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Nr. 106 Ministerrat, Wien, 17. August 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. fehlt; BdE. 18. 8. und anw. Doblhoff (keine BdE.), Latour, Krauß (keine BdE.), Bach, Hornbostel, Schwarzer; abw. Wessenberg; BdE. Franz Karl (20. 8.).

MRZ. 1995 – KZ. –

Protokoll der Ministerratssitzung vom 17. August 1848.

I. Tragen der deutschen Farben beim österreichischen Militär

In dem Ministerratsprotokolle vom 16. August d. J. kam unter anderm vor, daß der Kriegsminister über die dort erwähnten Modalitäten des Tragens der deutschen Farben von Seite des österreichischen Militärs einen eigenen Vortrag an Se. Majestät erstatten werde1. Der Kriegsminister eröffnet nun, daß er darüber mündlich Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Franz Karl Mitteilungen gemacht und von Höchstdemselben die Billigung dieser Modalitäten erhalten habe, wornach es von der Erstattung eines eigenen Vortrages abkommen dürfte2.

II. Beförderung Joseph Graf Ingelheims Echter von und zu Mespelbrunn

In dem Vortrage vom 13. August d. J., Z. 27183, zeigt der Kriegsminister an, daß der Feldmarschall Graf Radetzky in seinem innehabenden 5. Husarenregimente zum Ersatze des vor dem Feinde gebliebenen Majors Grafen Szécsen bei der Nichteignung der beiden rangsältesten Eskadronskommandanten zu aktiven Stabsoffiziers den dritten Premier-Rittmeister Grafen Ingelheim mit 3. d. M. zum Major ernannt habe, und erbittet sich die nachträgliche Ah. Genehmigung dieser Ernennung4.

III. Pensionierung und Beförderung von Militärs

Mit dem weiteren au. Vortrage vom 15. August d. J., Z. 27205, trägt der Kriegsminister an, dem halbinvalid gewordenen Oberstleutnant v. Großmann von Graf Latour-Infanterie in den normalmäßigen Pensionsstand mit gleichzeitiger Vormerkung für eine Friedensanstellung zu übernehmen und an dessen Stelle den ersten Major dieses || S. 575 PDF || Regiments Franz Landgrafen Fürstenberg zum Oberstleutnant im Regimente zu befördern6.

IV. Militärische Beförderung

In dem Vortrage vom 15. August d. J., Z. 27197, unterstützt der Kriegsminister den Antrag des Pionierkorpskommandanten, einen dritten Major im Pionierkorps für die Dauer der gegenwärtigen Verhältnisse zu kreieren und diese Stelle dem rangsältesten Hauptmann im Korps, Anton Obermüller, der bereits 32 Jahre brav und eifrig dient und seine dermalige Charge über 12 Jahre bekleidet, zu verleihen8.

Gegen die Anträge sub II, III und IV wurde nichts zu erinnern gefunden.

V. Bezüge Erzherzog Johanns

Laut des weiteren au. Vortrages vom 16. August d. J., Z. 21899, unterstützt der Kriegsminister das bereits im Ministerratsprotokolle vom 14. d. M.10 erwähnte Ansuchen Sr. kaiserlichen Hoheit des Herrn Erzherzogs Johann, welches dahin geht: a) daß die Gebühren Höchstdesselben an Gage (10.000f.) und Generaldirektorszulage (6000f.) bei der Mainzer Feldoperationskasse angewiesen werden; b) daß die bisherigen zwölf unentgeltlichen Pferdeportionen auf 24 Gratisfourageportionen erhöht und vom 1. August 1848 angefangen in Mainz erfolgt werden; c) daß für die wenigen in Wien zurückgelassenen Pferde Sr. kaiserlichen Hoheit noch auf kurze Zeit der Fourageempfang wie vorher fortdauere, endlich d) daß die Gebühren der drei bei Sr. kaiserlichen Hoheit verwendeten Stabsoffiziere (des Dienstkämmerers Obersten Peter Grafen Morzin, des Adjutanten Oberstleutnants Karl Frossard und des als Adjutant verwendeten Majors Ludwig v. Weißenthurn) sowie das Quartiergeld derselben nach dem Wiener Fuße und auch die Fourierschützengebühren11 denselben gleich den übrigen zu Frankfurt kommandierten k. k. Offizieren bei der Mainzer Feldoperationskasse flüssig gemacht werden.

Der Kriegsminister erbittet sich über dieses Einschreiten Sr. kaiserlichen Hoheit die Ah. Bestimmung Sr. Majestät, wogegen sich gleichfalls keine Erinnerung ergab12.

