Nr. 137 Ministerrat, Wien, 13. Februar 1917
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes XX; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkten XVIII, XXI, XXII und XXIII; Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta., Kab. Kanzlei, Protokoll 1917.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Baernreither; anw.anwesend Georgi, Forster, Hussarek, Trnka, Spitzmüller, Bobrzyński, Handel, Schenk, Urban, Höfer; außerdem anw.anwesend Seidler (bei III.), Schober (bei III.); abw.abwesend Clam-Martinic.
- I. Minister Dr. Baernreither übernimmt infolge Erkrankung des Ministerpräsidenten den Vorsitz der heutigen Ministerratssitzung.
- II. Schwierigkeiten in der Kohlenversorgung Wiens.
- III. Fortsetzung der Beratung des Entwurfes der kaiserlichen Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Bedarfsgegenständen.
- IV. Erwirkung des Adelstandes für den Ministerialrat im Eisenbahnministerium Dr. Arnold Krasny.
- V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Oberinspektor der österreichischen Staatsbahnen, Theodor Engerth.
- VI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Oberbahnhofvorsteher der sächsischen Staatsbahnen in Bodenbach, Paul Richard Martin.
- VII. Erwirkung des Ritterstandes für den Leiter der Klaviermeisterschule an der Akademie für Musik und darstellende Kunst, Professor Emil Sauer.
- VIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Leiter der Violinmeisterschule an der Akademie für Musik und darstellende Kunst, Professor Ottokar Šefčik.
- IX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den mit dem Titel eines außerordentlichen Professors bekleideten Privatdozenten an der Universität in Wien, Vizesekretär der Statistischen Zentralkommission Dr. Karl Přibram.
- X. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Vizedirektor der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik, Dr. Josef Pircher.
- XI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor am Staatsrealgymnasium im XVII. Wiener Gemeindebezirke Schulrat Franz Bernhard.
- XII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Professor an der Lehrerinnenbildungsanstalt mit böhmischer Unterrichtssprache in Prag Schulrat Franz Zdařil.
- XIII. Erwirkung Ah. Auszeichnungen für Verdienste im Schuldienste an nichtstaatlichen Lehranstalten.
- XIV. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension und von Gnadenzulagen zu den Erziehungsbeiträgen für die Kinder der Oberingenieurswitwe Anna Perl in Linz.
- XV. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension und von Gnadenzulagen zu den Erziehungsbeiträgen für die Kinder der Bauratswitwe in Smichow Auguste Cramer.
- XVI. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Direktor der Staatsgewerbeschule in Lemberg, Regierungsrat Ladislaus Kłapkowski.
- XVII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Direktor der deutschen Staatsgewerbeschule in Brünn, Regierungsrat Johann Sweceny.
- XVIII. Erwirkung des Kommandeurkreuzes des Leopoldordens für den Sektionschef im Finanzministerium, Kasimir Ritter v. Gałecki.
- XIX. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit der kaiserlichen Verordnung vom 15. September 1915 über die Gerichtsgebühren auf das streitige Verfahren vor dem Obersthofmarschallamte.
- XX. Erhöhung der Preise für Tabakfabrikate.
- XXI. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension und von Gnadengaben zu den normalmäßigen Erziehungsbeiträgen der Kinder für die Finanzwach-Oberaufseherswitwe Sophie Pettaros.
- XXII. Erwirkung einer Gnadenzulage zur Witwenpension und von Gnadenzulagen für die Kinder der Oberfinanzratswitwe Michaline Tyrka sowie einer Gnadenzulage zur Witwenpension der Linienverzehrungssteuer-Assistentenswitwe Therese Mailler.
- XXIII. Erwirkung einer Gnadenzulage zur Witwenpension und von Gnadenzulagen für die Kinder der Steuerverwalterswitwe Helene Nawratil.
- XXIV. Bezeichnung des österreichischen Vertragsteils im Ausgleichsvertrage mit Ungarn.
- XXV. Personalveränderungen in der Landesverwaltungskommission für das Königreich Böhmen.
