MRP-1-5-09-0-18650711-P-0586.xml

|

Nr. 586 Ministerrat, Wien, 11. Juli 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Mensdorff; BdE. und anw. (Mensdorff 11. 7.), Mecséry, Schmerling, Lasser, Plener, Hein, Kalchberg; teilweise anw., keine BdE.: Mažurani, Reichenstein, Beke; BdR. fehlt.

MRZ. 1390 – KZ. 2158 –

Protokoll über die am 11. Juli 1865 stattgefundene Ministerbesprechung unter dem Vorsitze des Minister des Äußern FML. Grafen Mensdorff-Pouilly.

[I.] Haltung der Regierung in der gemischten Kommission über das Budget pro 1865

Der Vorsitzende Minister des Äußern brachte die Frage zur Beratung, welche Stellung die Regierung in der morgen stattfindenden Sitzung der gemischten Kommission des Reichsrates über das 1865er Budget einzunehmen habe1.

Der Polizeiminister las ein hierüber vorbereitetes Referat, Beilagea ab, worin als bei der noch übrigen Verhandlung der gegenwärtigen Session des weiteren Reichsrates zu berücksichtigende Momente ins Auge gefaßt wurden: 1. Der Abschluß des Budgets für das Jahr 1865, 2. die Erwirkung eines Gesetzes zur Bedeckung der für das Jahr 1865 nötigen Geldmittel durch eine Kreditoperation, 3. der Abschluß der eingebrachten Eisenbahnkonzessionsgesetze, 4. das Zurückziehen des Finanzgesetzes pro 1866 [und] 5. der Zeitpunkt und die Art und Weise des Schlusses der Session des weiteren Reichsrates.

