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Nr. 42 Ministerrat, Wien, 18. Mai 1848 abends um 7 Uhr – Protokoll 11 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Pillersdorf; anw. Sommaruga, Krauß, Latour, Doblhoff, Baumgartner, Lebzeltern (interimistischer Leiter des Außenministeriums); außerdem anw. Bach (nur bei VIII); BdE. Pillersdorf, Franz Karl (22. 5.).

MRZ. 871 – KZ. –

Protokoll [II] der Sitzung des Ministerrates vom 18. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistischen Ministerpräsidenten und Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.

I. Sicherheitsvorkehrungen für Erzherzogin Maria Dorothea

Der Finanzminister überreichte ein an ihn gerichtetes Schreiben1 Ihrer kaiserlichen Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Maria Dorothea2, worin Höchstdieselbe den Schutz des Ministeriums für Höchstdero Kinder, dann für die Frau Baronin Brandhof3 und den Herrn Grafen von Meran4 in Anspruch nimmt.

Der Kriegsminister bemerkte hierauf, es sei bereits die Wache im Augartengebäude5 nahmhaft verstärkt worden, und er werde sofort dem kommandierenden Generale nachdrücklich anempfehlen, alle möglichen Vorkehrungen für die in Wien befindlichen Glieder der Ah. Familie zu treffen6.

II. Bestellung von Ordonanzoffizieren aus der Nationalgarde

Der Minister des Inneren äußerte, daß der Ag. Beschluß Sr. Majestät des Kaisers wegen Bestellung von Ordonnanzoffizieren aus der Nationalgarde bei Allerhöchstdero Person7 ohne Verzug zu intimieren wäre, wenngleich während der Abwesenheit Sr. Majestät der Fall einer solchen Dienstleistung noch nicht eintreten könne8.

III. Einladung Erzherzog Stephans nach Wien

Der Minister des Inneren setzte den Ministerrat von einem Vorschlage des Fabrikanten Pranichstaedten in Kenntnis, welcher glaube, daß es unter den gegenwärtigen Konjunkturen sehr wünschenswert und dem allgemeinen Besten förderlich sein || S. 250 PDF || würde, Se. kaiserliche Hoheit den Erzherzog Stephan einzuladen, nach Wien zu kommen9.

Der Ministerrat erkannte, daß er gar nicht in der Lage sei, diesem Antrage irgend eine Folge zu geben, nachdem ihm überhaupt gar keine Einflußnahme auf die Wahl des Aufenthalts der Ah. Familienglieder zusteht und zudem Se. kaiserliche Hoheit der Herr Erzherzog Palatin durch seine Amtspflichten in Ungarn festgehalten wird10.

IV. Polnisches Komitee in Wien; Neubesetzung der Leitung der Wiener Polizeidirektion

Der Justizminister teilte mit, daß man soeben eine große Menge aufrührerischer Plakate, welche vom polnischen Komitee11 auszugehen scheinen, in einer Druckerei aufgefunden habe. Hieraus ergebe sich abermals, wie wünschenswert es wäre, dem revolutionären Treiben dieses Komitees durch Verhaftung oder Entfernung seiner in Wien befindlichen Glieder ein Ziel zu stecken.

Der Ministerrat erkannte, daß zu einem erfolgreichen Einschreiten gegen dieses Komitee vor allem bessere polizeiliche Organe nötig wären, als jetzt zu Gebote stehen. Der jetzige Leiter der Wiener Polizeioberdirektion Born12 habe den Erwartungen nicht entsprochen, und dessen Ersatz durch ein mehr geeignetes Individuum sei sehr notwendig. In dieser Beziehung glaubte der Finanzminister vorläufig auf den Polizeidirektor zu Gratz, v. Päumann, hindeuten zu können. Der Minister des Inneren behielt sich vor, diesen Gegenstand in reife Überlegung zu ziehen13.