- XXVI. Erwirkung des Elisabeth-Ordens I. Klasse für Melanie Tschurtschenthaler v. Helmheim.
- XXVII. Erwirkung des Elisabeth-Ordens II. Klasse für die Großhändlersgattin Flora Berl in Wien.
- XXVIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Statthaltereirat der mährischen Statthalterei Josef Zwierzina.
- XXIX. Erwirkung Ah. Auszeichnungen für mehrere Beamte der politischen Verwaltung Galiziens.
- XXX. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Statthaltereisekretär Dr. Arthur Kozesnik in Graz.
- XXXI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Oberbezirksarzt Dr. Vinzenz Nycz.
- XXXII. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für österreichische Staatsangehörige in Deutschland.
- XXXIII. Erwirkung von Kriegskreuzen für im verbündeten und neutralen Auslande ansässige, um vaterländische Interessen verdiente Persönlichkeiten.
- XXXIV. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne für den Sektionschef im Justizministerium Dr. Albert Roesch.
- XXXV. Erklärung der Errichtung von Hochspannungsfreileitungen von der elektrischen Zentrale in Gosau zur Aluminiumfabrik in Lend und von der Zentrale in der Liechtensteinklamm zur Leitung Gosau-Lend als begünstigte Bauten.
- XXXVI. Erwirkung der Ernennung des mit der Leitung der Seebehörde betrauten Hofrates Viktor Grafen Attems-Heiligenkreuz zum Präsidenten dieser Behörde unter gleichzeitiger Einreihung in die IV. Rangsklasse der Staatsbeamten ad personam.
- I. Minister Dr. Baernreither übernimmt infolge Erkrankung des Ministerpräsidenten den Vorsitz der heutigen Ministerratssitzung
- Zu XVIII. Erwirkung des Kommandeurkreuzes des Leopoldordens für den Sektionschef im Finanzministerium, Kasimir Ritter v. Gałecki
- XIX. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit der kaiserlichen Verordnung vom 15. September 1915 über die Gerichtsgebühren auf das streitige Verfahren vor dem Obersthofmarschallamte
- XX. Erhöhung der Preise für Tabakfabrikate
- Zu XXI. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension und von Gnadengaben zu den normalmäßigen Erziehungsbeiträgen der Kinder für die Finanzwach-Oberaufseherswitwe Sophie Pettaros
- Zu XXII. Erwirkung einer Gnadenzulage zur Witwenpension und von Gnadenzulagen für die Kinder der Oberfinanzratswitwe Michaline Tyrka sowie einer Gnadenzulage zur Witwenpension der Linienverzehrungssteuer-Assistentenswitwe Therese Mailler
- Zu XXIII. Erwirkung einer Gnadenzulage zur Witwenpension und von Gnadenzulagen für die Kinder der Steuerverwalterswitwe Helene Nawratil
- XXIV. Bezeichnung des österreichischen Vertragsteils im Ausgleichsvertrage mit Ungarn
I. Minister Dr. Baernreither übernimmt infolge Erkrankung des Ministerpräsidenten den Vorsitz der heutigen Ministerratssitzung
[I.–XVII. fehlt.]
Zu XVIII. Erwirkung des Kommandeurkreuzes des Leopoldordens für den Sektionschef im Finanzministerium, Kasimir Ritter v. Gałecki
Zu XVIII. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Ministerratsvorträge FM 1917)a .
Vortragender Minister: Finanzminister.
