Ausdrücken gehaltene Veröffentlichung dieses Gnadenaktes mittelst der „Wiener Zeitung“ ausgesprochen3.

III. Differenzen über Bestimmungen des Strafprozesses

Kam derselbe Minister auf die bereits unterm 17. November 1849 sub I. besprochenen Differenzen über einige Bestimmungen im Entwurfe der neuen Strafprozeßordnung zurück. Dieselben betreffen den § 69, wegen Erhebung des Tatbestands, und § 160, das Erscheinen des Militärs als Zeugen zur mündlichen Hauptverhandlung4.

In ersterer Beziehung erklärte sich der Justizminister bereit,|| S. 880 PDF || die Bestimmungen des Hofdekrets vom 15. Oktober (hofkriegsrätliches Reskript vom 28. Dezember) 1819 in den Text des Entwurfes aufzunehmen, in letzterer Beziehung das Abkommen dahin zu treffen, daß, um einerseits den Wünschen des Kriegs­ministers wegen Bewahrung der Gerechtsame der Armee, andererseits dem Interesse der Strafrechts­pflege Rechnung zu tragen, über das persönliche Erscheinen eines Militärs zur Zeugnisablegung vor dem Zivilgerichte von Fall zu Fall zwischen dem Staatsprokurator und dem betreffenden Militärkom­mandanten Rücksprache gepflogen und dasselbe nicht gefordert werden soll, wenn der Soldat durch seine Dienstpflicht verhindert ist, vor Gericht zu erscheinen.

Der Kriegsminister erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden.

Ein anderes Bedenken erhob der Minister des Inneren gegen den § 35, welcher die Bildung der Geschwornenlisten dem Kreispräsidenten mit zwei Abgeordneten aus jedem Gerichtsbezirke zuweiset. Da deren in jedem Kreise mehrere sind, mithin die Zahl dieser Abgeordneten leicht so groß werden kann, daß dadurch das wichtige und folgenreiche Geschäft der Bildung der Geschwornenlisten wesentlich erschwert, wo nicht gar vereitelt werden kann, so wurde nach seinem und des Kultusministers erweiterten Antrage beschlossen, die Bildung der Geschwornenlisten dem Kreispräsidenten allein zu übertragen5.

IV. Pester Handelsstandsdeputation wegen Kossuthnoten

Der Ministerpräsident lenkte die Aufmerksamkeit der Minister auf die Anwesenheit einer Deputation des Pester Handelsstandes, welche allenthalben wegen Einlösung der Kossuthnoten sollizitiert, und auf die Folgen einer solchen Maßregel, die nur den Spekulanten zugute kommen würde6.

V. Verweigerung unmittelbarer telegraphischer Korrespondenz des k.k. Gesandten in Berlin mit der österreichischen Regierung

Ferners machte er die Mitteilung, daß dem k.k. Gesandten am preußischen Hofe vom dortigen Ministerium die Benützung des Telegraphen zur unmittelbaren Korrespondenz mit seiner Regierung untersagt worden sei, unter dem Vorgeben, daß die dortige Telegraphenunternehmung zur Annahme solcher unmittelbarer Korrespondenz nicht verhalten werden könne7.

Der Handelsminister wird in dieser Beziehung zur Einholung näherer Information an den k.k. Kommissär zu Oderberg die entsprechende Weisung erlassen8.

VI. Abschluß der Verhandlung mit der ungarischen Zentralbahngesellschaft

Ebendieser Minister kündigte den Abschluß der Verhandlung mit der ungrischen Zentraleisen­bahngesellschaft mit dem Bemerken an, daß er nunmehr hierwegen Vortrag an Se. Majestät erstatten werde9.

Da bemerkt wurde, wie wünschenswert es wäre, das Publikum über die unaufhörlichen Angriffe der „Presse“ wider die Einlösung von Privatbahnen durch den Staat aufzuklären, so wird der Minister in seinem sofort durch die „Wiener Zeitung“ zu veröffentlichenden Vortrage unter Hinweisung auf § 87 der Reichsverfassung darstellen, wie es im höchsten Staatsinteresse geboten sei, so wichtige Kommuni­kationsmittel in die Gewalt der Regierung zu bekommen10.

VII. Gesuch Maria Scheubas um eine Pension

Der Finanzminister referierte über den Antrag des Generalrechnungsdirektoriums vom 30. November 1849 KZ. 3760 auf Verleihung einer Gnadenpension für die Ingrossistenswitwe Scheuba gegen das Einraten des Finanzministeriums. Da die Bittstellerin infolge dieses letzteren bereits mit Ah. Entschließung vom 4. März 1849 abgewiesen worden ist11, neue Gründe aber seither nicht vorge­kommen sind, so könnte der Finanzminister nur für die abermalige Abweisung stimmen, wogegen nichts erinnert wurde12.

VIII. Behandlung der Poste-Restante-Briefe

Aus Anlaß der vom Minister des Inneren gemachten Wahrnehmung, daß die Poste-Restante-Briefe ganz gegen die Gewohnheit in anderen Ländern hier ohne allen Ausweis an den Adressaten abgegeben werden, sicherte der Handelsminister die Erstattung eines hierauf bezüglichen Vorschlags nach Vernehmung der Oberpostverwaltung zu13.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 13. Dezember 1849.