Nr. 558 Ministerrat, Wien, 30. März 1865 – Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift ; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 31. 3.), Mecséry, Schmerling, Plener; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 31. 4.
MRZ. 1361 – KZ. 915 –
Protokoll II vom 30. März 1865 der Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Zeitpunkt der Einbringung einer Vorlage beim Reichsrat über die Kreditoperation zur Deckung der Defizite pro 1865 und 1866
Der Finanzminister begann mit einem kurzen Exposé der dermaligen finanziellen Lage1. Trotz ihrer Schwierigkeit ist es bis jetzt gelungen, nebst den Erfordernissen der laufenden Gebarung auch die am 14. Februar d. J. fällig gewesene Rate der Bankschuld zu decken2. Es war des Ministers Absicht, aus den ihm zu Gebote stehenden Quellen den laufenden Dienst des Staatsschatzes bis zur – wie er glaubte – nicht mehr fernen Zustandebringung der Finanzgesetze für 1865 und 1866 zu decken und dann vom Reichsrate die Ermächtigung zu einer großen Kreditoperation zu erwirken, wodurch die Defizits der gedachten zwei Jahre gedeckt würden, welche die schwierigste Periode der österreichischen Finanzen hoffentlich abschließen werden. Da es aber von der höchsten Wichtigkeit ist, die gegenwärtigen günstigen Konjunkturen zu einer solchen großen Operation nicht unbenutzt verstreichen zu lassen, müsse man wohl erwägen, ob denn auch Aussicht vorhanden ist, mit den reichsrätlichen Verhandlungen über beide Budgets bald fertig zu werden. Dem Referenten drängen sich jetzt gewichtige Zweifel dagegen auf.
Der Staatsminister erwiderte, nach der Wendung, welche die Verhandlungen im Abgeordentenhause genommen, sei keine Hoffnung vorhanden, daß das Finanzgesetz für 1865 vor Ende Mai, jenes für 1866 vor Anfang Julius zustande komme3. Bis zu dieser Zeit, so erwiderte der Finanzminister , mit der Einbringung der Vorlage über die Kreditoperation zuzuwarten, wäre für die Finanzen ein empfindlicher Nachteil, weil, abgesehen von dem mittlerweiligen Eintreten ungünstiger politischer Verhältnisse, die Jahreszeit, the dull season des Spätsommers, zur Durchführung einer großen Kreditoperation durchaus nicht geeignet ist, so daß man genötigt wäre, weit bedeutendere Opfer als jetzt zu bringen, um deren Erfolg zu sichern. Da man aber bei versammeltem Reichsrate nicht nach § 13 vorgehen kann, drängt sich die Frage auf, ob es nicht im Interesse der Finanzen angezeigt wäre, schon jetzt vom Reichsrate die Ermächtigung zur Aufnahme des erwähnten großen Anlehens zu erwirken. Der Staatsminister glaubte diese Frage bejahend beantworten zu sollen. Die Notwendigkeit eines Anlehens zur Deckung der Defizits für 1865 und 1866 werde niemand in Abrede stellen können, denn selbst die rücksichtslosesten Dotationsabstreicher sehen ein, daß in diesen zwei || S. 252 PDF || Jahren das Gleichgewicht im Staatshaushalte noch nicht zu erreichen ist. Die Opportunität aber, mit der Auflegung des Anlehens nicht bis zum Julius zu zögern, werde unschwer zu erweisen sein. Geht der Reichsrat auf den Vorschlag nicht ein und kommt es darüber oder aus einem anderen Anlasse zum Bruch mit der Reichsvertretung, so gehe man nach § 13 vor! Der Polizeiminister teilte vollkommen die Meinung des Staatsministers. Einer sorgfältigen Erwägung bedürfe der Betrag des Anlehens, der in der Regierungsvorlage zu bezeichnen kommt. Man müßte, um unausbleiblichen Reklamationen auszuweichen, diesen Betrag auf jenes Defizit beschränken, das nach Vornahme der größtmöglichen Abstriche noch erübrigt. Der Finanzminister , dieser Ansicht beitretend, würde hiernach eine detaillierte Übersicht des Defizitminimums für 1865 mit Berücksichtigung des durch Güterverkäufe nicht zu deckenden Teils der Domänenschuld verfassen. Für das Defizit des Jahres 1866 fehlt es aber, da über den Voranschlag noch nicht verhandelt wurde, an den nötigen Anhaltspunkten, und, so fügte der Polizeiminister bei, es wäre selbst für das Interesse der Regierung gefährlich, darüber ministeriellerseits ein Prognostikon zu stellen. Unter diesen Umständen erübrigt, wie der Finanzminister bemerkte, nichts, als in der Vorlage an den Reichsrat von einer beide Jahre umfassenden Operation abzusehen und bloß die Deckung des Defizits für 1865 in Betracht zu ziehen. Der Staatsminister , dieser Meinung beitretend, war des Erachtens, daß die bezügliche Vorlage nach Ostern einzubringen wäre, bis wohin sich die Situation etwas geklärt und die Aufregungen vielleicht beruhigt haben werden. Eine Kreditoperation werde jedenfalls – mit oder ohne Mitwirkung des Reichsrates – gemacht werden müssen4.
Wien, 31. März 1865. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 8. April 1865. Empfangen 9. April 1865. Erzherzog Rainer.