V. Entwurf einer Regierungskundmachung

Der Minister des Handels brachte in Anregung, daß der Nationalgarde, der Bürgerschaft und dem Militär mittelst eines Plakats der Dank des Ministeriums für die am heutigen Tage bewiesene musterhafte Haltung und Mitwirkung zur Sicherung der öffentlichen Ruhe ausgesprochen werde. Der Ministerrat, obgleich einverstanden mit der Erlassung einer Kundmachung, worin die Anerkennung über die Haltung der Nationalgarde, des Militärs und der Bürgerschaft ausgesprochen wird, beschloß, daß dermal von einem Dank noch keine Erwähnung zu machen, sondern abzuwarten wäre, bis sich die Bürgerschaft noch weitere Rechte darauf erworben haben wird. Der Entwurf dieser Kundmachung wurde sogleich gemacht und in dieselbe auch die Mitteilung an das Publikum aufgenommen, daß dem Ministerrate bisher noch keine Kunde über den Aufenthalt Sr. Majestät zugekommen sei. Diese Mitteilung schien dadurch umso notwendiger, weil sich schon im Lauf des Tages voreilige Gerüchte über die binnen wenig Stunden stattfindende Rückkehr Sr. Majestät allgemein verbreitet hatten14.

VI. Bürokratische Hilfe für den Kaiser

An die Hoffnungen des Ministerrates auf die baldige ersehnte Rückkehr Sr. Majestät nach Wien knüpfte sich die Frage über den Weg, auf welchem Allerhöchstdieselben bis zu diesem Zeitpunkte von den fortgesetzten Arbeiten des Ministerrates in Kenntnis zu setzen wären. Wenn einerseits anerkannt wurde, daß der bisherige Weg, die Sitzungsprotokolle des tg. Ministerrates Sr. Majestät au. zu unterbreiten, beizubehalten wäre – wobei auch zugleich Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Erzherzog Franz Karl in Kenntnis der Verhandlungen des Ministerrates bleiben würden – so stellte sich andererseits auch die Notwendigkeit heraus, Ah. Sr. Majestät einen mit den Zentralgeschäften vertrauten Beamten zur Verfügung zu stellen, welcher sich in den bei Sr. Majestät Allerhöchstselbst vorfallenden Geschäften zu verwenden hätte. Zu diesem Behufe würde daher Hofsekretär Spitko unverzüglich an das Ah. Hoflager abzusenden sein15.

VII. Entsendung eines Ministers zum Kaiser; Bitte um dessen Rückkehr

Der Ministerrat beschloß weiters, sobald ihm der Aufenthaltsort Sr. Majestät bekannt sein würde, einen aus seiner Mitte abzuordnen, um Sr. Majestät die dringende Bitte um die baldige Heimkehr in die getreue Haupt- und Residenzstadt zu den Füßen des Ah. Thrones niederzulegen. Dieser Minister würde dann am Ah. Hoflager zur Disposition Sr. Majestät bis zu Allerhöchstderselben Rückkehr verbleiben und die Verbindung mit dem Gesamtministerium zu unterhalten haben16.

VIII. Neues Preßgesetz

Hierauf wurde zur Beratung über den von der vom Justizminister geleiteten Kommission vorgelegten Entwurf des provisorischen Preßgesetzes geschritten17, welches, um seine bloß transitorische Eigenschaft noch augenfälliger zu bezeichnen, den Titel „Verordnung zur Hintanhaltung des Mißbrauchs der Presse“ führen wird.

Der Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Alexander Bach18 (welcher über Auftrag des Freiherrn v. Pillersdorf den ursprünglich aus einem Komitee von Literaten und Juristen hervorgegangenen Entwurf19 einer eindringlichen Prüfung unterzogen hatte) wurde in den Ministerrat berufen und entwickelte daselbst seine Anträge über die an dem Entwurfe zu treffenden Modifikationen.

