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Nr. 9 Ministerrat, Wien, 10. April 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Ficquelmont; anw. Pillersdorf, Taaffe, Sommaruga, Krauß, Zanini; BdE. Ficquelmont (11. 4.), Franz Karl (12. 4.).

MRZ. 127 – KZ. –

Protokoll der Ministerratsversammlung vom 10. April 1848.

I. Ernennung Graf Agenor Gonuchowskis zum Vizepräsidenten des Lemberger Guberniums

Der Minister des Inneren brachte den Antrag des Gouverneurs von Galizien Grafen Franz Stadion1 zur Sprache, welcher an die Stelle des zum Finanzminister Ah. ernannten zweiten galizischen Gubernialpräsidenten Freiherrn v. Krauß2 den dortigen Gubernialrat Grafen Gołuchowski3 zum Vizepräsidenten für das Lemberger Gubernium vorschlägt und gleichzeitig um die schleunige Ah. Erledigung bittet, weil es bei dem jetzigen Geschäftsandrange unbedingt notwendig sei, daß diese Stelle bald besetzt werde.

Der dem Ministerrate das erstemal beiwohnende und die galizischen Amts- und Personalverhältnisse genau kennende neue Finanzminister Freiherr v. Krauß , über die Persönlichkeit des Gołuchowski befragt, bemerkte, daß derselbe viele Geschicklichkeit und Charakterstärke besitze und besonders in der letzten Zeit ausgezeichnete Dienste geleistet habe. Es hat sich nämlich, wie bekannt, nach den letzten Ereignissen in Wien in dem Stadthause in Lemberg ein Komitee gebildet, welches sich Regierungsgeschäfte anmaßen wollte4. Gołuchowksi wurde unter diesen schwierigen Umständen mit der Leitung des Lemberger Magistrates beauftragt und hat in dieser Eigenschaft vollkommen entsprochen. Was daher seine Persönlichkeit anbelangt, könne der Finanzminister nur dem diesfälligen Antrage des Gouverneurs und des Ministers des Inneren beistimmen, denselben zum Vizepräsidenten bei dem Lemberger Gubernium zu bestimmen.

Der Ministerrat, diese Ansicht teilend, erlaubt sich den ehrfurchtsvollen Antrag: Ew. Majestät wollen den galizischen Gubernialrat Grafen Gołuchowski zum Vizepräsidenten bei dem Lemberger Gubernium Ag. zu ernennen geruhen5.

|| S. 52 PDF || Der Entwurf zu der diesfälligen Ah. Entschließung befindet sich bei der KZ. 1363/1848.

II. Maßnahmen zur Eindämmung der Unruhen in Wien

Ferner erwähnte der Minister des Inneren der sich hier fast täglich erneuernden Unruhen6 und der Notwendigkeit, diesem Unfuge ein Ende zu machen. Daß diesem Treiben nur durch das vereinte Zusammenwirken der Regierung, des Magistrates, der Nationalgarde und der Bürger begegnet werden könne, sei offenbar; er habe daher in dieser Richtung die entsprechenden Vernehmungen eingeleitet.

Von dem Magistrate und dem Bürgerausschusse7 sind ihm diesfalls nachstehende Punkte als Abhilfsmittel vorgeschlagen worden8: a) eine kundzumachende ernstliche Warnung gegen solche Unfüge, b) die Dringlichkeit einer schnellen Organisierung der Nationalgarde, c) daß das Militär von der erteilten Konstitution in die Kenntnis gesetzt werde und d) daß es auf die Konstitution beeidet werde. Von dem hiesigen provisorische Polizeioberdirektor wurde vorgeschlagen: 1. schleunige Organisierung der Nationalgarde, 2. Zurückhaltung von Neugierigen, 3. vereinigtes Wirken des Militärs und der Nationalgarde, 4. Einwirkung auf die Studierenden, und 5. daß das Korps der Polizeiwache eine den gegenwärtigen Umständen angemessene Organisierung (etwa eine Umstaltung in eine Munizipalgarde) erhalte. Der Minister des Inneren hat, soweit der Gegenstand seinen Bereich allein betrifft, dem Magistrate und Bürgerausschusse, dann der Polizei, bereits die entsprechende Belehrung und die nötigen Aufträge erteilt, und brachte sie zur Kenntnis des Ministerrates9.

III. Bekanntgabe der Konstitutionsbewilligung an das Militär

Was den einen der oberwähnten Anträge betrifft, daß nämlich das Militär von der erteilten Konstitution durch einen Armeebefehl in die Kenntnis gesetzt werden möge, bemerkte der Kriegsminister , daß an die Armee diesfalls ohne Ah. Auftrag nichts erlassen werden könne; es sei auch nicht üblich und nicht notwendig, solche Kundmachungen an die Armee zu erlassen, weil sie auch ohne dieselben sich allen gesetzlichen Anordnungen fügt, weil die dem Staate verheißene Konstitution auch für die Armee gilt, weil der konstitutionelle Landesherr der Führer der Armee ist, und weil es zu wünschen ist, daß in dieser Beziehung die Armee von dem Volke nicht als getrennt erscheine.

