Nr. 40 Ministerrat, Wien, 17. Mai 1848 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend: Sommaruga, Krauß, Latour, Doblhoff, Baumgartner, Lebzeltern interimistischer Leiter des Außenministeriums
- RS.Reinschrift; RdA. Pipitz; VS.Vorsitz Pillersdorf; anw.anwesend Sommaruga, Krauß, Latour, Doblhoff, Baumgartner, Lebzeltern (interimistischer Leiter des Außenministeriums); BdE.Bestätigung der Einsicht Pillersdorf, Franz Karl (22. 5.).
MRZ. 829 et 830 – KZ. –
- I. Rücktritt des Ministeriums
- II. Neues Preßgesetz
- III. Geplante Berufung Franz Graf Stadions zum Innenminister; Neuorganisierung Galiziens
- IV. Beschwerde der Stände von Kroatien, Dalmatien und Slawonien
- V. Kündigung des Abkommens mit der „Constitutionellen Donau-Zeitung“; neues Abkommen mit der „Österreichischen Zeitung“
- VI. Rücktritt Graf Johann Ernst Hoyos-Sprinzensteins als Oberkommandant der Nationalgarde; Bestellung Gustav v. Wochers zu seinem Nachfolger
- VII. Gemeinsamer Wachdienst von Nationalgarde und Militär
- VIII. Haltung des galizischen Regiments in Wien
- IX. Militärischer Beförderungen
- X. Anträge des österreichischen Ministeriums auf Verleihung des St. Stephansordens
- XI. Protest aus Krakau
Protokoll der Sitzung des Ministerrates vom 17. Mai 1848 unter dem Vorsitze des interimistischen Ministerpräsidenten und Ministers des Inneren Freiherrn v. Pillersdorf.
I. Rücktritt des Ministeriums
Der interimistische Ministerpräsident und Minister des Inneren eröffnete dem Ministerrate, daß heute vormittags eine Deputation des Zentralkomitees der hiesigen Nationalgarde ihm den Wunsch melden ließ, dem Ministerrate im Namen ihrer Komittenten die Bitte vortragen zu dürfen, die Minister möchten ihre Stellen wenigstens bis zum nächsten Reichstage behalten, und daß der Minister dieser Deputation die Stunde auf halb fünf Uhr nachmittags deshalb bestimmt habe, um früher noch diesen Gegenstand mit seinen Kollegen besprechen zu können und um sich zu einigen, welche Antwort dieser Deputation zu erteilen wäre1.
Nach seiner Ansicht kann und darf sich das Ministerium auf eine bestimmte Zeit nicht binden lassen. Die Stellen der Minister hängen nicht von ihrer Willkür ab, sondern von dem Vertrauen Ew. Majestät und jenem des Publikums. Die Ereignisse des 15. d. M., welche den Mangel des Vertrauens an Seite des Publikums zu den Ministern auf die krasseste und schmählichste Art betätiget haben2, haben sie bestimmt, ihre Stellen in die Hände Ew. Majestät zurückzulegen und ihre Plätze nur noch so lange einzunehmen, bis ein neues Ministerium gebildet sein wird.
Es wurde bemerkt, daß unter den gegenwärtigen Umständen nicht einmal der Reichstag mit Bestimmtheit vorausgesetzt werden kann, da unter der Gewalt der Bajonette und der Sturmpetitionen jede Regierung unmöglich ist. Insbesondere für die Finanzverwaltung sei Vertrauen und Sicherheit die erste Bedingung, und sollten die Minister bewogen werden, länger zu bleiben, so müßten bestimmte Garantien für Ordnung und Sicherheit geleistet werden, die aber nicht gegeben werden können.
Der Ministerrat einigte sich daher in der Ansicht, daß der Deputation durch den Ministerpräsidenten die allgemeine Erklärung zu geben wäre, die Minister hätten ihre || S. 236 PDF || Pflicht vor Augen gehabt, als sie ihre Demission überreichten, und wollen nur so lange ihre Posten einnehmen, bis ein neues Ministerium gebildet sein wird.
