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Nr. 181 Ministerrat, Wien, 8. Oktober 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Bach, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 9. 10.), Krauß 18.10., Bach 13.10., Schmerling 15.10., Bruck, Thinnfeld 12.10., Thun, Kulmer 15.10.; abw. Gyulai, Stadion.

MRZ. 3604 – KZ. 3164 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 8. Oktober 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Projekt zur Konstituierung Deutschlands

Der Ministerpräsident entwickelte das den deutschen Regierungen von Seite Österreichs zu proponierende Projekt zur Konstituierung Deutschlands1.

Nach demselben hätten drei große Ländergruppen, nämlich 1. Österreich, 2. Preußen und 3. die in einen engeren Bund unter sich zu vereinigenden kleineren deutschen Staaten in ein unauflösliches völkerrechtliches Bündnis, etwa unter dem Namen „Mitteleuropäischer Staatenbund“ zu treten, und, was zunächst als Konzession von Österreich angeboten werden müßte, ein gemeinsames Zollgebiet auszumachen.

Der in letzterer Hinsicht zuerst um sein Gutachten angegangene Finanzminister erklärte eine solche Vereinigung in einem gemeinsamen Zollgebiete vom kommerziellen Standpunkte für wünschenswert; vom industriellen schiene sie ihm schwieriger, weil die österreichische Industrie, zum Teil durch künstliche Mittel, Schutzzölle und Einfuhrverbote, emporgehoben, nun plötzlich einer größern sie beeinträchtigenden Konkurrenz begegnen würde; am schwierigsten aber erschiene die Sache vom finanziellen Standpunkte, weil ein solcher Verein bei den dabei beteiligten Staaten ganz gleiche Grundsätze in der indirekten Besteuerung voraussetzt, welche tatsächlich hier nicht bestehen. Namentlich würde Österreich nebst der Verzehrungssteuer auch im Salze, dessen Preis höher bei uns als in den andern deutschen Staaten ist, dann durch Aufgeben des Tabakmonopols, welches dort ebenfalls nicht besteht, und bei Aufhebung der Zollschranken gegen die Bundesstaaten auch bei uns nicht mehr zu halten wäre, bedeutende, nur schwer zu ersetzende finanzielle Opfer bringen müssen. Endlich würde sich noch eine weitere Schwierigkeit bezüglich der Ausmittelung eines Maßstabes zur Verteilung der Zolleinkünfte des ganzen Vereins ergeben, da man kaum geneigt sein dürfte, den in dem gegenwärtig bestehenden deutschen Zollverein geltenden Maßstab nach der Bevölkerung bei dem großen Österreich in Anwendung zu bringen.

Nichtsdestoweniger erkennt der Finanzminister die hohe politische Bedeutung des in Rede stehenden Projektes und erwartet davon für die Zukunft Österreichs wesentliche|| S. 740 PDF || Vorteile. Darum ist er auch nicht dagegen, daß unsrerseits die Hand zur Ausführung desselben geboten werde, nur glaubt er, daß den beteiligten Regierungen die Schwierigkeiten und Opfer, welche mit dem plötzlichen Aufgeben unsrer Zollbeschränkungen gegen Deutschland verbunden wären, lebhaft und eindringlich vorgestellt werden sollten, um sie zu vermögen, daß sie sich für den Anfang mit einer sukzessiven Annäherung unsres Zollsystems an jenes des bestehenden Zollvereins zufriedenstellen.

Der Handelsminister bemerkte, daß die in industrieller Beziehung von den großen Zollvereine für uns befürchteten Nachteile sich auf einen einzigen Artikel unserer Industrie, die Baumwollerzeugnisse, reduzieren werden, in welchen die andern Deutschen den unsrigen voraus sind. In den übrigen Industrieprodukten hätte Österreich von Seite der proponierten Bundesstaaten keine Konkurrenz zu scheuen, ja vielmehr für erstere die Eröffnung eines neuen Markts zu hoffen, der jene Verluste ausgleichen würde. Überdies wäre der Moment zum Beitritt in einen gemeinsamen Zollverein itzt der günstigste. Ein Entgegenkommen von Seite Österreichs in dieser Beziehung würde auch die Unterhandlung wegen Verteilung des gemeinsamen Zolleinkommens wesentlich erleichtern und Österreich manche Vorteile sichern. In politischer Beziehung endlich wäre es das einzige Mittel, um zur endlichen Lösung der deutschen Frage zu gelangen2.

Der Ministerpräsident schritt sofort zur Darstellung der beantragten Organisierung des Bundes.

Die oberste Leitung desselben hätte ein Direktorium, bestehend aus ein, zwei oder drei Bevollmächtigten eines jeden der drei großen Bundeskörper, unter dem Vorsitze Österreichs, zu führen, und 1. über die völkerrechtliche Vertretung des Bundes (unbeschadet des Gesandtschaftsrechts der einzelnen Bundes­körper), 2. über Krieg und Frieden, 3. Oberleitung der Bundesmacht, 4. Erhaltung des Landfriedens, 5. Oberaufsicht über Handels-, Zoll- und Verkehrswesen, 6. über Vereinbarung wegen gleichen Maßes und Gewichtes, 7. über die Bundesbesteuerung mittelst Einhebung von Matrikularbeiträgen zu entscheiden.

An der Seite des Direktoriums hätte eine Kammer aus Ausschüssen der Reichstagsmitglieder der 3 Bundeskörper zu stehen, und mit denselben das Gesetzgebungsrecht in den der Wirksamkeit des Direktoriums zugewiesenen Angelegenheiten zu teilen. Streitigkeiten der Bundesglieder würden durch ein Schiedsgericht geschlichtet.