Was allenfalls geschehen könnte, sei dieses, daß eine entsprechende Anzahl von Abdrücken des Patentes vom 15. März d. J.10 den Generalkommanden und durch diese den Regiments- und anderen Korpskommanden zur Kenntnis mitgeteilt werde11.

IV. Gemeinsames Mitwirken der Nationalgarde und des Militärs zur Aufrechterhaltung von Ruhe

Was einen weiteren Antrag anbelangt, daß nämlich das Militär vereint mit der Nationalgarde zur Aufrechthaltung der Ruhe mitwirken solle, bemerkte der Minister des Krieges, daß zunächst die Nationalgarde es ist, die für den Sicherheitsdienst in der ersten Reihe einstehen muß, wobei das Militär nur als ihre Reserve erscheint, während im Dienste gegen einen äußeren Feind das Militär in der ersten Reihe steht und die Nationalgarde seine Reserve ausmacht. Wenn die Nationalgarde für diesen ihren Beruf unter eintretenden Umständen nicht ausreicht, so wendet sie sich an das nächste Militärkommando um Hilfe, und alle Truppenkommandanten sind angewiesen, ihr diese Hilfe zu leisten.

Den Sicherheitsdienst nach Bezirken zwischen der Nationalgarde und dem Militär abzuteilen, geht aus dem soeben angeführten Grunde ebenfalls nicht wohl an, weil die Nationalgarde für diesen Dienst zunächst berufen ist, und das Militär ihr nur subsidiarisch Hilfe leistet12.

V. Stärke der Wiener Garnison

Über die vom Minister des Inneren gestellte Frage, wie stark wohl die Garnison in Wien sei, bemerkte der Kriegsminister, daß sich hier sechs Grenadierbataillons, zwei Bataillons Nugent, zwei Bataillons Wasa, zwei Bataillons Hess und zwei Bataillons Deutschmeister, zusammen mit der Kavallerie ungefähr 12.000 Mann befinden, wornach (wenn die Nationalgarde einmal organisiert sein wird) mit Einrechnung derselben 30–40.000 Mann zur Aufrechthaltung der Ruhe und Sicherheit in der Stadt Wien vorhanden sein werden. Zur Erreichung dieses Zweckes wird das der Zahl nach schwächere Militär der Nationalgarde immer eine wesentliche Stütze abgeben13.

Das Einvernehmen zwischen der Nationalgarde und dem Militär ist bis jetzt gut.

VI. Reserve am Isonzo und Vermehrung der Truppen in Tirol

Der Minister des Kriegswesens legt mit Beziehung auf die in der gestrigen Ministerratsversammlung bereits vorgetragene Notwendigkeit der Bereithaltung einer starken Reserve im Isonzogebiete, Vermehrung des Truppenstandes in Tirol, dann einiger anderer Truppenversetzungen14, und die diesfalls erhaltene Zustimmung des Ministerrates, seinen diesfälligen au. Vortrag vom 9. d. M. (Z. 1372) zu dem Ende vor, um hierüber die schriftliche Ah. Bedeckung zu erhalten, welche Ew. Majestät demselben, nach Erachten des Ministerrates zu erteilen geruhen dürften15.

VII. Entlassungen italienischer Soldaten in Ungarn

Ferner bringt der Kriegsminister einen aus Ungarn erhaltenen Rapport zur Kenntnis des Ministerrates, nach welchem, was man schon lange besorgte, mehrere || S. 54 PDF || italienische Offiziere ihre Demission aus dem Dienste verlangt haben, und daß auch die gemeine Mannschaft in ihr Vaterland entlassen zu werden wünscht16.

Aus diesem Anlasse wäre den dortigen italienischen Truppen zu eröffnen, sie hätten sich einstweilen ruhig zu verhalten, die italienische Sache werde bald zur Entscheidung gelangen, worauf sie nach Umständen nicht länger werden zurückgehalten werden17.

VIII. Unruhe unter den Gymnasiasten

Der Minister des öffentlichen Unterrichts bemerkte, daß nach Äußerung des hiesigen Gymnasialdirektors Walch auch unter den Gymnasialschülern eine große Aufregung herrsche, zu deren Beschwichtigung viel beitragen würde, wenn er ihnen in Aussicht stellen könnte, daß die Prüfungen heuer um einen Monat früher stattfinden werden als gewöhnlich18.

Es wurde dem Minister überlassen, diesfalls das ihm zweckdienlich Scheinende zu verfügen19.

Der oberwähnten Erörterung dürfte der nachstehende Erledigungsentwurf entsprechen.

Ges. 12. April. Franz Karl. Vidi. Ferdinand. Wien, den 12. April 1848.