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Nr. 203 Ministerrat, Wien, 6. November 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 7. 11.), Krauß 8.11., Bach 10.11., Gyulai 10.11., Schmerling, Bruck, Thun, Thinnfeld 7.11., Kulmer 7.11.; abw. Stadion.

MRZ. 4053 – KZ. 3445 –

Protokoll der am 6. November 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses, Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Eindruck des Aufsatzes in der Wiener Zeitung über die Zolleinigung

Der Ministerpräsident teilte ein Schreiben des k.k. Gesandten in Berlin Freiherrn Prokesch von Osten mit, worin dieser unter Kommunizierung einiger Notizen über deutsche Zustände unter andern auch bemerkt, daß der unlängst in der Wiener Zeitung erschienene Aufsatz über die Zolleinigung einen ungeheuren Eindruck in Berlin hevorgebracht habe, und daß dieser Eindruck durch Erzählungen von österreichischen Reisenden daselbst nur noch vermehrt worden sei. Es werde den Kleindeutschen nun offen ins Gesicht gesagt, daß es mit ihrem Leben zu Ende sei1.

II. Geldbedarf für die deutsche Flotte

Hierauf hat der Ministerpräsident einen Bericht des Grafen Rechberg vorgelesen2. Graf Rechberg stellt darin dar, daß sich die deutsche Zentralgewalt in größter Geldnot befinde, und daß der ehemalige Marineminister Duckwitz und der entlassene Unterstaatssekretär Kerst ihre Verlegenheiten nur noch zu vermehren trachten. Es werde gedroht, die Schiffe der deutschen Flotte, für welche die Zentralgewalt noch 25.000 Pfund Sterling schuldet und unvermögend ist zu zahlen, in Beschlag zu nehmen. Der deutsche Reichsfinanzminister habe ein Anlehen von 300.000 fr. bei dem Hause Rothschild machen wollen, was aber noch nicht zustande gekommen ist. Da Rothschild die nötige Summe vorstrecken will, wenn ihm die Schiffe als Pfand übergeben werden, wenn Österreich die Garanzie übernimmt und wenn es den Betrag, den er vorschießt, in Obligationen oder in dreiprozentigen Zentralkassaanweisungen erlegt, also wenn ihm eine dreifache Sicherheit geleistet wird, so kann von diesem die österreichische Regierung verletzenden Antrage nach der Bemerkung des Finanzministers Freiherrn von Krauß unter den gegenwärtigen Umständen durchaus kein Gebrauch gemacht werden, zumal Österreich, wenn politische Rücksichten jene Zahlung von seiner Seite erheischen sollten, den erforderlichen Betrag aufzubringen imstande wäre.

|| S. 811 PDF || Der Ministerrat hat hierauf zum Behufe der dem Reichsminister der Finanzen im Wege des Grafen Rechberg zu gebenden Antwort zunächst erwogen, ob Österreich vielleicht verpflichtet sei, jene Bezahlung zu übernehmen.

Nach der von dem Minister Ritter von Schmerling entwickelten Genesis der deutschen Flotte (für welche die Frankfurter Nationalversammlung 6 Millionen Taler umzulegen dekretierte, und wobei Österreich gleich anfangs erklärte, daß es seinen Beitrag von 2 Millionen Talern, wenn einmal die deutsche Flotte dasteht, in Schiffen leisten wolle, die Regierungen Preußen und Bayern aber hiezu noch keine Zahlungen geleistet haben) wurde die obige Frage verneint3.

Nachdem jedoch wichtige politische Rücksichten, welche hier allein als maßgebend erkannt worden sind, nämlich die Wahrung des Einflusses Österreichs in deutschen Angelegenheiten, und daß nicht Preußen allein ein Anrecht auf diese Schiffe erwerbe, und daß der Erzherzog Reichsverweser mit Ehren von seinem Posten abtreten könne4, für die Übernahme jener Zahlung das Wort führen, diese Zahlung ferner durch Abschließung eines Bodmereivertrages vollkommen sichergestellt werden kann, so hat der Ministerrat beschlossen, einen solchen Vertrag abschließen zu lassen. Der Modus hierzu wäre, daß Edelmann in London von dem Finanzminister den erforderlichen Betrag erhalte, die Zahlung leiste und sich dafür durch einen Bodmereivertrag Sicherstellung verschaffe.