[Kasimir v.] Gałecki ist 53 Jahre alt, steht im 30. Dienstjahre und bekleidet seit 20. April 1910 den Posten eines Sektionschefs. An der Spitze der Personalsektion des Finanzministeriums stehend, hat Gałecki, dem am 26. Mai 1912 der Orden der Eisernen Krone II. Klasse1 verliehen wurde, namentlich bei Einführung der Dienstpragmatik vorzügliche Dienste geleistet2. Er wurde damals bei den parlamentarischen Verhandlungen dieser wichtigen Gesetzesvorlage wiederholt mit der Vertretung des Finanzministeriums betraut und war sowohl bei diesen Verhandlungen3 als auch später bei der praktischen Durchführung der Dienstpragmatik mit großem Geschicke und bestem Erfolge bestrebt, die berechtigten Interessen der Staatsbediensteten mit der gebotenen Rücksichtnahme auf den Staatsschatz in Einklang zu bringen. Neue und schwierige Aufgaben traten infolge der durch den Krieg geschaffenen außerordentlichen Verhältnisse an den Leiter der Personalsektion heran. ℹ️Ihm ist es in erster Linie zu danken, dass trotz der zahlreichen Einberufungen zum Militärdienste bei allen Finanzbehörden und Ämtern ein geordneter Geschäftsvollzug aufrecht erhalten und außerdem noch eine große Anzahl von Staatsbediensteten den Militärverwaltungen in ℹ️Russisch-Polen zur Verfügung gestellt werden konnte. Auch bei den gegenwärtig noch nicht zum Abschlusse gelangten Arbeiten wegen Schaffung eines neuen ℹ️Militärversorgungsgesetzes4 sowie bei allen Fürsorgemaßnahmen, die in letzter Zeit wegen der Teuerung für die Staatsbediensteten getroffen werden mussten5, hat sich Gałecki durch seine reiche Erfahrung und durch seine genaue Kenntnis der Personalverhältnisse der gesamten Staatsverwaltung in jeder Hinsicht vorzüglich bewährt. In Anbetracht der hervorragenden Leistung dieses Sektionschefs beabsichtigt der Finanzminister, denselben der Ah. Gnade zu empfehlen und für ihn das Kommandeurkreuz des Leopoldordens zu erwirken, wozu er sich die Zustimmung des Ministerrates erbittet6.
XIX. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit der kaiserlichen Verordnung vom 15. September 1915 über die Gerichtsgebühren auf das streitige Verfahren vor dem Obersthofmarschallamte
[XIX. fehlt.]
XX. Erhöhung der Preise für Tabakfabrikate
XX. ℹ️Quelle: Abschrift in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)b .
Der Finanzminister teilt mit, dass der ungarische Finanzminister unter Hinweis auf die bedeutende Steigerung sämtlicher Produktionskosten eine neuerliche Preiserhöhung der Tabakfabrikate und zwar im Ausmaße von durchschnittlich über 40% in Anregung gebracht habe7.
Da die Einstandspreise für den ausländischen und inländischen Rohtabak und für sämtliche sonstige Roh- und Halbfabrikate, die im Betriebe der Tabakregie verwendet werden, während des Krieges um mehr als 100% gestiegen sind und auch die Personalauslagen infolge der den Beamten und Arbeitern der Tabakregie bewilligten Teuerungszulagen eine bedeutende Mehrauslage verursachen, kann die Notwendigkeit einer neuerlichen Preissteigerung für die Tabakfabrikate nicht verkannt werden, zumal die Mehreinnahmen, welche aus den mit 1. Oktober 1915 bzw. 1. Juni 1916 durchgeführten Tarifsreformen erwartet wurden (zehn Millionen und 60 Millionen Kronen) und auch tatsächlich eingegangen sind, durch die Produktionskostensteigerung derart aufgewogen werden, dass der Reinertrag des Tabakmonopoles streng genommen bereits unter das im letzten Friedensjahre 1913 erzielte Ausmaß von 222½ Millionen Kronen herabgesunken ist.