Ad. 1. Es wurden zuerst die Differenzen in dem bewilligten Erfordernisse pro 1865 nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses, welche in der Beilage 2b dargestellt sind, besprochen, wobei der Finanzminister bemerkte, daß die Differenz beim Polizeiministerium per 44.704 fr. eine doppelte sei, nicht nur eine ziffernmäßige, sondern auch eine prinzipielle, indem das Abgeordnetenhaus 10.000 fr. bei der Militärpolizeiwache in den außerordentlichen Etat gesetzt habe und Votant diesfalls nicht prognostizieren könne, daß es seinem Nachfolger im Amte möglich sein werde, mit der so restringierten Post das Auslangen zu finden. Wenn die Überzeugung gewonnen werden könnte, daß das Auslangen gefunden werden könne, werde Votant in der Kommission sich passiv halten, im Gegenteil wäre es ihm nicht möglich, eine Position zu vertreten, bei welcher es ihm augenscheinlich geworden, daß auch sein Nachfolger mit einer so beschränkten Post sich nicht begnügen könne. Übrigens gestalte || S. 454 PDF || die ganze Sache sich jetzt zu einer Utilitätsfrage, indem es doch nur ein Wahnsinn wäre, wegen eines Differenzbetrages von 44.000 fr. das ganze Finanzgesetz scheitern zu machen. Dem Votanten scheine es am angemessensten, daß diejenigen Minister, die in der Lage seien, auf die Bestimmung der Ziffer bezugnehmende sachliche Aufklärungen zu geben, wie beim Finanz- und Handelsministerium, dieselben motiviert vorzubringen haben, sonst sollen sich die abtretenden Minister reserviert halten und es dem Ministerpräsidenten überlassen, die votierten Summen als genügend zu bezeichnen. Der Finanzminister bemerkte, daß die Differenz zwischen den beiderseitigen Beschlüssen im ganzen sich noch auf 7 bis 800.000 fr. belaufe. Was speziell die Differenzen im Finanzministerium betreffe, so lasse sich der bei der Schuldentilgung vom Herrenhause mit 184.355 fr. höher eingestellte Betrag leicht rechtfertigen, indem die jüngst verloste Serie des lombardisch-venetianischen Anlehens um diesen Betrag mehr erfordert, als nach einer Durchschnittsberechnung in der Regierungsvorlage angenommen worden sei. Das Abgeordnetenhaus beziehungsweise dessen Kommissionsmitglieder können und werden daher diesfalls keinen Anstand erheben. Die anderen Differenzen werden sich einbringen lassen, nur wäre dieses nicht möglich bei dem außerordentlichen Erfordernisse der Steuerämter, welches nach dem Beschlusse das Abgeordnetenhauses mit 52.576 fr. weniger eingestellt wurde. Eine solche Reduktion werde erst möglich sein, bis die politische Verwaltung neu organisiert sein werde. Der Staatsminister erwähnte, daß ihm vor acht Tagen noch mehrere der Regierung wohlmeinende Mitglieder des Herrenhauses gesagt haben, daß sich viele Mitglieder des Herrenhauses dahin geeinigt haben, daß sie von den gefaßten Beschlüssen nicht abgehen werden. Es könne daher nur als der Stellung des Herrenhauses würdig und angemessen angesehen werden, wenn in der Kommission in ähnlicher Weise, wie dies beim Militärbudget geschehen, im Namen der Regierung erklärt werde, daß sie in Erwägung aller Verhältnisse sich mit den minderen Ansätzen des Abgeordnetenhauses begnüge, wobei Votant von seinem Standpunkte immer voraussetzte, daß nach der Ah. Willensabsicht Sr. Majestät ein Finanzgesetz um jeden Preis zustande kommen müsse. Was speziell die Differenz beim Dispositionsfonds, der von der Regierung und vom Herrenhauses mit 400.000 fr., vom Abgeordnetenhauses aber mit 200.000 fr. eingestellt wurde, betrifft, so seinen 200.000 fr. schon in dem verlaufenen halben Jahre ausgegeben worden, und es sei doch klar, daß, wenn auch noch so sehr gespart werden wolle, doch noch ein namhafter Betrag hiefür in der zweiten Hälfte des Jahres werde zur Verwendung kommen müssen. Beim Unterrichtsrate werde sich vielleicht in einer anderen Weise helfen lassen, wenngleich die Mitglieder desselben einen gesetzlichen Anspruch auf Remuneration pro praeterito haben und im Falle der Verweigerung sogar klagbar auftreten könnten. Der Minister Ritter v. Lasser glaubte, daß über die Differenz von 220.000 fr. bei der politischen Verwaltung hinausgegangen werden könnte, da er in allen Rubriken die umfassendsten Ersparungen eingeleitet habe, und die größte Möglichkeit des Ersparens im Baudienste liege, und zwar nicht etwa in der Unterlassung von dneuen Straßenbautenc neuen Straßenbauten, sondern faktisch in dem heuer eingetretenen Umstande, daß der heurige trockene Frühling das || S. 455 PDF || sonst jährlich eintretende Erfordernis größerer Konservationskostend beseitiget habe. Übrigens habe das Herrenhaus auch das Virement im Beamtenetat frei gelassen. Der Minister Ritter v. Hein erklärte, daß er bezüglich der Justizverwaltungsauslagen sich strenge an die unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät gefaßten Beschlüsse gehalten und daß das Herrenhaus nachgegeben habe. In der Ziffer bestehe diesfalls kein Bedenken, ein Anstoß könnte nur bezüglich des Virements und zwar auch nur bei den Bauten erfolgen, der bezügliche Konto sei übrigens so gering, daß für eine leichtere Gebarung aus dem diesfalls zugestandenen Virement kein Gewinn erwachsen würde. Der Leiter des Handelsministeriums bemerkte, daß die Differenz beim Handelsministerium über Berichtigung eines Rechnungsschlusses von 60.000 fr. durch das Herrenhaus, worüber kein Anstand erhoben werden könne, nur 5.490 fr. ausmache, bezüglich welcher unbedenklich nachgegeben werden könnte. Der siebenbürgische Hofvizekanzler glaubte, daß über die Differenz von 210.000 fr. bei dem Etat der siebenbürgischen Hofkanzlei, bei den eingeleiteten umfassenden Ersparungen und da das Etat für Siebenbürgen im Ganzen zugestanden sei, hinausgegangen werden könnte. Der gleichen Ansicht war der Hofvizekanzler Beke bezüglich der Differenz von 71.000 fr. bei der ungarischen Hofkanzlei, und der kroatisch-slawonische Hofkanzler bezüglich der Differenz von 111.698 fr. bei der kroatisch-slawonischen Hofkanzlei , letzterer jedoch in der Voraussetzung, daß ein Betrag von 30.000 fr. für Verrechnung der Gendamerie in Kroatien und Slawonien mittelst einer Nachtragsdotation zu erlangen sein werde.e