Der Gegenstand wurde von dem Ministerpräsidenten dem Handelsminister Ritter von Bruck übergeben, welcher aseine Ansicht schriftlich abfassena wird5.

III. Neues französisches Ministerium

Der Ministerpräsident eröffnete weiter, daß nach den neuesten Nachrichten aus Paris die gänzliche Änderung des dortigen Ministeriums bis jetzt keine wesentliche Änderung der dortigen öffentlichen Verhältnisse hervorgebracht habe. Die Pariser wissen noch nicht recht, was sie daraus machen sollen. Der Präsident der Republik hat die Minister zwar aus der Majorität der Kammer und daher ordnungsmäßig gewählt, aber solche Leute zu Ministern aufgenommen, welche bis jetzt keine politische Wichtigkeit, keinen besonderen Namen errungen haben6.

IV. Weisung des Wiener Militärgouverneurs wegen Einschaltung eines Aufsatzes in die Wiener Journale

Der Justizminister Ritter von Schmerling brachte einen Erlaß der Zentralkommission beziehungsweise des Militärgouverneurs zur Kenntnis des Ministerrates, womit den Redaktionen der hiesigen Zeitungen aufgetragen wird, einen Aufsatz „Kritische Beleuchtung des angekündigten Werkes ,Schuselkas deutsche Fahrten‘“ in ihre Blätter aufzunehmen7. Da die Redaktionen dieser Blätter, abgesehen von dem inneren|| S. 812 PDF || geringen Werte dieses Aufsatzes, nicht wohl verpflichtet werden können, solche Aufsätze aufzunehmen, auch nicht alle Redaktionen diesem Auftrage Folge leisten werden, so meinte der erwähnte Minister, daß der Militärgouverneur im geeigneten Wege aufmerksam gemacht werden dürfte, sich solcher sein Ansehen kompromittierender Schritte für die Zukunft zu enthalten8.

V. Notizen über Ungarn; Amnestie für kleinere politische Vergehen

Nach einer Eröffnung des Ministers des Inneren hat Skácel über die vorgenommene Bereisung des Landes Ungarn eine Relation erstattet9. Nach dieser Relation befindet sich das Land keineswegs im schlechten Zustande. Nur in den östlichen Gegenden sei ein großer Mangel an Geld und als Folge davon eine immense Teuerung fühlbar, der Verkehr nehme sichtlich zu, namentlich in der Donaugegend. Bezüglich der Güterkonfiskation bemerkte er, daß sie nicht viel abwerfen werde, indem die betreffenden Güter früher an Verwandte oder Frauen der Schuldigen abgetreten wurden. Die Sistierung der Todesstrafe10 sei gut aufgenommen worden, und habe kalmierend gewirkt, ebenso die von dem Feldzeugmeister Baron Haynau gewährte sogenannte kleine Amnestie11.

Diese letztere gab dem Minister des Inneren die Veranlassung anzudeuten, daß man nun auch hier die Leute, die zu kleineren, etwa ein Jahr nicht überschreitenden Strafen verurteilt wurden, amnestieren sollte. Dieser Gegenstand sei schon früher zur Sprache und mit dem Namenstage Sr. Majestät des Kaisers in Verbindung gebracht worden, dieser Tag wurde aber nicht als angemessen hierzu befunden, und so sei die Sache aufgeschoben worden. Jetzt, wo eine solche Amnestie in Ungarn erlassen wurde, dürfte sie vielleicht auch hier zeitgemäß sein. Der Minister wird das schon früher aufgenommene Verzeichnis der zu kürzeren Strafen Verurteilten vervollständigen lassen und diesen Gegenstand zum Vortrage bringen12.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 15. November 1849.