Als hierauf die Deputation (Baron Derczenyi, M. Doc. Fischhof, Hruby, Unger und andere) vor dem Ministerrate erschien (denn ihre Absicht war es, das Gesamtministerium zum ferneren Verweilen zu bewegen) und demselben vortrug, daß sie schon bei Ew. Majestät in der doppelten Absicht war, um Allerhöchstdenselben für die großen Konzessionen vom 15. d. M. zu danken und zugleich ehrfurchtsvoll zu bitten, Ew. Majestät wollen die Minister auf ihren Posten zu belassen geruhen3, stellte sie nun dieselbe Bitte an den Ministerrat, und erhielt durch das Organ des Ministerpräsidenten die oberwähnte Antwort4.
II. Neues Preßgesetz
Der interimistische Ministerpräsident brachte hierauf den Geschäftsgang bei den gegenwärtigen Verhältnissen und solange die jetzigen Minister auf ihren Plätzen verbleiben zur Sprache.
Nach seiner von dem Ministerrate geteilten Ansicht hätten die kurrenten Geschäfte so wie früher behandelt zu werden. Die legislativen Arbeiten wären dagegen einzustellen und ihren Nachfolgern in den Ministerien vorzubehalten, die Vornahme von dringenden organischen Einrichtungen aber deshalb nicht zu hindern.
Über die Anfrage des Ministers des Inneren, ob nicht vielleicht das neu redigierte provisorische, beinahe zum Drucke vorbereitete Preßgesetz5 hievon eine Ausnahme machen dürfte, weil der Gegenstand dringend ist und man sich durch das Zögern leicht einem Vorwurfe aussetzen könnte, erklärte sich der Ministerrat gleichfalls für die Unterlassung dieser legislativen Arbeit.
Zur näheren Begründung dieser Unterlassung wurde vom Minister des Handels insbesondere geltend gemacht, daß das Erscheinen dieses Gesetzes in den gegenwärtigen Umständen leicht wieder Aufregung und Unzufriedenheit hervorbringen könnte. Während man sich gegenwärtig nur mit dem Ministerium beschäftiget, über den nicht geahnten Erfolg des 15. März staunt und die Wirkungen desselben auf den materiellen Zustand, auf die Provinzen und Deutschland zu erwägen anfängt, würde die Hinausgabe eines Preßgesetzes, welches es auch wäre, neuen Zündstoff und Gegenstand neuer Deliberationen in der Aula abgeben6.
III. Geplante Berufung Franz Graf Stadions zum Innenminister; Neuorganisierung Galiziens
Die gegenwärtige Ministerstellung gab dem Baron Pillersdorf zu folgenden Bemerkungen Anlaß. Wie dem Ministerrate bekannt ist, habe er bereits vor längerer Zeit im Gefühle der Unzulänglichkeit seiner Kräfte eine Veränderung in der Person des Ministers des Inneren in Aussicht gestellt und Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten || S. 237 PDF || Herrn Erzherzoge Franz Karl diese Mitteilung gemacht. Über die Frage, welche Person er anzudeuten vermöchte, habe er auf den Gouverneur von Galizien, Grafen Stadion, hingewiesen und sei hierauf von Sr. kaiserlichen Hoheit beauftragt worden, demselben privativ zu schreiben und ihn zu fragen, ob er das Ministerium des Inneren anzunehmen geneigt [sei] und ob es auch tunlich wäre, gegenwärtig Galizien zu verlassen7.
Hierüber hat nun der provisorische Ministerpräsident und Minister des Inneren Baron Pillersdorf ein Schreiben vom Grafen Stadion erhalten, worin dieser sagt, daß er, wenn er seine Kräfte wohl erwägt, eine solche Stelle nicht wünschen könne; allein gewohnt, jederzeit zu gehorchen, sei er auch nicht dagegen, einen solchen Posten zu übernehmen8. Was Galizien anbelangt, so wäre die schon früher angetragene und genehmigte Teilung des Landes in zwei Gouvernements9, nämlich das Lemberger und das Krakauer, in Ausführung zu bringen, dem ersteren der Vizepräsident Gołuchowski10 und dem zweiten der Hofrat Zaleski11 vorzusetzen und an die Spitze des Zivil- und Militärregiments ein geeigneter Militär als Generalgouverneur über beide Gouvernements zu bestellen. Als die für diesen Posten geeigneten Militärs deutet Graf Stadion den FML. und Kommandierenden in Slawonien General Hrabowski12 und den FML. und Kommandierenden in Siebenbürgen General Puchner13 an.