Der sprechende Minister ist der Ansicht, dass infolge des relativen Tabakmangels, der wegen der gewaltigen Anforderungen des Militärs und der Schwierigkeiten in der Beschaffung des Rohmateriales für den Zivilkonsum seit vielen Monaten herrscht und der auch nach Beendigung des Krieges geraume Zeit andauern dürfte, gegenwärtig zwar jeder Preis für die Tabakfabrikate verlangt werden könnte, dass aber eine derartige Preistreiberei aus allgemeinen volkswirtschaftlichen und letzten Endes auch aus staatsfinanziellen Gründen nicht gerechtfertigt wäre. Dagegen erscheine es ihm wohl am Platze, im Zusammenhange mit allen übrigen Maßnahmen, die die volle Deckung der durch den Krieg erhöhten Zinsenlast des Staates bezwecken, auch den Ertrag des Tabakmonopoles durch eine neuerliche Erhöhung der Fabrikatenpreise bis zu jenem Ausmaße zu heben, von dem zu erwarten ist, dass es nicht nur während des Krieges und der Tabakknappheit, sondern weiter hinaus vom rauchenden Publikum voraussichtlich willig ertragen werden wird. Da ihm die vom ungarischen Finanzminister vorgeschlagene Erhöhung der Fabrikatenpreise um ca. 43% von diesem Standpunkte aus zu weitgehend erschien, habe er mit der ungarischen Monopolsverwaltung Verhandlungen eingeleitet, die nunmehr zum Abschlusse gelangt sind und deren Ergebnis darin gipfelt, dass sämtliche Tabakfabrikate einer weiteren Preiserhöhung von durchschnittlich 30% unterzogen werden sollen. Der Finanzminister erwartet, dass aus dieser Reform die den beiden vorangegangen Preiserhöhungen zusammen nach Eintritt normaler Verhältnisse und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Produktionskosten dann voraussichtlich einen gewissen Rückgang aufweisen werden, für den Staat eine Steigerung der jährlichen Mehreinnahmen des Tabakmonopoles um ungefähr 150 Millionen Kronen resultieren werde. Die Verhandlungen mit dem gemeinsamen Finanzminister wegen einer entsprechenden Erhöhung der bosnisch-herzegowinischen Tabakfabrikatenpreise sind bereits eingeleitet8. Im Falle der Zustimmung des Ministerrates beabsichtigt der Finanzminister sohin im Einvernehmen mit dem ungarischen Finanzminister die neuen Tabakfabrikatenpreise mit 1. März 1917 in Kraft zu setzenc,9.
Zu XXI. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension und von Gnadengaben zu den normalmäßigen Erziehungsbeiträgen der Kinder für die Finanzwach-Oberaufseherswitwe Sophie Pettaros
Zu XXI. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)d .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Peter Pettaros, der Gatte der Genannten [Sophie Pettaros] hat 14 Monate beim Militär, sodann über 15 Jahre in der Finanzwache zur vollsten Zufriedenheit gedient und ist am 29. Oktober 1915 infolge der schweren Verletzungen, die er bei Ausübung des Dienstes durch eine feindliche Fliegerbombe in Triest erlitten hat, gestorben. Die Witwe, Mutter dreier unversorgter Kinder im Alter von sieben bis elf Jahren, ist 37 Jahre alt, vermögenslos, auf die Witwenpension jährlicher 713 K 33 h nebst dem Erziehungsbeitrage von 427 K 98 h für die drei Kinder angewiesen, an einem Auge erblindet, infolge ihrer körperlichen Gebrechen erwerbsunfähig und wohlverhalten. In Würdigung dieser für eine ausnahmsweise Berücksichtigung sprechenden Umstände beabsichtigt der Finanzminister die Ag. Bewilligung einer Gnadenzulage jährlicher vierhundert (400) Kronen zur normalmäßigen Witwenpension und von Gnadengaben jährlicher je einhundert (100) Kronen zu den normalmäßigen Erziehungsbeiträgen der Kinder auf die gesetzliche Dauer dieser Bezüge Allerhöchstenortes zu erwirken und erbittet hiezu die Zustimmung des Ministerrates10.
Zu XXII. Erwirkung einer Gnadenzulage zur Witwenpension und von Gnadenzulagen für die Kinder der Oberfinanzratswitwe Michaline Tyrka sowie einer Gnadenzulage zur Witwenpension der Linienverzehrungssteuer-Assistentenswitwe Therese Mailler
Zu XXII. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)e .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Oberfinanzrat Tyrka war Finanzbezirksdirektor in Sambor, wo er am 19. Juli 1915 kurz nach Reaktivierung der dortigen Direktion, offenbar unter dem Einflusse der Aufregungen über die feindlichen Verwüstungen und die sich in der Nähe der Stadt abspielenden Kämpfe im 35. Jahre einer vorzüglichen dienstlichen Betätigung plötzlich einem Herzleiden erlegen ist. Die Witwe [Michaline Tyrka] hat anlässlich der feindlichen Invasion ihre ganze Fahrhabe im Werte von 15.000 K eingebüßt, ist vermögenslos und mit ihren fünf Kindern, von denen drei im Alter von 14, 17 und 23 Jahren stehen, auf die Witwenpension jährlicher 2.400 K und die Erziehungsbeiträge für diese drei Kinder jährlicher 480 K angewiesen. Der älteste Sohn starb als junger Arzt im Militärdienste.
