Nr. 106 Ministerrat, Wien, 25. Juni 1849 - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Schwarzenberg; anw.anwesend Krauß, Bach, Gyulai, Thinnfeld, Kulmer; BdE.Bestätigung der Einsicht (Schwarzenberg 28. 6.), Krauß 3. 7., Bach 3. 7., Kulmer 3. 7.; abw.abwesend Stadion, Bruck
MRZ. 2148 – KZ. 1862 –
- I. Gebietsabtretung an Modena
- II. Friedensverhandlungen mit Sardinien
- III. Friedensverhandlungen mit Sardinien
- IV. Finanzmaßnahmen
- V. Schäden durch russische Truppen
- VI. Auszeichnung einiger Bischöfe
- VII. Besetzung eines Kanonikates in Padua
- VIII. Wiedereinstellung des Grafen Leopold Zichy in die österreichische Armee; Rehabilitierung entlassener Offiziere
- IX. Berufung des Publizisten Friedrich Giehne nach Wien
- X. Aufnahme der im Auslande graduierten Ärzte als österreichische Militärärzte
Protokoll der in Wien am 25. Juni 1849 abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Schwarzenberg.
I. Gebietsabtretung an Modena
Der Ministerpräsident brachte den Antrag des Ministers v. Bruck wegen der Abtretung des Gebiets von Rolo am rechten Ufer des Po an Modena zur Beratung1 .
Man vereinigte sich zum Beschlusse, daß in diese Abtretung nicht zu willigen wäre, nachdem der davon zu erwartende Vorteil, der Konterbande in jener Gegend Einhalt zu tun, im Fall des Abschlusses eines Zollvereins mit den italienischen Nachbarstaaten sich beheben würde, und es somit schwer werden dürfte, die Abtretung eines, wenn auch kleinen österreichischen Gebietes, an einen Staat, der die Wiederherstellung des legitimen Herrschers den österreichischen Waffen verdankt, vor der nächsten Reichsversammlung zu rechtfertigen.
Dieser Beschluß wird dem kaiserlichen Bevollmächtigten sofort bekanntgegeben2.
II. Friedensverhandlungen mit Sardinien
Der Ministerpräsident las hierauf den Entwurf einer Depesche an Minister Bruck, worin der sardinische Entwurf des Friedenstraktats einer eindringenden Kritik unterworfen wird3. Insbesondere wird ausgesprochen, daß man sich im Artikel 4 hinsichtlich des Status quo nicht auf den Stand im März 1848, sondern am 1. März 1848 berufen müsse, um allen Mißdeutungen zu begegnen. Ferner muß stipuliert werden, daß die Räumung des sardischen Gebiets von den k.k. Truppen erst nach erfolgter Ratifikation des Vertrages stattzufinden habe. Endlich könne die Bewilligung einer Amnestie für die hochverräterischen Lombarden kein Gegenstand der Stipulationen mit einem Staate werden, der den Aufruhr in unseren Provinzen begünstigt und mit den Waffen unterstützt hat4.
Der Ministerrat war mit dem Inhalte dieser Depesche wie auch mit dem einer von dem Minister Bach verlesenen Depesche, welche sich speziell auf die Amnestie der Lombarden|| S. 452 PDF || und Venezianer bezieht und deren Nutzlosigkeit, ja selbst Unzulässigkeit im gegenwärtigen Augenblicke nachweist, völlig einverstanden5.
III. Friedensverhandlungen mit Sardinien
Minister Baron Krauß besprach die von Piemont etc. vorgeschlagene Modalität, die Kriegsentschädigung mittelst 5% Inskriptionen auf das große Buch der sardinischen Staatsschuld zu tilgen6.
Es wurde beschlossen, den Bevollmächtigten anzuweisen, daß er jedenfalls die Entrichtung eines Teil der Entschädigung in barem Gelde bedingen und auch einen billigen Kurs für die zu übergebenden Obligationen stipulieren solle, nachdem dieselben in neuerer Zeit tief unter pari und selbst bis auf 72% gesunken seien und Österreich sie daher jedenfalls nicht um den Nominalwert übernehmen könne7.
IV. Finanzmaßnahmen
Der Finanzminister las hierauf seinen demnächst zu erstattenden au. Vortrag über die bereits in der Sitzung vom 21. l.M. (MR. 2058/1849) beschlossenen finanziellen Maßregeln samt dem Entwurfe des bezüglichen Ah. Patents8.