Als Graf Stadion diese Äußerung abgab, bestand das Ministerium noch, gegenwärtig sei es aber anders, und es müßte erst ein neues Ministerium gebildet werden. Mit diesem Geschäfte dürften Graf Stadion und Baron Wessenberg (welcher ernannter Minister des Äußern ist und nicht zurücktrat14) beauftragt werden. Unter der Voraussetzung der Teilung Galiziens in zwei Gubernialgebiete stehe der Entfernung des Grafen Stadion von Lemberg kein Hindernis im Wege.
Gegen seinen Antrag, für die beiden Gubernialgebiete ein Zivil- und Militärgouvernement aufzustellen, wurde das Bedenken rege gemacht, daß eine solche Maßregel in dem Momente ausgeführt, wo Graf Stadion zur Übernahme eines Ministerpostens sich wegbegibt, ihm seinen neuen Standpunkt sehr erschweren dürfte, und daß die anderen Provinzen ein gleiches besorgen könnten. Auch wurde bemerkt, daß es zweckmäßiger schiene, zwei Gouverneurs aufzustellen und den Kommandierenden zu belassen.
Was die für die Zivil- und Militärgouverneursstelle angedeuteten Militärs, die FML. Hrabowski und Puchner, anbelangt, wurde erinnert, daß Puchner von seinem Posten || S. 238 PDF || in Siebenbürgen nicht entfernt werden könne und daß General Hrabowski eine andere Bestimmung erhalten habe15.
Der Minister des Inneren wird den Grafen Stadion auf diese Anstände in Ansehung der von ihm genannten Militärs und darauf aufmerksam machen, ob es nicht zweckmäßiger wäre, bei Teilung des Landes in zwei Gouvernements nur einen Kommandierenden statt eines Zivil- und Militärgouverneurs zu haben, und ob bei der neuen Einrichtung der Kommandierende FML. Freiherr v. Hammerstein den Anforderungen des Dienstes vollkommen entsprechen würde16.
IV. Beschwerde der Stände von Kroatien, Dalmatien und Slawonien
Der Minister des Inneren teilt im Auftrage Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Karl dem Ministerrate die vorliegende Beschwerde der Stände von Kroatien, Dalmatien und Slawonien über die Kränkungen mit, welche sie von Seite der Magyaren in Ansehung ihrer Nationalität und Feststellung ihrer Zukunft zu erfahren haben17.
Die Stände bitten darin, daß keinerlei Verfügungen von irgend einer Seite getroffen werden, die mit den von Seite des Banus im Interesse des Landes und des Ah. Kaiserhauses getroffenen Anordnungen im Widerspruche ständen, und daß demselben vielmehr die unbeschränkte Macht eingeräumt werde, bis zur Reglung ihrer Angelegenheiten auf dem heimischen Landtage18 alles jene zu unternehmen und zu verfügen, was er zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung und Sicherstellung der nationalen Interessen in diesen Königreichen für unerläßlich findet. Dies sei das einzige Mittel, das Land vor Anarchie und dem drohenden Bürgerkriege zu bewahren. Sollten aber ihre magyarischen Gegner in ihrer Unterdrückung fortfahren, so bliebe den Bittstellern nichts anderes übrig, als mit unabänderlicher Festhaltung an der unverbrüchlichen Untertanstreue zur Wahrung ihrer nationalen und politischen Existenz jene Schritte aus eigener Selbstbestimmung zu unternehmen, welche die Notwendigkeit, der Drang der Umstände und der Trieb der Selbsterhaltung ihnen eingeben wird.
Dem deutschen Ministerrate steht zwar, wie er sich bereits in anderen ähnlichen Fällen ausgesprochen hat, eine meritorische Beurteilung dieses Gegenstandes nicht zu19, welche vom ungarischen Ministerium auszugehen hätte, da Kroatien zu Ungarn gehört. Wenn es ihm aber durch die huldreiche Mitteilung dieser Eingabe gestattet sein sollte, eine Ansicht dennoch auszusprechen, so wäre es die, daß Ew. Majestät über die vorliegende Beschwerde (ohne sie jedoch ganz, sondern nur auszugsweise mitzuteilen) und über den darin geschilderten bedenklichen Zustand der genannten Länder das ungarische || S. 239 PDF || Ministerium zu vernehmen und nach Maßgabe seiner Äußerung das weitere zu veranlassen geruhen20.
