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Nr. 2 Ministerrat, Wien, 30. Juli 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Belcredi 30. 7.), Mensdorff 7. 8., Esterházy 7. 8., Mailáth 7. 8., Komers; abw. Franck.

MRZ. 2 – KZ. 2345 –

Protokoll des zu Wien am 30. Juli 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Instruktion für das Gesamtministerium

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die beiliegende Instruktion für das Gesamtministerium1 als den Gegenstand der Beratung Ag. zu bezeichnen. Se. Majestät hätten diese Instruktion entwerfen lassen2, weil die bisherige Behandlung der Geschäfte durch das Ministerratspräsidium nicht ganz entsprechend war und speziell die Stellung der ungarischen Hofkanzlei alteriert habe. Bei der sofort auf Ah. Befehl von dem ergebenst gefertigten Protokollführer vorgenommenen Ablesung der Instruktion geruhten Se. Majestät den Punkt 6 als den Kernpunkt zu bezeichnen und Ah. hervorzuheben, daß Allerhöchstdieselben es nicht für notwendig und zweckmäßig erkannt haben, daß alle Vorträge der Ministerien und der Zentralstellen im Wege des Präsidiums des Ministerrates vorgelegt werden.

Der Staatsminister glaubte im Hinblicke auf die Wichtigkeit der Sache, und da namentlich die Punkte 4 und 6 eine reifliche Erwägung erheischen, die au. Bitte stellen zu dürfen, Se. Majestät mögen Ag. zu gestatten geruhen, daß diese Instruktion vorläufig noch von Seite des Ministerrates einer genauen Prüfung und Beratung unterzogen und sodann die diesfälligen Anträge au. erstattet werden, was Se. Majestät sofort Ah. zu genehmigen fanden.

II. Abstriche beim Militärbudget

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Konferenz in Absicht auf die Geschäftsbehandlung des Budgets pro 1865 aufmerksam zu machen, daß das Kriegsministerium mit Rücksicht auf das bereits weit vorgeschrittene Jahr 1865 von dem nach dem Abgeordnetenhause angenommenen Mehrabstriche von 5 Millionen [fl.]3 nicht mehr als höchstens 3 Millionen hereinzubringen imstande sein wird, daher Se. Majestät dem Ministerium anempfehlen müsse, das möglichste zu tun, damit bei dem diesbezüglichen Rechnungsabschlusse die Sache nicht als eine Komödie erscheint. Es werde in dieser Beziehung nichts anderes erübrigen, als daß der gedachte Rest von 2 Millionen von dem Gesamtministerium getragen [und] rücksichtlich auf das Ziviletat verhältnismäßig verteilt werde.

|| S. 6 PDF || Der Staatsminister bemerkte, es ließe sich im Augenblicke wohl nicht gleich bestimmen, wie diese 2 Millionen einzubringen sind, doch dürfte dies mit Rücksicht auf die beabsichtigten und ohne Verzug auszuführenden Vereinfachungen in den Administrationsgeschäften keiner Schwierigkeit unterliegen. Er seinerseits gedenke, sowohl im Staatsministerium als auch im Polizeiministerium sogleich die nötigen Änderungen und Reduktionen vorzunehmen, sobald Sich Se. Majestät Ah. bestimmt gefunden haben werden, einen Handelsminister zu ernennen4. Aber auch jetzt, bei dem jetzigen Organismus, halte Graf Belcredi Ersparungen für möglich, wenn man nur mit vollem Ernste und der nötigen Energie darangeht. Seines Erachtens würde man in dieser Beziehung am besten zum Ziele kommen, wenn man eine eigene Budgetkommission einsetzt, welcher speziell alle diese Aufgaben zuzuweisen wären, und er würde sich daher erlauben, diesfalls seine au. Anträge zu erstatten. Se. k. k. apost. Majestät geruhten hiezu sofort die Ag. Zustimmung mit dem Bemerken zu erteilen, daß in diese Kommission lauter sehr praktische Leute gewählt werden müßten, wenn man sich ein Resultat erwarten will.

III. Eisenbahnbau Kaschau—Oderberg, Wien—Eger, Tetschitz—Maissau, Prag—Rakonitz—Eger, Katschitz—Saaz—Komotau—Weipert, Arad—Alvinc—Karlsburg

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Frage zu stellen, was mit den in letzter Zeit von den beiden Häusern des Reichsrates angenommenen Gesetzentwürfen in betreff des Baues der Eisenbahnen: 1. Kaschau—Oderberg, 2. Wien—Eger, 3. Tetschitz—Maissau, 4. Prag—Rakonitz—Eger, 5. Katschitz—Saaz—Komotau—Weipert, 6. Arad über Alvinc nach Karlsburg usw., geschehen sei, worüber der Minister des Äußern, Graf Mensdorff , berichtete, daß alle diese Gesetzentwürfe vom Herrenhause an das Ministerratspräsidium abgegeben wurden und vom letzteren bereits an das Handelsministerium mit der Einladung übermittelt worden sind, dieselben zur Ah. Sanktion vorzulegen.

