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Nr. 17 Ministerrat, Wien, 1. September 1914

RS.; P. Ehrhart; VS. Stürgkh; BdE. und anw. (Stürgkh 1. 9.), Georgi, Hochenburger, Heinold, Forster, Hussarek, Trnka, Schuster, Zenker, Engel, Morawski.

KZ. 69 – MRZ. 46

Protokoll des zu Wien am 1. September 1914 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh.

I. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Einhebung von Kanaleinmündungsgebühren in der Gemeinde Langenlois

I. ℹ️ Der Minister des Innern erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Entwurf eines Gesetzes betreffend die Einhebung von Kanaleinmündungsgebühren in der Gemeinde Langenlois1.

II. Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Einhebung einer Mietzinsauflage in der Gemeinde Julienfeld

II. ℹ️ Der Minister des Innern erbittet und erhält die Zustimmung des Ministerrates zur Erwirkung der Ah. Sanktion für den vom mährischen Landtag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes betreffend die Einhebung einer Mietzinsauflage in der Gemeinde Julienfeld2.

III. Erlassung einer Verordnung des Gesamtministeriums, womit Ausnahmen bezüglich des Kautionserlages bei Vergebung staatlicher Lieferungen und Arbeiten verfügt werden

III. ℹ️ Der Handelsminister erbittet die Zustimmung des Ministerrates zur Erlassung einer Verordnung des Gesamtministeriums, womit Ausnahmen bezüglich des Kautionserlages bei Vergebung staatlicher Lieferungen und Arbeiten verfügt werden.

Bei den Verhandlungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit während der Kriegsdauer ist auch die Durchführung staatlicher und sonstiger öffentlicher Bauten ins Auge gefasst worden3. Da nun die in der Gesamtministerialverordnung vom 3. April 1909, RGBl. Nr. 61, enthaltenen Bestimmungen über den Erlag von Kautionen bei Vergebung staatlicher Lieferungen und Arbeiten4 insoferne ein Hindernis bilden, als die Bereitstellung der Kautionssummen unter den gegenwärtigen Geldverhältnissen den Einzelnen oft nicht möglich ist, soll durch die geplante Verordnung den kompetenten Behörden die Möglichkeit geboten werden, gegenüber jenen Bestimmungen die erforderlichen Erleichterungen zu bewilligen. Der Leiter des Finanzministeriums betont, dass für den Fall, als vom Kautionserlag Abstand genommen wird, in anderer Weise Garantien für eine korrekte Durchführung des Baues gefunden werden müssen. Der Minister für öffentliche Arbeiten erklärt, dass in dieser Beziehung die erforderlichen Kautelen geschaffen werden.

Der Ministerrat erteilt sohin die erbetene Zustimmung5.

IV. Ankauf von Getreide in Rumänien

IV. ℹ️ Der Ackerbauminister macht darauf aufmerksam, dass [die] diesjährige Ernte allein nicht ausreichen würde, um den Nahrungsbedarf der Armee und der Bevölkerung während des ganzen Jahres zu decken.

Es würde sich nun vielleicht die Möglichkeit ergeben, in Rumänien ein Quantum von zwei bis drei Millionen Meterzentner Getreide aufzukaufen. Eine gewisse Erschwerung würde allerdings ein anscheinend in den letzten Tagen in Rumänien erlassenes Ausfuhrverbot bilden, doch werde es vielleicht möglich sein, darüber hinwegzukommen6. Der sprechende Minister beabsichtige dieser Angelegenheit näher zu treten und werde selbstverständlich hiebei im Einvernehmen mit den beteiligten Ressorts vorgehen, sowie im entscheidenden Stadium nochmals im Ministerrat darauf zurückkommen. Der Leiter des Finanzministeriums betont, dass insbesondere auch die Mitwirkung seines Ressorts bei den einschlägigen Verhandlungen unerlässlich sei7, denn die Angelegenheit habe nicht nur eine große finanzielle Bedeutung, sondern sie komme auch möglicherweise unter dem Gesichtspunkte der Goldzahlung ins Ausland währungspolitisch in Betracht. Der Ackerbauminister bezeichnet die Ingerenz des Finanzministeriums als selbstverständlich.

Der Ministerrat nimmt sohin diese Mitteilung zur Kenntnis8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 16. Dezember 1914. Franz Joseph.