V. Kündigung des Abkommens mit der „Constitutionellen Donau-Zeitung“; neues Abkommen mit der „Österreichischen Zeitung“
Der Minister des Inneren setzte den Ministerrat in Kenntnis, daß die Constitutionelle Donau-Zeitung als ministerielles Blatt ihrem Zwecke nicht entsprochen habe, und daß das mit der Redaktion dieser Zeitschrift getroffenen Übereinkommen aufgehoben21 und ein neues mit der Redaktion der Österreichischen Zeitung angebahnt sei22.
Dieses vorausgeschickt, bemerkte der Minister, daß er mit Beziehung auf einen in der Österreichischen Zeitung vom heutigen Tage (17. Mai) enthaltenen Artikel, worin die bekannten Vorgänge vom 15. Mai nicht richtig dargestellt werden23, eine Erwiderung darauf, soweit der Artikel seine Person betrifft, in diese Zeitung einrücken lasse. Diesen der Versammlung vorgelesenen Artikel, wogegen sich keine Erinnerung ergab, hat der Ministerrat zur Kenntnis genommen24.
VI. Rücktritt Graf Johann Ernst Hoyos-Sprinzensteins als Oberkommandant der Nationalgarde; Bestellung Gustav v. Wochers zu seinem Nachfolger
In der Anlage übergab der Minister des Inneren ein an Ew. Majestät gerichtetes Gesuch des Oberkommandanten der hiesigen Nationalgarde FML. Grafen Hoyos vom 16. d. M., worin er um Enthebung von dem Oberkommando bei der Nationalgarde und in der Einbegleitung den Minister des Inneren um Unterstützung in dem Sinne bittet25, daß Ew. Majestät diese Bitte recht bald zu gewähren geruhen, da die Vorgänge vom 15. d. M.26 ihn belehrt haben, daß er selbst mit dem besten Willen nichts Gutes mehr in dieser Stellung wirken könne. Was die Bitte des Grafen Hoyos um seine || S. 240 PDF || Enthebung von der Oberkommandantenstelle bei der hiesigen Nationalgarde anbelangt, so kann der Ministerrat dieselbe bei dem, was vorgefallen ist, nur zur Ah. Gewährung empfehlen. In Ansehung der weiteren Frage, wer als der Nachfolger des Grafen Hoyos im Oberkommando der Nationalgarde von Ew. Majestät bestimmt werden dürfte, einigte sich der Ministerrat in dem au. Antrage, daß Ew. Majestät den FML. Wocher dazu zu ernennen geruhen wollen.
Da sich aber FML. Wocher27 bei der Armee befindet und bis zu seinem Eintreffen in Wien immerhin einige Zeit verstreichen dürfte, was ein Interimistikum erheischt, da ferner der Stellvertreter des Grafen Hoyos bei der Nationalgarde Generalmajor und Stadtkommandant Baron Sardagna seine Stelle bei der Nationalgarde gleichfalls niedergelegt hat28, so hat es der Kriegsminister Graf Latour übernommen, denselben zu ersuchen, seine Stelle insolange zu behalten, bis FML. Wocher seinen Posten wird angetreten haben29.
VII. Gemeinsamer Wachdienst von Nationalgarde und Militär
Der Minister des Kriegswesens Graf Latour hielt es für seine Pflicht, den Ministerrat auf folgende Gegenstände aufmerksam zu machen: In der Proklamation vom 16. d. M. werde unter anderm bewilliget, daß die Stadttore und die Burgwache gemeinschaftlich von dem Militär und der Nationalgarde nach allen ihren Abteilungen besetzt werden sollen und daß das Militär nur in jenen Fällen des erforderlichen Beistandes herbeizurufen sei, wo die Nationalgarde selbst es ansucht30.
Was nun die gemeinschaftliche Besetzung der Wachposten anbelangt, glaubte der Minister des Kriegswesens bemerken zu sollen, daß durch die letzten Ereignisse in Wien31 die Nationalgarde in der Achtung des Militärs, welches bis dahin das beste Einverständnis mit ihr unterhielt, sehr herabgekommen sei, daß sich bei dem Militär nun ein sehr verletztes Gefühl kundgebe und daß die hier befindlichen Regimenter selbst den Wunsch aussprechen, von Wien entfernt zu werden. Unter diesen Umständen sei es ratsam, ja notwendig, daß die beiden Waffenkörper keine Wachstube miteinander teilen, sondern jeder die ihm angewiesene Wachstube ganz einnehme, damit keine Vermischung stattfinde. Bei dem Burgtor hätte der eine Waffenkörper die Wachstube rechts, der andere links zu beziehen.