Die Konferenz war nach einigen Debatten darüber einig geworden, daß über das Verhalten der Regierung in der Kommission, ob sie nämlich an den Beschlüssen des Herrenhauses festhalten oder den Forderungen des Abgeordnetenhauses nachgeben solle, die Ah. Entscheidung Sr. Majestät im telegrafischen Wege eingeholt werden müsse, und Minister Ritter v. Hein war der Ansicht, daß das derzeit noch fungierende Ministerium Se. Majestät diesfalls nicht ohne Rat lassen solle. Der Minister Ritter v. Lasser glaubte, daß die abtretenden Minister nicht Zusicherungen machen können, die sie selbst nicht für möglich halten. Es müsse vor allem auf die Stellung des Herrenhauses Rücksicht genommen werden. Wenn die Regierung immer zum Rückzuge blase, heiße das vor dem Abgeordnetenhause die Segel streichen, und ein solcher Vorgang führe zur vollen Nullifizierung des Herrenhauses. Bis jetzt seien alle Mittel angewendet worden, um die Erwägungen der Regierung zur Geltung zu bringen. Ob die künftige Regierung einen so großen Wert darauf lege, daß um jeden Preis ein Finanzgesetz zustandekomme, wisse er nicht, er könne jedoch nur raten, daß man nur über das bloß geschäftsmäßige der Ziffern sich ausgleiche, die Nachgiebigkeit aber nicht zu weit triebe. Das Abgeordnetenhaus habe gleichfalls großes Interesse, daß ein Finanzgesetz zustandekomme, und werde auch mit seinen Forderungen nicht zu weit gehen. Der Staatsminister bemerkte, es sei bisher in Abgeordnetenkreisen nur die Sprache geführt worden, wenn die Regierung beim Militärbudget nachgebe, werde man über das Erfordernis der Zivilverwaltung sich leicht einigen. Das erstere sei nun || S. 456 PDF || geschehen, jetzt sollte man denken, es wäre mit weiterer Nachgiebigkeit ein Ende zu machen. Der Vorwurf, wenn ungeachtet dessen ein Finanzgesetz nicht zustandekäme, treffe fürderhin nur das Abgeordnetenhaus. Votant müsse annehmen, daß die neuen Minister besondere Gründe haben zu wünschen, daß um jeden Preis ein Finanzgesetz zustandekomme. Dann treten freilich alle Rücksichten in den Hintergrund. Um den Preis jedoch, daß das Herrenhaus kompromittiert, ja völlig nullifiziert und der Schwerpunkt der Gesetzgebung ins Abgeordnetenhaus gelegt würde, wäre nach des Votanten Ansicht das Finanzgesetz zu teuer erkauft. Das Jahr des Heiles 1865 sei nur ein Jahr. Im Interesse des Ansehens der künftigen Regierung sollte jedoch eine Bloßstellung des Herrenhauses, welches jeder Regierung noch wichtige Dienste werde leisten sollen, tunlichst vermieden werden. Der Gewinn aus dem Zustandekommen des Finanzgesetzes sei gewiß geringer als die durch Kompromittierung des Herrenhauses zu gewärtigenden Nachteile. Votant erachtete daher, es wären Se. Majestät zu bitten, die Regierung habe in der Kommission an den Beschlüssen des Herrenhauses festzuhalten. Dieser Ansicht waren auch der Minister Ritter v. Lasser und v. Hein, dann der Leiter des Handelsministeriums, während der Polizeiminister und der Finanzminister diese Meinung nur unter der Voraussetzung teilten, daß der Ah. Entschließung bezüglich der Konzession beim Militärbudget nicht die bestimmte Ah. Absicht zu Grunde lag, um jeden Preis ein Finanzgesetz zustandezubringen. Der Staatsminister glaubte übrigens für den Fall, als Se. Majestät zu befehlen geruhen sollten, daß den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses nachgegeben werde, schon heute den Antrag stellen zu sollen, daß die Regierung dabei die Initiative zu ergreifen und denselben Vorgang zu beobachten hätte, wie dies bei den Konzessionen bezüglich des Budgets des Kriegsministeriums der Fall gewesen sei, weil es auch dann für das Herrenhaus leichter sein werde, sich zu fügen2.