VI. Ungarischer Wunsch nach Anwesenheit des Kaisers bei der Schließung des ungarischen Reichstags

Der Kriegsminister machte ferner im Auftrage Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzoges Franz Karl dem Ministerrate die Mitteilung, daß nach einer Eröffnung des Fürsten Esterházy in Pest der Wunsch lebhaft geäußert werde, Se. Majestät der Kaiser möchten Sich zur Schließung des Reichstages nach Ofen zu begeben geruhen13.

|| S. 576 PDF || Der Ministerrat kann sich diesfalls nur auf dasjenige beziehen, was Se. Majestät den ungarischen Deputationen zu erwidern und sonst darüber auszusprechen geruhten14.

VII. Entsendung eines vertrauenswürdigen Mannes nach Prag

Der Minister des Inneren Freiherr v. Doblhoff eröffnete dem Ministerrate mit Beziehung auf die im Ministerratsprotokolle vom 14. d. M.15 dargestellten Notwendigkeit, daß er einen vollkommen vertrauenswürdigen Mann nach Prag gesendet habe, um in die dortigen Zustände Einsicht zu nehmen und mittelst eines Planes die dortigen militärischen Dispositionen ersichtlich zu machen. – Diese Sendung habe übrigens keinen ämtlichen Charakter und soll nur dazu dienen, um über die sich so sehr widersprechenden Angaben hinsichtlich des Zustandes von Prag dem Ministerium Aufklärung zu verschaffen16.

VIII. Vorläufig keine militärische Bewachung von Arbeitern

Hinsichtlich der im Ministerratsprotokolle vom 16. d. M.17 besprochenen und beschlossenen Absendung einer Kompanie Soldaten zur Überwachung der Eisenbahnarbeiter in der Gegend von Gloggnitz und anderer Vorkehrungen bemerkte der Minister des Inneren, daß nach den neuesten, ihm zugekommenen Nachrichten es nun dort ruhig sei. Auch sei ihm versichert worden, daß die Absendung des Militärs dahin eine äußerst schlechte Wirkung auf die Arbeiter hervorbringen und sie vielleicht zum Aufgeben der Arbeit bestimmen würde. Etwas mehr Zivilaufsicht würde den Zweck besser erreichen. Es sei nur eine Fraktion der Arbeiter exzessiv; die Absendung des Militärs würde aufreizend wirken; auch wäre dessen Unterbringung in der dortigen Gegend schwer und für die Bevölkerung belästigend. Bei diesen Verhältnissen wird mit den beschlossenen Maßregeln einstweilen innegehalten18.

IX. Ordensverleihung an Grafen Grünne

Derselbe Minister eröffnete, daß sich der Herr Erzherzog Stephan Palatin von Ungarn an Se. kaiserliche Hoheit den Herrn Erzherzog Johann wegen Verleihung des Ordens der Eisernen Krone an Grafen Grünne, Obersten in der Armee, verwendet habe, welcher mehrere Jahre bei demselben in Diensten gestanden ist und diese Dienste in Ungarn nicht fortsetzen konnte19.

Da kein schriftliches Einschreiten diesfalls vorliegt, wird der Minister des Inneren Sr. kaiserlichen Hoheit schreiben, diesen Gegenstand in gehörige Form bringen zu wollen20.

X. Pensionserhöhung für die Witwe Franz Ritter v. Nadhernys

Derselbe brachte das Gesuch der Witwe des Hofrates v. Nadherny um eine höhere als die normalmäßige Pension, nämlich um 800f. statt 600f., zur Sprache21.

Hinsichtlich dieses Gesuches wurde bemerkt, daß man sich bei der noch immer bestehenden Vorschrift, wo Gnadenanträge nur über vorläufige Ah. Bezeichnungen erstattet werden können, das Gesuch aber nicht Ah. bezeichnet ist, nicht erlauben könne, diese Bitte ohne eine Ah. Aufforderung bei Sr. Majestät zu unterstützen22.

XI. Auflösung des Wiener Gemeinde- und Sicherheitsausschusses

Der Minister des Inneren leitete nun die Aufmerksamkeit des Ministerrates auf die beiden hier bestehenden Körperschaften, nämlich den Gemeindeausschuß und den Sicherheitsausschuß23. Er bemerkte, daß diese Korporationen sich feindselig entgegenstehen und sich wechselseitig in ihrem Wirken schwächen24. Der Sicherheitsausschuß sei für die gegenwärtigen Verhältnisse nicht mehr passend. Der Gemeindeausschuß habe von allem Anfange wenig Vertrauen genossen, sei durch seine Kämpfe mit dem anderen Ausschusse noch mehr unpopulär geworden, habe wenig Energie entwickelt, und schon die Basis, auf welcher er konstruiert wurde (der hohe Zensus), sei nicht volkstümlich gewesen25. Zwischen diesen beiden Ausschüssen steht die Stadthauptmannschaft und weiß nicht, wem sie eigentlich gehorchen soll.