Der Gatte Therese Maillers wäre als tüchtiger und fleißiger Beamter des Linienamtes Heiligenstadt am 1. April 1916 zum Offizial befördert worden, wenn er nicht acht Tage vorher an Herzschlag verschieden wäre. Therese Mailler ist Mutter von sechs Kindern, vermögenslos und steht nur im Genusse ihrer Witwenpension von 800 K sowie des Erziehungsbeitrages jährlicher je 160 K für vier ihrer Kinder. Die beiden ältesten Töchter verdienen als Bankangestellte je 100 K monatlich. In Anbetracht des unter tragischen Umständen erfolgten Ablebens des Oberfinanzrates Tyrka und der besonders rücksichtswürdigen Lage seiner Witwe sowie in Berücksichtigung der großen Bedürftigkeit Therese Maillers beabsichtigt der Finanzminister für Michaline Tyrka eine Gnadenzulage jährlicher 400 K zu ihrer Witwenpension von 2.400 K und für jedes ihrer drei unversorgten Kinder Gnadengaben jährlicher 80 K zu deren Erziehungsbeiträgen, ferner für Therese Mailler eine Gnadenzulage jährlicher 200 K zur Witwenpension von 800 K zu erwirken und erbittet hiezu wegen des Abgehens von den Ministerratsbeschlüssen vom 23. Mai 1900 und 12. Februarf 1910 die Zustimmung des Ministerrates11.
Zu XXIII. Erwirkung einer Gnadenzulage zur Witwenpension und von Gnadenzulagen für die Kinder der Steuerverwalterswitwe Helene Nawratil
Zu XXIII. ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 67 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1917)g .
Vortragender Minister: Finanzminister.
Johann Nawratil, der Gatte der Genannten [Helene Nawratil], hat siebeneinhalb Jahre im Rechnungsdienste und über 16½ Jahre im Steueramtsdienst, zuletzt als Steuerverwalter, sehr zufriedenstellend gedient und starb im Juni 1915 in Aktivität. Die Witwe, Mutter zweier Kinder, ist vermögenslos, auf die normalmäßigen Versorgungsgenüsse der IX. Rangsklasse (Witwenpension jährlicher 1.200 K und Erziehungsbeitrag jährlicher je 240 K für die beiden Kinder) sowie auf den Ertrag einer ihr verliehenen Tabaktrafik angewiesen und wohlverhalten. In Würdigung des Umstandes, dass Johann Nawratil die Anfangsbezüge der VIII. Rangsklasse erlangt hätte, wenn ein vom ihm überreichtes Gesuch um Dienstzeitzurechungen nicht infolge der wegen des gegenwärtigen Krieges getroffenen Sparmaßnahmen unerledigt geblieben wäre, beabsichtigt der Finanzminister ganz ausnahmsweise die Ag. Bewilligung einer Gnadenzulage jährlicher 100 (hundert) Kronen zur normalmäßigen Witwenpension und von Gnadenzulagen jährlicher je 20 (zwanzig) Kronen zu den normalmäßigen Erziehungsbeiträgen der beiden Kinder auf die gesetzliche Dauer dieser Bezüge Allerhöchstenortes zu erwirken. Da dies ein Abgehen von den vom Ministerrate am 23. Juni 1900 bzw. 12. Februar 1910 beschlossenen Grundsätzen in sich schließt, erbittet sich der Finanzminister zu dieser au. Antragstellung die Zustimmung des Ministerrates12.