Ad 2. Der Antrag des Polizeiministers , das noch in Verhandlung stehende Kreditgesetz zurückzuziehen und ein neues einzubringen, welches nur die für 1865 nötigen Kredite mit Rücksicht auf die Abschlagsbewilligung von 13 Millionen in Anspruch nimmt und auf welches im Finanzgesetze selbst bereits hingewiesen wird, fand keine Unterstützung, und es stand auch der Polizeiminister von demselben ab. Die Minister gingen nämlich von der Erwägung aus, daß es einerseits nicht denkbar wäre, daß eine abtretende Regierung in eine Verhandlung über eine Kreditoperation mit dem Reichsrat eintrete, daß aber andererseits ebenso unzweifelhaft sei, daß das Durchbringen eines Kreditgesetzes in dem gegenwärtigen schwebende Zustande nicht möglich sein werde, indem sich kaum zehn Stimmen finden werden, welche der abtretenden Regierung für Rechnung der neuen einen Kredit bewilligen würden, daß weiters die Hinweisung im Finanzgesetze auf ein Kreditgesetz nicht als maßgebend angesehen werden werde, weil es sich hienach bloß um ein Gebarungsdefizit von acht Millionen handeln werde und das Abgeordnetenhaus entgegnen werden, daß ohnehin schon ein größerer Kredit, nämlich 13 Millionen bewilligt worden sei, || S. 457 PDF || daß aber endlich selbst für den ganz unwahrscheinlichen Fall, als dennoch ein Kredit im Reichsrate bewilligt werden sollte, die Durchführung dem dermal noch fungierende Finanzminister ganz unmöglich wäre, da nicht ein Bankier geneigt sein werde, einem Minister, von dem man wisse, daß er seine Demission gegeben habe, auch nur einen Gulden zu geben3.

Der Staatsminister glaubte hiebei den Anlaß nehmen zu sollen, den Vorsitzenden Minister des Äußern auf den Ernst der Lage mit dem wiederholten Ersuchen aufmerksam zu machen, er möge Se. Majestät au. bitten, ehemöglichst mit der Bestellung des neuen Ministeriums Ag. vorzugehen, weil sonst eine Lage eintreten könnte, wo es nicht mehr möglich wäre, die Geldmittel zu finden, um die Regierungsgeschäfte fortzuführen. Ad. 3. Gegen den Antrag, daß die eingebrachten Eisenbahn­konzessionsgesetze noch von den gegenwärtigen Ministern im Reichsrate zum Abschlusse gebracht werden sollten4, sowie gegen den Antrag

ad 4., daß die Finanzgesetzvorlage pro 1866 von dem Ministerpräsidenten mit der beantragten Motivierung zurückgezogen werde, ergab sich keinerseits eine Erinnerung5. Ad 5. waren sämtliche Minister darüber einig geworden, daß die Frage, wann und wie die Session des weiteren Reichsrates geschlossen werden soll, der Erwägung in einem späteren Zeitpunkte vorzubehalten sei6.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 31. Juli 1865.