Die meisten dieser Modifikationen bezielen bloß eine korrektere und deutlichere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen. Meritorische Änderungen wurden nur bei drei Punkten vom Referenten vorgeschlagen.

a) §§25/51, daß zur Versammlung des Gerichtshofes in geheimer Sitzung (mit Ausschluß fremder Zuhörer) der einstimmige Beschluß des Gerichts als Bedingung gesetzt werde. Diese Bestimmung gewähre nämlich die größtmögliche Garantie für die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens in allen jenen Fällen, wo nicht || S. 252 PDF || Rücksichten auf die Sittlichkeit eine Ausnahme gebieten – und möglichste Öffentlichkeit des Verfahrens in Preßangelegenheiten werde von der öffentlichen Meinung dermal am dringendsten verlangt. (Im Entwurfe wird bloß Stimmenmehrheit gefordert.) Diese Modifikation wurde vom Ministerrate einstimmig angenommen, gleichwie jene subb), daß auch gegen eine ungesetzliche Verhaftung der Rekursweg ausdrücklich eingeräumt werde.

c) Während im Entwurfe das Alter von 30 Jahren als Bedingung der Wählbarkeit zum Geschwornen festgesetzt wird, glaubte der Referent, daß sich mit dem zurückgelegten 24. Lebensjahre zu begnügen wäre. Da man nämlich nach der bestehenden österreichischen Gesetzgebung Advokat und selbst Richter mit 24 Jahren sein könne, so wäre nicht abzusehen, warum für das verhältnismäßig minder schwierige Amt eines Geschwornen ein höheres Alter erfordert werden solle. Da überdies die Geschwornen gewählt werden, so lasse sich erwarten, daß nur Individuen von hinlänglicher Verstandes- und Charakterreife (welche ohnehin mit dem Lebensalter nicht immer proportional ist) in die Geschwornenlisten werden eingereiht werden.

Der Ministerrat vereinigte sich mit diesem Antrage, und nur der Finanzminister würde es vorgezogen haben, wenn man bei dem Alter nicht unter den Antrag der Literaten selbst herabgegangen wäre.

Baron Krauß machte auch darauf aufmerksam, daß in dem Verordnungsentwurfe der Begriff und die Bedingungen der Kassation des Verfahrens (welche eigentlich bloß auf den vorhandenen Fall einer Nullität beschränkt bleiben sollte) nicht mit der gehörigen Konsequenz durchgeführt und die Kassationsbeschwerde in Fällen zugelassen werde, wo eigentlich bloß der Rekurs Platz greifen sollte, z. B. gegen unrichtiges Strafausmaß. Die übrigen Minister, obgleich die Richtigkeit dieser Bemerkung nicht verkennend, glaubten doch nicht, daß eine neue Redaktion der bezüglichen Gesetzesstellen vorzunehmen wäre, da es angezeigt scheint, wegen rein formaler Rücksichten keine Modifikationen des von den Literaten vorgeschlagenen Entwurfes vorzunehmen, welchen vielleicht eine böswillige Deutung unterschoben werden könnte. Andererseits sei diese Vorschrift bloß transitorisch und das neue Gesetz werde in dieser Beziehung ohne Zweifel korrekter sein.

Durch die unterm 16. l. M. erfolgte Aufhebung des Wahlgesetzes für den österreichischen Reichstag20 ergab sich die Notwendigkeit, denjenigen Paragraphen des Preßgesetzes, der von der aktiven Wahlfähigkeit zum Geschwornen handelt, einer neuen Redaktion zu unterziehen, welche, so wie die Einleitungsworte zur neuen Vorschrift, vom Ministerrate genehmigt wurde21.

Schließlich bemerkte der Referent Dr. Bach, daß bei dem Umstande, wo die somit definitiv redigierte Verordnung gegen den Mißbrauch der Presse sofort kundgemacht werden wird, die Notwendigkeit eintrete, zur Zusammensetzung der Gerichtsbehörden, || S. 253 PDF || zur Ernennung der öffentlichen Anwälte und zur Wahl der Geschwornen zu schreiten. Letztere dürfte in Wien binnen fünf Tagen beendigt werden können22.

IX. Graf Ludwig Taaffe stellt seine Dienste zur Verfügung

Der Minister des Inneren beschloß die Sitzung mit der Eröffnung, daß der Kurator der Theresianischen Ritterakademie Graf Taaffe sich zur Disposition des Ministerrates für den Fall gesetzt habe, als seine Dienste zu einer Sendung an Se. Majestät den Kaiser oder sonst in ähnlicher Weise benützt werden könnten23.

Pillersdorf. Ges. 22. Mai. Franz Karl. Vidi. Ferdinand. Innsbruck, am 22. Mai 1848.