Der Minister würde dafür halten, daß es am besten wäre, diese beiden Ausschüsse aufzuheben. Der Sicherheitsausschuß sei bereit dazu, und der Gemeindeausschuß, welcher noch immer in dem Wahne befangen ist, vollkommen zu entsprechen, wäre dazu zu stimmen. Eine Änderung sei dringend notwendig, denn man brauche eine kräftige Unterstützung von der Kommunalbehörde, teils zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, teils zur Ordnung der gewerblichen Verhältnisse. Es könnte sich sogleich ein neuer Gemeindeausschuß auf einer liberaleren Basis (wo etwa jeder Steuerpflichtige wählbar, ein Zensus von etwa 5f. anzunehmen wäre, während er gegenwärtig in 20f. Steuer besteht) konstituieren, um eine ausgiebigere Wirksamkeit zu beginnen.

Die übrigen Stimmführer glaubten nicht, daß der Ministerrat den Gemeindeausschuß schon dermal aufheben könne. Der Ministerrat selbst habe den Gemeindeausschuß auf den gegenwärtigen Zensus und zu dem Ende ins Leben gerufen, daß er binnen einer || S. 578 PDF || Jahresfrist die Gemeindeverfassung für Wien zustande bringe26. Erst nach dieser Jahresfrist, oder wenn er nicht entspräche oder gefährlich wäre (was denn doch nicht von ihm behauptet werden könne), könnte er aufgelöst werden. Auch werde bemerkt, daß der neue, auf einer liberaleren Basis errichtete Gemeindeausschuß kaum besser als der jetzige entsprechen würde27.

XII. Beschwerde Windischgrätz' über ministerielle Einflußnahme auf Untersuchungen in Prag

Der Justizminister Dr. Bach brachte endlich eine ihm vom Kriegsminister Grafen Latour mitgeteilte Note des Kommandierenden in Prag Fürsten Windischgrätz28 zur Sprache, worin a) die Entlassung des Dr. Brauner29 aus der Haft als illegal, inkonstitutionell und durch die Macht verfügt erklärt und b) Verwahrung gegen die mögliche Niederschlagung des Prozesses und Freilassung der Gefangenen ausgesprochen wird. Die Freigebung dieser Individuen hieße die ganze Untersuchung niederschlagen, weil sie sich gegenseitige Mitteilungen machen und die Untersuchung vereiteln könnten. Hierüber bemerkt der Justizminister ad a) daß die Tatsachen hinsichtlich des bereits vollzogenen Gerichtsaktes unrichtig dargestellt erscheinen. In der Prager Angelegenheit habe das Ministerium den Gang des Gesetzes genau eingehalten. Als der Belagerungszustand in Prag aufgehoben30, aber zugleich die Fortdauer der Militäruntersuchungskommission31 ausgesprochen wurde, habe das Ministerium sich verpflichtet gehalten, diese nun nicht mehr zu rechtfertigende Kommission aufzulösen und die weitere Untersuchung dem ordentlichen Richter zuzuweisen32. Der Reichstag habe diese Verfügung genehmiget. Von Seite des Ministeriums ist kein Machtspruch erfolgt, sondern der Spruch des ordentlichen Gerichtes, das die Vermutung des gesetzlichen Vorganges für sich hat, habe die Freilassung des Dr. Brauner verfügt33.

Ad b) bemerkte der Minister, daß eine Deputation von Prag bei ihm war, welche die Niederschlagung des Prozesses und die Freilassung der Gefangenen begehrt habe; er habe ihr aber erwidert, daß er nicht in der Lage sei, in den gesetzlichen Gang der Untersuchung einzugreifen; was er tun könne und werde, sei nur auf die Beschleunigung || S. 579 PDF || der Untersuchung einzuwirken34. Er hoffe binnen wenigen Tagen die Nachricht zu erhalten, ob gesetzliche Anzeigungen vorliegen, die Inkulpierten auf freiem Fuße zu untersuchen, oder sie im Verhafte zu behalten. Diese Verwahrung des Fürsten Windischgrätz verfehlt daher ganz ihren Zweck.

Was jedoch die Beschuldigungen ad a) anbelangt, sah sich der Justizminister zu der Erklärung veranlaßt, daß der Fürst Windischgrätz aufgefordert werde, dieselben zurückzunehmen und den getanen Schritt zu redressieren, indem er sonst diese Sache vor den Reichstag bringen oder bei solchen Beschuldigungen von ungesetzlichen Vorgängen von seinem Posten abtreten müßte.

Der Kriegsminister nahm es über sich, dem Fürsten Windischgrätz darüber im Auftrage des Ministeriums nachdrücklich zu schreiben und den erwähnten Schritt rückgängig zu machen35.

Ges. 20. August. Franz Karl. Vidi.