Nr. 84 Ministerrat, Wien, 24. Jänner 1916
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes I; Wortlaut der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1915.
P. Ehrhart; VS.Vorsitz Stürgkh; anw.anwesend Hohenlohe-Schillingsfürst, Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller.
- I. Gewährung von Teuerungszulagen an die Staatsbediensteten.
- II. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für mehrere beim Kriegsüberwachungsamte in Verwendung stehende Beamte.
- III. Berufung des Statthalters in Oberösterreich Erasmus Freiherrn v. Handel zur provisorischen Dienstleistung in das Ministerium des Innern.
- IV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Hofrat und Ersten Staatsanwalt Roman Ritter v. Doliński in Krakau.
- V. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Religionsprofessor des Staatsgymnasiums mit deutscher Unterrichtssprache in Troppau, Prior des Konvents des Deutschen Ritterordens daselbst Dr. Alfons Hoppe.
- VI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Katecheten der Staatsvolks- und Bürgerschule für Mädchen in Triest Ehrendomherrn beim dortigen Kathedralkapitel Jakob Sila.
- VII. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Hofrat und ordentlichen Professor an der böhmischen Technischen Hochschule in Prag Josef Saska.
- VIII. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Stern für den Hofrat und ordentlichen Professor der österreichischen Geschichte an der Universität Wien Dr. Josef Hirn.
I. Gewährung von Teuerungszulagen an die Staatsbediensteten
I. ℹ️ Quelle: Abschrift in Ava., Ministerratsprotokolle, Karton 44 (Aus dem Nachlasse Alexy).
Der Finanzminister führt aus, dass, wie er schon wiederholt in unverbindlichen Ministerbesprechungen1 unter Zustimmung seiner Kollegen darzutun Gelegenheit hatte, die Lage der Staatsangestellten dringend eines helfenden Eingreifens des Staates bedürfe2.
Der Krieg habe bekanntlich einerseits die Preise der für den täglichen Bedarf notwendigen Artikel durchwegs wesentlich gesteigert, auf der anderen Seite aber vielfach auch die Verdienstmöglichkeiten erweitert und erhöht3. Infolgedessen werde die Teuerung von den gegen einen variablen Lohn arbeitenden Schichten verhältnismäßig minder stark empfunden; mit voller Wucht laste sie aber auf den mit fixen Bezügen Angestellten, insbesondere auf den Bediensteten des Staates4. Für diese Kategorien habe der Krieg in sich selbst keinerlei Korrektiv des wirtschaftlichen Druckes schaffen können und die bisher von Staats wegen eingeschlagene Methode der Gewährung fallweiser Aushilfen sei ein durchaus unzulängliches Mittel, in der wirklich ernsten Situation eine Besserung herbeizuführen.
Das an sich außerordentlich dringende Problem habe nun noch an Aktualität dadurch zugenommen, dass die ungarische Regierung sich für die Gewährung einer Teuerungsbeihilfe an die Staatsbeamten in sehr umfassender Weise und mit relativ hohen Beträgen entschieden habe5. Es sei sonach unumgänglich, auch in Österreich die Lösung der Frage ernstlich in Angriff zu nehmen. Was zunächst den Kreis der Staatsbediensteten anbelangt, so glaube der sprechende Minister, dass man hinsichtlich der pragmatischen Beamten von unten angefangen bis einschließlich der V. Rangsklasse und der 1. Gehaltsstufe der IV. Rangsklasse gehen müsse, welche bekanntlich hinsichtlich des Gehaltes mit der höchsten Gehaltsstufe der V. Rangsklasse gleichgestellt sei. Daneben wären aber auch die Kategorien der Diener und der sonstigen Staatsangestellten sowie der Staatseisenbahnbediensteten unter sinngemäßer Anwendung der für die pragmatischen Beamten gewählten Modalitäten entsprechend zu berücksichtigen. Der sprechende Minister sei ferner der Ansicht, dass die zu gewährenden Teuerungszulagen in ein gewisses Verhältnis zum Gehaltsbezuge gebracht werden müssen, wobei jedoch die Zulagen für die unteren Stufen verhältnismäßig höher zu bemessen wären als für die oberen, sodass das sozialpolitische Moment der vorzugsweisen Berücksichtigung der wirtschaftlich Schwächeren in der relativen Degression der zugewendeten Beträge zum Ausdruck käme. Was die nicht mit systemmäßigen Bezügen versehenen Staatsbediensteten anbelangt, so wäre eine Vergleichsbasis mit den kategorisierten Angestellten zu suchen und darnach die Ermittlung der angemessenen Beträge vorzunehmen. Hinsichtlich der näheren Durchführung ergeben sich insbesondere zwei Fragen. Die eine gehe dahin, ob es angemessener sei, die den einzelnen Kategorien zukommenden Beträge nicht ziffernmäßig, sondern nur in Form eines Prozentsatzes zu dem Gehalte festzusetzen, oder aber gleich fixe Beträge aufzustellen. Die zweite Frage sei die, ob man die Angestellten, welche auf der Grundlage ihres Gehaltsbezuges in eine und dieselbe Klasse der Teuerungsbeträge kommen, gleich zu behandeln hätte oder ob noch eine weitere Differenzierung nach irgendeinem besonders in die Waagschale fallenden Gesichtspunkte, etwa nach dem Familienstande, vorzunehmen wäre. In letzterem Falle käme etwa für jede Klasse der Teuerungszulage eine dreifache Abstufung in Betracht, je nachdem der Betreffende unverheiratet, verheiratet und mit der Sorge für nicht mehr als zwei Kinder belastet sei oder eine größere Anzahl von unversorgten Kindern besitzea,6.