Im allgemeinen erklärte sich der Ministerrat mit dem Projekte einverstanden, nur wurden bezüglich einiger Bestimmungen über die Befugnisse des Direktoriums ad 2, 3 und 4 Besorgnisse wegen etwaiger Beschränkung der österreichischen Souveränität (was insbesondere nach der Bemerkung des Baron Kulmer bei den nichtdeutschen Völkern Österreichs einen ungünstigen Eindruck machen würde) mit dem Wunsche geäußert, daß durch eine präzisere Fassung der bezüglichen Paragraphe jedem Zweifel hierüber begegnet werden möge. Der Ministerpräsident gab hierüber die beruhigende Versicherung, daß diesfalls bei der definitiven Redaktion alle Rücksicht werde genommen werden. Auch bezüglich der dem Direktorium zur Seite stehenden Kammer, in Ansehung|| S. 741 PDF || welcher ebenfalls Befürchtungen von Übergriffen ausgesprochen wurden, wurde eine Modifikation in der Art beliebt, daß Vorschläge zu Gesetzen nur vom Direktorium sollen ausgehen können und daß, nach dem Vorschlage des Handelsministers , entweder die Wirksamkeit der Kammer bloß auf Gegenstände des gemeinsamen materiellen Interesses beschränkt oder daß diese Kammer ohne das Recht einer periodisch und regelmäßig wiederkehrenden Versammlung nur von Fall zu Fall berufen werde, wenn es sich um Fragen handelt, bei deren Entscheidung ihre Mitwirkung in Anspruch genommen werden muß3.

II. Forderung der serbischen Regierung

Der Ministerpräsident ging den Finanzminister um die Verfügung an, damit die serbische Regierung mit ihrer Forderung pro 38669 Dukaten und einiger Munition, welche im ungrischen Kriege verwendet worden, befriedigt werde, in welcher Beziehung der Finanzminister in die geeignete Korrespondenz mit dem Ministerium des Äußern treten wird4.

III. Steuerprovisoriumum in Ungarn

Der Finanzminister entwickelte seine Anträge wegen eines Provisorissimums zur Besteuerung Ungarns pro 1849. Nach denselben würden 1. die bisher Steuerpflichtigen die bisher entrichtete Steuer unverändert zu entrichten haben, 2. die bisher von der Besteuerung Befreiten die Besteuerung nach dem Verhältnis der Jochanzahl und Kulturgattung einbezogen und 3. die Steuern nach dem bisherigen Schlüssel umgelegt werden, wobei ad 2. nach dem Antrage des Ministers Baron Kulmer den Beteiligten der Weg der Reklamation gegen zu hohe Parifikation oder Bemessung offen zu lassen wäre.

Was die Form der Ausschreibung der Steuer betrifft, so wurde sich, nach dem Antrage des Finanz­ministers, für jene des Patents entschieden5.

IV. Steuerprovisorium in Siebenbürgen

In Siebenbürgen müßte vorderhand das bisherige Steuersystem, welches ganz eigentümlich ist, beibehalten und nur die bisher bestandenen Exemtionen aufgegeben werden6.

V. Besteuerung in Kroatien

Wegen der Besteuerung Kroatiens behielt sich der Finanzminister seine Anträge nach vorläufigem Einvernehmen mit den kroatischen Vertrauensmännern vor7.

VI. Unterstützung des Hafenbaus in Fiume

Der Handelsminister referierte über das Einschreiten der Bewohner von Fiume um eine Unterstützung zur Vollendung ihres schon seit Jahren betriebenen Hafenbaus8. Er würde glauben, daß ihnen zu diesem Ende ein Betrag von 100.000 fr. in dreijährigen Raten bewilligt werden dürfte, wozu der Finanzminister (obwohl er sich davon kein besondres Gedeihen verspricht) doch in Rücksicht der guten Wirkung, welche eine solche Bewilligung machen würde, seine Zustimmung gab9. Ebenso gab er sie

VII. Personalzulage für den Livornoer Konsulatsbeamten

zu einem Antrage des Handelsministers , für den Konsulatsbeamten in Livorno . . . auf eine Personalzulage von 500 fr. zu dem Gehalte pro 1.000 fr. einzuraten, da dieser Mann wegen seiner 50jährigen Dienste, sowie wegen der im Revolutionsjahr erlittenen Verluste alle Rücksicht verdient10.

VIII. Höhere Pension für die Witwe des Anton Schön

Einem weiteren Antrage zugunsten der mit 300 fr. normalmäßig pensionierten Staatseisenbahn­ingenieurswitwe Schöna, welche in einem Ah. signierten Gesuche die Erhöhung der Pension auf 333 fr. 20 Kreuzer aus dem Titel anspricht, daß ihr Gatte an der Tour zur Vorrückung in den Oberingenieurs­gehalt gestanden, durch seinen frühzeitigen Tod bdurch Ertrinkenb aber darum gekommen ist, erklärte der Finanzminister nicht beistimmen zu können, weil es ihm (ohne Rücksicht auf den unbedeutenden Betrag) bedenklich schiene, von dem bestehenden Grundsatze abzugehen, daß die Witwenpensionen nach dem letzten wirklichen Gehalte oder Charakter des Gatten zu bemessen seien.

Dem Grundsatze unbeschadet, meinte der Handelsminister , könnte die Pension um 25 fr. erhöht werden11.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 20. Oktober 1849.