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Nr. 232 Ministerrat, Wien, 23. Juni 1918

RS. fehlt; Abschrift in Ava.,Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Abschriften Pollak) .

P. Ehrhart; VS. Seidler; anw. Ćwikliński, Mataja, Banhans, Schauer, Homann, Wimmer, Czapp, Twardowski, Horbaczewski, Wieser, Silva-Tarouca, Paul, Gayer.

[Tagesordnungspunkte]

KZ. 41 – MRZ. 39

Protokoll des zu Wien am 23. Juni 1918 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ritter v. Seidler.

I. Politische Situation

[I.] ℹ️ Der Ministerpräsident berichtet über die politische Situation.

Die bereits in den letzten Verhandlungen des Ministerrates angekündigten Beschlüsse des Polenklubs1 seien in einer Weise ausgefallen, ℹ️dass nach Ansicht des sprechenden Ministers die Sicherstellung einer Majorität im Abgeordnetenhause unmöglich und daher die Demission des Kabinettes unvermeidlich sei2.

Der Ackerbauminister3 bezeichnet gleichfalls die Demission mit Rücksicht auf den Umstand, dass eine Majorität nicht gebildet werden kann, als ein konstitutionelles Gebot. Nach seiner Meinung müsse die Regierung aber auch hinsichtlich der künftigen Gestaltung der Verhältnisse Sr. Majestät ihre au. Vorschläge unterbreiten.

Der Ministerpräsident hebt hervor, die Situation sei für die Zukunft insoferne schwierig, als die Deutschen den Abgang des Kabinettes als eine Niederlage betrachten und bestimmt erklären, ein neues Kabinett nicht unterstützen zu können, ja sogar ein Provisorium ablehnen. Fast ebenso schwierig würden sich aber die Verhältnisse gestalten, falls Se. Majestät sich für das Verbleiben des Kabinettes entscheiden sollte. Eine Einberufung des Parlamentes sei bei einem Mangel einer Majorität durchaus riskant. ℹ️Aber auch ein parlamentsloses Regime biete angesichts der politischen und der Ernährungssituation große Gefahren; ℹ️man würde sich überdies nicht auf die einfache Anwendung des § 14 auf die Staatsnotwendigkeiten beschränken können, sondern genötigt sein, zur Herstellung der politischen Ordnung tiefer einzugreifen.

Der Ackerbauminister möchte bezweifeln, ob die Deutschen geschlossen gegen jedes künftige Kabinett, auch wenn dieses sachlich eine den Deutschen günstige Richtung einnehmen würde, opponieren könnten. Er für seine Person würde eine kurze Zwecksession mit einer neuen Regierung nicht für ausgeschlossen halten. Der Finanzminister befürwortet einen Appell an die Deutschen, sie mögen unter Verzicht auf das gegenwärtige Kabinett eine Zwecksession ermöglichen.

Der Handelsminister konstatiert, dass die Regierung bereits mehrmals au. um Enthebung gebeten, aber jedes Mal den Ah. Befehl erhalten habe, im Amte zu bleiben4. Bisher habe sie aber doch kontinuierlich auf derselben Linie, nämlich der Bemühung um die Aufrechterhaltung des parlamentarischen Betriebes, verbleiben können. Jetzt aber würde sich für sie eine neue Situation ergeben, und sie käme in eine Art von Verfassungskonflikt. Die Beschlüsse der Polen ließen ja immerhin die Möglichkeit parlamentarisch zu regieren offen, nur gerade nicht für die gegenwärtige Regierung. Der sprechende Minister erachtet daher die Voraussetzungen, unter denen der § 14 unvermeidlich wäre, für nicht gegeben und vermöchte somit seinerseits ein solches Regime nicht zu verantworten. Über die Zukunft der österreichischen Verfassung werde der Erfolg des Krieges entscheiden, bis dahin müsse aber ein zwischenzeitiger Bruch der Verfassung vermieden bleiben.

Der Ministerpräsident konstatiert, dass auch bei Ag. Wiederberufung des Kabinettes nicht sofort die Anwendung des § 14 eintreten, sondern dass es zu neuerlichen Verhandlungen mit den Polen kommen würde. Er frägt den Handelsminister, ob dieser der Anwendung des § 14 auch für den Fall der Auflösung unbedingt opponieren würde.

Der Handelsminister gibt zu, dass in diesem Falle allerdings eine etwas andere Situation gegeben wäre, auf deren Erörterung er zurückkommen werde. Einen sogenannten ex lex-Zustand würde er nicht für möglich halten, ein solcher komme nur dort in Betracht, wo die verfassungsmäßige Ermächtigung sich nur aus technischen Gründen verzögert, ihre Erlangung aber unmittelbar bevorsteht. Die Auflösung sei ein verfassungsmäßig korrektes Mittel, jedoch lediglich im Sinne des sofortigen Appells an die Bevölkerung im Wege von Neuwahlen, die aber im Kriege eben nicht ohne weiteres durchgeführt werden können. Zweifellos erachte er einen Versuch mit einer neuen Regierung für notwendig. Die Deutschen könnten gewiss eine Regierung akzeptieren, die das Erbe der Kreisverordnung antritt5.

Der Ackerbauminister konstatiert, dass bei dem allgemeinen Wunsche nach Einberufung des Parlamentes die ganze Verantwortung für ein § 14-Regime eigentlich der Krone aufgelastet würde, und zwar in einer Zeit, die durch die verschiedensten Umstände außerordentlich gefährlich erscheint.

ℹ️Der Eisenbahnminister verweist auf die Verschärfung der Situation in der Ernährungsfrage und die unverkennbare Bewegung unter der Arbeiterschaft6. Aus prinzipiellen Gründen, aber insbesondere angesichts dieses Umstandes, würde er es dringend widerraten, sich etwa um den Preis der Anwendung des § 14 unbedingt auf die Erhaltung der gegenwärtigen Regierung festzulegen.

Der Minister für öffentliche Arbeiten betont, dass die Stimmung unter der Arbeiterschaft eine sehr ungünstige sei. Hervorzuheben sei, dass die Arbeiterbewegung bereits in unmittelbaren Zusammenhang mit politischen Fragen gebracht werde und Ausstände einsetzen, die sich u. a. auch direkt die Erzwingung der Einberufung des Reichsrates zum Ziele setzen7. ℹ️Der § 14 werde allgemein perhorresziert und der sprechende Minister würde auch in der Auflösung des Abgeordnetenhauses keine politische Rechtfertigung zu seiner Anwendung finden. Die Auflösung sei aber an und für sich gefährlich, sie würde als ein Stoß gegen das Parlament aufgefasst werden und sehr bedenkliche Ausbrüche des Temperamentes der Bevölkerung auslösen. Der Ministerrat erörtert sohin die Frage, in welcher Weise formell vorzugehen wäre, falls Se. Majestät sich dafür zu entscheiden geruhen sollte, vorerst einen Versuch zur Bildung einer Regierung zu unternehmen, die die nötigen Ermächtigungen auf parlamentarischem Wege erhalten könnte. Für diesen Fall wird der Entwurf eines Ah. Handschreibens besprochen, in welchem die bezüglichen Ah. Intentionen zum Ausdrucke gelangen würden8.

Der Ministerrat nimmt die Mitteilungen der sprechenden Minister zur Kenntnis9.

[Ah. E. fehlt.]