Der ungarische Hofkanzler erinnerte, daß es seines Erachtens wünschenswert erscheine, die vom Reichsrate votierten Gesetzentwürfe5, wenn sie mit den Regierungsvorlagen nicht übereinstimmen sollten, vorerst noch im Ministerrate zum Vortrage zu bringen, bevor sie zur Ah. Sanktion Sr. Majestät vorgelegt werden. Der Hofkanzler glaubte, hier auch nicht unerwähnt lassen zu sollen, daß es notwendig sein dürfte, der Alfölder Eisenbahngesellschaft sobald als möglich eine Art Zusicherung zu erteilen, adaß die Regierung einen hohen Wert auf das Zustandekommen der Bahn legt,a da dieselbe sich sonst auflösen würde. Der Staatsminister bemerkte, daß seines Erinnerns die oberwähnten Eisenbahngesetzentwürfe teils keine, teils unwesentliche Abänderungen von der Regierungsvorlage erlitten haben und es sich hier eigentlich nur im Grundsatze um die Bedingungen und Begünstigungen für die Unternehmungen handelt, die eigentlichen Konzessionsverleihungen aber erst später nachfolgen werden, welche allerdings im Ministerrate zu besprechen sein werden.

|| S. 7 PDF || Se . k. k. apost. Majestät fanden sodann auch Ag. darauf hinzuweisen, daß auch in Überlegung zu nehmen sein wird, wie bezüglich jener nicht minder dringlichen Eisenbahnen, als: der Lemberg—Brody, dann der „Böhmischen Nordbahn“ usw., welche nicht mehr zur Verhandlung im Reichsrate kommen, vorzugehen sein wird.

IV. Einberufung des kroatisch-slawonischen, siebenbürgischen und ungarischen Landtags

Se. k. k. apost. Majestät geruhten es als notwendig zu bezeichnen, daß im Ministerrate unter Zuziehung des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers die Frage erörtert werde, ob der kroatische Landtag doch einzuberufen oder ob er etwa nicht noch weiter zu vertagen wäre6. Ebenso müsse sich der Ministerrat mit der Einberufung des siebenbürgischen Landtages beschäftigen, weil es sich hier auch noch um manche Vorfragen handeln dürfte; so müßte, wenn die Ungarn an diesem Landtage erscheinen sollten, für eine neue Wahlordnung gesorgt werden u. dgl. mehr, daher Se. Majestät dem Ministerium diese Sache empfehlen wollen.

Über die Frage Sr. Majestät, wie es mit der Einberufung des ungarischen Landtags stehe, berichtete der ungarische Hofkanzler , daß das einzige Hindernis nur der Abgang einer entsprechenden Lokalität sei. Von den Projekten wegen des Akademiesaales, dann des Lloydsaales, könne nicht recht Gebrauch gemacht werden. Das neueste Projekt, nämlich einen eigenen Bau, und zwar eine Art Eisenkonstruktion aufzuführen, wozu bloß drei Monate notwendig sind, scheine dem Hofkanzler das praktischste zu sein, und derselbe gedenke daher, wenn es Se. Majestät Ag. zu genehmigen geruhen, hierwegen sogleich das Erforderliche zu veranlassen7. Es könnte sodann Mitte August die Einberufung erfolgen und sonach der Landtag in der zweiten Hälfte des Monats November zusammentreten8.

Der Staatsminister äußerte, daß er seinerseits bezüglich der Einberufung der übrigen Landtage den au. Antrag zu stellen sich erlauben würde, daß diese Einberufung nicht gleichzeitig mit dem ungarischen Landtage zu geschehen hätte, weil sonst diese Landtage gleich glauben würden, daß sie nun dieselbe Stellung wie der ungarische Landtag haben, und nichts Eiligeres zu tun hätten, als sich der staatsrechtlichen Fragen zu bemächtigen. Er hielte also für den Zusammentritt der übrigen Landtage die ersten Tage des Dezembers für den besten Zeitpunkt. Die Ausschreibung könnte aber bald geschehen, damit eben keine unnützen Besorgnisse bei der Bevölkerung entstehen.

Erh[alten] 12. August 1865. Belcredi. A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 11. August 1865.