Der Ministerrat war damit vollkommen einverstanden, und es wird seinerzeit der Vortrag in den Zeitungen veröffentlicht werden, da er zur Verbreitung von Belehrung und Beruhigung völlig geeignet ist9.
V. Schäden durch russische Truppen
Der provisorische Minister des Inneren eröffnete, daß die Russen auf ihrem Marsche durch das Saroser Komitat an den nächst der Straße gelegenen Grundstücken Beschädigungen angerichtet haben, welche auf mindestens 700.000 f. angeschlagen werden. Dies sei umso bedauerlicher, als die Gesinnung in jenem Komitate eine gute ist. Der kaiserliche Kommissär Graf Zichy habe daher bei Meldung dieser Tatsachen es auch als unerläßlich dargestellt, daß den Unglücklichen, welche ohne eigene Schuld und ohne vorhandene militärische Notwendigkeit ihre heurige Fechsung verloren haben, ein Teil dieses Verlusts (allenfalls 15%) vergütet werde, um sie vor Notstand und Verzweiflung zu bewahren10.
Der Finanzminister erkannte, daß diesfalls etwas getan werden müsse, jedoch mit Beschränkung auf die getreuen Anhänger der Dynastie, womit der Ministerrat einverstanden war. Fürst Schwarzenberg behielt sich aber vor, dem Generalen v. Berg eine Abschrift der Anzeige des Grafen Zichy zu dem Ende mitzuteilen, damit die russischen|| S. 453 PDF || Hilfskorps auf ihrem weitern Zuge durch Ungarn sich der nicht notwendigen Feldbeschädigungen möglichst enthalten.
VI. Auszeichnung einiger Bischöfe
Wurde erkannt, daß die Bischöfe Scitovszky und Haulik, wie auch vielleicht der Fürstbischof Diepenbrock aus Anlaß der jetzt geschlossenen Bischofsversammlung durch Ordensverleihungen Ag. auszuzeichnen sein dürften11.
VII. Besetzung eines Kanonikates in Padua
Der provisorische Minister des Inneren referierte den Fall wegen Besetzung eines Kanonikats in Padua, wobei er den von dem dortigen Bischofe vorgeschlagenen Kandidaten Munari wegen Unsittlichkeit ausschließen und Sr. Majestät einen anderen, tadellosen Bewerber, aden Priester Candido,a vorschlagen werde12.
VIII. Wiedereinstellung des Grafen Leopold Zichy in die österreichische Armee; Rehabilitierung entlassener Offiziere
Das durch den russischen Generalleutnant Anrep bevorwortete Gesuch des wegen Teilnahme am ungarischen Aufstande simpliciter entlassenen k.k. Majors Grafen Leopold Zichy um Wiederaufnahme in die Armee, welches der Ministerpräsident vorderhand ablehnend beantworten wird13, veranlaßte den Kriegsminister zur Bemerkung, es scheine ihm ebenso billig als dienstesförderlich, diejenigen gutgesinnten Offiziers, welche von der Epurationskommission offenbar aus unzeitiger Strenge entlassen wurden, wieder zu rehabilitieren. Er glaube jedoch, daß eine solche Verfügung, um von Nutzen zu sein, baldmöglichst getroffen werden sollte14.
Hiemit war man allseitig einverstanden.
IX. Berufung des Publizisten Friedrich Giehne nach Wien
Der Ministerpräsident eröffnete, daß er den ausgezeichneten konservativen Publizisten Giehne aufgefordert habe, nach Wien zu kommen, um die Redaktion eines Blattes zu übernehmen15.
X. Aufnahme der im Auslande graduierten Ärzte als österreichische Militärärzte
Schließlich brachte der Kriegsminister die Anstände zur Sprache, welche die medizinische Fakultät gegen die Aufnahme von in Bayern und Sachsen graduierten Ärzten als Militärärzte erhoben hat16.
Der provisorische Minister des öffentlichen Unterrichts beeilte sich zu erklären, daß er selbst diese Einstreuungen nur als unehrenhafte Ausgeburten des Brotneides betrachte, und es wurde sofort beschlossen, die im Ausland graduierten Ärzte, welche die erforderliche Befähigung besitzen, bei dem vorhandenen Mangel an ärztlichem Personal als Militärärzte anzustellen17.
Übrigens ergriff Ritter v. Thinnfeld diesen Anlaß, um zu wiederholen, wie wünschenswert es ihm wäre, von der Führung des in vieler Beziehung sehr schwierigen Portefeuilles des Unterrichts Ag. enthoben zu werden.
Wien, 28. Juni 1849. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 6. Juli 1849.