Der Ministerrat erklärte sich damit vollkommen einverstanden.
Ferner bemerkte der Kriegsminister, daß er die Verantwortung nicht auf sich nehmen könnte, die Aufstellung des Militärs, wenn z. B. die kaiserliche Burg in Gefahr wäre und man wieder Sturmpetitionen vorbringen wollte, erst von dem Ansuchen der Nationalgarde abhängig zu machen, weil es dann wohl schon zu spät sein dürfte, und || S. 241 PDF || er meint, daß die Würdigung des Momentes, wo eine solche Aufstellung stattzufinden hätte, ihm zu überlassen wäre.
Der Ministerrat glaubt, daß das Befugnis, Truppen dort aufzustellen, wo man sie braucht, schon in der Proklamation vom 16. d. M. enthalten sei, und daß von Seite des Militärs der erforderliche Beistand nur dann zu leisten sei, wenn die Nationalgarde darum ansucht.
Durch diese Ansicht erklärte sich der Kriegsminister hinsichtlich seines künftigen Benehmens in ähnlichen Fällen vollkommen beruhigt32.
VIII. Haltung des galizischen Regiments in Wien
Der Kriegsminister eröffnete zur Beruhigung des Ministerrates hinsichtlich der beanständeten Stimmung des hier garnisonierenden galizischen Regimentes Nugent33, daß mit Ausnahme einiger Unteroffiziere, welche sich in Kaffeehäusern etwas unklug benahmen, unter den Gemeinen dieses Regimentes, meistens treuen und anhänglichen Ruthenen, nicht die geringste Sympathie für die hiesigen Polen bestehe.
IX. Militärischer Beförderungen
Mit dem hier vorliegenden au. Vortrag vom 17. Mai d. J., Z. 176034, bringt der Kriegsminister folgende Beförderungen und Versetzungen in Antrag: den Obersten Dietrich vom 2. Artillerieregimente zum Generalmajor und Artilleriebrigadier in Prag; den Obersten Vitaliani vom 3. Artillerieregiment zum Generalmajor und Brigadier in Lemberg; den Obersten Suplikatz vom Oguliner Regimente zum Generalmajor und Brigadier beim Korps des FZM. Grafen Nugent; den Generalmajor Fürsten Eduard Liechtenstein, Brigadier im Tarnow, zur Übersetzung qua talis nach Prag; den Obersten Wizigmann von Sunstenau, Kurassier zum Generalmajor und Brigadier nach Tarnow.
Die Vorgeschlagenen sind rangsälteste Obersten, an der Tour zur Beförderung, und es spricht für alle ihre gute Dienstleistung.
Der Ministerrat erklärte sich mit diesen Anträgen einverstanden35.
X. Anträge des österreichischen Ministeriums auf Verleihung des St. Stephansordens
Der Minister des Inneren und provisorische Ministerpräsident machte den Ministerrat auf den Umstand aufmerksam, daß in der letzteren Zeit von dem deutschen Ministerium auch Verleihungen von St. Stephansorden in Antrag gekommen sind, und stellte der Erwägung des Ministerrates anheim, ob solche Anträge von Seite des deutschen Ministeriums nicht zu unterbleiben und dieses sich nur auf den kaiserlich österreichischen Leopoldorden zu beschränken hätte.
Da Anträgen auf Verleihung des königlich ungarischen St. Stephansordens von Seite des deutschen Ministeriums ein publizistisches Hindernis im Wege stehen dürfte, so wurde als zweckmäßig erkannt, sich vorkommenden Falles jederzeit darüber im Privatwege || S. 242 PDF || Aufklärung von dem ungarischen Minister des Äußern, Fürsten Esterházy, zu verschaffen36.
XI. Protest aus Krakau
Die aus dem beiliegenden Extrakte, KZ. 1749, näher zu ersehende Protestation der Einwohner Krakaus vom 28. April 1848 gegen das Verfahren der dortigen Regierungsbehörde seit der Zeit der verkündeten Konstitution37, wurde brevi manu dem Minister des Inneren zur weiteren Verfügung übergeben38.
Die den Anträgen zu VI und IX entsprechenden Erledigungsentwürfe werden hierneben der Ah. Genehmigung Ew. Majestät ehrfurchtsvoll unterzogen.